Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 05.11.2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen I Nach der Sitzung des Verteilerausschusses am 27.10.2015 wurden durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Bewilligungslisten der Landkreise , Städte und Gemeinden veröffentlicht, welche im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten. Dabei ist leider wieder nicht endgültig nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Gelder verteilt wurden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Landkreise und Kommunen in den Stimmkreisen 307 und 308 haben Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen im Jahr 2015 und in welcher Höhe in Euro beantragt? 2. Bei welchen Landkreisen und Kommunen weicht die genehmigte von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen und in welcher Höhe in Euro ab? 3. Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Jahr 2015? 4. Wie hat sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014 entwickelt ? 5. Warum erhielten nicht alle Antragsteller unter 1 den erstmals in 2015 gewährten Festbetrag in Höhe von 5.000 €, welcher für Investitionen gewährt wird? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.12.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Annette Karl vom 05.11.2015 betreffend „Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen I“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet : I. Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen Zu 1.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Über alle Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe gemäß Art. 11 FAG wurde gemeinsam im Rahmen der Verteilerausschusssitzung entschieden , dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zu 3. und 4.: Informationen hierzu liegen nicht vor, da die Schuldenstatistik „Staats- und Kommunalschulden in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung mit Daten zur absoluten und zur Pro-Kopf-Verschuldung nur für das Jahr 2013 veröffentlicht ist. Zu 5.: Jeder der unter 1 genannte Antragsteller, dem im Jahr 2015 eine Stabilisierungshilfe gewährt werden konnte, hat einen Festbetrag für Investitionen in Höhe von 5.000 € erhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9353 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9353 Schriftliche Anfrage von MdL Karl - Antwort zu Fragen 1 und 2 308 Stadt Weiden i.d.OPf. 164 2.179.670 164 3.300.000 308 Gemeinde Flossenbürg 0 150.000 0 200.000 308 Gemeinde Georgenberg 0 580.477 0 0 308 Markt Leuchtenberg 0 450.000 0 50.000 308 Markt Mantel 0 1.658.298 0 200.000 308 Markt Moosbach 0 700.000 0 1.000.000 308 Stadt Pleystein 0 760.729 0 50.000 307 Gemeinde Trabitz 0 300.000 0 0 308 Gemeinde Püchersreuth 0 50.000 0 0 307 Gemeinde Schwarzenbach 0 311.780 0 0 307 Gemeinde Speinshart 0 216.000 0 0 308 Markt Tännesberg 0 382.800 0 0 308 Gemeinde Theisseil 0 100.000 0 0 307 Stadt Windischeschenbach 0 1.000.000 0 600.000 307 Gemeinde Brand 0 400.000 0 0 307 Gemeinde Ebnath 0 600.000 0 0 307 Stadt Erbendorf 0 1.500.000 0 1.000.000 307 Markt Falkenberg 0 2.003.000 0 100.000 307 Gemeinde Friedenfels 0 330.000 0 200.000 307 Markt Fuchsmühl 0 1.000.000 0 1.000.000 307 Gemeinde Immenreuth 0 1.043.920 0 0 307 Markt Konnersreuth 0 638.930 0 100.000 307 Gemeinde Krummennaab 0 500.000 0 0 307 Gemeinde Kulmain 0 900.000 0 100.000 307 Gemeinde Leonberg 29.800 627.000 20.000 100.000 307 Stadt Mitterteich 0 4.020.000 0 1.000.000 307 Markt Neualbenreuth 0 700.000 0 200.000 307 Gemeinde Neusorg 0 570.000 0 300.000 307 Gemeinde Pullenreuth 0 600.000 0 50.000 307 Gemeinde Reuth b.Erbendorf 0 500.000 0 150.000 307 Stadt Tirschenreuth 0 2.734.000 0 2.100.000 307 Stadt Waldsassen 0 4.000.000 0 2.000.000 307 Markt Wiesau 0 1.907.500 0 300.000 Lkr. Neustadt a.d. Waldnaab 600.000 200.000 0 Lkr. Tirschenreuth 800.000 2.500.000 500.000 1.800.000 Stimmkreis Städte und Gemeinden klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR Entscheidung 2015Antragssumme 2015 klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR