Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.10.2015 Externes Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften Wie im vergangenen Jahr bekannt wurde, kam es in nordrheinwestfälischen Flüchtlingsunterkünften zu Misshandlungen durch Angestellte privater Sicherheitsdienste. Erst kürzlich war zudem Presseberichten zu entnehmen, dass unter den Sicherheitsleuten, die in der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau (Sachsen) eingesetzt wurden, ein mutmaßlicher Neonazi war. Offenbar bestehen bei der Auswahl des privaten Sicherheitspersonals für Flüchtlingsunterkünfte also noch immer erhebliche Mängel. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1.1 In wie vielen bayerischen Flüchtlingsunterkünften werden externe Sicherheitsunternehmen beschäftigt? 1.2 Um welche Unterkünfte und Sicherheitsunternehmen handelt es sich dabei konkret (bitte einzeln auflisten)? 2. Inwiefern wird in Bayern die Forderung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft umgesetzt, bei der Auftragsvergabe eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben vorzunehmen? 3.1 Welche (ggf. landesweit gültigen) Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsunternehmen wurden – über die allgemeinen Regelungen der Gewerbeordnung hinaus – wann festgelegt? 3.2 Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgaben ggf. auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen eingehalten werden? 4. Durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben wird sichergestellt , dass das von den externen Sicherheitsdiensten eingesetzte Personal ausreichend auf die besonderen Anforderungen (z. B. durch interkulturelle, fremdsprachliche und genderspezifische Kompetenzen ) vorbereitet ist, die mit dem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft verbunden sind? 5.1 Bestehen Pläne, in den bayerischen Flüchtlingsunterkünften anstelle der Sicherheitsdienste multikompetente und im Idealfall multisprachliche Teams (Sozialarbeiterinnen /Sozialarbeiter, Hausmeisterinnen/Hausmeister , Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger, Reinigungskräfte ) zur Sicherstellung einer sozial und kulturell kompetenten Betreuung einzusetzen? 5.2 Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? 5.3 Wenn nein, warum nicht? 6.1 Welche Maßnahmen werden landesweit oder durch einzelne Bezirksregierungen ergriffen, um auszuschließen , dass Personen, die in der Vergangenheit durch rechtsextreme bzw. rassistische Äußerungen und/oder Handlungen aufgefallen sind, in bayerischen Flüchtlingsunterkünften – insbesondere im Bereich des Sicherheitsdienstes – beschäftigt werden? 6.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeit der Sicherheitsdienste in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren? 7. Gibt es Anhaltspunkte für unangemessenes, übergriffiges und/oder gewalttätiges Verhalten in bayerischen Flüchtlingsunterkünften durch Sicherheitskräfte in den letzten fünf Jahren (falls ja, bitte so detailliert wie möglich aufschlüsseln)? 8.1 Welche Formen von Beschwerdemanagement werden in bayerischen Flüchtlingsunterkünften praktiziert? 8.2 Wie wird sichergestellt, dass Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern adäquat und ohne Nachteile für die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nachgegangen wird? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.12.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze und Christine Kamm wird unter Beteiligung der Bezirksregierungen wie folgt beantwortet: 1.1 In wie vielen bayerischen Flüchtlingsunterkünften werden externe Sicherheitsunternehmen beschäftigt ? Nach Rückmeldung der Regierungen werden in 57 Asylbewerberunterkünften externe Sicherheitsunternehmen – Stand 29.10.2015 – dauerhaft beschäftigt. Daneben ist in zahlreichen Unterkünften des Notfallplans ein Sicherheitsdienst vor Ort. Dessen planerische Konzeption sieht u. a. vor, dass in allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns Kapazitäten für je 200–300 Personen zur vorübergehenden Unterbringung einschließlich der Organisation eines im Einzelfall erforderlichen Sicherheits- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2016 17/9542 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9542 dienstes zur Verfügung gestellt werden. Zu den Sicherheitsdiensten , die von den Landkreisen und kreisfreien Städten hierfür teilweise nur für wenige Tage organisiert werden, liegen keine Angaben vor. 1.2 Um welche Unterkünfte und Sicherheitsunternehmen handelt es sich dabei konkret (bitte einzeln auflisten)? Nach Rückmeldung der Bezirksregierungen waren zum Stand 29.10.2015 folgende Sicherheitsunternehmen beauftragt : Oberbayern: Einrichtung Unternehmen Aufnahmeeinrichtung (AE) Bayernkaserne , München SIBA Security service GmbH und Bavaria Management GmbH Ankunftszentrum Bettenhaus, München Bavaria Management GmbH Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE I) Max-Immelmann -Kaserne, Ingolstadt/ Manching ESD Sicherheitsdienst GmbH ARE I Dependance (DP) Manchinger Straße, Ingolstadt KÖTTER GmbH & Co. KG Security DP Funkkaserne, München KÖTTER GmbH & Co. KG Security DP St. Veit, München ACS Advanced Corporate Security GmbH DP McGraw-Kaserne, München Security24 DP Fliegerhorst, Fürstenfeldbruck ACS Advanced Corporate Security GmbH DP Maria-Ward-Schule, Eichstätt Bavaria Management GmbH DP BFZ-Peters, Waldkraiburg „Bewachung“ über Betreiber Lehner Beteiligungs GmbH DP Tubeufstraße, München „Bewachung“ über Betreiber 2-rent Group GmbH Niederbayern: Einrichtung Unternehmen AE Deggendorf DISTELKAM Dienstleistungsgruppe DP Klinik Wolfstein, Freyung KALKA-Dienstleistungs-GmbH Gemeinschaftsunterkunft (GU)/ Übergangswohnheim (ÜWH) Landshut DISTELKAM Dienstleistungsgruppe Oberpfalz: Einrichtung Unternehmen AE Pionierkaserne, Regensburg SD Sicherheits-GmbH DP Delphi-Halle, Neumarkt SD Sicherheits-GmbH Oberfranken: Einrichtung Unternehmen Übergangs-AE Bayreuth GSB-Bayreuth ARE II, Bamberg Sennefelder Bamberg Mittelfranken: Einrichtung Unternehmen Zentrale-AE Zirndorf, Rothenburger Straße, Zirndorf SIBA Security service GmbH DP Beuthener Straße, Nürnberg SIOS optimal security solutions DP Witschelstraße, Nürnberg EL AMPARO GmbH DP Leyer Straße, Nürnberg V.I.Ps security and more… GmbH DP Am Tower, Nürnberg V.I.Ps security and more… GmbH DP Wallensteinstraße, Nürnberg V.I.Ps security and more… GmbH DP Seeacker Straße, Fürth V.I.Ps security and more… GmbH DP Rothenburger Straße, Ammerndorf SIOS optimal security solutions DP Puschendorferstraße, Veitsbronn Nürnberger Sicherheit&Service GmbH DP Nördlinger Straße, Schwabach V.I.Ps security and more… GmbH DP Otto-Lilienthal-Kaserne, Roth ESD Sicherheitsdienst GmbH DP Galgenbühlstraße, Lauf SIBA Security service GmbH GU Welserstraße, Nürnberg EL AMPARO GmbH GU Am Kohlenhof, Nürnberg SIOS optimal security solutions GU Höfener Straße, Fürth SIOS optimal security solutions GU Schopfloch, Schopfloch V.I.Ps security and more… GmbH Unterfranken: Einrichtung Unternehmen AE Schweinfurt secura protect Holding GmbH & Co KG DP Technikum, Würzburg secura protect Holding GmbH & Co KG DP Veitshöchheimer Straße, Würzburg secura protect Holding GmbH & Co KG DP Module Schweinfurter Straße , Aschaffenburg secura protect Holding GmbH & Co KG DP BNK, Veitshöchheim secura protect Holding GmbH & Co KG DP NUK Hubland, Würzburg Mainfranken Dienstleistungs GmbH GU Würzburg secura protect Holding GmbH & Co KG GU Aschaffenburg secura protect Holding GmbH & Co KG GU Kitzingen secura protect Holding GmbH & Co KG GU Geldersheim secura protect Holding GmbH & Co KG Schwaben: Einrichtung Unternehmen Übergangs-AE Zusamstraße, Augsburg BWS-Sicherheitsdienst DP Mühlmahdweg, Augsburg BWS-Sicherheitsdienst DP Eichleitnerstraße, Augsburg WISAG-Sicherheitsdienst DP Berliner Allee, Augsburg BWS-Sicherheitsdienst DP Alfred-Delp-Kaserne, Donauwörth Scherlin Sicherheitsdienst DP Grüntenkaserne, Sonthofen BWS-Sicherheitsdienst DP ehem. Hotel, Wertingen BWS-Sicherheitsdienst DP Allgäuer Straße, Mindelheim S.D.H. Heindl-Sicherheitsdienst DP PEP, Günzburg KALKA-Dienstleistungs-GmbH GU Ottostraße, Augsburg WISAG-Sicherheitsdienst GU Calmbergstraße, Augsburg WISAG-Sicherheitsdienst GU Memmingerberg, Memmingerberg BWS-Sicherheitsdienst GU Maler-Lochbihler-Straße, Kempten S.D.H. Heindl-Sicherheitsdienst 2. Inwiefern wird in Bayern die Forderung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft umgesetzt, Drucksache 17/9542 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bei der Auftragsvergabe eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben vorzunehmen? Die Regierungen, die für die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen zuständig sind, berücksichtigen grundsätzlich bei der Erstellung der Vergabeunterlagen die Empfehlungen des 12-Punkte-Programms des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft. Dazu zählt auch der Hinweis, bei der Auftragsvergabe eine Trennung zwischen Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen vorzunehmen. Eine Vergabe dieser Leistungen findet grundsätzlich in unterschiedlichen Losen statt. 3.1 Welche (ggf. landesweit gültigen) Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsunternehmen wurden – über die allgemeinen Regelungen der Gewerbeordnung hinaus – wann festgelegt ? Die Wachdienste werden von den Regierungen ausgeschrieben und auf Grundlage eines umfangreichen Leistungskatalogs beauftragt. Neben den Regelungen der Gewerbeordnung werden u. a. folgende Vorgaben gemacht, die vom Bewerber um den Auftrag nachzuweisen sind bzw. auf die er bei Zuschlagserteilung vertraglich verpflichtet wird: – Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2008, – Antidiskriminierungsgespräch nach EU-Recht (Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG), – jährliche Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses , – Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung, – ärztliche Schichtdiensttauglichkeitszeugnisse, – jeder eingesetzte Objektleiter muss mindestens über eine Qualifikation als eine IHK-geprüfte Werkschutzkraft verfügen , – Einsatz von Mitarbeitern, die den besonderen Anforderungen dieses Dienstes psychisch und physisch gewachsen sind und insbesondere mit Kommunikationsproblemen, Sprachbarrieren sowie Personen aus unterschiedlichen Kulturen mit oft fremden Verhaltensweisen und Wertvorstellungen umgehen können, – Verpflichtung der beauftragten Unternehmen, die eingesetzten Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden (ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile sind interkulturelle Kompetenz, Kulturstandards, kulturelle Grundorientierung , Umgang mit Stereotypen) und jährliche Vorlage eines Nachweises dieser Schulung. Jeder Wachdienstmitarbeiter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Es wird zum Thema Anforderungen an Wachdienstmitarbeiter ein regelmäßiger Austausch mit dem Bayerischen Verfassungsschutz gepflegt. Die o. g. Kriterien werden dementsprechend fortlaufend überprüft und ggf. weiterentwickelt. 3.2 Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgaben ggf. auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen eingehalten werden? Grundsätzlich ist gemäß der Ausschreibungsbedingungen die Beauftragung von Subunternehmern ausgeschlossen. Da aber infolge der stark angestiegenen Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen die beauftragten Sicherheitsdienste nicht immer alle erforderlichen Stellen sofort mit unmittelbar eigenem Personal besetzen können, wurde in Absprache mit den Regierungen ein Einsatz von Subunternehmern akzeptiert – für diese gelten aber dieselben Anforderungen wie für das Stammpersonal (siehe dazu Antwort zu Frage 3.1). Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der Zustimmung durch die beauftragende Behörde vor Auftragsdurchführung. 4. Durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben wird sichergestellt, dass das von den externen Sicherheitsdiensten eingesetzte Personal ausreichend auf die besonderen Anforderungen (z.B. durch interkulturelle , fremdsprachliche und genderspezifische Kompetenzen) vorbereitet ist, die mit dem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft verbunden sind? Siehe Beantwortung zu Frage 3.1. Die beauftragten Unternehmen sind verpflichtet, die eingesetzten Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden (ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile sind interkulturelle Kompetenz, Kulturstandards, kulturelle Grundorientierung, Umgang mit Stereotypen) und einen Nachweis dieser Schulung jährlich vorzulegen. Die Regierungen behalten sich das Recht vor, Mitarbeiter der Sicherheitsdienste, die den besonderen Anforderungen im Bereich Asylbewerberunterbringung nicht gerecht werden, für weitere Einsätze abzulehnen. 5.1 Bestehen Pläne, in den bayerischen Flüchtlingsunterkünften anstelle der Sicherheitsdienste multikompetente und im Idealfall multisprachliche Teams (Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Hausmeisterinnen /Hausmeister, Krankenpflegerinnen/ Krankenpfleger, Reinigungskräfte) zur Sicherstellung einer sozial und kulturell kompetenten Betreuung einzusetzen? Der Einsatz von Sicherheitskräften in unseren Unterkünften dient in erster Linie der Sicherheit der Flüchtlinge. Wir haben hier die Notwendigkeit eines entsprechenden Schutzes; ein gänzlicher Verzicht auf Sicherheitsdienste wäre fahrlässig. Neben den Sicherheitsdiensten werden in den bayerischen Asylbewerberunterkünften regelmäßig weitere Fachkräfte im Bereich der Sozialarbeit, Krankenpflege, der Reinigungsund Hausmeisterdienste eingesetzt. 5.2 Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Siehe Antwort zu Frage 5.1. 5.3 Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 5.1. 6.1 Welche Maßnahmen werden landesweit oder durch einzelne Bezirksregierungen ergriffen, um auszuschließen, dass Personen, die in der Vergangenheit durch rechtsextreme bzw. rassistische Äußerungen und/oder Handlungen aufgefallen sind, in bayerischen Flüchtlingsunterkünften – insbesondere im Bereich des Sicherheitsdienstes – beschäftigt werden? Die Staatsregierung hat zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) das System der Sicherheitsüberprüfung von Wachdienstmitarbeitern in den Bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften weiter verbessert. Das Verfahren sieht eine separate Überprüfung der eingesetzten Wachdienstmitarbeiter durch die Bayerische Polizei und das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) vor. Darüber hinaus wurde für das Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9542 polizeiliche Überprüfungsverfahren das BLKA als sog. „technical Single Point of Contact“ (tSPoC) als Kontakt für die Bezirksregierungen bestimmt. Die Bezirksregierungen sind angehalten , die Daten der zu überprüfenden Personen mithilfe eines Erfassungsmoduls zentral an das BLKA sowie parallel dem BayLfV zu übersenden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine polizeiliche und verfassungsrechtliche Überprüfung. Es dürfen nur Mitarbeiter tätig werden, gegen deren Einsatz keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen. Zur weiteren Optimierung des Verfahrensablaufs finden derzeit Gespräche zwischen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration statt. 6.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeit der Sicherheitsdienste in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren? Siehe Antwort zu Frage 3.1, 6.1 und 8.1. In den meisten Einrichtungen, in denen Sicherheitsdienstmitarbeiter externer Unternehmen tätig sind, sind staatliche Mitarbeiter der Verwaltung vor Ort. So wird sichergestellt, dass die Sicherheitsdienste ihre Tätigkeit auftragsgemäß erfüllen. 7. Gibt es Anhaltspunkte für unangemessenes, übergriffiges und/oder gewalttätiges Verhalten in bayerischen Flüchtlingsunterkünften durch Sicherheitskräfte in den letzten fünf Jahren (falls ja, bitte so detailliert wie möglich aufschlüsseln)? Anhaltspunkte für unangemessenes, übergriffiges oder gar gewalttätiges Verhalten der Mitarbeiter der Sicherheitsdienste sind den Bezirksregierungen nicht bekannt. Bisher haben sich alle Anschuldigungen diesbezüglich stets als unbegründet erwiesen. Etwaigen Verdachtsmomenten gehen die Regierungen unverzüglich und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei nach. 8.1 Welche Formen von Beschwerdemanagement werden in bayerischen Flüchtlingsunterkünften praktiziert? Zentraler Dreh- und Angelpunkt des Beschwerdemanagements bildet die Unterkunftsverwaltung und die vor Ort tätige Asylsozialberatung. Vor Ort werden verschiedene Formen des Beschwerdemanagements (Einzel- und Gruppengespräche , Bewohnerversammlungen) mit verschiedenen Kommunikationswegen (schriftlich, mündlich/telefonisch, persönlich) genutzt. Bei Bedarf können auch Dolmetscher und/oder weitere interne und externe Vertrauenspersonen zu vertraulichen Beratungsgesprächen hinzugezogen werden . Zudem stehen die Verantwortlichen der Asylsachgebiete 14 bei den Regierungen als Ansprechpartner zur Verfügung . 8.2 Wie wird sichergestellt, dass Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern adäquat und ohne Nachteile für die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nachgegangen wird? Die vor Ort tätigen Mitarbeiter sind gehalten, Beschwerden der Bewohner stets ernst zu nehmen und mit der nötigen Weitsicht nachzugehen. Beschwerden werden anonym und vertraulich behandelt und soweit erforderlich und möglich wird Abhilfe geschaffen. Nachteile haben die Beschwerdeführer keine zu fürchten.