Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 03.11.2015 Bedarfszuweisungen an Landkreise, Gemeinden und Städte Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Haben Gemeinden und/oder Gemeindeverbände bzw. Städte im Landkreis Ansbach in den letzten 15 Jahren Bedarfszuweisungen erhalten? b) Wenn ja, in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten)? 2. a) Haben Gemeinden und/oder Gemeindeverbände bzw. Städte im Landkreis Fürth in den letzten 15 Jahren Bedarfszuweisungen erhalten? b) Wenn ja, in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten)? 3. a) Haben Gemeinden und/oder Gemeindeverbände bzw. Städte im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in den letzten 15 Jahren Bedarfszuweisungen erhalten? b) Wenn ja, in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten)? 4. a) Hat die Stadt Ansbach in den letzten 15 Jahren Bedarfszuweisungen erhalten? b) Wenn ja, in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 5. a) Haben die Landkreise Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in den letzten 15 Jahren Bedarfszuweisungen erhalten? b) Wenn ja, in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.11.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–b): Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. In den Jahren 2001 bis 2015 haben 14 Kommunen aus dem Landkreis Ansbach einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gestellt. Zu 2. a)–b): In den Jahren 2001 bis 2015 hat keine Kommune aus dem Landkreis Fürth eine Bedarfszuweisung erhalten. Für diesen Zeitraum liegen auch keine Anträge aus dem Landkreis Fürth vor. Zu 3. a)–b): Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. In den Jahren 2001 bis 2015 haben 7 Kommunen aus dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gestellt. Zu 4. a)–5. b): In den Jahren 2001 bis 2015 hat keine der genannten Kommunen Bedarfszuweisungen erhalten. Es lagen in den Jahren 2001 bis 2015 nur wenige Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung vor (Stadt Ansbach: ein Antrag; Landkreise Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim: kein Antrag; Landkreis Ansbach: zwei Anträge). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9219 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9219 A nl ag e zu r S ch rif tli ch en A nf ra ge v on M dL S ch eu en st uh l v om 0 3. 11 .2 01 5 „B ed ar fs zu w ei su ng en a n La nd kr ei se , G em ei nd en u nd S tä dt e“ F ra ge 1 a+ b (L an dk re is A ns ba ch ) 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 D om bü hl 90 .0 00 35 0. 00 0 S ac hs en b . A ns ba ch 20 0. 00 0 W ilb ur gs te tte n 20 0. 00 0 40 0. 00 0 Fr ag e 3a +b (L an dk re is N eu st ad t a . d . A is ch -B ad W in ds he im ) 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 D ac hs ba ch 10 0. 00 0 M ar kt B ib ar t 70 .0 00 20 .0 00