Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 31.01.2014 Ehrenamt voranbringen – Aktivitäten der Staatsregierung Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche einzelnen Aufgabenbereiche umfasste die Tätigkeit des damaligen Staatssekretärs Markus Sackmann im Bereich Ehrenamt/Bürgerschaftliches Engagement, nachdem dieser in der vergangenen Legislaturperiode für diesen Themenbereich zuständig war? 2. In welchen Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen zum Ehrenamt (Bürgerschaftlichen Engagement) war Herr Staatssekretär Markus Sackmann vertreten und welche leitete er? 3. Welche Termine (bitte einzeln auflisten) nahmen Herr Staatssekretär Markus Sackmann und Frau Staatsministerin Christine Haderthauer sowie Vertreter des Ministeriums in der letzten Legislaturperiode im Bereich Ehrenamt /Bürgerschaftliches Engagement wahr? 4. Wer (Staatsregierung bzw. Ministerium) wird in Zukunft die Aufgabenbereiche und Termine im Bereich Ehrenamt/ Bürgerschaftliches Engagement wahrnehmen? 5. Wie möchte die Staatsregierung die Aufwertung des Ehrenamts konkret umsetzen (bitte personell und finanziell aufgelistet), nachdem seit dem 01.01.2014 die Förderung des Ehrenamtes in die Bayerische Verfassung aufgenommen ist? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.03.2014 1. Welche einzelnen Aufgabenbereiche umfasste die Tätigkeit des damaligen Staatssekretärs Markus Sackmann im Bereich Ehrenamt/Bürgerschaftliches Engagement, nachdem dieser in der vergangenen Legislaturperiode für diesen Themenbereich zuständig war? In der vergangenen Legislaturperiode waren Frau Staatsministerin Christine Haderthauer und Herr Staatssekretär Markus Sackmann gemeinsam als politische Spitze für die gesamte Bandbreite des Ressorts zuständig. Das Thema Bürgerschaftliches Engagement war einer der Themenschwerpunkte von Herrn Staatssekretär Markus Sackmann. Sein Aufgabenbereich entsprach dem der zuständigen Fachabteilungen und -referate, die ihn bei seiner Aufgabenwahrnehmung unterstützten. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen befasste sich übergreifend mit der Schaffung der notwendigen Infrastruktur für das Ehrenamt, dem Ausbau der Anerkennungskultur sowie der Verankerung eines breiten gesellschaftlichen Bewusstseins für den Wert des Bürgerschaftlichen Engagements. An dieser Aufgabenstellung, die auch Grundsatzfragen des Ehrenamtes und der Freiwilligendienste umfasst, hat sich nichts geändert. 2. In welchen Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen zum Ehrenamt (Bürgerschaftlichen Engagement) war Herr Staatssekretär Markus Sackmann vertreten und welche leitete er? Herr Staatssekretär Markus Sackmann leitete den Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement ab dem Jahr 2009 in zwölf Sitzungen. 3. Welche Termine (bitte einzeln auflisten) nahmen Herr Staatssekretär Markus Sackmann und Frau Staatsministerin Christine Haderthauer sowie Vertreter des Ministeriums in der letzten Legislaturperiode im Bereich Ehrenamt/Bürgerschaftliches Engagement wahr? Eine derartige Auflistung liegt nicht vor und ließe sich nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erstellen. Hinzu kommt, dass das Thema Bürgerschaftliches Engagement als Querschnittsaufgabe auch bei Terminen angesprochen wurde, die im engeren Sinn eine andere Schwerpunktsetzung hatten . Diese Abgrenzungsproblematik macht die Vollständigkeit einer solchen Aufstellung unmöglich. 4. Wer (Staatsregierung bzw. Ministerium) wird in Zukunft die Aufgabenbereiche und Termine im Bereich Ehrenamt/Bürgerschaftliches Engagement wahrnehmen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.04.2014 17/956 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/956 Frau Staatsministerin Emilia Müller hat als zuständige Ministerin das Thema „Förderung des Ehrenamtes“ zu einem Themenschwerpunkt ihrer politischen Arbeit gemacht. Selbstverständlich ist auch die Wahrnehmung von Terminen damit verbunden. Unterstützt wird Frau Staatsministerin insbesondere durch Herrn Amtschef, die zuständige Fachabteilung und das ausschließlich mit diesem Themenkomplex betraute Fachreferat. 5. Wie möchte die Staatsregierung die Aufwertung des Ehrenamts konkret umsetzen (bitte personell und finanziell aufgelistet), nachdem seit dem 01.01.2014 die Förderung des Ehrenamtes in die Bayerische Verfassung aufgenommen ist? Die in Art. 121 Satz 2 BV neu aufgenommene Staatszielbestimmung sieht vor, dass Staat und Gemeinden den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl fördern. Es handelt sich hierbei um eine Daueraufgabe. Staatszielbestimmungen stellen sachliche Zielvorgaben für das Handeln der öffentlichen Gewalt dar. Sie binden die Staatsorgane im Rahmen ihrer Kompetenzen. Über die Art und Weise, wie ein Staatsziel erreicht wird, entscheiden die dafür zuständigen Staatsorgane nach eigenem Ermessen; hinsichtlich der dabei einzusetzenden Mittel besitzen sie eine Einschätzungsprärogative. Nach der Gesetzesbegründung des Landtags (Drs. 16/15140) wird die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl durch den in Art. 121 BV neu eingefügten Satz 2 zum Staatsziel erklärt. Durch das Wort „fördern “ wird klargestellt, dass Staat und Gemeinden diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen haben. Es liegt in der Natur einer Staatszielbestimmung, dass die Art und Weise der Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements für das Gemeinwohl im Einzelnen durch die Regelung nicht festgelegt ist, sondern im Ermessen des Staates und der Gemeinden steht. Gleichwohl steht fest, dass mit der neuen Staatszielbestimmung in Art. 121 Satz 2 BV ehrenamtliches Engagement gestärkt werden soll.