Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.11.2015 Trinkwasserknappheit in Niederbayern Wie Medienberichten zu entnehmen war, kommt es seit einiger Zeit in mehreren Gemeinden im Bayerischen Wald bei der Versorgung mit Trinkwasser zu deutlichen Engpässen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. In welchen Gemeinden und Landkreisen im Bayerischen Wald ist es in diesem Jahr zu Wassermangel gekommen? 2. Was waren die Gründe für den Wassermangel (bitte jeweils nach Gemeinden und Landkreisen aufschlüsseln )? 3. Wie stellten bzw. stellen die Gemeinden die Versorgung mit Trinkwasser sicher? 4. Welche Pläne gibt es, um Engpässe bei der Trinkwasserversorgung im Jahr 2016 und in Zukunft zu vermeiden ? 5. a) Woher bezieht die Trinkwassertalsperre Frauenau ihr Wasser? b) Musste die Talsperre in 2015 auf zusätzliche Quellen zurückgreifen, und wenn ja, welche? 6. Wie kann sichergestellt werden, dass bei Einsätzen der Feuerwehr ausreichend Löschwasser jederzeit und kurzfristig zur Verfügung steht? 7. Wie viele Großverbraucher, die Wasser z. B. für touristische , private oder sportliche Zwecke benötigen (Beschneiungsanlagen , Golfplätze, Bäder land schaften), gibt es in Niederbayern (bitte auch angeben, in welchen Gemeinden und Landkreisen diese ansässig sind)? 8. a) Welche Auflagen/Maßnahmen gibt es für diese Großverbraucher hinsichtlich der Steuerung bzw. Einschränkung ihres Wasserverbrauchs? b) Falls es keine gibt, sind Steuerungselemente bei enorm hohem, nicht lebensnotwendigem Wasserverbrauch in Zukunft geplant (bitte Art der Maßnahmen angeben)? c) Falls nein, welche Gründe sprechen gegen Maßnahmen , den nicht notwendigen Verbrauch unserer Wasservorräte einzuschränken und zu steuern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher schutz vom 21.12.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Die staatlichen Stellen unterstützen und beraten diese bei Bedarf. Sie wirken bei notwendigen Rechtsverfahren mit, sind bei der hoheitlichen Kontrolle im Vollzug der Gesetze tätig und beraten bei der staatlichen Förderung. Eine Berichtspflicht der Gemeinden bzw. der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen bei Trinkwasserknappheit besteht nur im Falle von Änderungen bei den Anlagen oder beim Betrieb, die gemäß Trinkwasserverordnung gemeldet werden müssen. Die gestellten Fragen können daher nur aufgrund meldepflichtiger Ereignisse oder ansonsten bekannt gewordener Informationen über Wasserknappheit im Regierungsbezirk ohne Anspruch auf Vollständigkeit beantwortet werden. 1. In welchen Gemeinden und Landkreisen im Bayeri schen Wald ist es in diesem Jahr zu Wassermangel gekommen? Der Regierung von Niederbayern sind bislang folgende Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung (WV) mit Wassermangel bekannt geworden: Landkreis Freyung-Grafenau: – Gemeinde Philippsreut, WV Mitterfirmiansreut – Gemeinde St. Oswald, Wassergewinnungsanlage Waldhäuser – Gemeinde Saldenburg, Wassergewinnungsanlage Spitzingerreuth – Gemeinde Schöfweg Landkreis Passau: – Gemeinde Sonnen Landkreis Regen: – Gemeinde Bischofsmais, WV Habischried – Stadt Viechtach, WV Wiesing/Pfaffenzell (Viechtach Nord) – Gemeinde Drachselsried, Sporthotel Riedlberg Landkreis Straubing-Bogen: – Gemeinde Stallwang Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.02.2016 17/9590 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9590 Zusätzlich haben eine Reihe von Einzelanwesen ohne Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung derzeit Probleme mit der Versorgung aus eigenen Quellen oder Brunnen. 