Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 25.09.2015 Retti-Palais Ansbach Beim Retti-Palais Ansbach handelt es sich um eines der historisch und kunsthistorisch bedeutsamsten Baudenkmäler Ansbachs, im Besitz der Stadt Ansbach befindlich, welches zusehends verfällt. Um dem Verfall und dem damit verbundenen unwiederbringlichen Verlust entgegenzuwirken, frage ich die Staatsregierung : 1. Besteht die Möglichkeit, dass das Gebäude mit Einverständnis der Stadt Ansbach als derzeitige Eigentümerin in das Eigentum des Freistaates Bayern übergeht? a) Wenn ja, wie sähe der organisatorische und zeitliche Ablauf aus? b) Wenn ja, wann plant die Staatsregierung die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen? c) Wenn nein, warum nicht? 2. Wäre ein denkmalschutzrechtliches Konzept vonseiten der Staatsregierung denkbar, welches den Erhalt des Retti-Palais sichert? 3. Welche Nutzungsmöglichkeiten wären für die Bürgerinnen und Bürger der Region Ansbach umsetzbar? 4. Kann die Staatsregierung in irgendeiner anderen Form (außer Kauf oder Förderung durch den Kulturfonds Bayern) die Rettung des Retti-Palais fördern, übernehmen oder unterstützen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.12.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer vom 25.09.2015 betreffend „Retti- Palais Ansbach“ wird auf Grundlage entsprechender Informationen des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Ansbach wie folgt beantwortet: 1. Besteht die Möglichkeit, dass das Gebäude mit Einverständnis der Stadt Ansbach als derzeitige Eigentümerin in das Eigentum des Freistaates Bayern übergeht? a) Wenn ja, wie sähe der organisatorische und zeitliche Ablauf aus? b) Wenn ja, wann plant die Staatsregierung die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen? c) Wenn nein, warum nicht? Der Freistaat Bayern kann ein Grundstück nur dann erwerben , wenn Staatsbedarf gegeben und dieser in wirtschaftlicher und zweckmäßiger Weise alsbald durch den Ankauf der Liegenschaft gedeckt werden kann. Die jeweilige Oberste Staatsbehörde muss den Bedarf über die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) an das Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat melden. Derzeit liegt weder der IMBY noch dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eine sachgerechte Bedarfsmeldung für Ansbach vor. Der Leerstand eines Gebäudes oder der zusehende Verfall eines Anwesens begründen keinen Staatsbedarf. Für die Instandhaltung von Baudenkmälern ist gemäß Art. 6 Denkmalschutzgesetz der jeweilige Eigentümer verantwortlich, soweit ihm das zuzumuten ist. Das Gebäude befindet sich seit dem Jahr 2002 im Eigentum der Stadt Ansbach. 2. Wäre ein denkmalschutzrechtliches Konzept vonseiten der Staatsregierung denkbar, welches den Erhalt des Retti-Palais sichert? Als Grundlage für alle weiteren Überlegungen gilt es, zunächst eine tragfähige Nutzung zu finden. Diese muss zu den baulichen Gegebenheiten passen, Eingriffe in den Bestand vermeiden, der herausragenden Qualität und Bedeutung des Retti-Palais gerecht werden und dieses idealerweise auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Für eine Nutzung durch den Freistaat wurde in diesem Sinn die Verlegung der Staatlichen Bibliothek Ansbach intensiv geprüft. Das Retti-Palais könnte aber lediglich die repräsentativen Funktionen der Staatlichen Bibliothek Ansbach aufnehmen, maximal ca. 390 qm könnten dort genutzt werden. Für Lesesaal , Magazin-, Schulungs- und Rechercheräume wäre damit zusätzlich zu einer Sanierung des Retti-Palais