Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 05.11.2015 Bedarfszuweisungen und Stabilsierungshilfen 2015 für die Stimmkreise Bamberg-Land und Coburg Nach der Sitzung des Verteilerausschusses am 27.10.2015 wurden durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Bewilligungslisten der Landkreise , Städte und Gemeinden veröffentlicht, welche im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten. Dabei ist leider wieder nicht endgültig nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Gelder verteilt wurden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Landkreise und Kommunen in den Stimmkreisen 401 (Bamberg-Land) und 404 (Coburg) haben Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen im Jahr 2015 in welcher Höhe in Euro beantragt? 2. Bei welchen Landkreisen und Kommunen weicht die genehmigte von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in welcher Höhe in Euro ab? 3. Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Jahr 2015? 4. Wie hat sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014 entwickelt ? 5. Warum erhielten nicht alle Antragssteller unter 1 den erstmals in 2015 gewährten Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro?, welcher für Investitionen gewährt wird? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.12.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Susann Biedefeld vom 05.11.2015 betreffend Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen 2015 für die Stimmkreise Bamberg- Land und Coburg wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet : Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Über alle Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe gemäß Art. 11 FAG wurde gemeinsam im Rahmen der Verteilerausschusssitzung entschieden , der Vertreter der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zu 3. und 4.: Informationen hierzu liegen nicht vor, da die Schuldenstatistik „Staats- und Kommunalschulden in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung mit Daten zur absoluten und zur Pro-Kopf-Verschuldung nur für das Jahr 2013 veröffentlicht ist. Zu 5.: Jeder der unter 1 genannten Antragsteller, dem im Jahr 2015 eine Stabilisierungshilfe gewährt werden konnte, hat einen Festbetrag für Investitionen in Höhe von 5.000 € erhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9404 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage von MdL Biedefeld – Antwort zu den Fragen 1 und 2 Stimmkreis Städte und Gemeinden Antragssumme 2015 Entscheidung 2015 klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR 401 Gemeinde Stadelhofen 75.000 0 404 Gemeinde Ebersdorf bei Coburg 2.618.156 120.000 404 Stadt Rödental 273.617 2.400.000 320.000 700.000 404 Landkreis Coburg 500.000 600.000 100.000 200.000 BZ = Bedarfszuweisung