Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 20.10.2015 Weltkulturerbe Markgräfliches Opernhaus: Sanierung und Nutzung des anliegenden Redoutenhauses Seit 2012 ist das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth Weltkulturerbe. Derzeit wird es aufwendig saniert, im April 2018 soll es seine Wiedereröffnung feiern. Im Zuge der Arbeiten will die Schlösserverwaltung das Redoutenhaus, in dem derzeit ein Café untergebracht ist, mit dem Opernhaus verbinden und es als Welterbe-Zentrum nutzen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Kann der – von der Schlösser- und Gartenverwaltung – angestrebte Termin der Wiedereröffnung des Opernhauses trotz der Verzögerung (aufgrund des Wasserschadens am Gebäude) eingehalten werden? b) Welche Schäden sind durch das eingetretene Wasser am Gebäude selbst und an der Technik entstanden? c) Welche zusätzlichen Mittel mussten bisher aufgrund des Wasserschadens bereitgestellt werden? 2. a) Wird eine Nutzung des kompletten Gebäudes als Welterbe-Zentrum angestrebt? b) Welche Einrichtungen sollen im geplanten Welterbe- Zentrum untergebracht sein? 3. a) Gibt es bereits ein Konzept für das – im Redoutenhaus geplante – Welterbe-Zentrum, das in direkter Verbindung zum Markgräflichen Opernhaus liegen soll? b) Welchen Zeitplan hat die Schlösser- und Gartenverwaltung für die Realisierung des Welterbe-Zentrums? c) Welche finanziellen Mittel werden für die Arbeiten am Redoutenhaus vom Freistaat zur Verfügung gestellt? 4. a) Wird das Welterbe-Zentrum barrierefrei gestaltet? b) Wie kann dies bautechnisch im Redoutenhaus umgesetzt werden? c) Wird dadurch auch ein barrierefreier Zugang zum Markgräflichen Opernhaus möglich? 5. a) Wird das Gebäude – im Zuge des Umbaus zum Welterbe -Zentrum – auch energetisch saniert? b) Wie kann dies – aufgrund der Richtlinien des Denkmalschutzes – realisiert werden? 6. Ist aus Sicht der Schlösser- und Gartenverwaltung eine Teilnutzung des Redoutenhauses als Café denkbar oder anstrebenswert? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.11.2015 1. a) Kann der – von der Schlösser- und Gartenverwaltung – angestrebte Termin der Wiedereröffnung des Opernhauses trotz der Verzögerung (aufgrund des Wasserschadens am Gebäude) eingehalten werden? Der Eröffnungstermin verschiebt sich aufgrund des Wasserschadens um einige Monate. Die Eröffnung des Markgräflichen Opern- und Redoutenhauses ist nunmehr für April 2018 geplant. b) Welche Schäden sind durch das eingetretene Wasser am Gebäude selbst und an der Technik entstanden ? Im Technikkeller unter der Bühne des Markgräflichen Opernhauses wurden die Haustechnik, Steuerungstechnik sowie Lüftungstechnik erheblich beschädigt. Das kulturhistorische „Herz“ des Weltkulturerbes, d. h. das vornehmlich aus Holz bestehende prachtvolle Logenhaus der Bauherrin Markgräfin Wilhelmine, wurde ebenso wenig beschädigt wie andere historische Einbauten. c) Welche zusätzlichen Mittel mussten bisher aufgrund des Wasserschadens bereitgestellt werden? Hierzu sind rd. 1,75 Mio. € erforderlich, die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags in der Sitzung am 20. Mai 2015 genehmigt wurden. 2. a) Wird eine Nutzung des kompletten Gebäudes als Welterbe-Zentrum angestrebt? Ja. b) Welche Einrichtungen sollen im geplanten Welterbe -Zentrum untergebracht sein? Auf den abschließenden Bericht des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an den Bayerischen Landtag zum Beschluss vom 4. Juni 2013, Drs. 16/16958, in der Anlage wird verwiesen. 3. a) Gibt es bereits ein Konzept für das – im Redoutenhaus geplante – Welterbe-Zentrum, das in direkter Verbindung zum Markgräflichen Opernhaus liegen soll? Auf den abschließenden Bericht des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an den Bayerischen Landtag zum Beschluss vom 4. Juni 2013, Drs. 16/16958, in der Anlage wird verwiesen. b) Welchen Zeitplan hat die Schlösser- und Gartenverwaltung für die Realisierung des Welterbe- Zentrums? