Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 03.11.2015 Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder gibt es in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen und jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? b) Welche dieser Schwimmbäder befinden sich in kommunaler Trägerschaft? c) Welcher dieser Schwimmbäder befinden sich in kirchlicher oder karitativer Trägerschaft (einschließlich Stiftungen )? 2. a) Wie viele dieser Schwimmbäder (gem. Nr. 1 a) werden gleichzeitig als Schulschwimmbäder genutzt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden )? b) Wie viele der Schwimmbäder (gem. Nr. 1 c) werden unter kommunaler Betriebsleitung geführt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden )? 3. a) Welche Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sind sanierungsbedürftig, b) stark sanierungsbedürftig bzw. c) von einer Schließung bedroht (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? 4. a) Welche Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder in den Landkreisen Ansbach, Landkreis Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim wurden innerhalb der letzten 15 Jahre in welchen Kommunen bzw. Städten, geschlossen? b) Wie hoch war der jährliche Überschuss bzw. jeweilige Fehlbetrag aus dem Betrieb der Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder in den letzten 10 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? 5. a) Wie hoch waren die Investitionen in die vorgenannten Schwimmbäder (gem. Nr. 1 a) innerhalb der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? b) Welchen Anteil hatten energetische Sanierungen bzw. Ertüchtigungen an diesen Investitionen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? 6. a) Bestehen Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung bzw. Ertüchtigung von kommunalbetriebenen Schwimm- und Hallenbädern außerhalb Art. 10 FAG, um auch hier einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Staatsregierung zu leisten? b) Wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich c) und in welcher Höhe? 7. Wie wurde die bayernweite Abfrage zur Ermittlung der Zahlen zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 04.08.2014, Drs. 17/3233, durchgeführt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.12.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für die Beantwortung einzelner Teilfragen wurde eine Abfrage bei den Kommunen über die Regierung von Mittelfranken und die Landratsämter Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim durchgeführt. Die Abfrage konnte sich dabei nur auf Themen beziehen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen. Gegenstand staatlicher Aufsicht ist zwar das öffentlich-rechtliche Handeln der Kommunen, allerdings nicht das Handeln privater bzw. kirchlicher Betreiber von Bädern. Eine Auskunftspflicht privater bzw. kirchlicher Betreiber von Bädern gegenüber der Staatsregierung besteht nicht, sodass eine Abfrage bei privaten bzw. kirchlichen Trägern von Schwimmbädern nicht erfolgen konnte. Aufgrund der kurzen Frist, innerhalb derer die Abfrage durchgeführt werden musste, haben wir zudem nicht von allen Kommunen Rückmeldung erhalten. Die folgenden Auflistungen können aus den genannten Gründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.02.2016 17/9573 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9573 1. a) Wie viele Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder gibt es in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen und jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? b) Welche dieser Schwimmbäder befinden sich in kommunaler Trägerschaft? c) Welche dieser Schwimmbäder befinden sich in kirchlicher oder karitativer Trägerschaft (einschließlich Stiftungen)? 