Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2015 Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Unterfranken Der Regierungsbezirk Unterfranken hat in den letzten drei Jahren 4,5 Mio. € Fördermittel für wasserwirtschaftliche Vorhaben erhalten. Dies entspricht nur 1,5 % der für Bayern in diesem Zeitraum ausgereichten Summe. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Ausbauvorhaben im Rahmen des Hochwasserschutzes wurden in Unterfranken in den letzten 3 Jahren im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit wie viel Fördermitteln umgesetzt? b) Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass trotz großem Umsetzungsbedarf im Hochwasserschutz nur 2 % der eingesetzten bayerischen Mittel in den letzten drei Jahren in Unterfranken eingesetzt wurden? c) Welche Projekte zum Hochwasserschutz sind in Unterfranken geplant und ist zu erwarten, dass sich der Anteil Unterfrankens für diesen Bereich in den nächsten drei Jahren signifikant erhöht? 2. a) Welche Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinien wurden in Unterfranken in den letzten 3 Jahren im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit wie viel Fördermitteln umgesetzt? b) Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass trotz großem Umsetzungsbedarf gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nur 0,3 % der eingesetzten Mittel in den letzten drei Jahren in Unterfranken eingesetzt wurden? c) Welche Projekte zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen sind in Unterfranken geplant und ist zu erwarten, dass sich der Anteil Unterfrankens für diesen Bereich in den nächsten drei Jahren signifikant erhöht? 3. Bis wann ist mit der Veröffentlichung der Härtefallförderung Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RzWas 2016 – zu rechnen und wird sich diese Richtlinie ausschließlich auf die Förderung von Trink- und Abwasseranlagen beschränken ? 4. Wie soll die Förderung der bisher nach der RzWas 2013 geförderten wasserwirtschaftlichen Vorhaben nach Auslaufen der RzWas 2013 am 31.12.2015 weitergeführt werden? 5. Plant die Staatsregierung, bei der künftigen Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben den Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes mehr Gewicht einzuräumen , wenn ja, wie soll dies erfolgen? 6. Welche Fördermöglichkeiten stehen Gemeinden ab 01.01.2016 offen, wenn sie Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durchführen wollen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 04.12.2015 1. a) Welche Ausbauvorhaben im Rahmen des Hochwasserschutzes wurden in Unterfranken in den letzten 3 Jahren im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit wie viel Fördermitteln umgesetzt? Im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) werden ausschließlich Vorhaben von Städten und Gemeinden an Gewässern dritter Ordnung gefördert. Planung und Ausführung dieser Vorhaben liegen in der Verantwortung der Kommunen. Der genaue Umsetzungsstand kann daher für die einzelnen Vorhaben nicht angegeben werden. Im Folgenden sind alle größeren Hochwasserschutzbaumaßnahmen in Unterfranken aufgeführt, für die im Zeitraum Januar 2013 bis Oktober 2015 Fördermittel ausgezahlt wurden. Die Höhe der in diesem Zeitraum von den Kommunen abgerufenen Fördermittel ist ebenfalls angegeben: – Hochwasserschutz Dettelbach BA 02: rund 220 Tsd. Euro – Hochwasserschutz Hohenroth (Hochwasserrückhaltungen ): rund 250 Tsd. Euro – Hochwasserschutz Adelsberg: rund 210 Tsd. Euro Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 00.00.2016 17/9405 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9405 Im Zeitraum 2013 bis 2015 wurden zudem alle Hochwasserschutzvorhaben , die in Unterfranken für eine Förderung an Gewässern dritter Ordnung angemeldet wurden, in das Förderprogramm des Freistaats Bayern aufgenommen, soweit die Zuwendungsvoraussetzungen vorlagen. Der Umfang der in Zuwendungsbescheiden in Aussicht gestellten Mittel beträgt rund 2 Mio. Euro. Einzelne Vorhaben konnten aufgrund fehlender Baureife (z. B. fehlende öffentlich-rechtliche Genehmigung, fehlende Grundstücksverfügbarkeit) noch nicht berücksichtigt werden, eine Zurückstellung von Vorhaben wegen fehlender Fördermittel gab es nicht. b) Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass trotz großem Umsetzungsbedarf im Hochwasserschutz nur 2 % der eingesetzten bayerischen Mittel in den letzten drei Jahren