Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 05.11.2015 Schülergeld für Sportunterricht Ich frage die Staatsregierung: 1. An wie vielen Schulen in Bayern ist es üblich, dass von den Schülern ein pauschalierter Geldbetrag für Sportunterricht erhoben wird, aufgeschlüsselt nach Schultypen und Regierungsbezirken? 2. Warum erhalten die Sachaufwandsträger, wenn es sich um finanzschwache Kommunen und Landkreise handelt, keine Zuschüsse, zum Beispiel im Rahmen der Investitionspauschaule , um solche pauschalen Gebühren nicht von den Eltern erheben zu müssen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.12.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Unterricht an den öffentlichen Schulen in Bayern ist unentgeltlich , Schulgeld wird nicht erhoben (Art. 129 Abs. 2 Bayerische Verfassung, Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG). Dies umfasst sowohl den Personalaufwand, den – bei staatlichen Schulen – der Freistaat trägt, als auch den Schulaufwand, der regelmäßig in die Zuständigkeit einer kommunalen Körperschaft fällt. Zu 2.: Im Hinblick auf die Ausführungen zu Frage 1 gibt es keinen Anlass für derartige Zuschüsse. Dem zugrunde liegenden Gedanken, der Freistaat möge insbesondere finanzschwache Kommunen bei der Bereitstellung der schulischen Sportstätteninfrastruktur unterstützen, wird jedoch vollumfänglich Rechnung getragen. Die Bereitstellung , Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage einschließlich der Sportstätten gehören zum Sachaufwand (Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BaySchFG). Der Freistaat gewährt den zuständigen kommunalen Körperschaften zu kommunalen Schulbaumaßnahmen Finanzhilfen nach Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes (Art. 5 Abs. 1 BaySchFG, Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes). Die Fördersatzhöhe bemisst sich dabei jeweils vorwiegend nach der Finanzlage des Zuweisungsempfängers. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.01.2016 17/9533 Bayerischer Landtag