Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Horst Arnold, Martina Fehlner SPD vom 24.11.2015 Engerlingplage in Obstanbaubetrieben – Erfolg des Einsatzes des Bodenpilzes Beauveria brongniartii Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie hat sich der Einsatz des Bodenpilzes Beauveria brongniartii im Zuge der Notfallzulassung bis Oktober 2015 bewährt? 2. Setzt sich die Staatsregierung erneut für eine Notfallzulassung der biologischen Bekämpfung für das Jahr 2016 ein (inklusive Angabe hinsichtlich der Beantragung gemäß Art. 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL)? 3. Sind mittlerweile alternative Bekämpfungsmöglichkeiten am Markt und wenn ja, wie werden diese beurteilt? 4. Wie stellt sich das Schadensaufkommen durch die regional begrenzte extreme Population von Engerlingen für die Obstanbaubetriebe dar (aufgeschlüsselt nach Landkreis und Regierungsbezirk)? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.12.2015 Zu 1.: In der ersten Maidekade konnte ein starker Flug des Maikäfers im Landkreis Miltenberg beobachtet werden. Inwiefern die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen an den Fraßbäumen zu einer verminderten Eiablage in den Obstanlagen geführt haben und ob der ausgebrachte Engerlingpilz eine ausreichende Wirkung auf vorhandene Maikäferlarven hat, kann frühestens im nächsten Jahr beurteilt werden. Auch muss für einen entsprechenden Erfolg der Engerlingpilz über mehrere Jahre ausgebracht werden und sich nachhaltig im Boden etablieren. Zu 2.: Gemäß Kenntnisstand der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde von einem Unternehmen für biologischen Pflanzenschutz bereits Anfang Oktober 2015 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Antrag gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz des Bodenpilzes Beauveria brongniartii gestellt. Das Institut für Pflanzenschutz der LfL unterstützt diese Antragstellung. Der Antrag beinhaltet u. a. auch den Obstbau. Zu 3.: Aktuelle Alternativen sind nicht am Markt. Wie bisher kann generell nur die mechanische Bekämpfung der Engerlinge in Kombination mit einer Netzabdeckung der betroffenen Flächen empfohlen werden. So können bei einer intensiven Bodenbearbeitung durch mehrmaliges Fräsen vor einer Pflanzung bis zu 98 % der Larven abgetötet werden. Die Monate April und Mai im Jahr nach dem Flug sind dafür eine günstige Zeit, da sich die Larven dann in den oberen Bodenschichten befinden. Das nachfolgende Einnetzen im Flugjahr ist die sicherste Bekämpfungsmaßnahme , allerdings ist sie sehr arbeits- und kostenintensiv. – Bei Populationen, die nach dem Schlupf ausschwärmen und die Anlage verlassen (Reifungsfraß außerhalb der Anlage), soll das Netz erst zum Rückflug der begatteten Weibchen ausgelegt werden, um die Eiablage der Rückflieger im Boden zu verhindern (ausfliegen, aber nicht mehr rückfliegen lassen). – Bei Populationen, die nach dem Schlupf nicht ausschwärmen und in der Anlage verbleiben (Reifungsfraß in der Anlage), soll das Netz zum Ausflug ausgelegt werden. Unter dem Netz entkräften sich die Tiere durch ihren Ausschwärmdrang , verbrauchen dabei sehr viel Energie und verhungern zum Teil. In klein strukturierten Gebieten, wie z. B. in Unterfranken, ist auch der generelle Zuflug von außen in die Anlagen gegeben und die Entwicklungszyklen können sich überlagern. Deshalb sind hier Netze zum Zeitpunkt jeder möglichen Eiablage sinnvoll. Die Kosten dafür sind allerdings erheblich. Zu 4.: Besonders betroffen sind v. a. die im Landkreis Miltenberg liegenden Gemarkungen Röllfeld, Röllbach und Leidersbach im Regierungsbezirk Unterfranken. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2016 17/9539 Bayerischer Landtag