Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 12.11.2015 Förderung von Musikfestivals In der Begründung des Antrags auf Drucksache 17/8867 „Nachtragshaushaltsplan 2016; hier: Künstlerische Musikpflege (u.a. Musikfestivals) (Kap. 15 05 Tit. 686 75)“ heißt es: „Die rund 70 Musikfestivals und musikalischen Reihen in allen Regionen des Freistaates tragen zur Lebendigkeit und zur musikalischen Vielfalt Bayerns wesentlich bei. Sie prägen das kulturelle Gesicht unseres Landes. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen 1,8 Mio. Euro im Jahr 2016 sollen künftig die Festivals noch besser unterstützt und die Fördermittel noch breiter gestreut werden können.“ Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Musikfestivals haben bislang eine Förderung erhalten? b) Wie hoch war die Förderung der jeweiligen Festivals bisher? 2. a) Welche Musikfestivals sollen künftig eine Förderung erhalten? b) Wie hoch ist die Fördersumme der jeweiligen Musikfestivals , die künftig eine Förderung erhalten werden? 3. a) Nachdem es in der Antragsbegründung heißt, dass die Fördermittel künftig noch breiter gestreut werden sollen , frage ich die Staatsregierung, welche zusätzlichen Festivals oder Projekte sollen künftig eine Förderung erhalten, die bislang noch keine Förderung erhalten haben? b) Wie hoch wird die Förderung für die jeweiligen Projekte sein? c) Ändern sich die Förderungsmodalitäten, wenn künftig mehr Geld zur Verfügung steht? 4. a) Welche Kriterien liegen der Auswahl der Musikfestivals respektive Projekte zugrunde? b) Ist eine Bewerbung nötig oder wie können Musikfestivals bzw. Projekte eine Förderung erhalten? c) Gibt es dahingehend für die Veranstalter/Verantwortlichen (Bewerbungs-)Fristen einzuhalten? 5. a) Welche Bestimmungen gibt es hinsichtlich einer Doppelförderung , wenn ein Musikfestival/Projekt durch Mittel aus dem Topf (Kap. 15 05 Tit. 686 75) gefördert wird? b) Wenn zutreffend, welche weiteren Finanzierungsquellen sind möglich? c) Welche anderen Förderungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.12.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Knoblauch (SPD) vom 12. November 2015 betreffend die Förderung von Musikfestivals, deren Einzelfragen, um Wiederholungen zu vermeiden, zum Teil zusammengefasst wurden, wird wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Musikfestivals haben bislang eine Förderung erhalten? b) Wie hoch war die Förderung der jeweiligen Festivals bisher? Die beigefügte Zusammenstellung (Anlage 1) enthält die im Jahr 2015 geförderten Projekte sowie die Höhe der jeweiligen Förderung. 2. a) Welche Musikfestivals sollen künftig eine Förderung erhalten? b) Wie hoch ist die Fördersumme der jeweiligen Musikfestivals , die künftig eine Förderung erhalten werden? 3. a) Nachdem es in der Antragsbegründung heißt, dass die Fördermittel künftig noch breiter gestreut werden sollen, frage ich die Staatsregierung, welche zusätzlichen Festivals oder Projekte sollen künftig eine Förderung erhalten, die bislang noch keine Förderung erhalten haben? b) Wie hoch wird die Förderung für die jeweiligen Projekte sein? Konkrete Aussagen über die Förderempfänger und Förderhöhen im nächsten Jahr können derzeit noch nicht getroffen werden. Aussagen hierzu sind erst nach Eingang und Prüfung aller Anträge im Bereich der künstlerischen Musikpflege anhand der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2016 möglich. c) Ändern sich die Förderungsmodalitäten, wenn künftig mehr Geld zur Verfügung steht? Eine Änderung der geltenden Fördergrundsätze ist nicht beabsichtigt . 