2. Was waren die Gründe für den Wassermangel (bit te jeweils nach Gemeinden und Landkreisen auf schlüsseln)? Trotz meist hoher Niederschläge herrschte bereits in zurückliegenden Jahren im Bayerischen Wald häufig Wasserknappheit , da das Wasserspeichervermögen des Untergrunds (Urgestein aus Granit und Gneis) in der Regel sehr gering ist. Mithilfe der staatlichen Trinkwassertalsperre Frauenau und der Anlagen des kommunalen Zweckverbands „Wasserversorgung Bayerischer Wald“ (WBW) mit einer weiteren Wassergewinnung bei Moos konnten seit Inbetriebnahme in allen angeschlossenen Gemeinden Engpässe in der Wasserversorgung vermieden werden. Mangelsituationen bei der Wasserversorgung treten daher nur bei Gemeinden auf, die keine zuverlässige Wassergewinnung besitzen und darüber hinaus keinen Anschluss an die WBW oder eine lieferfähige Nachbargemeinde haben. Allgemeine Gründe für den aktuellen Wassermangel sind die relativ geringen Niederschläge bzw. geringe Grundwasserneubildung in den Jahren 2014 und 2015. Die Quellschüttungen im Bayerischen Wald gingen daher meist erheblich zurück. Dazu kommt der relativ hohe Wasserverbrauch infolge der Hitzeperiode 2015. Alle unter Frage 1 genannten Wasserversorgungsanlagen haben derzeit eine geringe Schüttung der eigenen Quellen bzw. Brunnen und kein „zweites Standbein“ der Wasserzuführung. 3. Wie stellten bzw. stellen die Gemeinden die Ver sorgung mit Trinkwasser sicher? Die Gemeinden gewinnen und verteilen Wasser aus eigenen Quellen oder Brunnen und/oder beziehen Wasser von der WBW und/oder von lieferfähigen Nachbargemeinden. In aller Regel erfolgt die Versorgung über ein Leitungsnetz. In einigen wenigen Fällen müssen derzeit Gemeinden mit Tankfahrzeugen Trinkwasser zuliefern lassen, das an zentralen Betriebspunkten in die öffentliche Wasserversorgung eingespeist wird. 4. Welche Pläne gibt es, um Engpässe bei der Trink wasserversorgung im Jahr 2016 und in Zukunft zu vermeiden? Mit dem Bau der Trinkwassertalsperre Frauenau durch den Freistaat Bayern und der Gründung des Zweckverbands WBW wurde bereits frühzeitig die Voraussetzung für eine – auch in Trockenzeiten – sichere Wasserversorgung gelegt. Infolgedessen wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung für den Anschluss an lieferfähige Nachbargemeinden oder die WBW geworben. Die Regierung von Niederbayern hat im Dezember 2014 die „Wasserversorgungsbilanz Niederbayern “ mit Ist-Analyse und Entwicklungsprognose bis zum Jahr 2025 vorgestellt und als Broschüre u. a. an alle Gemeinden und Mandatsträger im Regierungsbezirk verteilt. Kernziel dieser Wasserversorgungsbilanz ist es, eine in die Zukunft gerichtete Bewertung der Versorgungssicherheit in den Gemeinden bzw. Wasserversorgungsunternehmen abzugeben und hieraus Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten , die den betroffenen Gemeinden empfohlen und von diesen ggf. aufgegriffen werden. Solche Wasserversorgungsbilanzen werden 2015 bzw. 2016 für jeden Regierungsbezirk in Bayern fertiggestellt, auf der Grundlage von breit angelegten Erhebungen der Wasserwirtschaftsämter unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Die aufgeführten Gemeinden mit eingeschränkter oder stark eingeschränkter Versorgungssicherheit sind angehalten, die Mängel durch Beseitigung der strukturellen Defizite zu beheben und für ausreichende Versorgungssicherheit zu sorgen. Konkret fehlt dort oftmals ein sogenanntes „zweites Standbein“, das bei Einschränkungen der bestehenden Versorgung infolge von Trockenheit oder auch technischen Problemen die Trinkwasserversorgung gewährleisten kann. Die Lösung für die Zukunft liegt in der Regel in einem Anschluss an benachbarte Anlagen mit sicherer Versorgungsstruktur und entsprechenden Reserven oder an die WBW. Die Wasserwirtschaftsämter beraten dabei die Gemeinden bei der Suche nach tragfähigen Lösungen . 