2. a) Wie viele dieser Schwimmbäder (gem. Nr. 1 a) werden gleichzeitig als Schulschwimmbäder genutzt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? b) Wie viele der Schwimmbäder (gem. Nr. 1 c) werden unter kommunaler Betriebsleitung geführt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden)? 3. a) Welche Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder , in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sind sanierungsbedürftig , b) stark sanierungsbedürftig bzw. c) von einer Schließung bedroht (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden )? 4. a) Welche Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder in den Landkreisen Ansbach, Landkreis Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim wurden innerhalb der letzten 15 Jahre in welchen Kommunen bzw. Städten, geschlossen? b) Wie hoch war der jährliche Überschuss bzw. jeweilige Fehlbetrag aus dem Betrieb der Schwimmbäder einschließlich Hallenbäder in den letzten 10 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? Zur Beantwortung der Fragen 1 a bis 4 b wird auf die beigefügten Tabellen „Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach , Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim“ (Anlagen 1 bis 3) verwiesen. 5. a) Wie hoch waren die Investitionen in die vorgenannten Schwimmbäder (gem. Nr. 1 a) innerhalb der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden )? b) Welchen Anteil hatten energetische Sanierungen bzw. Ertüchtigungen an diesen Investitionen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden)? Zu den Fragen 4 c, 5 a und 5 b können die Angaben, die im Rahmen der Abfrage ermittelt wurden, der Tabelle „Finanzen “ (Anlage 4) entnommen werden. 6. a) Bestehen Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung bzw. Ertüchtigung von kommunalbetriebenen Schwimm- und Hallenbädern außerhalb Art. 10 FAG, um auch hier einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Staatsregierung zu leisten? b) Wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich c) und in welcher Höhe? Ein eigenständiges Förderprogramm für die energetische Sanierung bzw. Ertüchtigung von kommunalbetriebenen Schwimm- und Hallenbädern besteht nicht. Grundsätzlich sind aber folgende Förderungen denkbar: 1. Nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit können neue, vorbildhafte Kooperationsprojekte in interkommunaler Zusammenarbeit gefördert werden. Der Neubau sowie die Sanierung von Schwimm- und Hallenbädern können, soweit dies in interkommunaler Zusammenarbeit erfolgt und die Fördervoraussetzungen vorliegen, im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Bekanntmachung vom 10.03.2015, AllMBl 2015, 143) gefördert werden. Zu den Fördervoraussetzungen gehört, dass durch das Kooperationsprojekt Einsparungen bei den Personal - und Sachausgaben zu erwarten sind, die aus der gemeinsamen Aufgabenerledigung resultieren. Zuschüsse nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit werden aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern finanziert. Interkommunale Kooperationsprojekte können mit bis zu 50.000 €, im Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm mit bis zu 90.000 € gefördert werden. 2. Der Bund hat ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ in Höhe von 3,5 Mrd. € (Anteil Bayern 289,24 Mio. €) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung . Der Freistaat Bayern hat zur Umsetzung der Förderung das Kommunalinvestitionsprogramm KIP aufgelegt. Im Rahmen des KIP kann die energetische Sanierung von kommunalen Schwimm- und Hallenbädern gefördert werden , wenn diese als kommunale Einrichtungen der Schulinfrastruktur einzuordnen sind. Dies setzt voraus, dass die Bäder in erheblichem Umfang für Aktivitäten des Schulsports genutzt werden. Dies ist von der entsprechenden Schulbehörde zu bestätigen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Schwimm- und Hallenbädern sollen kein Förderschwerpunkt des KIP sein. Antragsberechtigt im KIP sind nur finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Antragsberechtigung richtet sich nach den in Nr. 3.1 der Förderrichtlinien zum KIP definierten Kriterien. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte. Es können nur energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden sowie ggf. Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren, wenn diesen eine städtebauliche Grundkonzeption zur barrierefreien Gestaltung und Erschließung zugrunde liegt. Die Generalsanierung eines Bades wäre also allenfalls anteilig förderfähig. 3. Ein weiteres infrage kommendes Programm hat der Bund mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt. Die Bewerbungsfrist ist allerdings vor wenigen Tagen abgelaufen, sodass eine Förderung nur für Kommunen infrage kommen könnte, die bereits einen entsprechenden Antrag gestellt haben . Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Ein- Drucksache 17/9573 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) in Höhe von 140 Mio. € veranschlagt. 100 Mio. € dieses Investitionsprogramms stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und für die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Der Bundesanteil der Förderung soll bei 1–4 Mio. € je Projekt liegen. Der Regelfördersatz beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Fällen der Haushaltsnotlage ist eine Förderung in Höhe von 90 % möglich. Dieser Programmteil wird im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms einmalig durchgeführt. Eine Fortsetzung ist nicht vorgesehen. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt. Kommunen , die über geeignete Projekte verfügen, waren bis zum 13.11.2015 aufgerufen, dem BBSR Projektvorschläge zu unterbreiten. 4. Die Sanierung kommunaler Schwimmbäder ist grundsätzlich keine originäre Aufgabe der Städtebauförderung. Unbeschadet dessen werden im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Strategien entwickelt, wie in interkommunaler Abstimmung und Arbeitsteilung Einrichtungen wie auch Schwimmbäder auf kommunaler Ebene geschaffen und organisiert werden können, damit sich die betreffenden Kommunen die damit verbundenen Betriebs- und Folgekosten noch leisten können. Hierzu wurden in der EU-Förderperiode 2007–2013 mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) bereits Modellprojekte umgesetzt, unter welchen Voraussetzungen und wie z. B. Freibadeanlagen gestaltet werden können, deren Kosten durch eine konsequente Ökologisierung (Energieversorgung, Wasseraufbereitung) sowie gemeinschaftliche und bürgerschaftliche Organisation in möglichst geringem Rahmen gehalten werden können. Dieser interkommunale Ansatz soll in diesem Bund-Länder- Programm im Rahmen der verfügbaren Mittel fortgeführt werden. Für eine energetische Sanierung von kommunalen Schwimmbädern kämen in der EU-Förderperiode 2014– 2020 aktuell zwar grundsätzlich auch Mittel des EFRE im Rahmen der Prioritätsachse 3 (thematische Investitionspriorität „Verringerung der CO2-Emissionen“) in Betracht. Wegen der sehr begrenzten EU-Mittel und angesichts der anspruchsvollen, von der EU vorgegebenen Auswahlkriterien dürfte eine Förderung aber allenfalls in wenigen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Derzeit läuft ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren (Abgabeschluss: 15. Januar 2016). Für eine ausnahmsweise Förderung stehen in beschränktem Umfang EU-, Bundes- und Landesmittel der Städtebauförderung zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. 