4. a) Welche Kriterien liegen der Auswahl der Musikfestivals respektive Projekte zugrunde? b) Ist eine Bewerbung nötig oder wie können Musikfestivals bzw. Projekte eine Förderung erhalten? c) Gibt es dahingehend für die Veranstalter/Verantwortlichen (Bewerbungs-)Fristen einzuhalten? Im Bereich der künstlerischen Musikpflege sind alle Festivals und Veranstaltungsreihen im Bereich der künstlerischen Musik, der klassischen und vorklassischen Musik sowie der Kirchenmusik und zeitgenössischen Musik einschließlich der Jazzmusik grundsätzlich förderfähig. Nicht Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.01.2016 17/9523 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9523 gefördert werden musikalische Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt im Bereich der Laienmusik. Die einzelnen Fördervoraussetzungen (keine Förderung von Einzelkonzerten , Überregionalität und musikalische Zielsetzung der Veranstaltung, Gesamtausgaben von über 10.000 € usw.) können den beigefügten Grundsätzen für die Vergabe staatlicher Zuschüsse für musikalische Festivals und Veranstaltungen entnommen werden (Anlage 2). Die Fördergrundsätze sind auch auf der Homepage des Staatsministeriums unter http://www.km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/ musikfoerderung/veranstaltungen.html abrufbar. Da es sich bei Förderungen im Bereich der künstlerischen Musikpflege um freiwillige Leistungen handelt, besteht auf eine staatliche Zuwendung – auch bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen – grundsätzlich kein Anspruch. Die Zuwendungsanträge sind von den jeweiligen Projektträgern der Veranstaltungen (nicht von den mitwirkenden Künstlerinnen und Künstlern) schriftlich bis spätestens 15. März des Veranstaltungsjahres beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einzureichen. 5. a) Welche Bestimmungen gibt es hinsichtlich einer Doppelförderung, wenn ein Musikfestival/Projekt durch Mittel aus dem Topf (Kap. 15 05 Tit. 686 75) gefördert wird? Das Verbot der Mehrfachförderung beruht auf Art. 17 Abs. 4 BayHO, wonach für denselben Zweck weder Ausgaben noch Verpflichtungsermächtigungen bei verschiedenen Titeln veranschlagt werden sollen. Dementsprechend erfolgt eine staatliche Förderung grundsätzlich nur aus dem Programm , dessen Zweck überwiegend erfüllt wird. Soweit ausnahmsweise eine Förderung aus mehreren Programmen zugelassen wird, müssen die ergänzenden oder abweichenden Verwaltungsvorschriften (VV) konkurrierender Bereiche ein einheitliches Förderverfahren (ein Antrag, eine Prüfung, ein Bewilligungsbescheid, ein Verwendungsnachweis ) vorsehen, soweit nicht aus zwingenden Gründen davon abzusehen ist. Die aus einem Programm nicht förderfähigen Ausgaben einer Maßnahme dürfen nicht aus einem anderen Programm gefördert werden (vgl. dazu VV Nr. 15.3 zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung. b) Wenn zutreffend, welche weiteren Finanzierungsquellen sind möglich? c) Welche anderen Förderungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen? Die Projektträger sind gehalten, sich vorrangig an die für sie zuständige Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis und/ oder Bezirk) zu wenden, da die örtliche Kulturpflege primär eine kommunale Aufgabe darstellt. Darüber hinaus sind Zuwendungen der Landkreise und Bezirke ein Indiz für die Überregionalität der Veranstaltung (vgl. Grundsätze für die Vergabe staatlicher Zuschüsse für musikalische Festivals und Veranstaltungen, Anlage 2). Neben den genannten Zuwendungen sind auch Einnahmen aus Spenden, Sponsoring , Werbung, Programmbuch- und Ticketverkäufen etc. denkbar und wünschenswert. Einen verbleibenden Fehlbetrag kann der Projektträger gegebenenfalls durch vorhandene Eigenmittel (z.B. Mitgliedsbeiträge oder Zinserträge) ausgleichen. Zusammenstellung Förderung der Musikfestivals im Freistaat Bayern im Jahr 2015 Anlage 1 Zuwendungsempfänger Fördergegenstand Höhe der Zuwendung 2015 Ort Ensemble Kontraste Konzertaktivitäten des Ensembles Kontraste 3.000,00 € Altdorf Bezirk Mittelfranken Fränkischer Sommer 3.500,00 € Ansbach Bachwoche Ansbach GmbH Bachwoche Ansbach 94.000,00 € Ansbach Festivo Aschau e. V. Festivo - Musik im Chiemgau 15.000,00 € Aschau i. Chiemgau Bayerische Kammerphilharmonie Konzertreihe „un-er-hört“ 7.500,00 € Augsburg Deutsche Mozart-Gesellschaft e. V. 38. Mozart-Musizierwoche 2.000,00 € Augsburg Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute e. V. Fortbildungen und Existenzgründungsberatungen 3.500,00 € Augsburg Leopold-Mozart-Kuratorium Augsburg e. V. Leopold Mozart - Violinwettbewerb 10.000,00 € Augsburg Stadt Bad Aibling Gitarrenfestival 1.500,00 € Bad Aibling Stadt Bad Kissingen Kissinger Sommer 100.000,00 € Bad Kissingen Musica Canterey Bamberg 14. Tage Alter Musik in Bamberg 2.000,00 € Bamberg Neue Musik in Bamberg e. V. Tage der Neuen Musik 6.000,00 € Bamberg Festival Junger Künstler Bayreuth 65. Festival Junger Künstler Bayreuth 75.000,00 € Bayreuth Bezirk Oberfranken Internationale Musikbegegnungsstätte Haus Marteau 13.500,00 € Bayreuth Musica Bayreuth - Orgelwoche Bayreuth e. V. Musica Bayreuth 2015 15.000,00 € Bayreuth Interessengemeinschaft Jazz Burghausen e. V. 46. Internationale Jazzwoche Burghausen 6.000,00 € Burghausen Kulturwald gGmbH Kulturwald 15.000,00 € Deggendorf Förderverein Festlicher Sommer in der Wies e. V. Konzertreihe „Festlicher Sommer in der Wies“ 1.500,00 € Denklingen Gemeinnütziger Theater- und Konzertverein Erlangen e. V. Konzertreihe „unerHÖRT“ 1.200,00 € Erlangen Bürger für Friedberg Friedberger Musiksommer 1.500,00 € Friedberg Verein zur Pflege der Kirchenmusik und Durchführung der Kirchenmusiktage in Fürth e. V. 52. Fürther Kirchenmusiktage 1.500,00 € Fürth Stadt Füssen Festival „vielsaitig“ 1.500,00 € Füssen Drucksache 17/9523 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zuwendungsempfänger Fördergegenstand Höhe der Zuwendung 2015 Ort Markt Garmisch-Partenkirchen Richard-Strauss-Festival 40.000,00 € Garmisch-Partenkirchen Stadt Hauzenberg Kulturwochen Hauzenberg 2.000,00 € Hauzenberg Klangwelt Klassik e. V. Meistersolisten im Isartal 2.000,00 € Icking Freundeskreis Kultur im Schloss Illertissen e. V. Festival „Junge Künstler - Stars von morgen“ 1.300,00 € Illertissen Bezirk Schwaben 27. Schwäbischer Kunstsommer - Meisterklasse Chor 1.500,00 € Irsee Herrn Georg Glasl Zither 10 3.000,00 € Kochel Cantate e. V. Inntaler Klangräume 1.300,00 € Kolbermoor Musikfest Kreuth e. V. Musikfest am Tegernsee 3.000,00 € Kreuth Freifrau Jutta von Tucher Leitheimer Schlosskonzerte 1.500,00 € Leitheim Landkreis Lichtenfels Musiksommer Obermain 5.000,00 € Lichtenfels 14. Internationaler Kammerchor-Wettbewerb Internationaler Kammerchor-Wettbewerb Marktoberdorf 90.000,00 € Marktoberdorf Bayerischer Musikrat gProjekt GmbH Bayerische Chorakademie 55.000,00 € Marktoberdorf Bayerischer Musikrat gProjekt GmbH Bayerische Orchesterakademie 35.000,00 € Marktoberdorf Bayerischer Musikrat gProjekt GmbH Individuelle Förderung musikalisch Begabter 30.000,00 € Marktoberdorf Verein für experimentelle Musik e. V. Internationales Festival