Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 12.10.2015 Verwendung der Mittel aus der Fischereiabgabe Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus der Fischereiabgabe seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 2. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2009 jährlich Zuwendungen aus der Fischereiabgabe geleistet (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 3. Waren zum Stichtag 31.12.2008 noch nicht verwendete Mittel aus der Fischereiabgabe vorhanden, und wenn ja, in welcher Höhe? 4. Welchen Anteil (in Euro und Prozent) an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatten jeweils Maßnahmen zur Schaffung von Umgehungsgerinnen und an welchen Gewässern wurden diese Maßnahmen durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 5. Welchen Anteil (in Euro und Prozent) an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatten jeweils Maßnahmen zur Erprobung neuer Systeme zur Vermeidung von Fischschäden bei Kraftwerkspassagen und an welchen Gewässern wurden diese Maßnahmen durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 6. Welchen Anteil (in Euro und Prozent) an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatten Besatzmaßnahmen für a) fischereilich genutzte Arten? b) gefährdete Arten? 7. Welchen Anteil an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatte der Erwerb von Immobilien und um welche Immobilien handelte es sich hierbei (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 8. Wurden im Rahmen der jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 Verbandszeitungen gefördert , und wenn ja, welche Zeitungen (inkl. Veröffentlichungsdatum ) wurden in welcher Höhe gefördert? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.12.2015 Grundsätzliches zur Fischereiabgabe Nach Art. 61 Bayerisches Fischereigesetz wird eine Fischereiabgabe erhoben. Sie dient der Förderung einer dem Hegeziel und dem Leitbild der Nachhaltigkeit entsprechenden Fischerei, insbesondere der Verbesserung der Lebensbedingungen standortgerechter Fischbestände. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verwendet einen Teil der Fischereiabgabe im Benehmen mit dem Landesfischereiverband Bayern e. V. (LFV) unmittelbar oder unter Einschaltung nachgeordneter Behörden für die Förderung zentraler fischereilicher Zwecke und Einrichtungen . Es stellt das verbleibende Aufkommen auf Antrag dem Landesfischereiverband Bayern e. V. nach näherer Maßgabe von Förderrichtlinien durch Bescheid zur Verfügung. Im Jahr 2004 traten die Richtlinien für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe in der jetzigen Form in Kraft (letzte Aktualisierung im März 2015). Gleichzeitig wurde beim LFV eine Förderstelle zum Vollzug der Fischereiabgabeförderung gemäß den Richtlinien eingerichtet. Die Förderstelle nahm im Oktober 2004 ihre Arbeit auf und richtete ein EDVgestütztes Abwicklungsprogramm ein, aus dem die Höhe der Zuwendungen für die einzelnen Förderbereiche nachvollzogen werden kann. 1. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus der Fischereiabgabe seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 2. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2009 jährlich Zuwendungen aus der Fischereiabgabe geleistet (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet, weil sie für den gleichen Zeitraum eine tabellarische Antwort erfordern und die Darstellung in einer einzigen Tabelle die gewünschte Gegenüberstellung erleichtert. Die jährlichen Einnahmen und Zuwendungen sind in Tabelle 1 dargestellt. Tab. 1: Einnahmen und geleistete Zuwendungen aus der Fischereiabgabe Jahr Einnahmen aus der Fischereiabgabe in € insgesamt geleistete Zuwendungen aus der Fischereiabgabe in € 2009 2.499.582 2.844.800 2010 2.087.251 2.604.030 2011 2.162.168 2.236.647 2012 1.868.260 2.245.488 2013 2.113.462 2.086.573 2014 2.207.066 2.028.568 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.02.2016 17/9579 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9579 3. Waren zum Stichtag 31.12.2008 noch nicht verwendete Mittel aus der Fischereiabgabe vorhanden, und wenn ja, in welcher Höhe? Zum Stichtag 31.12.2008 waren Mittel aus der Fischereiabgabe in Höhe von 10.212.756 € vorhanden. Diese, als „Juliusturm“ bezeichnete, Ansammlung der Fischereiabgabemittel bildete sich seit der Umstellung auf den Fischereischein auf Lebenszeit. Mit dem Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Bayern vom 24. Juli 1998 wurde in Bayern der lebenslange Fischereischein eingeführt. Damit ging auch die Leistung einer – bis auf seltenere Ausnahmen – einmaligen und dafür relativ hohen Fischereiabgabe, die beim Erwerb des lebenslangen Fischereischeins zu entrichten war, einher. Bis 1998 gab es Fischereischeine mit 1-, 5- oder 10-jähriger Gültigkeitsdauer, verbunden mit entsprechend geringer Fischereiabgabe. Im Zeitraum 1999 bis etwa 2008 wurden diese dann auslaufenden Fischereischeine sukzessive durch Fischereischeine auf Lebenszeit ersetzt. Dies führte zur Bildung des „Juliusturmes“ von 1,8 Mio. € im Jahr 1998 bis zu rund 10 Mio. im Jahr 2008. 