Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 05.11.2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen 2015 für die Stimmkreise 202, 204 und 209 Nach der Sitzung des Verteilerausschusses am 27.10.2015 wurden durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Bewilligungslisten der Landkreise , Städte und Gemeinden veröffentlicht, welche im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhalten. Dabei ist leider wieder nicht endgültig nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Gelder verteilt wurden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Landkreise und Kommunen in den Stimmkreisen 202, 204 und 209 haben Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen im Jahr 2015 in welcher Höhe in Euro beantragt? 2. Bei welchen Landkreisen und Kommunen weicht die genehmigte von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in welcher Höhe in Euro ab? 3. Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Jahr 2015? 4. Wie haben sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der unter 1 genannten Landkreise und Kommunen im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014 entwickelt ? 5. Warum erhielten nicht alle Antragsteller unter 1 den erstmals in 2015 gewährten Festbetrag in Höhe von 5.000 €, welcher für Investitionen gewährt wird? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.12.2015 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller vom 05.11.2015 betreffend Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen 2015 für die Stimmkreise 202, 204 und 209 wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Über alle Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung (BZ) bzw. Stabilisierungshilfe gemäß Art. 11 FAG wurde gemeinsam im Rahmen der Sitzung des Verteilerausschusses entschieden, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zu 3. und 4.: Informationen hierzu liegen nicht vor, da die Schuldenstatistik „Staats- und Kommunalschulden in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung mit Daten zur absoluten und zur Pro-Kopf-Verschuldung nur für das Jahr 2013 veröffentlicht ist. Zu 5.: Jeder Antragsteller, dem im Jahr 2015 eine Stabilisierungshilfe gewährt werden konnte, hat einen Festbetrag für Investitionen in Höhe von 5.000 € erhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.02.2016 17/9558 Bayerischer Landtag Antwort zu den Fragen 1 und 2 Stimmkreis Landkreise, Städte und Gemeinden Antragssumme 2015 Entscheidung 2015 klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR 209 Landkreis Straubing 500.000 – 100.000 – 209 Gemeinde Haibach – höchstmöglich – 0 Aus den Stimmkreisen 202 und 204 liegen 2015 keine Anträge auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe vor.