für experimentelle Musik 2.000,00 € München Münchener Bach-Chor e. V. Stimmbildung, Schulung der Chormitglieder und Chorproben 10.000,00 € München Echtzeithalle e. V. Projekte der Echtzeithalle e. V. 1.200,00 € München GEDOK München e. V. Konzerte des Gedok München e. V. 1.100,00 € München Le Nuove Musiche e. V. Reihe Alte Musik im Schloss Schleißheim 1.200,00 € München Bayerischer Volksbildungsverband e. V. Stimmwercktage 1.200,00 € München Landeshauptstadt München Gutachterliche Untersuchung Konzertsaal München 27.956,00 € München Chorgemeinschaft Neubeuern Stimmbildung, Schulung der Chormitglieder und Chorproben 20.000,00 € Neubeuern Internationale Herrenchiemsee Festspiele gGmbH Internationale Herrenchiemsee Festspiele 694.730,00 € Neubeuern Stiftung Neuburger Barockkonzerte Neuburger Barockkonzerte 1.300,00 € Neuburg Stadt Neumarkt i.d. OPf. Internationale Meistersinger Akademie 20.000,00 € Neumarkt i.d.Opf. Stadt Neuötting 15. Internationale Neuöttinger Gitarrentage 1.300,00 € Neuötting ION-Musica Sacra Internationale Orgelwoche - Musica Sacra 75.000,00 € Nürnberg Kammer Musik Theater International e. V. Internationales Kammermusik Festival Nürnberg 1.000,00 € Nürnberg Nürnberger Jazz Musiker e. V. Festival NueJazz 2.000,00 € Nürnberg Markt Ottobeuren Ottobeurer Konzerte 4.500,00 € Ottobeuren 46. D-A-CH-Tagung DTKV 5.000,00 € Passau Gesellschaft der Musikfreunde Passauer Liedertafel 1842 e. V. Passauer Konzertwinter 1.900,00 € Passau Jugend-Musik-Festival Passau e. V. 18. Europäisches Jugend-Musik-Festival Passau 7.000,00 € Passau Europäische Wochen Passau e. V. Europäische Wochen Passau 320.000,00 € Passau Pegnitzer Sommer Konzerte Pegnitzer Sommer Konzerte 1.300,00 € Pegnitz Festival Mitte Europa e. V. Festival Mitte Europa 70.000,00 € Plauen Collegium Musicum Schloss Pommersfelden 57. Internationale Sommerakademie auf Schloss Pommersfelden 4.500,00 € Pommersfelden Frau Dr. Claudia Trübsbach Inselkonzerte - Kammermusik auf Herrenchiemsee 3.000,00 € Prien am Chiemsee Pro Musica Antiqua Tage Alter Musik Tage Alter Musik Regensburg 12.000,00 € Regensburg Musik im Pfaffenwinkel Förderverein e. V. Konzertreihe Musik im Pfaffenwinkel 4.000,00 € Schongau Nachtstücke - Musikfest im Landkreis Mühldorf am Inn e. V. Nachtstücke - 11. Musikfest im Landkreis Mühldorf am Inn 1.900,00 € Schwindegg Gesellschaft „Freunde der Musik“ Sonthofen e. V. Oberallgäuer Meisterkonzerte 2.000,00 € Sonthofen Internationale Rosetti-Gesellschaft e. V. 16. Rosetti-Festtage im Ries 1.500,00 € Stadtbergen Traunsteiner Sommerkonzerte Traunsteiner Sommerkonzerte 2015 3.000,00 € Traunstein Landratsamt Traunstein Musiksommer zwischen Inn und Salzach e. V. 6.000,00 € Traunstein Freundeskreis Tutzinger Brahmstage Tutzinger Brahmstage 3.000,00 € Tutzing Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9523 Zuwendungsempfänger Fördergegenstand Höhe der Zuwendung 2015 Ort Kath. Stadtpfarramt Waldsassen Kirchenkonzerte in der Basilika Waldsassen 2015 3.000,00 € Waldsassen Frau Esther Kretzinger-Schneider 2. Internationale Kammermusikreihe „Weissenhorn Klassik“ 1.300,00 € Weissenhorn Stadt Würzburg Mozartfest Würzburg 100.000,00 € Würzburg Internationales Africa Festival 27. Internationales Africa Festival 10.000,00 € Würzburg MonteverdiChor Würzburg Konzertreihe „Würzburger Chorsinfonik“ 8.000,00 € Würzburg Johann-Sebastian-Bach Gesellschaft Würzburg 47. Würzburger Bachtage 4.000,00 € Würzburg Hochschule für Musik Würzburg Tage der neuen Musik 1.500,00 € Würzburg Hochschule für Musik Würzburg Musikalische Frühförderung 