5. Im Rahmen des Programms „Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)“ werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert, wie zum Beispiel Informationszentren einschließlich Tourismusämter , Kurparks und Veranstaltungszentren sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Generalsanierung und Modernisierung von Häusern des Gastes, überwiegend touristisch genutzte Hallenbäder oder Kurhäuser. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Körperschaften. Der Haushaltsansatz der RÖFE ist bei Kapitel 07 04 Tit. 883 78 im Haushaltsplan veranschlagt. Im Doppelhaushalt 2015 und 2016 sind jeweils 6.894,4 T€ vorgesehen. In den drei benannten Landkreisen wurde in den vergangenen 10 Jahren im Rahmen der RÖFE einzig die „Franken- Therme Bad Windsheim“ im Rahmen von drei Vorhaben mit insgesamt rd. 7,4 Mio. € gefördert. 6. Im Rahmen der Dorferneuerung ist eine klassische Sanierung von bestehenden Schwimmbädern nicht förderfähig. Dagegen kann in ländlich strukturierten Gemeinden (in Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern) unter bestimmten Voraussetzungen die Schaffung und Entwicklung von dorfgerechten Freizeit- und Erholungseinrichtungen gefördert werden. Förderfähig ist z. B. die Schaffung von Naturbadeweihern oder die Entwicklung von kleineren gemeindlichen Schwimmbädern hin zu Naturschwimmbädern. Hallenbäder fallen nicht unter dorfgerechte Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Für die Förderung stehen EU-, Bundes- und Landesfördermittel zur Verfügung. Zuwendungen im Rahmen der Dorferneuerung können bis maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. 7. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung zur Unterstützung und Begleitung interkommunaler Allianzen können Konzepte erarbeitet werden, wie in gemeindeübergreifender Abstimmung und Zusammenarbeit Schwimmbäder geschaffen und entwickelt werden können, um die Betriebs - und Folgekosten in der Zukunft zu begrenzen. 8. Aus dem EU-Förderprogramm LEADER sind u. U. bestimmte Fallkonstellationen förderfähig, die Schwimm- und Hallenbäder betreffen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zu den LEADER-Querschnittszielen (Demografische Entwicklung ; Umweltschutz; Klimawandel) einen Beitrag leisten, der Umsetzung der Entwicklungsstrategie der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen und alle sonstigen LEADER- Voraussetzungen wie Innovation, Bürgerbeteiligung, vernetzter Ansatz etc. erfüllen. Es handelt sich um EU- und Landesmittel, die als Zuschuss gewährt werden. Das Budget an Fördermitteln der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für Einzelprojekte einschließlich des LAG-Managements beträgt für den Zeitraum bis 2020 1,1 Mio. € an EU- und Landesmitteln. Die Förderung ist bei Einzelprojekten grundsätzlich auf 200.000 € je Vorhaben begrenzt. Die Fördersätze liegen bei Einzelprojekten bei 50 %, im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) bei 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei produktiven Investitionen ist die Förderung auf 30 %, bei einer Einstufung als Beihilfe auf 200.000 € je Antragsteller in drei Kalenderjahren begrenzt. 7. Wie wurde die bayernweite Abfrage zur Ermittlung der Zahlen zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 04.08.2014, Drs. 17/3233, durchgeführt? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9573 Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 04.08.2014 wurde eine bayernweite Abfrage bei den Kommunen im Freistaat Bayern durchgeführt. Hierzu wurde die Schriftliche Anfrage an die Regierungen übersandt, die die Anfrage an die Landratsämter und kreisfreien Städte weitergeleitet haben. Die Landratsämter haben ihrerseits eine Abfrage bei den kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen. Die Ergebnisse wurden von den kreisfreien Städten und den Landratsämtern an die Regierungen und von den jeweiligen Regierungen