Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 12.11.2015 Konkrete Kriterien bei der Verteilung von Bedarfszuweisungen /Stabilisierungshilfen Nach der Sitzung des Verteilerausschusses am 27.10.2015 wurden durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Bewilligungslisten der Landkreise , Städte und Gemeinden veröffentlicht, welche im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhalten. Dabei ist leider wieder nicht endgültig nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Gelder verteilt wurden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Landkreise und Kommunen in den Landtagsstimmkreisen 402 (Bamberg-Stadt) und 408 (Wunsiedel , Kulmbach) haben im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen und in welcher Höhe in Euro beantragt? 2. Bei welchen Landkreisen und Kommunen weicht die genehmigte von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfe und in welcher Höhe in Euro ab? 3. Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unter Frage 1 genannten Landkreise und Kommunen im Jahr 2015? 4. Wie haben sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der unter Frage 1 genannten Landkreise und Kommunen im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014 entwickelt? 5. Warum erhielten nicht alle Antragsteller unter Frage 1 den erstmals in 2015 gewährten Festbetrag in Höhe von 5.000 €, welcher für Investitionen gewährt wird? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.12.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Inge Aures vom 12.11.2015 betreffend „Konkrete Kriterien bei der Verteilung von Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Über alle Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung (BZ) bzw. Stabilisierungshilfe gemäß Art. 11 FAG wurde gemeinsam im Rahmen der Verteilerausschusssitzung entschieden, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zu 3. und 4.: Informationen hierzu liegen nicht vor, da die Schuldenstatistik „Staats- und Kommunalschulden in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung mit Daten zur absoluten und zur Pro-Kopf-Verschuldung nur für das Jahr 2013 veröffentlicht ist. Zu 5.: Jeder der unter Frage 1 genannten Antragsteller, dem im Jahr 2015 eine Stabilisierungshilfe gewährt werden konnte, hat einen Festbetrag für Investitionen in Höhe von 5.000 € erhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 00.00.2016 17/9559 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9559 Antwort zu den Fragen 1 und 2 Stimmkreis Städte und Gemeinden Antragssumme 2015 Entscheidung 2015 klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR 408 Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge 550.000 862.593 0 800.000 408 Gemeinde Bischofsgrün 650.000 500.000 0 400.000 408 Gemeinde Fichtelberg 200.000 2.271.251 0 1.100.000 408 Markt Grafengehaig 1.000.000 300.000 408 Gemeinde Guttenberg 250.000 250.000 0 0 408 Gemeinde Harsdorf 200.000 200.000 0 200.000 408 Stadt Kupferberg 300.000 300.000 408 Markt Marktleugast 1.200.000 400.000 408 Markt Presseck 150.000 423.924 0 200.000 408 Stadt Stadtsteinach 900.000 800.000 408 Markt Thurnau 850.000 350.000 408 Gemeinde Bad Alexandersbad 1.675.000 800.000 408 Stadt Arzberg 284.200 2.023.600 0 750.000 408 Gemeinde Höchstädt i. Fichtelgebirge 670.000 500.000 408 Stadt Hohenberg a. d. Eger 500.000 2.000.000 0 1.500.000 408 Stadt Kirchenlamitz 1.000.000 600.000 408 Stadt Marktleuthen 1.821 2.050.000 1.821 700.000 408 Große Kreisstadt Marktredwitz 6.500.000 2.800.000 408 Gemeinde Nagel 930.500 350.000 408 Gemeinde Röslau 2.000.000 1.000.000 408 Markt Schirnding 500.000 2.000.000 0 1.800.000 408 Stadt Schönwald 2.500.000 1.800.000 408 Große Kreisstadt Selb 4.500.000 1.800.000 408 Markt Thiersheim 1.515.000 1.000.000 408 Markt Thierstein 657.400 300.000 408 Gemeinde Tröstau 2.685.000 1.500.000 408 Stadt Weißenstadt 2.614.000 700.000 408 Stadt Wunsiedel 400.000 9.780.000 290.000 3.000.000 408 Landkreis Kulmbach 700.000 2.200.000 400.000 1.200.000 408 Landkreis Wunsiedel 1.000.000 2.000.000 500.000 2.000.000 Aus dem Stimmkreis 402 liegen 2015 keine Anträge auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe vor.