Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 06.11.2015 Asylbewerberunterbringung in der Stadt Ansbach – Nutzung staatlicher Gebäude Nachdem in Ansbach seit geraumer Zeit Immobilien der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), insbesondere das ehemalige staatliche Gesundheitsamt sowie ein Wohnblock auf dem ehemaligen Gelände der Bleidornkaserne leer stehen und zur Unterbringung von Asylbewerbern bereits Schulturnhallen genutzt werden, mit der Folge des Ausfalles von Schul- und Vereinssport, frage ich die Staatsregierung: 1. Beabsichtigt die Staatsregierung, in diese beiden Gebäude zu investieren und für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen? 2. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.12.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Beteiligung der Immobilien Freistaat Bayern und der Regierung von Mittelfranken wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Immobilien Freistaat Bayern hat der Regierung von Mittelfranken beide Liegenschaften zur Nutzung für Asylzwecke angeboten. Zu den Gebäuden im Einzelnen: Ehemaliges Gesundheitsamt, Kronacher Straße 8: Nach einer von der Regierung von Mittelfranken beim Staatlichen Bauamt Ansbach in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie vom Dezember 2014 ist eine Nutzung erst nach Durchführung aufwendiger Ertüchtigungsarbeiten möglich. Danach würde eine Nutzung des Gebäudes für maximal 85 Personen eine umfassende Sanierung der gesamten Bausubstanz und Erneuerung der gesamten technischen Installation und Innenausbauarbeiten voraussetzen. Die dafür veranschlagten Kosten von über 3 Mio. € haben die Regierung von Mittelfranken veranlasst, die Umsetzung der Baumaßnahmen aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorerst zurückzustellen, da zum damaligen Zeitpunkt kostengünstigere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Aufgrund der Zugangsentwicklungen und des dadurch nochmals erhöhten Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten wurde das Staatliche Bauamt Ansbach inzwischen mit der Aktualisierung der Planungen beauftragt. Wohnblock in der ehemaligen Bleidornkaserne, Schlesierstr . 22/24: Das Bestandsgebäude ist in einem maroden Zustand, statisch nicht tragfähig und muss abgerissen werden. Eine Nutzung für Zwecke der Asylbewerberunterbringung ist im Bestand nicht möglich. Das Staatliche Bauamt Ansbach erstellt derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Ersatzbaus an gleicher Stelle. Angedacht ist die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in massiver Bauweise. Eine endgültige Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn die Studie abgeschlossen ist. Zudem wird auf den Freiflächen eine Bebauung im Rahmen des Sofortprogramms der Staatsregierung für anerkannte Flüchtlinge (Wohnungspakt Bayern) geprüft. Dazu wurde dem Staatlichen Bauamt Ansbach im November 2015 der Planungsauftrag zur Errichtung einer Wohnanlage erteilt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2016 17/9546 Bayerischer Landtag