an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr weitergegeben. Die Bezirke haben ihre Ergebnisse unmittelbar an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vermeldet . Eine derartige flächendeckende Abfrage war für alle beteiligten Verwaltungsebenen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, zumal sie in verhältnismäßig kurzer Zeit erfolgen musste. Anlage 1 Landkreis Ansbach a. sanierungsbedürftig b. stark sanierungsbedürftig c. von einer Schließung bedroht Bechhofen 1 Hallenbad 1 1 0 0 0 Dietenhofen 1 Hallenbad 1 0 0 0 0 Feuchtwangen 1 Freibad 0 teilweise 0 Zweckverband Hallenbad Feuchtwangen 1 Hallenbad 1 ja - Sanierung erfolgt derzeit in den Jahren 2015/2016 0 Heilsbronn 1 Freibad 1 1 0 Leutershausen 1 Hallenbad 1 0 0 0 0 Lichtenau 1 Freibad 1 ja, mit einem Aufwand von ca. 500.000 € ja, wegen schlechter finanzieller Situation des Marktes Lichtenau 0 Mönchsroth 1 Freibad 0 ja Filteranlage, Becken, Duschen und Toilettentrakt Die Gemeinde ist auf Grund anderer wichtiger Aufgaben finanziell nicht in der Lage anstehende , größere Renovierungsmaßnahmen zu schultern. Sollte die Filteranlage (Alter 40 Jahre) versagen, muss über eine Schließung nachgedacht werden. 0 Neuendettelsau 1 Hallenbad 1 0 0 0 0 Rothenburg o.d.T. 1 Hallenbad, 1 Freibad (in Trägerschaft der Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH, deren Anteilseigner zu 100 % die Stadt Rothenburg o.d.T. ist) 1 Hallenbad Zur Erhaltung der Bäder und um diese attraktiv zu erhalten, werden stetig Investitionen im üblichem Umfang vorgenommen, auch im energetischen Bereich. Für Investitionen der nächsten 3 - 5 Jahre wird derzeit ein Konzept erarbeitet 0 0 0 Weihenzell 1 Freibad 1 0 0 0 0 Dombühl 1 Freibad 1 1 Freibad Dombühl ist geschlossen (Verfügung Gesundheitsamt) keine Reinigung; Freibad wird voraussichtlich in 2016 zum Naturerlebnisbad mit biologischer Reinigung umgebaut. Stadt Herrieden 1 Freibad (Stadt) 0 0 Schulverband Herrieden 1 Schulschwimmbad (Hallenbad) 1 0 0 0 0 Stadt Dinkelsbühl (Stadtwerke) 1 Hallenbad + 1 Freibad keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung 0 III. Folgende Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) sind II. Anzahl der Schwimmbäder von I.a. und I.b., die gleichzeitig als Schulschwimmbäder genutzt werden I.a. Anzahl der Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) in kommunaler Trägerschaft Gemeinde/Stadt IV. Folgende Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) wurden innerhalb der letzten 15 Jahre geschlossen Schriftliche Anfrage "Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim" I.b. Anzahl der Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) in kirchlicher/caritativer bzw. Stiftungs-Trägerschaft Schriftliche Anfrage "Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim" Anlage 2 Landkreis Fürth a. sanierungsbedürftig b. stark sanierungsbedürftig c. von einer Schließung bedroht Naturbad Großhabersdorf 1 0 0 0 0 0 Hallenbad Langenzenn 1 1 0 1 0 0 Schwimmbad Diakonie Puschendorf 0 1 (Träger Diakonie) 0 0 1 1 0 Freibad Veitsbronn 1 keine Rückmeldung der Gemeinde keine Rückmeldung der Gemeinde keine Rückmeldung der Gemeinde keine Rückmeldung der Gemeinde keine Rückmeldung der Gemeinde Hallenbad Wilhermsdorf 1 1 0 1 eventuell 0 Hallenbad Zirndorf 1 1 0 umfassende Sanierungsmaßnahmen 0 0 Freibad Bibertbad Zirndorf 1 1 0 fast abgeschlossen 0 0 III. Folgende Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) sind II. Anzahl der Schwimmbäder von I.a. und I.b., die gleichzeitig als Schulschwimmbäder genutzt werden I.a. Anzahl der Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) in kommunaler Trägerschaft Gemeinde/Stadt IV. Folgende Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) wurden innerhalb der letzten 15 Jahre geschlossen I.b. Anzahl der Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) in kirchlicher/caritativer bzw. Stiftungs-Trägerschaft Anlage 3 Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim a. sanierungsbedürftig b. stark sanierungsbedürftig c. von einer Schließung bedroht Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim 1 Hallenbad im Schulzentrum NEA 1 0 0 0 0 Zweckverband Schulzentrum Bad Windsheim 1 Hallenbad im Schulzentrum BW 1 0 0 0 0 Stadt Bad Windsheim (Stadtwerke Eigenbetrieb) 1 Freibad (Dr.