4. Welchen Anteil (in Euro und Prozent) an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatten jeweils Maßnahmen zur Schaffung von Umgehungsgerinnen und an welchen Gewässern wurden diese Maßnahmen durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Die Wiederherstellung und die Erhaltung intakter Gewässerlebensräume und ihrer Lebensgemeinschaften ist ein wichtiges Ziel des Fischarten- und Gewässerschutzes. Die freie Durchwanderbarkeit unserer Fließgewässer ist für Fische und andere Gewässerorganismen von besonderer Bedeutung. Daher ist die Verbesserung der Durchgängigkeit von Wanderhindernissen für Fische und andere Gewässerorganismen ein großes Anliegen der bayerischen Fischerei. Vom LFV, den Bezirksfischereiverbänden und den Fischereivereinen werden deshalb mit Unterstützung durch die Fischereiabgabe Wehranlagen zurückgebaut, Fischaufstiegsanlagen bzw. Umgehungsgerinne errichtet sowie zahlreiche Vorhaben zur Schaffung und zum Erhalt natürlicher Gewässerstrukturen durchgeführt, wie z. B. Laichplatzsanierungen , Schaffung von Schutz- und Rückzugsräumen oder die Wiederanbindung von Altwässern. In Tabelle 2 sind die Mittel aus der Fischereiabgabe dargestellt , die seit 2009 jährlich dafür aufgewendet wurden: Tab. 2: Jährliche Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe in Euro im Bereich „Schaffung von Umgehungsgerinnen “ und „Lebensraumverbessernde Maßnahmen insgesamt“ Schaffung von Umgehungsgerinnen betroffene Gewässer Lebensraumver - bessernde Maßnahmen insgesamt Anteil an der gesamten Zuwendung € € % 2009 136.670,03 Glonn; Wiesent ; Wertach 302.960,22 10,65 2010 60.423,28 Isar mit Zuflüssen ; Vils; Ilz 280.323,07 10,76 2011 60.957,30 Regen; Amper; Ilm; Ebrach 293.843,59 13,14 2012 28.824,36 Dorfen, Lech; Naab; Rodach 162.765,50 7,25 Schaffung von Umgehungsgerinnen betroffene Gewässer Lebensraumver - bessernde Maßnahmen insgesamt Anteil an der gesamten Zuwendung € € % 2013 151.872,48 Mitternacher Ohe; Traun 241.462,81 11,57 2014 17.193,89 Sempt; Günz 119.545,00 5,89 In der Spalte „Schaffung von Umgehungsgerinnen“ sind auch Maßnahmen zum Rückbau von Wehren enthalten. Diese Kosten schließen i. d. R. vorausgehende Untersuchungen , Planung, Umsetzung und ggf. eine Funktionskontrolle ein und können sich über mehrere Jahre erstrecken. In der Tabelle wurden die jeweiligen Gesamtkosten daher dem Jahr zugeordnet, in dem die Hauptkosten angefallen sind. In der Spalte „betroffene Gewässer“ werden die jeweils übergeordneten Gewässersysteme genannt, denen die Nebengewässer zuzuordnen sind, an welchen die Vorhaben durchgeführt wurden. 5. Welchen Anteil (in Euro und Prozent) an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatten jeweils Maßnahmen zur Erprobung neuer Systeme zur Vermeidung von Fischschäden bei Kraftwerkspassagen und an welchen Gewässern wurden diese Maßnahmen durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Es besteht ein großes Interesse, sowohl seitens der Fischerei als auch der Wasserwirtschaft, die Funktionsfähigkeit innovativer Fischschutztechniken an Wasserkraftanlagen zu testen. In der Praxis lehnen bisher jedoch die Anlagenbetreiber , insbesondere bei Klein- und Kleinst-Wasserkraftanlagen (< 1 MW), entsprechende Untersuchungen häufig ab, möglicherweise weil zusätzliche Kosten durch erforderliche Nachrüstungen befürchtet werden. Im Rahmen eines mehrjährigen Projekts zu „Wasserkraft & Fischartenschutz“ wurden vom LFV am Vilstalkraftwerk (Bezirk Niederbayern, Lkr. Passau) verschiedene dort neu installierte Fischschutzsysteme in einem umfangreichen Monitoring bewertet. Einbezogen waren die Gewässer Vils, Roth, Amper, Isar mit Nebengewässer und Traun. Die Ergebnisse wurden in Fachzeitschriften und auf Fachtagungen publiziert. Ferner wird die Beteiligung des LFV in einer Arbeitsgruppe der Technischen Universität München/Lehrstuhl Wasserbau zur Untersuchung der Fischverträglichkeit