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9223 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9223 Der Ausbau des Redoutenhauses zum Welterbe-Informations -Zentrum könnte nach den derzeitigen Planungen ab 2018 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der Großen Baumaßnahme durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags. c) Welche finanziellen Mittel werden für die Arbeiten am Redoutenhaus vom Freistaat zur Verfügung gestellt ? Die für den Ausbau des Redoutenhauses notwendigen finanziellen Mittel werden im Rahmen der Anlage S des Einzelplans 06 (Kapitel 06 16) zur Verfügung gestellt werden. 4. a) Wird das Welterbe-Zentrum barrierefrei gestaltet? Ja. b) Wie kann dies bautechnisch im Redoutenhaus umgesetzt werden? Der Eingang des Redoutenhauses wird barrierefrei gestaltet . Über einen zentralen Aufzug und Behindertenlifte werden alle Ebenen barrierefrei erreicht. c) Wird dadurch auch ein barrierefreier Zugang zum Markgräflichen Opernhaus möglich? Über eine Rampe im Durchgang des Eingangsbereiches des Redoutenhauses zum Vestibül des Opernhauses wird das Opernhaus barrierefrei erreicht. Am Durchgang vom nördlichen Umgang des Erdgeschosses des Opernhauses in den Gartensaal des Redoutenhauses wird ein Behindertenlift angeordnet. Damit können Gehbehinderte vollständig am normalen Rundgang teilnehmen. Über Aufzug und Behindertenlifte im Redoutenhaus werden neben dem bereits barrierefreien Erdgeschoss auch der erste und dritte Rang des Opernhauses barrierefrei erreicht. Eine Behindertentoilette ist im Erdgeschoss des Opernhauses bereits vorhanden . 5. a) Wird das Gebäude – im Zuge des Umbaus zum Welterbe-Zentrum – auch energetisch saniert? Vorgesehen sind eine energetische Sanierung von Dach und Fenstern sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. b) Wie kann dies – aufgrund der Richtlinien des Denkmalschutzes – realisiert werden? Die energetische Sanierung erfolgt denkmalverträglich durch Dämmung des Daches und die Ertüchtigung historischer Fenster (z. B. Abdichtung, Innenfenster) oder durch Ersatz nicht originaler Fenster durch Fenster in historischer Optik. Eine Außendämmung der historischen Natursteinfassaden ist nicht möglich. 6. Ist aus Sicht der Schlösser- und Gartenverwaltung eine Teilnutzung des Redoutenhauses als Café denkbar oder anstrebenswert? Eine Teilnutzung des Redoutenhauses als Café ist insbesondere auch wegen der barrierefreien Erschließung mangels verfügbarer Fläche nicht möglich. Auf den abschließenden Bericht des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an den Bayerischen Landtag zum Beschluss vom 4. Juni 2013, Drs. 16/16958, in der Anlage wird hingewiesen. Drucksache 17/9223 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Name Herr Ziegler Telefon 089 2306-2292 Telefax 089 2306-2804 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum LB/44 – VV – B 26/Op 14,16 – 22085/13 10.10.2013 Beschluss des Bayerischen Landtags vom 4. Juni 2013, Drs. 16/16958 betreffend Opernhausmuseum in Bayreuth Anlagen: Abdruck dieses Schreibens (3fach) Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung mit Beschluss vom 4. Juni 2013, Drs. 16/16958, aufgefordert zu prüfen, „ob in den neben dem Markgräflichen Opernhaus in Bayreuth liegenden Redoutenhaus ein Welterbeinformationszentrum mit Besucherserviceeinrichtungen und musealer Präsentation eingerichtet werden kann. Hierzu ist ein Gesamtkonzept (mit Museumskonzept ) zu entwickeln“. In Vollzug dieses Beschlusses wird folgender abschließender Bericht erstattet : Dienstgebäude Öffentliche Verkehrsmittel Telefon E-Mail Odeonsplatz 4 U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz Vermittlung poststelle@stmf.bayern.de 80539 München 089 2306-0 Internet www.stmf.bayern.de Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9223 - 2 - Das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth wurde am 30. Juni 2012 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Wie für alle Welterbestätten besteht die Verpflichtung, ein Welterbeinformationszentrum zur didaktischen Vermittlung