ein Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9513 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9513 ergänzender Neubau erforderlich, der weitere Flächen im Umfang von ca. 1.400 qm schafft. Eine Unterbringung der Staatlichen Bibliothek Ansbach im Retti-Palais kommt nach Auffassung des Immobilienmanagements des Freistaats Bayern deshalb aus wirtschaftlichen Gründen weder jetzt noch in Zukunft in Betracht, da auf der Basis der vorstehenden Erkenntnisse auch bei optimistischer Annahme die Sanierungs- und Baukosten auf dem Gelände des Retti-Palais die eines Gesamtneubaus bei Weitem übersteigen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass für den Raumbedarf der Staatlichen Bibliothek Ansbach eine gute und wirtschaftliche Lösung gefunden ist: Der Raumbedarf kann durch die Nutzung von Magazinflächen im Gebäude des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, der ehemaligen Flussmeisterstelle , noch längerfristig gedeckt werden. Hinsichtlich der weiteren Nutzung ist die Erarbeitung von Konzepten und deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorrangig Aufgabe des Eigentümers. 3. Welche Nutzungsmöglichkeiten wären für die Bürgerinnen und Bürger der Region Ansbach umsetzbar ? Seit dem Erwerb sind nach Mitteilung der Stadt Ansbach u. a. bereits folgende Nutzungsüberlegungen angerissen, diskutiert und in unterschiedlichen Detaillierungsgraden untersucht worden: • Kulturell repräsentative Zwecke der Stadt Ansbach, Ausstellungen und Konzerte mit Anbau „Black-Box“; Grundlage für Sanierungsgutachten Giersch/Keim 2002/2003 • Standesamt mit Hochzeitsbetrieb unter Einbeziehung des Gartens. Anbau evtl. mit gastronomischer Ergänzungsnutzung • Gästehaus der Stadt Ansbach; Stichwort: Stipendiatenwohnungen /Appartements, z. B. für einen Stadtschreiber , etc. im 1. Dachgeschoss, Repräsentationsräume im EG/1.OG (Tagungen, Ehrungen, Kammerkonzerte, …) • Musikschule mit Übungs- und Konzerträumen • Haus für Lesungen, Ausstellungen, Vorträge oder Tagungen mit Schwerpunkt Markgrafengeschichte; Trägerschaft durch einen Verein • Staatliche Bibliothek mit Anbau für Magazin. Verwaltung, Lesesaal, Handapparat im Hauptgebäude; Lesegarten • Hotel • „Retti-Forum“ im EG mit Salons, Veranstaltungsräumen für bis zu 50 Pers. mit Bewirtungsmöglichkeiten. Auch als Ausstellungsraum zu nutzen. Dependance des Theaters Ansbach (Intendanz und Verwaltung im 1.OG), mit Schauspielerappartements im 1. DG, evtl. Probebühne/ Werkstattbühne in Anbau. „Poetischer Garten“ zum Hofgarten hin. Nach Stellungnahme der Stadt Ansbach sieht diese aber derzeit keine eigene Möglichkeit zur Sanierung wegen fehlender Mittel. Deshalb wird von dort weiterhin die Nutzung als Staatliche Bibliothek durch den Freistaat Bayern als bestmögliche Lösung gesehen. Gleichzeitig bereitet die Stadt eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf des Gebäudes vor. 4. Kann die Staatsregierung in irgendeiner anderen Form (außer Kauf oder Förderung durch den Kulturfonds Bayern) die Rettung des Retti-Palais fördern , übernehmen oder unterstützen? Bei der Realisierung eines sinnvollen und denkmalgerechten Konzeptes zur Instandsetzung und Neunutzung des Retti-Palais unterstützt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Entschädigungsfonds. Zudem ist – abhängig vom Konzept – auch eine weitere Förderung mit Mitteln aus der Städtebauförderung möglich, die bereits vor Jahren den Erwerb des Retti-Palais durch die Stadt Ansbach gefördert hat. Weitere mögliche Fördergeber sind die Bayerische Landesstiftung und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.