5.000,00 € Würzburg Drucksache 17/9523 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Stand: 12. November 2013 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Grundsätze für die Vergabe staatlicher Zuschüsse für musikalische Festivals und Veranstaltungen (Projektförderung) Ziel der staatlichen Förderung im Rahmen der künstlerischen Musikpflege nach dem Bayerischen Musikplan ist die Unterstützung der Dezentralisierung und Regionalisierung des Angebots an künstlerischen Veranstaltungen. Förderungswürdig sind alle Bereiche der künstlerischen Musik, der klassischen und vorklassischen Musik, der Kirchenmusik und zeitgenössischen Musik einschließlich Jazz. Nicht gefördert werden dagegen musikalische Veranstaltungen mit Schwerpunkt im Bereich der Laienmusik. Gefördert werden musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen; Einzelkonzerte und einzelne musikalische Veranstaltungen werden dagegen nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Ein Zuschuss aus staatlichen Mitteln setzt u. a. voraus, dass der Maßnahme überregionale Bedeutung zukommt. Für die Förderung von Veranstaltungen mit örtlichem Schwerpunkt ist in erster Linie die jeweilige Gemeinde zuständig. Indiz für die Überregionalität musikalischer Veranstaltungen sind Zuschüsse des Landkreises und/oder des Bezirks. Ehe ein staatlicher Zuschuss in Betracht kommt, sollte deshalb zunächst der Nachweis geführt werden, dass neben der örtlichen Kommune auch der Landkreis und/oder der Bezirk ihrerseits Zuschüsse gewähren bzw. in Aussicht gestellt haben. Ferner sollte bei regelmäßig wiederkehrenden neuen Veranstaltungen nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung mindestens zweimal erfolgreich durchgeführt wurde. Weiteres Indiz für die Überregionalität einer Veranstaltung ist die Größenordnung der Aufwendungen für das Projekt; liegen die Gesamtausgaben voraussichtlich unter 10.000,-- € ist in der Regel eine staatliche Förderung ausgeschlossen. Anlage 2 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9523 Stand: 12. November 2013 Nach der Zweckbestimmung des Haushaltsansatzes dürfen nur Veranstaltungen bezuschusst werden, bei denen die Musik, nicht dagegen sonstige Zwecke, im Vordergrund stehen. Das bedeutet, dass für musikalische Veranstaltungen mit nichtmusikalischer Zielsetzung (z.B. Benefizkonzerte, Veranstaltungen mit kommerzieller Zielsetzung) grundsätzlich keine Zuschüsse gewährt werden können. Zuschüsse können nur im Rahmen der vorhandenen Mittel vergeben werden, soweit die Veranstaltungen allein mit eigenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden, Sponsoring, Zuschüsse der Gebietskörperschaften) und ohne die Gewährung von weiteren Zuschüssen nicht durchgeführt werden könnten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung auch bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen. Zuschussanträge sind schriftlich vom jeweiligen Träger der Veranstaltungen (nicht von den mitwirkenden Künstlern) bis spätestens 15. März des Veranstaltungsjahres beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu stellen. Dem formlosen Zuschussantrag sind ein Kosten- und Finanzierungsplan (mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Zuschüsse), das Veranstaltungsprogramm und - soweit vorhanden - Prospekte (ggf. auch aus den Vorjahren) beizufügen. Eine Förderung ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn mit dem Projekt vor Entscheidung über den Zuschussantrag oder vor ausdrücklicher Zustimmung durch das Ministerium begonnen wird (vorzeitiger Maßnahmebeginn).