Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 28.01.2014 Barrierefreiheit des ÖPNV in der Region 10 In der Regierungserklärung vom 12. November 2013 wurde von Herrn Ministerpräsidenten Seehofer angekündigt, dass Bayern unter anderem im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in zehn Jahren barrierefrei sein werde. Dazu werde ein Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“ aufgelegt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der Stand bei der Entwicklung des angekündig- ten Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“? 2. Welche Maßnahmen im Bereich ÖPNV wird dieses Pro- gramm enthalten? 3. Welche finanziellen Mittel werden für das Programm be- reitgestellt? 4. Wann ist geplant, das Programm zu beschließen? 5. Welche Maßnahmen im Bereich ÖPNV sind speziell in der Region 10 geplant? 6. Welche Bahnhöfe in der Region 10 sind derzeit noch nicht barrierefrei und wann werden die nötigen Umbauten durchgeführt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.03.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten für das von Herrn Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 im Bayerischen Landtag angekündigte Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“. Am 21. Februar 2014 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Handlungsfelder und den konkreten Bedarf für einen barrierefreien öffentlichen Raum erarbeiten wird. Zu 2.: Die Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine wichtige Voraussetzung , um den öffentlichen Raum insgesamt in Bayern barrierefrei zu erschließen. Deswegen wird auf diesen Bereich ein starkes Augenmerk gelegt werden. In dieser frühen Konzeptionsphase des Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ können jedoch noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Im Hinblick auf die politische Zielsetzung der Barrierefreiheit des Freistaates Bayern befindet sich die Staatsregierung bereits im Dialog mit der DB Station & Service AG, um im Bereich der Personenbahnhöfe Prioritäten sowie Ausbauschwerpunkte festzulegen. Zu 3.: Nach Erarbeitung der Handlungsfelder durch die interministerielle Arbeitsgruppe wird die Staatsregierung eine Entscheidung über die finanziellen Mittel treffen. Zu 4.: Derzeit ist geplant, ein von der interministeriellen Arbeitsgruppe zu erarbeitendes Grobkonzept zur Ausgestaltung des Sonderinvestitionsprogramms im Sommer 2014 vorzulegen . Eine Entscheidung über das Sonderinvestitionsprogramm als Ganzes, d. h. mit Aussagen über die bereitgestellten Mittel sowie der an der Umsetzung Beteiligten, ist für Ende 2014 vorgesehen. Zu 5.: Auf die Fragen 2 bis 4 wird verwiesen. Derzeit können noch keine konkreten Maßnahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ benannt werden. Zu 6.: Zur Planungsregion 10 gehören die kreisfreie Stadt Ingolstadt , die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie die dazugehörigen Landkreisgemeinden . In diesem Gebiet sind die Bahnhöfe Ingolstadt Hbf, Ingolstadt Nord und Rohrbach (Ilm) bereits und nach Angaben der Deutschen Bahn die Stationen BaarEbenhausen , Dollnstein, Kinding (Altmühltal), Paindorf und Reichertshausen (Ilm) barrierefrei erschlossen. Die übrigen Bahnhöfe sind nicht barrierefrei ausgebaut. An dem gesteckten Ziel der Barrierefreiheit bis 2023 wird gemeinsam mit der für den entsprechenden Umbau der Bahnhöfe zuständigen Deutschen Bahn gearbeitet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.04.2014 17/954 Bayerischer Landtag