Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Baumgärtner CSU vom 05.10.2015 Zukünftige Ausgestaltung der Krebsregistrierung in Bayern Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Krebsfrüherkennungs - und -registergesetzes (KFRG) plant die Staatsregierung eine Umorganisation in der bayerischen Krebsregistrierung . Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Berufsorganisationen, -vertretungen sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung aus dem Gesundheitswesen sind im Reformprozess gehört worden und inwieweit sind die Verantwortlichen der regionalen bayerischen Krebsregister in die Planungen zur Neuausrichtung einbezogen worden? 2. Welche Aufgaben wird die geplante Landesauswertestelle beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übernehmen, für die 16 neue Stellen im Einzelplan 14 des Haushaltsplans 2015/2016 vorgesehen sind, und welche Aufgaben sind darunter, die derzeit von der Vertrauensstelle, der Registerstelle oder den regionalen klinischen Krebsregistern in Bayern wahrgenommen werden? 3. Wird die Personalverwaltung für die regionalen klinischen Krebsregister zukünftig vom LGL übernommen? Falls ja: Bleiben alle Personalstellen in der Vertrauensstelle, der Registerstelle und den regionalen klinischen Krebsregistern erhalten und besteht die Möglichkeit einer Personalmehrung bei höherem Arbeitsanfall? 4. Wird die Landesauswertestelle beim LGL zukünftig die Rückmeldungen zu den Leistungserbringern in ganz Bayern übernehmen und wie ist dies geplant? Falls ja: Erfolgt somit eine Trennung von Datenerfassung und -auswertung und inwiefern wirkt sich dies nach Ansicht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf die Datenqualität aus? 5. Wie wurden die einzelnen Einrichtungen in der bayerischen Krebsregistrierung sowie ihre Arbeit in den vergangenen Jahren finanziert und welche Veränderungen in der Finanzierungsstruktur werden mit der geplanten Reform vorgenommen? 6. Welchen Anteil an der Finanzierung der bayerischen Krebsregistrierung trug der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren und welchen Anteil wird er zukünftig leisten? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22.11.2015 1. Welche Berufsorganisationen, -vertretungen sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung aus dem Gesundheitswesen sind im Reformprozess gehört worden und inwieweit sind die Verantwortlichen der regionalen bayerischen Krebsregister in die Planungen zur Neuausrichtung einbezogen worden? In die Planungen wurden bisher folgende Berufsorganisationen , -vertretungen sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung aus dem Gesundheitswesen einbezogen: die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, die Bayerische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Bayerische Krankenhausgesellschaft. Über die Ad-hoc-AG der Länder wurden darüber hinaus Informationen aus folgenden Organisationen in den Reformprozess eingebracht: GKV-Spitzenverband Bund (GKV-SpiBu), Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT), Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister (KoQK) und Deutsche Krebshilfe (DKH). Mit den Ärztlichen Direktoren der Träger der Klinikregister (Universitätsklinikum München, Klinikum Augsburg, Klinikum Regensburg, Universitätsklinikum Erlangen, Klinikum Bayreuth, Universitätsklinikum Würzburg) wurden Gespräche geführt. Vertreter der übergangsweise benannten Klinischen Krebsregister (Tumorzentrum Augsburg, Klinikregister Oberfranken in Bayreuth, Tumorzentrum Erlangen -Nürnberg, Tumorregister München, Tumorzentrum Regensburg e.V. und Tumorzentrum Würzburg), Mitarbeiter der Vertrauensstelle und der Registerstelle haben an drei Besprechungen am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilgenommen, die der Planung des weiteren Vorgehens und zur Information der Beteiligten dienten. Darüber hinaus gab es etliche schriftliche und mündliche Rückmeldungen sowie Einzelanfragen, die so weit wie möglich bei der Planung berücksichtigt wurden und werden. 2. Welche Aufgaben wird die geplante Landesauswertestelle beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übernehmen, für die 16 neue Stellen im Einzelplan 14 des Haushaltsplans 2015/2016 vorgesehen sind, und welche Aufgaben sind darunter, die derzeit von der Vertrauensstelle , der Registerstelle oder den regionalen klinischen Krebsregistern in Bayern wahrgenommen werden? Die 16 Stellen sind nach derzeitigem Planungsstand für folgende zentrale Aufgaben vorgesehen: • Erledigung der Aufgaben der bisherigen Registerstelle des epidemiologischen Krebsregisters. • Erledigung der zentralen Aufgaben der wesentlich umfangreicheren klinischen Krebsregistrierung nach § 65 c des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9216 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9216 In diesem Zusammenhang sind wichtige Aufgaben: Landesweite Auswertungen, Kommunikation und Datenaustausch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Robert-Koch-Institut (RKI), landesweite Qualitätssicherungssicherungsaufgaben in der Krebsregistrierung , Unterstützung der Qualitätssicherung und -entwicklung bei der Versorgung