Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 16.11.2015 Allgäu Airport – Memmingen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sieht die Staatsregierung die Zukunft des Allgäu Airports nach der Einstellung der innerdeutschen Flüge durch die Insolvenz der Fluglinie Intersky? 2. Gibt es die von Staatsminister Söder angekündigte Beteiligung am Allgäu Airport Memmingen und wie sieht sie aus (in welcher Form und in welcher Höhe)? 3. Zu welchem Zeitpunkt wird die staatliche Beteiligung erfolgen ? 4. Welche Voraussetzungen gibt es für die staatliche Beteiligung und ist sie an Bedingungen geknüpft (wenn ja, an welche)? 5. Wie könnte die mögliche Vernetzung mit den Flughäfen München und Nürnberg aussehen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21.12.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Passagiere von Intersky im innerdeutschen Verkehr haben nur ca. 6 % des gesamten Passagiervolumens ausgemacht . Somit hat die Insolvenz von Intersky keine gravierenden Auswirkungen auf den Allgäu Airport. Der Flughafen Memmingen bleibt daher unverändert sowohl verkehrs- und wirtschaftspolitisch als auch strukturpolitisch ein wichtiger Standortfaktor. Der Allgäu Airport ist ein bedeutsames Verkehrsinfrastrukturprojekt für Wirtschaft und Region und als ehemaliger Militärflugplatz ein erfolgreiches Konversionsprojekt . Er sichert die Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Tourismusraumes und gewährleistet als dritter Verkehrsflughafen Bayerns die luftverkehrliche Anbindung des Allgäus an Wirtschaftsräume und Märkte. Zu 2.: Der Freistaat Bayern ist bereit, den Allgäu Airport bei der weiteren Modernisierung seiner Infrastruktur über eine Erhöhung des Investitionskostenzuschusses auf 12,2 Mio. € (74 % der vorgesehenen Investitionssumme) zu unterstützen . Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden im Nachtragshaushalt 2016 getroffen. Zeitgleich haben die örtlichen Kommunen und privaten Gesellschafter ihr Engagement beim Flughafen Memmingen (FMM) bekräftigt bzw. bereits erhöht. Eine zeitlich befristete Beteiligung des Freistaats am Allgäu Airport ist vorstellbar. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn ein Neustrukturierungskonzept vorliegt, welches die haushaltsrechtlichen Anforderungen des Art. 65 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und die EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen für entsprechende staatliche Beiträge erfüllt. Ein solches wird derzeit vom Allgäu Airport erarbeitet. Zu 3.: Da eine Entscheidung über eine staatliche Beteiligung noch nicht getroffen ist, steht auch noch kein Zeitpunkt fest, zu dem die staatliche Beteiligung realisiert werden könnte. Zu 4.: Grundvoraussetzung ist die Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen des Art. 65 BayHO für die staatliche Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen. Darüber hinaus muss eine Beteiligung des Freistaats am Allgäu Airport im Einklang mit dem EU-Beihilferecht stehen. Zu 5.: Ziel ist es, die Flughäfen in München, Nürnberg und Memmingen besser zu verzahnen. Durch eine optimierte Zusammenarbeit könnten Synergieeffekte geschaffen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.02.2016 17/9580 Bayerischer Landtag