des sog. „Schachtkraftwerks “ aus Mitteln der Fischereiabgabe unterstützt. Auch hier handelt es sich jeweils um mehrjährige Projekte , deren Kosten dem Jahr zugeordnet wurden, in dem die Hauptkosten angefallen sind (siehe Tabelle 3). Tab. 3: Jährliche Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe in € im Bereich „Vermeidung von Fischschäden bei Kraftwerkspassagen “ Vermeidung von Fischschäden bei Kraftwerkspassagen betroffene Gewässer Anteil an der gesamten Zuwendung € % 2010 100.809,07 Vils, Roth, Amper, Isar mit Nebengewässer , Traun 3,87 2011 91.089,09 4,07 Drucksache 17/9579 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. Welchen Anteil (in Euro und Prozent) an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatten Besatzmaßnahmen für a) fischereilich genutzte Arten? b) gefährdete Arten? Die fischereilichen Artenhilfsprogramme (AHP) dienen dem Bestandserhalt von bayerischen Fischarten, deren Überleben in ursprünglichen Lebensräumen aufgrund menschlicher Einwirkungen nicht mehr sichergestellt ist. Gut 90 % der Fließwasser-Fischarten befinden sich in einem Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste. Da Bayern sehr heterogene Gewässereinzugsgebiete aufweist, sind die jeweiligen Fischartengemeinschaften einzelner Gewässersysteme sehr unterschiedlich. Daher werden von den Bezirksfischereiverbänden in Abstimmung mit der jeweiligen Fachberatung für Fischerei des Bezirks die Fischarten festgelegt, die im jeweiligen Bezirk bzw. bestimmten Gewässern einer Bestandsstützung durch ein AHP bedürfen. Förderfähig sind nach der aktuellen Richtlinie nur die in Anlage 1 zum Anhang der Förderrichtlinie festgelegten Fischarten unter den dort genannten Bedingungen. AHP-Fische werden grundsätzlich als 1- bis maximal 2-sömmerige Tiere besetzt. D. h. die Fische sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht ausgewachsen und somit nicht fangfähig. Dies trägt auch den Anforderungen der Nachhaltigkeit Rechnung, da der Fischbestand im Hinblick auf die natürliche Alterspyramide von der Basis her gestützt wird. Die Artenhilfsprogramme sind ein wichtiger Baustein zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität im aquatischen Bereich. Da eine Differenzierung der Zuwendungsbeträge zwischen fischereilich genutzten und gefährdeten Arten nicht möglich ist, werden beide Teilfragen in Tabelle 4 zusammengefasst : Tab. 4: Besatzmaßnahmen fischereilich genutzter und gefährdeter Arten im Rahmen von Artenhilfsprogrammen Jahr Jährliche Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe Anteil an der gesamten Zuwendung € % 2009 555.946,95 19,54 2010 550.990,32 21,16 2011 412.542,65 18,44 2012 412.081,02 18,35 2013 363.598,23 17,43 2014 360.692,84 17,78 7. Welchen Anteil an den jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 hatte der Erwerb von Immobilien und um welche Immobilien handelte es sich hierbei (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Es wurden in diesem Zeitraum keine Immobilien erworben. Die Möglichkeit der Förderung eines Immobilienerwerbs wurde in der Richtlinie eingeräumt, um z. B. ungenutzte Wehre oder Wasserkraftwerke zu erwerben, damit diese renaturiert und die Durchgängigkeit wiederhergestellt werden könnte. Keinesfalls wäre in diesem Förderbereich der Erwerb von Wohn- oder Nutzgebäuden förderfähig. 8. Wurden im Rahmen der jährlichen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe seit 2009 Verbandszeitungen gefördert, und wenn ja, welche Zeitungen (inkl. Veröffentlichungsdatum) wurden in welcher Höhe gefördert? Im Rahmen des Förderbereichs Öffentlichkeitsarbeit wurde in den Jahren 2009–2014 nur die vom LFV herausgegebene Zeitschrift „Bayerns Fischerei und Gewässer“ inklusive einem Regionalteil der Bezirksverbände gefördert (siehe Tab. 5). Die Förderfähigkeit unterliegt unter anderem der Vorgabe der überwiegenden Fachlichkeit sowie der Beachtung des Informationsbedarfs der allgemeinen Öffentlichkeit zu fischereilichen Themen. Es werden also nur Texte und Darstellungen mit reinem Fachbezug gefördert. Eine Förderung z. B. von internen Vereins- oder Bezirksmitteilungen erfolgte gemäß Richtlinie nicht. Die Zeitschrift erscheint mit vier Ausgaben jeweils am 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. des Jahres. Tab. 5: Verbandszeitschrift „Bayerns Fischerei und Gewässer “ Jahr Jährliche Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe in € 2009 212.383,96 2010 241.500,00 2011 227.362,89 2012 239.917,42 2013 254.582,89 2014 248.457,61