krebskranker Menschen sowie der krebsbezogenen Prävention, Mitwirkung bei der Konzepterstellung für die Versorgung und Prävention von Krebspatienten, Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und -registrierung in Bayern einschließlich der diesbezüglichen medizininformatischen Fragestellungen, Unterstützung der vorgesehenen technischen Dienstleistungen (auch für die zentrale Abrechnung ) für die regionale und landesweite Krebsregistrierung in Bayern in Kooperation mit der Vertrauensstelle. • Erledigung der Aufgaben der weiterhin benötigten Vertrauensstelle des Krebsregisters. Dazu gehören die Entgegennahme der durch die regionalen Betriebsstätten übermittelten Daten, Datenpseudonymisierung und Weiterleitung an das Zentrum für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung (ZKFR), Abwicklung des Datenaustausches mit anderen Klinischen Krebsregistern bundesweit und Führung des Patientenwiderspruchsregisters. Die endgültige Aufgabenfestlegung kann noch nicht erfolgen , da sie auch vom Ausmaß datenschutzrechtlicher Anforderungen abhängig ist. 3. Wird die Personalverwaltung für die regionalen klinischen Krebsregister zukünftig vom LGL übernommen ? Falls ja: Bleiben alle Personalstellen in der Vertrauensstelle , der Registerstelle und den regionalen klinischen Krebsregistern erhalten und besteht die Möglichkeit einer Personalmehrung bei höherem Arbeitsanfall ? Es ist geplant, im Rahmen der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs - und -registergesetzes ein einziges integriertes klinisch-epidemiologisches Krebsregister gemäß § 65 c SGB V für Bayern mit zentraler Personalverwaltung einzurichten, wobei die derzeitigen regionalen klinischen Krebsregister als regionale Betriebsstätten dieses Registers erhalten bleiben. Die Vertrauensstelle wird ebenfalls als wichtiges Bindeglied zwischen regionaler Klartextdatenhaltung und pseudonymer zentraler Datenhaltung erhalten bleiben. Die Registerstelle ist bereits mit allen Personalstellen an das LGL übergegangen . In Anlehnung an das PROGNOS-Gutachten von 2010 zur klinischen Krebsregistrierung wird sich die Zahl der Personalstellen in den regionalen Betriebsstätten an der Bevölkerungszahl in den jeweiligen Einzugsgebieten und dem damit verbundenen Dokumentationsaufwand orientieren. Dies erlaubt eine flexible Reaktion auf höheren Arbeitsanfall an regionalen Betriebsstellen. 4. Wird die Landesauswertestelle beim LGL zukünftig die Rückmeldungen zu den Leistungserbringern in ganz Bayern übernehmen und wie ist dies geplant? Falls ja: Erfolgt somit eine Trennung von Datenerfassung und -auswertung und inwiefern wirkt sich dies nach Ansicht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf die Datenqualität aus? Behandlerspezifische Rückmeldungen und patientenbezogene Rückmeldungen an Leistungserbringer bleiben wie bisher schon Aufgabe der regionalen Betriebsstätten. Die Landesauswertungsstelle wird im Rahmen ihrer Aufgaben die im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) angesprochenen landesweiten aggregierten Übersichten zur Verfügung stellen. Durch die zu erwartende bundesweite Harmonisierung von Art und Umfang der Rückmeldungen ist mit einer Erhöhung der Qualität dieser Rückmeldungen zu rechnen. 5. Wie wurden die einzelnen Einrichtungen in der bayerischen Krebsregistrierung sowie ihre Arbeit in den vergangenen Jahren finanziert und welche Veränderungen in der Finanzierungsstruktur werden mit der geplanten Reform vorgenommen? Bis Ende 2013 wurde die epidemiologische Krebsregistrierung in Bayern ausschließlich aus Kapitel 12 08 Titel 685 12 finanziert (Ansatz 2013: 2,25 Mio. €). Die Finanzierung der neuen klinischen Krebsregister nach § 65 c SGB V ist bundesweit einheitlich geregelt. Danach sollen gemäß § 65 c Abs. 4 SGB V 90 % der Betriebskosten über eine Fallpauschale der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert (2014: 119 € je gemeldetem Krebsfall) werden . Die Fallpauschale wird dazu jeweils bundesweit gem. § 65 c Abs. 4 Satz 6 SGB V angepasst. Auch die privaten Krankenkassen und die Beihilfe werden sich entsprechend beteiligen. Die Zuweisungen betrugen insgesamt für 2014 rechnerisch 7,28 Mio. €. Die übrigen 10 % der Betriebskosten müssen vom Land erbracht werden, wie der Bundesgesetzgeber in der Begründung des KFRG zu § 65 c Abs. 4 Satz 2 SGB V klarstellte. Die entsprechenden Mittel sind bei Kapitel 14 23 TG 51 veranschlagt. Künftig soll das LGL zentral die Zahlungen der Kassen und der Beihilfe vereinnahmen und daraus die Betriebskosten für das bayerische Krebsregister bestreiten. Aus diesen Mitteln müssen alle Kosten der Krebsregistrierung finanziert werden. 6. Welchen Anteil an der Finanzierung der bayerischen Krebsregistrierung trug der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren und welchen Anteil wird er zukünftig leisten? Bis Ende 2013 wurde die epidemiologische Krebsregistrierung in Bayern ausschließlich aus Kapitel 12 08 Titel 685 12 finanziert (Ansatz 2013: 2,25 Mio. €). Diese Mittel wurden in Kapitel 14 23 TG 51 umgesetzt und stehen nunmehr neben der epidemiologischen auch der klinischen Krebsregistrierung zur Verfügung (Ansatz der TG 51 in 2015: 3,04 Mio. €).