Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 30.10.2015 Steigerwald Die Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, sagte bei dem Treffen in Bamberg, dass die Entscheidung bei der Region liege. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie läuft der entsprechende Entscheidungsprozess? a) Werden alle Gemeinden, Städte und auch Kreistage dazu abstimmen? b) Wie wird dann die Position der Region ermittelt? 2. Welche Landkreise mit ihren Kommunen werden be teiligt? 3. Wird über die beiden Varianten Weltnaturerbe oder Weltkulturerbe abgestimmt oder gibt es noch weitere Varianten? 4. Wie unterscheiden sich beide Varianten inhaltlich? 5. Ist die Variante „Nationalpark – ja oder nein?“ definitiv ausgeschlossen? 6. Stimmt das Weltnaturerbe mit einem Biosphärenreser vat überein? Wenn nein, was sind die Unterschiede? 7. In welcher Weise wird die Holznutzung bei den beiden Varianten (siehe Frage 3) eingeschränkt? 8. Wie ist der weitere Ablauf der Entscheidungsfindung (auch zeitlich) bzw. bis wann soll dieser abgeschlos sen sein? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.11.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Fors ten sowie für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Wie läuft der entsprechende Entscheidungsprozess ? a) Werden alle Gemeinden, Städte und auch Kreistage dazu abstimmen? b) Wie wird dann die Position der Region ermittelt? Es liegt in der Zuständigkeit der politischen Vertreter der Region, festzulegen, wie der Entscheidungsprozess laufen soll, welche Landkreise, Städte und Gemeinden in welcher Form eingebunden werden und wie die Position der Region ermittelt werden soll. 2. Welche Landkreise mit ihren Kommunen werden beteiligt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wird über die beiden Varianten Weltnaturerbe oder Weltkulturerbe abgestimmt oder gibt es noch weitere Varianten? Es liegt in der Entscheidung der Region, ob sie den Weg zu einem möglichen Welterbe beschreiten möchte, bzw., wel che Variante sie ggf. bevorzugen würde. 4. Wie unterscheiden sich beide Varianten inhaltlich? Herausragende Zeugnisse der Menschheitsgeschichte können von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wer den. Es kann sich dabei beispielsweise um einzelne vom Menschen geschaffene Objekte wie Bauwerke, historische Siedlungen oder um Kulturlandschaften handeln. Neben dem materiellen Weltkulturerbe gibt es auch die Möglichkeit eines immateriellen Weltkulturerbes, das sich beispielswei se auf Sprache oder Brauchtum beziehen kann. Herausragende Zeugnisse der Naturgeschichte kön nen von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt werden. Hierfür infrage kommen beispielsweise überragende Na turerscheinungen, Gebiete von außergewöhnlicher Natur schönheit und ästhetischer Bedeutung, außergewöhnliche Zeugnisse der Erdgeschichte oder außergewöhnliche Bei spiele ökologischer und biologischer Prozesse. 5. Ist die Variante „Nationalpark – ja oder nein?“ definitiv ausgeschlossen? Bei einem Gespräch am 17.11.2014 von Herrn Ministerprä sident Seehofer mit Herrn Staatsminister Dr. Huber, Frau Staatsministerin Scharf, Herrn Staatsminister Brunner so wie den Landräten der Landkreise Bamberg, Haßberge und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9315 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9315 Schweinfurt stimmten alle Beteiligten darin überein, dass im Steigerwald kein Nationalpark ausgewiesen werden soll. 6. Stimmt das Weltnaturerbe mit einem Biosphärenreservat überein? Wenn nein, was sind die Unterschiede ? Nein. Ein Weltnaturerbe kann die Kernzone oder einen Teil der Kernzone eines UNESCOBiosphärenreservats bilden. Eine Ausweisung dieser Kernzone als Naturschutzgebiet ist für ein Biosphärenreservat ausreichend. Sie muss min destens 3 % der Gesamtfläche eines Biosphärenreservats einnehmen. Ein Weltnaturerbe setzt wiederum voraus, dass es als Nationalpark oder Biosphärenreservat geschützt ist. 7. In welcher Weise wird die Holznutzung bei den beiden Varianten (siehe Frage 3) eingeschränkt? Die Frage der Einschränkung der Holznutzung ist von der Zielsetzung des jeweiligen Welterbes abhängig. In jedem Fall müssen der außergewöhnliche, universelle Wert, die Echtheit und die Unversehrtheit des betreffenden Schutz gutes dauerhaft gesichert sein. Bei einem möglichen Weltnaturerbe „Alte Buchenwälder“ mit der Zielsetzung der natürlichen Entwicklung dieser Wäl der wäre auf den betreffenden Flächen keine Holznutzung mehr möglich. Würde ein solches Weltnaturerbe durch einen National park geschützt, müssten mindestens 7.500 ha Fläche aus der Holznutzung genommen werden (mindestens 10.000 ha Gesamtfläche eines Nationalparks, davon mindestens 75 % holznutzungsfreie Kernzonenfläche, wobei das letztgenann te Ziel gegebenenfalls auch in kontinuierlichen Schritten mit einer Übergangsfrist von bis zu 30 Jahren erreicht werden könnte). Würde ein solches Weltnaturerbe durch ein UNESCO Biosphärenreservat geschützt, müssten mindestens 900 ha Fläche aus der Holznutzung genommen werden (mindes tens 30.000 ha Gesamtfläche eines Biosphärenreservats, davon mindestens 3 % holznutzungsfreie Kernzonenfläche, die bereits bei der Ausweisung eines Biosphärenreservats nachgewiesen werden muss). 8. Wie ist der weitere Ablauf der Entscheidungsfindung (auch zeitlich) bzw. bis wann soll dieser abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu Frage 1, zeitliche Vorgaben bestehen nicht.