Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 22.10.2015 Sanierungsbedarf und Bauwerkserneuerungen bei den Brücken in staatlicher Baulast in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken Grundlage für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen der Bestandserhaltung sind die Ergebnisse der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung sowie der Bauwerksprüfungen. Auf dieser Basis hat die Bayerische Straßenbauverwaltung für die Bundes- und Staatsstraßen das „Koordinierte Erhaltungs- und Bauprogramm“ (KEB) entwickelt. Dabei handelt es sich um ein mittelfristiges Erhaltungsprogramm , das automatisch erzeugte Vorschläge für sanierungswürdige Streckenabschnitte und Bauwerke wie Brückenbauten enthält und von den Staatlichen Bauämtern in ein konkretes Bauprogramm für Fahrbahnen und Bauwerke überführt wird. Das KEB wird jährlich zweimal fortgeschrieben . 2015 wurde eine neue, aktualisierte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durchgeführt. Vor diesem aktualisierten Hintergrund frage ich die Staatsregierung : 1. Welche Brücken in staatlicher Baulast gibt es im Freistaat Bayern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten in den Regierungsbezirken Oberpfalz , Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken? 1.1 Wie groß ist der aktuelle Sanierungsbedarf bei den Brücken in staatlicher Baulast in diesem Bereich? 1.2 Welche Brücken in diesem Bereich werden in den Jahren 2015 und 2016 zu welchen Kosten saniert? 2. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Oberpfalz aus? 2.1 Welche Brücken in der Oberpfalz müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 2.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in der Oberpfalz, aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? 3. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Oberfranken aus? 3.1 Welche Brücken in Oberfranken müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 3.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in Oberfranken , aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? 4. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Unterfranken aus? 4.1 Welche Brücken in Unterfranken müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 4.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in Unterfranken , aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? 5. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Mittelfranken aus? 5.1 Welche Brücken in Mittelfranken müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 5.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in Mittelfranken , aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.12.2015 1. Welche Brücken in staatlicher Baulast gibt es im Freistaat Bayern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken? Von der Bayerischen Straßenbauverwaltung werden insgesamt fast 5.000 Staatsstraßenbrücken betreut. In der Anlage zu 1. sind die Staatsstraßenbrücken nach Anzahl und Brückenfläche dargestellt. 1.1 Wie groß ist der aktuelle Sanierungsbedarf bei den Brücken in staatlicher Baulast in diesem Bereich? Alle Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Lärmschutzbauwerke und andere) der Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen werden gem. DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ vom November 1999 regelmäßig durch Ingenieure im Rahmen der Bauwerksprüfung geprüft. Dabei werden die einzelnen Schäden auf Grundlage der bundesweit gültigen „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2016 17/9567 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9567 Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ (RI-EBW-PRÜF) hinsichtlich der Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Aus den einzelnen Bewertungen der Schäden wird eine Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) berechnet. Die Zustandsnoten werden dann den folgenden 6 Zustandsbereichen , analog dem Schulnotensystem, zugeordnet: 1,0–1,4 sehr guter Zustand (Zustandsbereich 1) Eine laufende Unterhaltung ist erforderlich. 1,5–1,9 guter Zustand (Zustandsbereich 2) Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig geringfügig beeinträchtigt sein. Eine laufende Unterhaltung ist erforderlich. 2,0–2,4 befriedigender Zustand (Zustandsbereich 3) Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig beeinträchtigt werden. Mittelfristig ist eine Instandsetzung erforderlich. 2,5–2,9 ausreichender Zustand (Zustandsbereich 4) Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit können beeinträchtigt sein. Kurzfristig ist eine Instandsetzung erforderlich. 3,0–3,4 nicht ausreichender Zustand (Zustandsbereich 5) Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine umgehende Instandsetzung ist erforderlich. 3,5–4,0 ungenügender Zustand (Zustandsbereich 6) Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben . Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung ist erforderlich. Die Zustandsnote sowie die Substanzkennzahl bilden die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung, sie lassen die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, geben aber keinen eindeutigen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden oder die Kosten der Erhaltungsmaßnahme. Die bei der Bauwerksprüfung ggf. festgestellten Schäden werden je nach Dringlichkeit sowie Art und Umfang umgehend bis mittelfristig im Rahmen des Erhaltungsprogramms behoben, was zu einer Verbesserung der Zustandsnote außerhalb des Prüfzyklusses führt. Durch den organisatorischen Ablauf kann es zwischen Abschluss der Erhaltungsmaßnahme und Eintrag ins Datenverarbeitungssystem zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Zustandsnote ist daher ein Stichtagswert, welcher der ständigen Fortschreibung der Daten unterliegt. In der Anlage zu 1.1 sind die Anzahl der Staatsstraßenbrücken und deren Brückenfläche für Bauwerke mit einer Zustandsnote von 2,5 und schlechter, d. h. Zustandsbereiche 4 bis 6 dargestellt. 1.2 Welche Brücken in diesem Bereich werden in den Jahren 2015 und 2016 zu welchen Kosten saniert? Im aktuellen Koordinierten Erhaltungs- und Bauprogramm sind für den Zeitraum 2015 bis 2016 in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken insgesamt 91 Brückenerhaltungsmaßnahmen (laufende und neue Maßnahmen an Instandsetzungen oder Ersatzneubauten ) enthalten. Für die Jahre 2015 und 2016 ist für diese Projekte aus den Haushaltsmitteln der Bestandserhaltung ein Finanzbedarf von insgesamt rund 25,8 Mio. € vorgesehen. Die Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie die jeweiligen Kosten inklusive der Gesamtkosten zeigt die Tabelle, siehe Anlage zu 1.2. Mit dem sog. Sonderprogramm Brückenertüchtigung können ab dem Haushaltsjahr 2016 Maßnahmen mit Gesamtkosten über 2,0 Mio. € über einen Vorwegabzug zweckgebunden finanziert werden. Größere Brückenerhaltungsmaßnahmen können damit unabhängig neben den übrigen Bestandserhaltungsmaßnahmen realisiert werden. Insgesamt wird dadurch eine Verstärkung der Ausgaben der Bestandserhaltung für Brücken erreicht. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln, aber auch anderen Randbedingungen ab, wie der weiteren Entwicklung des Straßennetzes (z. B. Winterschäden), dem Auftreten von Unfallhäufungsstellen oder Veränderungen der Verkehrsbelastung, die die Dringlichkeitsreihung verändern können. Bei größeren Maßnahmen, wie z. B. Brückenerneuerungen, sind auch immer öfter Verfahren zur Erlangung des Baurechts notwendig , deren Verfahrensdauer oft nicht sicher abgeschätzt werden kann. Zudem sind bei Brückenertüchtigungen auch statische Nachrechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Festlegung der konkreten Maßnahmen erforderlich . 2. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Oberpfalz aus? 2.1 Welche Brücken in der Oberpfalz müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 2.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in der Oberpfalz, aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? 3. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Oberfranken aus? 3.1 Welche Brücken in Oberfranken müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 3.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in Oberfranken, aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? 4. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Unterfranken aus? 4.1 Welche Brücken in Unterfranken müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 4.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in Unterfranken, aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? 5. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken in staatlicher Baulast im Regierungsbezirk Mittelfranken aus? Drucksache 17/9567 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.1 Welche Brücken in Mittelfranken müssen aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen und durch eine Bauwerkserneuerung ersetzt werden? 5.2 Wie hoch belaufen sich jeweils die Kosten für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken in Mittelfranken, aufgeschlüsselt nach Brücken in Landkreisen und kreisfreien Städten? Aus der Zustandsnote kann keine direkte Aussage über den Umfang der Schäden bzw. den Grad der Schädigung am einzelnen Bauwerk abgeleitet werden. Sie spiegelt aber den aktuellen Instandsetzungsbedarf wider. Der Umfang der Schäden ergibt sich nur aus den einzelnen Bauwerksprüfberichten . In der Anlage zu 2., 3., 4., 5. sind daher die Anzahl der Staatsstraßenbrücken und deren Brückenfläche, untergliedert nach den Zustandsbereichen in den einzelnen Regierungsbezirken, dargestellt. Zur Beantwortung der weiteren Unterfragen wäre eine umfangreiche und zeitintensive Erhebung bei den einzelnen Staatlichen Bauämtern erforderlich, da die notwendigen Informationen nicht zentral zur Verfügung stehen. Innerhalb der für die Schriftliche Anfrage gesetzten Frist war eine Beantwortung deshalb nicht möglich. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9567 Drucksache 17/9567 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9567 Drucksache 17/9567 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9567 Drucksache 17/9567 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9