Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tanja Schweiger FREIE WÄHLER vom 23.12.2013 Geplanter Steinbruch bei Ettersdorf Der Fürstliche Thiergarten mit seinem fast 6.000 Hektar eingezäunten Waldgebiet ist ein einmaliges Naherholungsgebiet im Osten Regensburgs. Dort ist ein Steinbruch bei Ettersdorf geplant. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang bestehen Genehmigungen zum Granitabbau, bezogen auf Fläche und Abbauvolumens und in welchem Umfang ist das Abbauvolumen bereits erreicht? 2. Existieren Anträge auf weiteren Granitabbau bei Ettersdorf ? a) Falls ja, wie ist hier der Planungsstand? b) Wie ist das weitere planungsrechtliche Verfahren zeit- lich vorgesehen? c) Wann ist die Bürgerbeteiligung und -information ge- plant? 3. Wie groß ist der vorgesehene Steinbruch in Bezug auf Fläche und Abbauvolumen geplant und wie groß sind die möglichen Erweiterungsflächen? 4. Liegen Ergebnisse der bereits durchgeführten Probebohrungen vor und wie werden diese bewertet? 5. Welche Bewertungen und Einschätzungen gibt die Staatsregierung im Hinblick auf die zukünftige Bedarfsplanung bei Granitabbau in der Region? 6. Für welchen Zeitraum können umliegende in Betrieb befindliche Steinbrüche in 50 km Umkreis den Bedarf der Region decken? 7. Sieht die Bayerische Staatsregierung Möglichkeiten, den Fürstlichen Thiergarten aufgrund seiner naturnahen Ausprägung und besonderen Bedeutung für die Naherholung unter stärkeren Schutz zu stellen, als dies bisher bereits der Fall ist, und falls ja, wie? 8. Inwiefern werden die Auswirkungen des geplanten Steinbruches auf den in Sicht- und Hörweite des Nepal -Himalaja-Pavillons mit jährlich über 50.000 Besuchern befindlichen Standortes auf den Tourismus berücksichtigt ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.02.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. In welchem Umfang bestehen Genehmigungen zum Granitabbau, bezogen auf Fläche und Abbauvolumens und in welchem Umfang ist das Abbauvolumen bereits erreicht? Für den angesprochenen Bereich (Forstmühler Forst bei Ettersdorf, Gemeinde Wiesent) ist keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Granitabbau erteilt worden . Es existiert derzeit lediglich eine ältere, ca. 0,3 ha große , bisher nicht genehmigte Abbaustelle (Abbau von Granitzersatz /Schotter), aus der die Fürstliche Forstverwaltung Thurn und Taxis in der Vergangenheit immer wieder Material ausschließlich für den eigenen Wegebau entnommen hat. Diese unterliegt dem Abgrabungsrecht. Nachdem das Landratsamt im vergangenen Jahr von der Existenz dieser Abbaustelle Kenntnis erlangt hat, wurde diese Abbaustelle einer Überprüfung unterzogen. Die Fürstliche Forstverwaltung von Thurn und Taxis als der mutmaßliche Betreiber dieser Abbaustelle ist zur Vorlage von Plänen aufgefordert worden, um zu prüfen, ob dieser Abbau nachträglich genehmigungsfähig wäre. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit einmalig eine bei der Gewerbeaufsicht angezeigte Probe-/Lockerungssprengung durchgeführt worden war. 2. Existieren Anträge auf weiteren Granitabbau bei Ettersdorf? a) Falls ja, wie ist hier der Planungsstand? b) Wie ist das weitere planungsrechtliche Verfahren zeitlich vorgesehen? c) Wann ist die Bürgerbeteiligung und -information geplant? Dem Landratsamt liegt kein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen Granitabbau unter Einsatz von Sprengstoffen im Bereich des Forstmühler Forstes bei Ettersdorf vor. Bislang hat lediglich am 04.06.2013 ein Scoping-Termin zur Vorabklärung der Genehmigungsfragen stattgefunden. Auch für die bereits bestehende Abgrabung liegt noch kein Antrag vor (siehe Antwort zu Frage 1). 