in Unterfranken eingesetzt wurden ? Im Zeitraum seit Anfang 2013 hat der Freistaat Bayern in Unterfranken insgesamt mehr als 15 Mio. Euro in Hochwasserschutzvorhaben an den staatlichen Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie an Wildbächen investiert. In den letzten Jahren konnten im staatlichen Wasserbau alle in Unterfranken angemeldeten baureifen Vorhaben finanziert und umgesetzt werden. Die verglichen mit anderen Regierungsbezirken geringeren Aufwendungen begründen sich im Wesentlichen mit natürlichen Gegebenheiten, wie geringeren Gewässerlängen allein an Gewässern erster und zweiter Ordnung oder nur wenigen Wildbächen. Des Weiteren sind im Gegensatz zu südbayerischen Gewässern nur in geringem Umfang aufwendungsintensive großräumige Hochwasserschutzsysteme vorhanden. Nachdem in den verganenen Jahren allenfalls lokal größere Hochwasserereignisse in Unterfranken stattgefunden haben, scheint dort auch die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Umsetzung von Hochwasserschutzvorhaben mit Kommunen verglichen mit anderen Regierungsbezirken weniger stark ausgeprägt. c) Welche Projekte zum Hochwasserschutz sind in Unterfranken geplant und ist zu erwarten, dass sich der Anteil Unterfrankens für diesen Bereich in den nächsten drei Jahren signifikant erhöht? Die Hochwasserschutzmaßnahmen Hafenlohr, Stadtprozelten , Elsenfeld und Gräfendorf (alle Gewässer erster Ordnung ) sowie der Hochwasserschutz Obernburg-Eisenbach (Gewässer zweiter Ordnung) befinden sich in Planung. Im Anschluss an die Planung wird die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden. In Bad Neustadt (Fränkische Saale – Mündungsbereich Brend) und in Würzburg (Karmelitenstraße) stehen weitere Planungen zum Hochwasserschutz an. Im Bereich der Gewässer dritter Ordnung wurden in den vergangenen Jahren vereinzelt Hochwasserschutz-Vorhaben zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste angemeldet, die aufgrund fehlender Baureife noch nicht gefördert werden konnten (z. B. Hochwasserschutz Feldkahl im Ortsteil Feldkahl des Markts Hösbach, Hochwasserrückhalt Welzheimer Graben, Eschau). Hier ist zu erwarten, dass diese Vorhaben in den nächsten Jahren, sofern die Baureife durch den Vorhabensträger hergestellt wird, einen Zuwendungsbescheid erhalten können. Wie unter Nr. 1 b) bereits dargestellt, ist der relativ geringe Mittelanteil Unterfrankens an den Hochwasserschutzinvestitionen der letzten Jahre nicht mit fehlenden Finanzmitteln des Freistaats Bayern begründbar. Inwiefern sich der Mittelanteil in den nächsten Jahren erhöhen wird, kann deshalb nicht vorhergesagt werden. 2. a) Welche Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie, wurden in Unterfranken in den letzten 3 Jahren im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit wie viel Fördermitteln umgesetzt? Im Bereich der Gewässer dritter Ordnung wurden Umsetzungskonzepte sowie kleinere ökologische Ausbauvorhaben im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie gefördert. Alle von den Kommunen seit Anfang 2013 angemeldeten Vorhaben konnten in die Förderung aufgenommen werden. Der Umfang der Zuwendungsbescheide hierfür beträgt rund 650.000 Euro. b) Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass trotz großem Umsetzungsbedarf gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nur 0,3 % der eingesetzten Mittel in den letzten drei Jahren in Unterfranken eingesetzt wurden? Im Zeitraum seit Anfang 2013 hat der Freistaat Bayern in Unterfranken insgesamt rund 3 Mio. Euro in Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie investiert. Es konnten alle in den letzten Jahren in Unterfranken angemeldeten baureifen Vorhaben finanziert und in die Umsetzung gebracht werden. Die verglichen mit anderen Regierungsbezirken geringeren Aufwendungen lassen sich, wie oben bereits ausgeführt, zum Teil auch mit natürlichen Gegebenheiten, wie geringeren Gewässerlängen und -größen, begründen. Zudem hängt die Umsetzung von Vorhaben der Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich sehr stark von individuellen Randbedingungen der einzelnen Maßnahme ab. So stellt z. B. fehlende Grundstücksverfügbarkeit eine wesentliche Ursache für größere Vorhabensverzögerungen dar. An den Gewässern dritter Ordnung ist die Planung und Umsetzung von Vorhaben der Wasserrahmenrichtlinie vor allem auch abhängig von der Bereitschaft der einzelnen Gemeinde, in diesem Bereich