-Hans-Schmotzer-Bad) 0 0 0 0 0 Stadt Burgbernheim 1 Freibad 0 1 0 Markt Burghaslach 1 Freibad 1 0 0 0 0 91459 Markt Markt Erlbach 1 Hallenbad, Inbetriebnahme des Neubaues im März 2014 1 0 0 0 0 Gemeinde Münchsteinach 1 Freibad 0 1 1 1 0 Stadt Neustadt a. d. Aisch 1 Freibad "Waldbad" 0 0 0 0 0 Markt Neuhof a.d.Zenn 1 Freibad 1 0 0 0 Stadt Scheinfeld 2 (1 Hallenbad, 1 Freibad) 2 2 2 0 Stadt Uffenheim 1 Freibad 0 0 0 0 0 Uffenheim CvB-Stiftung Unterhalt bei der Stadt 1 Hallenbad (Betriebsträgerschaft bei Stadt, Eigentum Christian-von-Bomhard- Stiftung) 1 1 1 0 Schriftliche Anfrage "Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim" III. Folgende Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) sindGemeinde/Stadt I.a. Anzahl der Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) in kommunaler Trägerschaft II. Anzahl der Schwimmbäder von I.a. und I.b., die gleichzeitig als Schulschwimmbäder genutzt werden IV. Folgende Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) wurden innerhalb der letzten 15 Jahre geschlossen I.b. Anzahl der Schwimmbäder (einschließlich Hallenbäder) in kirchlicher/caritativer bzw. Stiftungs-Trägerschaft Anlage 4 Schriftliche Anfrage "Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim" Anlage 4 - Tabelle "Finanzen" Übersicht zu den Fragen 4c., 5a. und 5b. Landkreis Ansbach Gemeinde Mönchsroth, Limes-Freibad 2005 -35.000,00 € Für Reparaturarbeiten werden jährlich Umstellung auf Solarheizung Mitte der 90er 2006 -35.000,00 € rund 15.000,-- € aufgewendet. Jahre. Kosten ca. 50.000,--€ 2007 -31.000,00 € größere Investitionen wurden in den vergangenen 10 Jahren nicht getätigt. 2008 -43.000,00 € 2009 -41.000,00 € 2010 -36.000,00 € 2011 -32.000,00 € 2012 -22.000,00 € 2013 -58.000,00 € 2014 (geschätzt) - 60.000,00 € Gemeinde Neuendettelsau, 1 Bad 2004 -323.000,00 € 0,00 € 0,00 € 2005 -329.000,00 € 2006 -356.000,00 € 2007 -400.000,00 € 2008 -393.000,00 € 2009 -356.000,00 € 2010 -481.000,00 € 2011 -460.000,00 € 2012 -535.000,00 € 2013 -444.000,00 € Gemeinde Weihenzell, 1 Bad 2006 -15.868,00 € 0,00 € 0,00 € 2007 -11.610,00 € 3.977,00 € 0,00 € 2008 -27.799,00 € 12.251,00 € 0,00 € 2009 -19.653,00 € 0,00 € 0,00 € 2010 -19.528,00 € 0,00 € 0,00 € 2011 -52.404,00 € 6.545,00 € 0,00 € 2012 -51.203,00 € 49.305,00 € 0,00 € 2013 -98.998,00 € 421.388,00 € 0,00 € 2014 -13.459,00 € 544.285,00 € 0,00 € 2015 -20.000,00 € 114.171,00 € 0,00 € Markt Bechhofen, Hallenbad 2005 -103.409,09 € 0,00 € 0,00 € 2006 -123.618,32 € 0,00 € 0,00 € 2007 -112.268,83 € 0,00 € 0,00 € 2008 -112.904,04 € 0,00 € 0,00 € 2009 -118.963,27 € 0,00 € 0,00 € 2010 -136.723,10 € 0,00 € 0,00 € 2011 -149.595,57 € 0,00 € 0,00 € 2012 -139.243,38 € 0,00 € 0,00 € 2013 -137.638,62 € 0,00 € 0,00 € 2014 -163.418,29 € 18.772,35 € 0,00 € Markt Dietenhofen, Hallenbad 2005 -217.789,54 € 2006 -215.637,99 € 1.040,50 € 2007 -243.990,93 € 2.907,90 € 2008 -238.938,64 € 220.678,38 € 49.634,93 € 2009 -259.296,36 € 201.854,15 € 179.031,84 € 2010 -245.862,30 € 148.252,02 € 139.948,16 € 2011 -224.692,94 € 45.117,73 € 42.574,23 € 2012 -257.012,27 € 1.320,00 € 2013 -245.889,11 € 6.718,25 € 2014 -295.565,08 € 108.994,42 € Markt Lichtenau, Freibad 2006 -139.300 € 7.500 € 0 € 2007 -160.000 € 18.800 € 0 € 2008 -157.400 € 74.800 € 0 € 2009 -182.400 € 30.900 € 17.200 € (Regelu - Messtechnik) 2010 -182.100 € 3.300 € 0 € 2011 -188.200 € 9.400 € 0 € 2012 -202.500 € 16.900 € 0 € 2013 -220.100 € 100 € 0 € 2014 -234.700 € 57.000 € 47.900 € (Beckenabdeckung u. neue Pumpen mit Frequenzumrichter) 2015 -151.600 € 94.100 € 62.100 € (Beckenabdeckung) Stadt Feuchtwangen, 1) Freibad 2005 -211.548,07 € 167.489,00 € 162.165,70 € 2006 -176.845,98 € 157.293,14 € 154.803,26 € 2007 -181.417,58 € 348.630,03 € 336.670,10 € 2008 -159.925,75 € 249.541,86 € 245.814,36 € 2009 -218.980,46 € 194.254,24 € 190.924,86 € 2010 -238.493,09 € 8.850,35 € 4.073,37 € 5. a. Höhe der Investitionen in das Schwimmbad innerhalb der letzten 10 Jahre (aufgeschlüsselt nach Jahren) Schwimmbad (einschließlich Hallenbäder) 5. b. Anteil der energetischen Sanierungen bzw. Ertüchtigungen an den unter 5. a. bezifferten Investitionen (aufgeschlüsselt nach Jahren) 4. c. Höhe des Überschusses (+) bzw. Fehlbetrags (-) aus dem Betrieb des Schwimmbads in den letzten 10 Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren) 2011 -253.261,31 € 3.258,68 € 0,00 € 2012 -300.392,27 € 39.597,28 € 38.833,11 € 2013 -241.717,54 € 70.023,90 € 66.844,18 € 2014 -256.431,35 € 24.883,90 € 0,00 € 2) Hallenbad 2005 -117.116,21 € 6.409,48 € 6.409,48 € 2006 -119.574,59 € 48.644,18 € 48.214,59 € 2007 -134.214,71 € 19.124,47 € 18.291,77 € 2008 -122.998,61 € 3.281,66 € 3.281,66 € 2009 -139.238,20 € 17.715,70 € 17.715,70 € 2010 -120.153,36 € 0,00 € 0,00 € 2011 -140.500,00 € 7.873,25 € 7.873,25 € 2012 -134.769,33 € 0,00 € 0,00 € 2013 -159.757,72 € 71.426,70 € 71.426,70 € 2014 -187.002,36 € 161.011,10 € 161.011,10 € Stadt Heilsbronn, Freibad 2006 -393.882,41 € 1.273,79 € 2007 -315.552,02 € 1.942,75 € 2008 -344.649,01 € 17.561,60 € 2009 -343.968,53 € 3.826,30 € 2010 -402.770,25 € 77.673,55 € 2011 -256.530,84 € 64.580,50 € 2012 -339.400,03 € 7.967,99 € 2013 -275.482,45 € 5.000,00 € 2014 -336.451,14 € 45.556,15 € Stadt Leutershausen, 1 Bad jährlich ca. -120.000,00 € in 2011 - 2013: 2.300.000,00 € 2.300.000 € Stadt Rottenburg o. d. Tauber, 1 Hallen- und 1 Freibad jährlich ca. -800.000,00 € Markt Dombühl, Freibad 2006 -6.200,00 € 0,00 € 2007 -4.300,00 € 0,00 € Das Freibad wird in 2016 zum 2008 -7.300,00 € 0,00 € Naturerlebnisbad mit biologischer 2009 -5.700,00 € 0,00 € Reinigung umgebaut. 2010 -8.800,00 € 0,00 € 2011 -6.600,00 € 0,00 € 2012 -8.000,00 € 0,00 € 2013 -6.300,00 € 0,00 € 2014 geschlossen 0,00 € 2015 geschlossen 0,00 € Stadt Herrieden 1) Freibad 2005 -289.224,65 € 0,00 € 0,00 € 2006 -325.024,62 € 39.620,40 € 0,00 € 2007 -327.825,81 € 14.679,21 € 0,00 € 2008 -378.785,47 € 43.015,26 € 0,00 € 2009 -345.221,89 € 36.971,71 € 0,00 € 2010 -371.932,66 € 32.335,61 € 0,00 € 2011 -356.349,95 € 15.099,41 € 0,00 € 2012 -342.766,87 € 30.189,22 € 0,00 € 2013 -250.009,65 € 25.849,26 € 0,00 € 2014 -370.604,17 € 38.867,25 € 0,00 € 2) Hallenbad (Schulverband) 2005 -101.655,98 € 0,00 € 0,00 € 2006 -107.496,60 € 2.584,20 € 0,00 € 2007 -101.967,10 € 0,00 € 0,00 € 2008 -101.397,22 € 0,00 € 0,00 € 2009 -134.331,97 € 21.533,65 € 14.045,45 € 2010 -109.626,47 € 219.109,66 € 211.755,46 € 2011 -127.569,17 € 174.232,48 € 175.665,88 € 2012 -118.464,66 € 0,00 € 0,00 € 2013 -110.520,87 € 0,00 € 0,00 € Stadt Dinkelsbühl 1) Hallenbad 2) Freibad Landkreis Fürth Gemeinde Großhabersdorf, Naturbad 2005 -573,36 € 0,00 € 0,00 € 2006 5.260,73 € 0,00 € 0,00 € 2007 -41.790,94 € 0,00 € 0,00 € 2008 -62.666,09 € 2.142,00 € 0,00 € 2009 -80.851,97 € 746.853,19 € 0,00 € 2010 -55.408,57 € 387.742,65 € 0,00 € 2011 -79.079,92 € 99.309,75 € 0,00 € 2012 64.497,71 € 296.295,05 € 0,00 € 2013 -80.803,71 € 1.756,36 € 0,00 € 2014 -25.341,06 € 6.255,77 € 0,00 € Stadt Langenzenn, Hallenbad 2005 -362 T€ 2006 -324 T€ keine Angabe 2007 -317 T€ 2008 -361 T€ 71 T€ 2009 -364 T€ 76 T€ 2010 -465 T€ 122 T€ 2011 -341 T€ 101 T€ 2012 -416 T€ 76 T€ 2013 -464 T€ 75 T€ 2014 voraussichtlich -385 T€ 97 T€ Beantwortung in Kürze der Zeit nicht möglich Puschendorf, Schwimmbad der Diakonie keine Angabe keine Angabe keine Angabe Gemeinde Veitsbronn, Freibad keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung Markt Wilhermsdorf, Hallenbad jährlich durchschnittlich 60.000 € jährlich durchschnittlich 40.000 € Stadt Zirndorf 1) Hallenbad 2009 -2.529.407,32 € 4,32 Mio. für laufende Sanierung 2010 -2.174.269,99 € 2) Freibad Bibertbad 2011 -2.756.015,13 € 2012 -2.414.532,77 € 2013 -2.977.810,07 € Stadt Neustadt a. d. Aisch Freibad "Waldbad" 2005 -448.258,46 € 235.128,36 € 2006 -455.275,81 € 619.308,28 € 2007 -470.263,54 € 48.684,72 € 2008 -490.725,22 € 2.182,89 € 2009 -454.128,02 € 0,00 € 2010 -410.443,01 € 0,00 € 2011 -213.611,89 € 0,00 € 2012 -444.671,66 € 0,00 € 2013 -422.612,39 € 0,00 € 2014 -386.346,12 € 0,00 € Martk Erlbach, Rangaubad jährlich ca. -30.000 € keine, da Neubau keine, da Neubau (Eröffnung im März 2014) Mark Burghaslach, Freibad 2006 -41.820,00 € 16.400,00 € 2007 -42.656,40 € 572.868,00 € 2008 -43.509,52 € 823.667,00 € 2009 -44.379,71 € 61.850,00 € 2010 -45.267,30 € 1.500,00 € 2011 -46.172,64 € 25.582,00 € 2012 -47.096,09 € 0,00 € 2013 -48.038,01 € 2.150,00 € 2014 -48.998,77 € 5.215,00 € 2015 -49.978,74 € 0,00 € Stadt Burgbernheim, Freibad 2005 -75.962,90 € 53.327,21 € 2006 -93.657,42 € 37.934,92 € 2007 -99.574,62 € 2.159,12 € 2008 -111.435,69 € 72.305,74 € 2009 -99.608,50 € 9.505,78 € 2010 -118.270,83 € 2.081,00 € 2011 -125.942,33 € 13.705,25 € 2012 -114.221,02 € 21.558,85 € 2013 -148.865,52 € 45.774,08 € 2014 -127.329,33 € 9.832,84 € Stadt Scheinfeld 1) Hallenbad 2005 -96.417,34 € 145,60 € 2006 -89.128,41 € 4.906,37 € 2007 -149.371,27 € 12.328,26 € 3.098,57 € 2008 -125.344,91 € 0,00 € 2009 -132.798,68 € 0,00 € 2010 93.277,35 € 14.000,00 € 2011 -58.515,98 € 1.315,19 € 2012 -145.290,71 € 18.154,56 € 2013 -150.044,10 € 11.470,59 € 5.000,00 € 2014 -124.146,23 € 8.136,51 € 6.839,87 € 2) Freibad 2005 -142.896,59 € 2.263,99 € 2006 -144.490,02 € 0,00 € 2007 -143.520,31 € 7.585,58 € 2008 -137.054,95 € 48,66 € 2009 -149.445,90 € 6.658,50 € 6.658,50 € 2010 130.141,44 € 0,00 € 2011 -210.504,83 € 4.665,97 € 2012 -131.154,45 € 9.056,21 € 2013 -115.317,46 € 7.021,91 € 2014 -126.301,91 € 15.907,17 € Stadt Bad Windsheim, 2005 -152 T€ 1.706 T€ Dr.-Hans-Schmotzer-Bad 2006 -236 T€ 1.246 T€ 2007 -373 T€ 109 T€ 2008 -407 T€ 43 T€ 2009 -435 T€ 29 T€ 2010 -417 T€ 45 T€ 2011 -466 T€ 35 T€ 2012 -500 T€ 3 T€ 2013 -453 T€ 202 T€ 2014 -498 T€ 92 T€ Stadt Uffenheim 1) Hallenbad 2006 52.304,00 € Das Hallenbad ist im Eigentum der 2007 63.377,00 € 72.756,00 € Fenster Hallenbad CvB-Stiftung. Die Stadt Uffenheim hat 2008 -50.062,00 € nur die laufende Betriebsträgerschaft. 2009 -63.531,00 € 2010 -52.990,00 € 2011 -56.117,00 € 2005-2015 jährlich durchschnittlich -300.000 € Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim 2012 -57.714,00 € 2013 -59.613,00 € 2.545,00 € 2014 -68.553,00 € 4.390,00 € 2) Freibad 2006 -53.528,00 € 2007 -136.907,00 € 42.197,00 € Fassadensanierung 2008 -128.919,00 € 3.521,00 € 2009 -93.963,00 € 11.273,00 € 2010 -106.766,00 € 736,00 € 2011 -138.835,00 € 2012 -186.157,00 € 8.047,00 € 2013 -210.000,00 € 2014 -259.300,00 € 37.881,00 € Markt Neuhof a. d. Zenn, 1 Bad -50.000,00 € in den letzten 10 Jahren keine solarbeheizte Becken und Duschen im Jahr 2000 generalsaniert Gemeinde Münchsteinach, Steigerwald Mineralbad jährlich ca. - 70.000,00 € Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim 1) Hallenbad Schulzentrum NEA jährlich ca. -130.000,00 € Sanierung 2006/2007 ca. 2.500.000,00 € 2) Hallenbad Schulzentrum BW umlagenfinanziert Scheuenstuhl-1249_I_Anlage_1.pdf Tabelle1 Scheuenstuhl-1249_I_Anlage_2.pdf Übersicht Scheuenstuhl-1249_I_Anlage_3.pdf Tabelle1 Scheuenstuhl-1249_I_Anlage_4.pdf Tabelle1