3. Wie groß ist der vorgesehene Steinbruch in Bezug auf Fläche und Abbauvolumen geplant und wie groß sind die möglichen Erweiterungsflächen? Es steht eine Abbaufläche von ca. 12 ha im Raum. Infor- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.04.2014 17/959 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/959 mationen zum Abbauvolumen oder zu Erweiterungsflächen liegen dem Landratsamt nicht vor. 4. Liegen Ergebnisse der bereits durchgeführten Probebohrungen vor und wie werden diese bewertet ? Es fanden bereits Probebohrungen statt. Es wurden vom Unternehmer 3 Untersuchungsbohrungen (jeweils ca. 40 m) abgeteuft, von ihm beprobt und zu Untersuchungen bei einem externen Gutachter abgegeben. In Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz soll eine rohstoffgeologische Bewertung voraussichtlich Anfang April durch das LfU erfolgen. 5. Welche Bewertungen und Einschätzungen gibt die Staatsregierung im Hinblick auf die zukünftige Bedarfsplanung bei Granitabbau in der Region? 6. Für welchen Zeitraum können umliegende in Betrieb befindliche Steinbrüche in 50 km Umkreis den Bedarf der Region decken? Der Regionale Planungsverband Regensburg hat am 22.07.2013 eine Fortschreibung des Regionalplans, Kapitel Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, beschlossen , die auch eine Betrachtung der Massenrohstoffe im Raum Regensburg beinhaltet. Der Fachbeitrag wird bezüglich der Bedarfssituation und der Rohstoffvorkommen durch das StMWi und das LfU – Rohstoffgeologie – erstellt. Ergebnis und Zeitpunkt des Abschlusses der Regionalplanänderung sind derzeit nicht absehbar. 7. Sieht die Bayerische Staatsregierung Möglichkeiten , den fürstlichen Thiergarten aufgrund seiner naturnahen Ausprägung und besonderen Bedeutung für die Naherholung unter stärkeren Schutz zu stellen, als dies bisher bereits der Fall ist, und falls ja, wie? Das Gebiet des „Fürstlichen Thiergartens“ ist mit Rechtsverordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg vom 17.01.1989 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist u. a. der Erhalt des Naturhaushalts sowie die Verhinderung erheblicher oder nachteiliger Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft , die Schonung der heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensgemeinschaften, Lebensräume und die Sicherung der Erholungsfunktion. Für den Falkensteiner Vorwald mit Donaurandspalte gelten als Schutzzweck die Sicherung des großräumig wirksamen Steilabfalles zur Donau als prägendes Landschaftselement . Zudem sind die großen Waldgebiete des Donaustaufer, Forstmühler und Waxenberger Forstes als Ausgleichs- und Ruhebereiche zu schützen und in ihrer ökologischen und ästhetischen Wirksamkeit zu erhalten. In den Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter der Gebiete ändern, oder dem o. g. Schutzzweck zuwiderlaufen. Der Ausnahmenkatalog der Rechtsverordnung umfasst die üblichen Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie den Unterhalt bestehender Anlagen. Die Anlage von Steinbrüchen ist nicht von den Ausnahmetatbeständen erfasst. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen ist aus naturschutzfachlicher Sicht der größte Teil des Fürstlichen Thiergartens ausreichend rechtlich gesichert. Ein Teil des Fürstlichen Thiergartens gehört außerdem zum FFH-Gebiet „Bachtäler im Falkensteiner Vorwald“ sowie zum FFH-Gebiet Donaurandbruch. 8. Inwiefern werden die Auswirkungen des geplanten Steinbruches auf den in Sicht- und Hörweite des Nepal-Himalaja-Pavillons mit jährlich über 50.000 Besuchern befindlichen Standortes auf den Tourismus berücksichtigt? Diese Frage wäre im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu untersuchen.