der Welterbekriterien einzurichten1. Aufgrund der zu erwartenden höheren Besucherzahlen einer Welterbestätte sind ein größerer Empfangs- und Servicebereich und zusätzliche Museumsräume notwendig, um das kleine Foyer und den Zuschauerraum des Opernhauses zu entlasten. Das Ergebnis des vorgenannten Prüfauftrags des Bayerischen Landtags wird im Folgenden dargestellt: Zugang zum Opernhaus Der Ein- und Ausgang zum Opernhaus erfolgen über das Opernhausfoyer und/oder das Redoutenhaus in Verbindung mit einem zentralen Besucherservicebereich im Erdgeschoss des Redoutenhauses. Alle Ebenen des Opernhauses und des Museums können über einen Aufzug im Redoutenhaus barrierefrei erreicht werden (aus baudenkmalpflegerischen Gründen im Opernhaus selbst nicht darstellbar). Besucherservice / Welterbeinformation Im Erdgeschoss des Redoutenhauses (rd. 280 m²) werden die bisher fehlenden Serviceeinrichtungen wie Museumsladen, Wartebereich, Besuchertoiletten und Schließfächer sowie eine Einführung in das UNESCO- Weltkulturerbe (Visualisierung der Welterbeeigenschaften des Opernhauses ) angeordnet. Museale Präsentation Im 1. und 2. Obergeschoss des Redoutenhauses (rd. 560 m²) wird eine zeitgemäße museale Präsentation eingerichtet, die über das UNESCO- Weltkulturerbe „Markgräfliches Opernhaus Bayreuth“ und die „Barocke Theater - und Festkultur“ informiert. Vorgesehen ist, im 1. Obergeschoss den Themenbereich „Die Opern- und Musikstadt Bayreuth“ mit die Einzelthemen 1 Nach der Nr. 108 der „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ der UNESCO vom Januar 2008 soll jedes eingetragene Welterbe über einen angemessenen Verwaltungsplan oder ein anderes durch Unterlagen belegtes Verwaltungssystem verfügen, in dem erläutert wird, wie der außergewöhnliche universelle Wert eines Gutes erhalten werden kann. Zweck eines Verwaltungssystems ist es, den wirksamen Schutz eines angemeldeten Gutes für gegenwärtige und künftige Generationen sicherzustellen (Nr. 109). Zu einer wirksamen Verwaltung gehört auch ein Zusammenspiel langfristiger und alltäglicher Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Präsentation des angemeldeten Gutes (Nr. 112). Drucksache 17/9223 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 - 3 - „Von Telemann bis Wagner“, „Die Welt der Markgräfin Wilhelmine“ und „Das Markgräfliche Opernhaus“ anhand von Bildnissen und Büsten, originalen Gemälden, Kupferstichen sowie Modellen darzustellen. Im 2. Obergeschoss soll der Themenbereich „Das Geschehen auf der Bühne“ mit den Schwerpunkten historische Bühnentechnik und Aufführungspraxis anhand von originalen Entwurfszeichnungen von Bühnenbildern, originalen Bau- und Ausstattungsteilen sowie Modellen der historischen Bühnenmaschinerie veranschaulicht werden. Café an der Oper: Die Erschließung des Museums, der verbesserte Besucherservice, Kassenbereich , Museumsladen, Wartezone sowie Welterbeinformation im Erdgeschoss des Redoutenhauses benötigen die Bewirtungs- und Küchenflächen des bisher dort betriebenen Cafés an der Oper. In den Obergeschossen entfallen die Personal- und Nebenräume durch die Museumsnutzung. Das Café an der Oper kann somit nicht mehr weiterbetrieben werden. Geschaffen werden soll ein Cateringbereich für Veranstaltungs- und Pausenbewirtung bei Theateraufführungen mit mobiler Theke und Cateringküche im Erdgeschoss des Redoutenhauses. Fazit Das Opernhausmuseum mit Information zum UNESCO-Welterbe kann im Redoutenhaus eingerichtet werden, da dieses hierfür bestens geeignet ist. Die Schlösserverwaltung wird mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts sowie der Ausarbeitung eines Bauantrags beauftragt. Die Baumaßnahme (grobe Schätzkosten rd. 4 Mio. €; bauliche Umsetzung vss. ab 2016) wird dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zu gegebener Zeit zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der in der Anlage S (Große Baumaßnahmen) der Schlösserverwaltung zur Verfügung stehenden Baumittel. Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Söder, MdL