Maßnahmen anzugehen, sowie von den hierfür in der Kommune zur Verfügung stehenden Ressourcen . c) Welche Projekte zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen sind in Unterfranken geplant und ist zu erwarten, dass sich der Anteil Unterfrankens für diesen Bereich in den nächsten drei Jahren signifikant erhöht ? An den staatlichen Gewässern sind in nächster Zeit Vorhaben an Fränkische Saale, Wern, Nassach und Baunach geplant . Welche Vorhaben von den Städten und Gemeinden an Gewässern dritter Ordnung in den nächsten Jahren für eine Förderung angemeldet werden, kann von uns derzeit nicht vorhergesagt werden, da hierfür Planungs- und Ausführungsverantwortung bei den Kommunen liegen. Wie unter Nr. 2 b bereits dargestellt, ist der relativ geringe Mittelanteil Unterfrankens an den Wasserrahmenrichtlinieninvestitionen der letzten Jahre nicht mit fehlenden Finanzmitteln des Freistaates Bayern begründbar. Inwiefern sich der Mittelanteil in den nächsten Jahren erhöhen wird, kann deshalb nicht vorhergesagt werden. Drucksache 17/9405 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Bis wann ist mit der Veröffentlichung der Härtefallförderung Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RzWas 2016 – zu rechnen und wird sich diese Richtlinie ausschließlich auf die Förderung von Trink- und Abwasseranlagen beschränken? Es ist beabsichtigt, dass die Regelungen zur Härtefallförderung in den RZWas 2016 Anfang 2016 in Kraft treten. Die Härtefallförderung soll nur bei Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Anwendung finden. 4. Wie soll die Förderung der bisher nach der RzWas 2013 geförderten wasserwirtschaftlichen Vorhaben nach Auslaufen der RzWas 2013 am 31.12.2015 weitergeführt werden? Die Förderung nichtstaatlicher Wasserbauvorhaben wird nach dem 31.12.2015 nahezu unverändert weitergeführt. Neue Vorhaben der Ersterschließung mit Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung können nur noch bis 31.12.2015 einen Förderbescheid erhalten ; die Auszahlung dieser Förderbescheide kann noch in den folgenden Jahren erfolgen. Ab Anfang 2016 soll die Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert werden. 5. Plant die Staatsregierung, bei der künftigen Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben den Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes mehr Gewicht einzuräumen, wenn ja, wie soll dies erfolgen? Die Fördertatbestände für Hochwasserschutzvorhaben sowie Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie stellen bereits in den aktuellen RZWas die wesentlichen Förderschwerpunkte dar. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt 75 %. Hochwasserschutzvorhaben werden, in Abhängigkeit ihrer Ausrichtung und eventueller Synergieeffekte, mit Zuwendungssätzen zwischen 50 % und 75 % gefördert. So können zum Beispiel integral wirkende Hochwasserrückhaltebecken , die kombiniert mit Gewässerrenaturierungsmaßnahmen umgesetzt werden, mit 65 % gefördert werden. Interkommunal geplante und umgesetzte Vorhaben können zudem einen zusätzlichen Förderbonus von 10 % erhalten. Vorhaben zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts in Gewässer und Aue werden mit 75 % gefördert. Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie erhalten im Vergleich zu den herkömmlichen Gewässerpflege - und -ausbaumaßnahmen einen Förderbonus. Die Gewässerpflege, die der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung dient, wird mit 45 % anstatt mit 30 % gefördert. Ökologische Gewässerausbaumaßnahmen können einen Fördersatz von 75 % anstatt 65 % erhalten, wenn sie der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung zuzurechnen sind. Der notwendige Grunderwerb wird mit dem gleichen Zuwendungssatz gefördert. Interkommunal geplante und umgesetzte Vorhaben können über die Förderung des dabei entstehenden Koordinierungsaufwands zusätzlich unterstützt werden. 6. Welche Fördermöglichkeiten stehen Gemeinden ab 01.01.2016 offen, wenn sie Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durchführen wollen? Die bestehenden umfangreichen Fördertatbestände, die unter Nr. 5 erläutert wurden, werden auch ab dem 01.01.2016 weiterhin zur Verfügung stehen. Neben den Vorhaben des nichtstaatlichen Wasserbaus sollen auch Abwassermaßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie gefördert werden, sofern sie als ergänzende Maßnahme ins Maßnahmenprogramm aufgenommen worden sind.