Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 16.11.2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – Pflichtmitgliedschaft der Jagdpächter Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es konkret für die Risikogruppe „Jagd“? 2. Wie hoch sind die dafür aufgewendeten Kosten für die Präventionsmaßnahmen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.12.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Leopold Herz wird nach Beteiligung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zeitgemäße Prävention folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz. Zu den Präventionsaufgaben gehören Beratung und Besichtigung, Forschung, Aus- und Fortbildung sowie Information. Im Einzelnen bietet die SVLFG folgende Präventionsmaßnahmen für jagdliche Unternehmen und die in ihnen Tätigen an: – Beratung jagdlicher Unternehmer – Besichtigung jagdlicher Unternehmen – Vorträge zu jagdlichen Präventionsfragen vor Hegeringen , Jägervereinen u. a. – Vorträge/Schulungen in der jagdlichen Ausbildung (Jagdkurse , Jagdaufseherlehrgänge, forstliche Hochschule Weihenstephan, Berufsjäger, Revierjagdmeister, Landesjagdfachschule ) – Motorsägenkurs für Jäger – Information der Jäger durch Veröffentlichungen, Broschüren und Faltblätter zu Präventionsthemen sowie Beteiligung an Messen und Ausstellungen mit jagdlichen Beiträgen und Exponaten – Musterhochsitzausstellung an der Waldbauernschule in Kelheim Ergänzend wird auf Ziffer 3.3 des Berichts an den Bayerischen Landtag vom 11. Juni 2015 (Drs. 17/5535) sowie auf Ziffer 2.12 der Anlage des Berichts an den Bayerischen Landtag vom 11. September 2015 (Drs. 17/5535) verwiesen. Zu 2.: Die Kosten der Präventionsmaßnahmen allein für die Risikogruppe „Jagd“ sind nicht feststellbar, da sie nicht getrennt erfasst werden. Dies erklärt sich aus dem Beitragssystem der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG): Der durch Satzung festgelegte Beitrag zur LBG setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Risikobeitrag zusammen . Während der Grundbeitrag der Finanzierung der Präventions - und Verwaltungskosten des Umlagejahres dient, werden mit dem Risikobeitrag die im Umlagejahr angefallenen Leistungen finanziert (z. B. Heilbehandlungskosten, Renten). Über die Zuordnung jedes Arbeitsunfalls und jeder Berufskrankheit zum verursachenden Produktionsverfahren sind dabei die Leistungsaufwendungen bzw. der Risikobeitrag der gebildeten Risikogruppe zugeordnet (z. B. Risikogruppe Jagden). Eine entsprechende Zuordnung erfolgt bei den Präventions - und Verwaltungskosten hingegen nicht. In einer Massenverwaltung wäre – so die Auskunft der SVLFG – die Zuordnung jeder (im Bereich der Prävention und Verwaltung) zugrunde liegenden Tätigkeit mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich. Das Gesetz lässt für die Satzung insofern einen weiten Spielraum. Die Summe der Präventions - und Verwaltungskosten, die nach dem Kontenplan der gesetzlichen Unfallversicherung gebucht worden sind, werden deshalb über den Grundbeitrag pauschal den Mitgliedern zugeordnet. Mit zunehmender Unternehmensgröße – für Jagden ausgedrückt in der bejagbaren Fläche – steigt der Grundbeitrag. Er beträgt zurzeit mind. 80,85 Euro und max. 323,40 Euro jährlich. 99 Prozent der Jagdunternehmer zahlen dabei den Mindestgrundbeitrag von 80,85 Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.02.2016 17/9586 Bayerischer Landtag