Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.01.2014 Windenergie in Bayern – Strategie der Staatsregierung Nachdem die Bayerische Staatsregierung seit der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2013 auf Drucksache 16/17646 eine offensichtliche Kehrtwende beim Ausbau der Windenergie in Bayern hingelegt hat, interessiert eine Abfrage der aktuellen Windkraftstrategie der Staatsregierung . Als Referenzdatum eignet sich der 22. Januar 2014, da das Bundeskabinett mittlerweile beschlossen hat, dass das EEG 2012 nur für genehmigungsbedürftige Anlagen, die bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind, gilt. Die in der Presse veröffentlichten Aussagen der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei, Frau Christine Haderthauer, wie in der Süddeutschen Zeitung vom 14.01.2014 ( http://www. sueddeutsche.de/bayern/erneuerbare-energien-csu-bremstdie -windkraft-aus-1.1862227 ), lassen Fragen bezüglich der Auslegung des „Vertrauensschutzes“ aufkommen. Zitat aus dem genannten Artikel: „Es sei aber denkbar, dass einzelne Vorhaben durch Verkleinerung doch noch realisiert werden. Außerdem gebe es Spielraum im Detail bei der künftigen Linie.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Konzepte, Maßnahmen oder andere Aktivitäten der Staatsregierung zur Windkrafterzeugung in Bayern haben sich seit meiner Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2013 Drs. 16/17646 geändert? 2. a) Anhand welcher konkreten Faktoren wird im Einzelfall über die Gewährung bzw. Nichtgewährung des „Vertrauensschutzes “ entschieden? b) Gibt es neben den im Bundeskabinett beschlossenen Stichtagen (Genehmigung bis 22.01.14, Inbetriebnahme bis 31.12.2014) weitere Faktoren, die die Gewährung des Vertrauensschutzes beeinflussen? c) Falls ja, wo sind diese festgelegt? 3. a) Welcher von Frau Haderthauer angekündigte Spielraum besteht bei der vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung für den „Vertrauensschutz“? b) Wo ist dieser Spielraum geregelt? 4. Wie bewertet die Staatsregierung, dass einige Anlagen nach der Weisung des Ministerpräsidenten vom August 2013, die Genehmigungen neuer Windkraftanlagen auszusetzen, keine Chance mehr auf Genehmigung hatten, da der Stichtag 22.01.2014 mittlerweile in der Vergangenheit liegt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 03.03.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Welche Konzepte, Maßnahmen oder andere Aktivitäten der Staatsregierung zur Windkrafterzeugung in Bayern haben sich seit meiner Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2013 Drs. 16/17646 geändert? Die Staatsregierung setzt konsequent ihren bereits im Bayerischen Energiekonzept vom 24. Mai 2011 dargelegten Weg des raum-, natur- und landschaftsverträglichen Ausbaus der Windenergie, der im Konsens mit der Bevölkerung erfolgt, fort. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung mit Ministerratsbeschluss vom 4. Februar 2014 ausdrücklich begrüßt, dass die Bundesregierung bis zum 9. April 2014 einen Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Länderöffnungsklausel im BauGB zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung vorlegen will. Die Staatsregierung wird unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Ausfüllung dieser bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorlegen, mit dem Ziel, diesen ebenfalls im August 2014 in Kraft zu setzen. Wie auf Bundesebene vorgesehen, soll auch die landesrechtliche Regelung spezifischer Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung eine Übergangsregelung enthalten. Die neue Landesregelung soll grundsätzlich einen Mindestabstand von 10 H (H=Gesamthöhe der Windkraftanlage) vorsehen. Ausnahmen sollen möglich sein bei örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden . 2. a) Anhand welcher konkreten Faktoren wird im Einzelfall über die Gewährung bzw. Nichtgewährung des „Vertrauensschutzes“ entschieden? b) Gibt es neben den im Bundeskabinett beschlossenen Stichtagen (Genehmigung bis 22.01.14, Inbetriebnahme bis 31.12.2014) weitere Faktoren, die die Gewährung des Vertrauensschutzes beeinflussen ? c) Falls ja, wo sind diese festgelegt? Das Bundeskabinett hat am 22. Januar 2014 Eckpunkte für eine Novelle des EEG mit reduzierten Fördersätzen beschlossen . Für die Windkraft an Land sollen die Fördersätze für Neuanlagen gesenkt und das Referenzertragsmodell weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen der Repowering -Bonus und der Systemdienstleistungs-Bonus gestrichen werden. Ein Referenzertrag von 77,5 Prozent wurde thematisiert, aber die neue Anfangsvergütung soll erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.04.2014 17/951 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/951 Wie auf Bundesebene vorgesehen, soll auch die landesrechtliche Regelung spezifischer Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung eine Übergangsregelung enthalten. Die alte Rechtslage soll angewandt werden, sofern bis zum 4. Februar 2014 ein vollständiger Antrag auf bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt worden ist. Zunächst müssen die Länderöffnungsklausel des Bundes und die landesspezifische Regelung im jeweiligen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden. Erst dann können die Details der künftigen Regelung festgelegt werden. Altanlagen genießen sowohl bzgl. EEG-Förderung als auch bzgl. der Abstandsregelung Bestandsschutz. 3. a) Welcher von Frau Haderthauer angekündigte Spielraum besteht bei der vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung für den „Vertrauensschutz “? b) Wo ist dieser Spielraum geregelt? Bei dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 22. Januar 2014 handelt es sich um Leitlinien für einen nun zu erarbeitenden Gesetzentwurf. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen erfolgt im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Bundes. 4. Wie bewertet die Staatsregierung, dass einige Anlagen nach der Weisung des Ministerpräsidenten vom August 2013, die Genehmigungen neuer Windkraftanlagen auszusetzen, keine Chance mehr auf Genehmigung hatten, da der Stichtag 22.01.2014 mittlerweile in der Vergangenheit liegt? Im Jahr 2013 wurden 204 neue Windkraftanlagen genehmigt , 98 Windkraftanlagen gingen ans Netz. Damit wurden neue Höchstwerte beim Ausbau der Windkraft erreicht. Dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie liegen keine Hinweise vor, dass es in Genehmigungsverfahren zu Verzögerungen gekommen wäre. Zu einzelnen konkreten Anfragen hat das StMUV darauf hingewiesen, dass in immissionsschutzrechtlichen Verfahren bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen auf der Grundlage des geltenden Rechts zügig zu entscheiden ist.