Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 15.01.2014 Erstaufnahmeproblematik in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wird aufgrund der derzeitigen Zunahme der Asylbewer- ber angestrebt, je Regierungsbezirk (nur) eine Erstaufnahmeeinrichtung zu errichten, um damit als Ziel eine ausreichende Aufnahmekapazität zu haben, sowie eine ausgeglichene Belastung der einzelnen Kommunen im Freistaat zu erreichen? 2. Wann sollen diese Erstaufnahmeeinrichtungen fertigge- stellt und belegbar sein, welche Kapazitäten werden sie haben und wo sollen diese Erstaufnahmeeinrichtungen entstehen? 3. An welchen Orten im Freistaat bestanden in früheren Jahren Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber, wie lange und wann wurden sie wieder aufgelöst? 4. Stehen diese Liegenschaften noch heute zur Verfügung, vor allem dann, wenn es sich um ehemalige militärisch genutzte Einrichtungen des Bundes oder mittlerweile des Freistaates oder der Kommunen handelt? 5. Welche Initiativen wurden bisher von „Immobilien Bay- ern“ ergriffen bzw. eingeleitet, zunächst eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen? 6. Welche Liegenschaften wurden bereits besichtigt bzw. geprüft oder weitergehend für eine Planungs-, Finanzierungs - und Ausführungsphase in Erwägung gezogen und welche Vorschläge für einen möglichen Standort wurden vonseiten der sieben Bezirksregierungen unterbreitet? 7. Stehen bereits Haushaltsmittel für die Errichtung, Anmie- tung und Betrieb einer dritten Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zur Verfügung, ist es vorgesehen, diese Mittel in den Nachtragshaushalt 2014 einzustellen, oder werden diese benötigten Haushaltsmittel erst in den nächsten Doppelhaushalt 2015/16 eingeplant? 8. Inwieweit werden bei der Schaffung einer 3. Aufnahme- einrichtung in Bayern die Vorschläge der unabhängigen bayerischen Projektgruppe Asyl (PG Asyl) „Modellprojekt Erstaufnahmeeinrichtung“ berücksichtigt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.02.2014 1. Wird aufgrund der derzeitigen Zunahme der Asylbewerber angestrebt, je Regierungsbezirk (nur) eine Erstaufnahmeeinrichtung zu errichten, um damit als Ziel eine ausreichende Aufnahmekapazität zu haben, sowie eine ausgeglichene Belastung der einzelnen Kommunen im Freistaat zu erreichen? Die Plätze in den beiden Aufnahmeeinrichtungen (AE) wurden in den letzten Jahren von rd. 1.000 auf gut 2.000 Plätze verdoppelt. Da sich der Zugang von Asylbewerbern und auch die aktuelle Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nunmehr deutlich oberhalb früherer Zugangseinschätzungen bewegen, ist ein Ausbau der Anzahl der AE erforderlich. Eine Option ist dabei, in jedem Regierungsbezirk eine AE einzurichten, wie es früher der Fall war, als der Zugang ähnlich hoch war, um eine ausgewogene Verteilung auf ganz Bayern sicherzustellen und um sehr große Einrichtungen an einem Ort zu vermeiden. Eine endgültige Festlegung der Staatsregierung ist noch nicht erfolgt. 2. Wann sollen diese Erstaufnahmeeinrichtungen fertiggestellt und belegbar sein, welche Kapazitäten werden sie haben und wo sollen diese Erstaufnahmeeinrichtungen entstehen? Die Bezirksregierungen sind dafür zuständig, AE zu errichten und zu betreiben. Deshalb wurden die Regierungspräsidenten und die Immobilien Freistaat Bayern mit den Vorbereitungen beauftragt. Entscheidungen über den Zeitpunkt der Einrichtung der AE und konkrete Standortentscheidungen können erst vorgenommen werden, wenn die nötigen Prüfungen und Abstimmungen mit anderen Dienststellen , u. a. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abschließend erfolgt sind. Im Hinblick auf einen raschen und effektiven Verwaltungsablauf in den AE wäre eine Kapazität von 500 Plätzen wünschenswert, da dann auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an den jeweiligen Standorten eine Außenstelle eröffnen würde. 3. An welchen Orten im Freistaat bestanden in früheren Jahren Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber, wie lange und wann wurden sie wieder aufgelöst? Neben den heute noch bestehenden AE in Zirndorf und München bestanden in Bayern weitere AE für folgende Zeiträume an den nachstehend genannten Standorten: Landsberg am Lech 1993 bis 2001 Deggendorf 1993 bis 2003 Amberg/Sulzbach-Rosenberg 1993 bis 1995 Bayreuth 1993 bis 2002 Würzburg 1993 bis 2005 Aschaffenburg 1993 bis 1996 Neu-Ulm 1992 bis 1997 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.04.2014 17/922 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/922 4. Stehen diese Liegenschaften noch heute zur Verfügung , vor allem dann, wenn es sich um ehemalige militärisch genutzte Einrichtungen des Bundes oder mittlerweile des Freistaates oder der Kommunen handelt? Folgende Liegenschaften stehen heute noch (teilweise) zur Verfügung: Deggendorf (teilweise – derzeit Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft ) Bayreuth (teilweise – derzeit Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft ) Würzburg (derzeit Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft) Aschaffenburg (derzeit Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft ). 5. Welche Initiativen wurden bisher von „Immobilien Bayern“ ergriffen bzw. eingeleitet, zunächst eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen? Die Immobilien Freistaat Bayern hat bereits in den Jahren 2010 und 2011 im Auftrag des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vorsorgliche Recherchen für eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt . Im vergangenen Jahr hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Veröffentlichung eines weiteren Mietgesuchs in den wichtigsten regionalen Tageszeitungen Bayerns und im Internet beauftragt. 6. Welche Liegenschaften wurden bereits besichtigt bzw. geprüft oder weitergehend für eine Planungs-, Finanzierungs- und Ausführungsphase in Erwägung gezogen und welche Vorschläge für einen möglichen Standort wurden vonseiten der sieben Bezirksregierungen unterbreitet? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Prüfungsphase für mögliche Standorte ist noch im Gange. Aussagen zu Liegenschaften oder Standorten können noch nicht getroffen werden. 7. Stehen bereits Haushaltsmittel für die Errichtung, Anmietung und Betrieb einer dritten Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zur Verfügung, ist es vorgesehen, diese Mittel in den Nachtragshaushalt 2014 einzustellen, oder werden diese benötigten Haushaltsmittel erst in den nächsten Doppelhaushalt 2015/16 eingeplant? Eine konkrete Veranschlagung kann erst erfolgen, wenn sich die Planungen weiter konkretisiert haben. 8. Inwieweit werden bei der Schaffung einer 3. Aufnahmeeinrichtung in Bayern die Vorschläge der unabhängigen bayerischen Projektgruppe Asyl (PG Asyl) „Modellprojekt Erstaufnahmeeinrichtung“ berücksichtigt ? Die Inhalte des Vorschlags eines Modellprojekts für die Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern sind weitgehend deckungsgleich mit dem Inhalt eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Mindeststandards für eine neue Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Bayern“ vom 13.04.2011 (Drs. 16/8351), mit dem die auch hier vorgeschlagenen Maßnahmen als Mindeststandards festgelegt werden sollten. Der Bayerische Landtag hat diesen Antrag mit Beschluss vom 25.10.2011 abgelehnt. Auch waren die Vorschläge zudem bereits Gegenstand einer Stellungnahme der Staatsregierung an den Bayerischen Landtag aufgrund einer Eingabe vom 06.12.2012 im Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit (SO.0585.16), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden darf.