5. a) Woher bezieht die Trinkwassertalsperre Frauenau ihr Wasser? In der Trinkwassertalsperre Frauenau wird das zulaufende Grund- und Oberflächenwasser aus dem rd. 30 km² großen natürlichen Einzugsgebiet gespeichert. Der größte Teil kommt dabei über die beiden oberirdischen Zuläufe „Kleiner Regen“ und „Hirschbach“. b) Musste die Talsperre in 2015 auf zusätzliche Quel len zurückgreifen, und wenn ja, welche? Nein. Die Talsperre besitzt aktuell noch Reserven für ein weiteres Trockenjahr. Die Talsperre kann nur mit dem auf natürliche Weise zulaufenden Wasser gefüllt werden. Eine künstliche Zuleitung von Wasser aus anderen Einzugsgebieten ist nicht geplant. 6. Wie kann sichergestellt werden, dass bei Einsät zen der Feuerwehr ausreichend Löschwasser je derzeit und kurzfristig zur Verfügung steht? Falls nicht genügend Löschwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung entnommen werden kann, muss Wasser aus Oberflächengewässern (Löschweiher, Bäche) oder Zisternen /Brunnen zugeführt werden. Die Feuerwehren können bei Bedarf zudem auf größere Tanklöschfahrzeuge zurückgreifen . Mit diesen Löschfahrzeugen ist es möglich, im Pendelverkehr Löschwasser aus Fließ- und Stillgewässern an die jeweiligen Einsatzstellen zu bringen. Auch die vorhandenen Löschgruppenfahrzeuge verfügen über entsprechende Löschwassermengen, die im Brandfall verwendet werden. Darüber hinaus ist der Aufbau von sehr langen Schlauchleitungen über entsprechend ausgestattete Schlauchwagen möglich. In besonders gelagerten Ausnahmefällen wurden die Feuerwehren in der Vergangenheit auch durch den Einsatz von Güllefässern der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt . In manchen Gebieten gibt es zudem unterirdische Löschwasserbehälter, die das notwendige Löschwasser bevorraten. 7. Wie viele Großverbraucher, die Wasser z. B. für touristische, private oder sportliche Zwecke be nötigen (Beschneiungsanlagen, Golfplätze, Bäder land schaften), gibt es in Niederbayern (bitte auch angeben, in welchen Gemeinden und Landkreisen diese ansässig sind)? Drucksache 17/9590 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zu dieser Frage liegen keine Übersichten vor. Die Beantwortung wird daher auf die Gemeinden mit bekanntem Wassermangel (siehe Antwort zu Frage 1) beschränkt . Dort sind folgende „Großverbraucher“ bekannt: Landkreis Freyung-Grafenau: - Gemeinde Philippsreut, Beschneiungsanlage im Skigebiet Mitterfirmiansreut Landkreis Regen: - Gemeinde Bischofsmais, Beschneiungsanlage im Skigebiet Geißkopf - Gemeinde Drachselsried, Beschneiungsanlage Riedlberg Die genannten Anlagen werden aus eigenen Vorlageteichen gespeist. Daher besteht keine Wechselwirkung mit etwaigem Wassermangel bei Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung . 8. a) Welche Auflagen/Maßnahmen gibt es für diese Großverbraucher hinsichtlich der Steuerung bzw. Einschränkung ihres Wasserverbrauchs? b) Falls es keine gibt, sind Steuerungselemente bei enorm hohem, nicht lebensnotwendigem Wasser verbrauch in Zukunft geplant (bitte Art der Maß nahmen angeben)? c) Falls nein, welche Gründe sprechen gegen Maß nahmen, den nicht notwendigen Verbrauch unse rer Wasservorräte einzuschränken und zu steu ern? In allen wasserrechtlichen Gestattungen sind die im Rahmen des Bewirtschaftungsermessens gebotenen Festlegungen zur möglichst sparsamen Verwendung von Wasser enthalten, wie z. B. maximale Entnahmemengen und die Einhaltung von Mindestwasserabflüssen in Fließgewässern. Bei Wasserknappheit in der öffentlichen Wasserversorgung kann der Betreiber Privathaushalte und sonstige Anschlussnehmer zum Wassersparen aufrufen und bestimmte Nutzungen (z. B. Autowaschen und Gartenbewässerung) auf rechtlicher Grundlage der Wasserabgabesatzungen zeitweise einschränken bzw. völlig untersagen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9590