Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 28.01.2014 Rechtsfehlerhafte Beschäftigung an der Universität Regensburg Herr Minister Dr. Ludwig Spaenle hat in einem Schreiben festgestellt, dass an der Universität Regensburg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtsfehlerhaft beschäftigt waren und sind. Es geht dabei konkret um sog. Studiengangskoordinatoren , die als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt sind und somit dem WissZeitVG unterliegen. Nachdem die bisherige Anstellungspraxis der Universität Regensburg offenbar nicht rechtens war, frage ich die Staatsregierung: 1. Wer zeichnet für die Verträge verantwortlich vonseiten der Leitung der Universität Regensburg? 2. a) Wie viele aktuelle und ehemalige Beschäftigte der Universität Regensburg trifft die rechtsfehlerhafte Anstellung ? b) Bestehen Regressansprüche vonseiten ehemaliger Beschäftigter? c) Müssen alle bestehenden Verträge in unbefristete Verträge gewandelt werden? d) Wenn ja, welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung? 3. Ist eine Abänderung der Stellenbeschreibung von Studiengangskoordinatoren an der Universität Regensburg zulässig? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.03.2014 Zu 1.: Die Arbeitsverträge der Beschäftigten der Universität Regensburg werden in Abhängigkeit von der jeweiligen sachlichen Zuständigkeit innerhalb der Personalabteilung von den Referatsleitern der Personalabteilung im Auftrag für den Kanzler (bei nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern) bzw. für den Präsidenten (bei wissenschaftlichen Mitarbeitern) gezeichnet . Zu 2. a): Aktuell sind 21 Studiengangskoordinatoren an der Universität Regensburg tätig. Zwölf weitere Personen, die eine solche Funktion in der Vergangenheit ausgeübt haben, sind entweder aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden oder sind mittlerweile in einer anderen Funktion beschäftigt, zum Beispiel als wissenschaftliche Mitarbeiter. Zu 2. b): Regressansprüche ehemaliger Mitarbeiter bestehen aus der Sicht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie der Universität Regensburg nicht. Zu 2. c): Es müssen nicht alle Beschäftigungsverhältnisse entfristet werden. In einigen Fällen können die Befristungen auf die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gestützt werden, so bei Studiengangskoordinatoren , die im Rahmen des Projekts „QUIRLQualität in der Regensburger Lehre“ angestellt sind, das aus dem Qualitätspakt Lehre des Bundes und der Länder gefördert wird. Hier besteht lediglich ein vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung. Zu 2. d): Die Beschäftigungsverhältnisse, soweit sie entfristet werden müssen, sollen aus Studienzuschussmitteln finanziert werden . Zu 3.: Eine Abänderung der Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen der Studiengangskoordinatoren ist nicht beabsichtigt. Diese fallen allerdings künftig unter die Rubrik nichtwissenschaftliche Mitarbeiter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.04.2014 17/957 Bayerischer Landtag