Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 11.11.2015 Bedarfszuweisungen im Stimmkreis Würzburg-Stadt und Main-Spessart Nach der Sitzung des Verteilerausschusses am 27.10.2015 wurden durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Bewilligungslisten der Landkreise , Städte und Gemeinden veröffentlicht, welche im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhalten. Dabei ist leider wieder nicht endgültig nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Gelder verteilt wurden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Landkreise und Kommunen in den Stimmkreisen 610 und 606 haben Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen im Jahr 2015 beantragt und in welcher Höhe in Euro? 2. Bei welchen Landkreisen und Kommunen weicht die genehmigte von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in welcher Höhe in Euro ab? 3. Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Jahr 2015? 4. Wie hat sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014 entwickelt ? 5. Warum erhielten nicht alle Antragsteller unter 1 den erstmals in 2015 gewährten Festbetrag in Höhe von 5.000 €, welcher für Investitionen gewährt wird? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 07.12.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Über alle Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe gemäß Art. 11 FAG wurde gemeinsam im Rahmen der Verteilerausschusssitzung entschieden , der Vertreter der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zu 3. und 4.: Informationen hierzu liegen nicht vor, da die Schuldenstatistik „Staats- und Kommunalschulden in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung mit Daten zur absoluten und zur Pro-Kopf-Verschuldung nur für das Jahr 2013 veröffentlicht ist. Zu 5.: Jeder der unter 1 genannten Antragsteller, dem im Jahr 2015 eine Stabilisierungshilfe gewährt werden konnte, hat einen Festbetrag für Investitionen in Höhe von 5.000 € erhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2016 17/9520 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9520 Schriftliche Anfrage von MdL Rosenthal ‐ Antwort zu Fragen 1 und 2 606 Landkreis Main‐Spessart 500.000 0 200.000 0 Stimmkreis Aus dem Stimmkreis 610 liegen 2015 keine Anträge auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe vor. Städte und Gemeinden klassische BZ  in EUR Stabi‐Hilfe  in EUR  Entscheidung 2015Antragssumme 2015 klassische BZ  in EUR Stabi‐Hilfe in EUR Anlage Schriftliche Anfrage von MdL Rosenthal – Antwort zu den Fragen 1 und 2