Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.11.2015 Ausfall von Pflichtunterricht an beruflichen Schulen In der Beantwortung der Anfrage zum Plenum am 22.06.2015 Drs. 17/7247 von Kathi Petersen gab es im Schuljahr 2014/15 teilweise bis zu einem Drittel Ausfall des Pflichtunterrichts bei Sport, Deutsch und Religion an den Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen. In der Diskussion zur Aktuellen Stunde der CSU-Fraktion am 12.11.2015 zum Thema „Ein guter Start ins Berufsleben – das Erfolgsmodell der Dualen Ausbildung in Bayern!“ wurde deutlich, dass weiterhin in hoher Zahl Unterricht an den Berufsschulen ausfällt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie stellen sich Ausfallzahlen im laufenden Schuljahr beim Pflichtunterricht in Sport, Deutsch, Religion, Sozialkunde und Fachrechnen und Fremdsprachen dar? 2. Gibt es dabei regionale Unterschiede in den Regierungsbezirken ? 3. Gibt es geplante Kürzungen an der Pflichtstundenzahl oder an der Unterrichtsstundenlänge, sodass sich übers Schuljahr die Ausfallzeiten weiter erhöhen? 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den vorgesehenen Pflichtunterricht erfüllen zu können? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.12.2015 Zu 1. und 2.: Dazu können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Der Plausibilisierungsprozess der Amtlichen Schuldaten (ASD) für alle beruflichen Schularten für das Schuljahr 2015/2016 wird nicht vor dem Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Zu 3.: Vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden grundsätzlich keine zentralen Kürzungsvorgaben erteilt. Zu 4.: Die Unterrichtsversorgung in bestimmten Unterrichtsfächern ist nicht nur eine Frage der zur Verfügung gestellten Ressourcen, sondern auch der Verfügbarkeit geeigneter Lehrkräfte. Jenseits der vom Staatsministerium den Regierungen und staatlichen Fachoberschulen bzw. Berufsoberschulen im Rahmen des jeweiligen Haushalts zur Verfügung gestellten Ressourcen werden daher auch zum Schuljahr 2015/2016 unter anderem nachfolgende Maßnahmen ergriffen bzw. begleitet, um dem Lehrkräftemangel in bestimmten Unterrichtsfächern zu begegnen: • einjährige Maßnahme für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Deutsch und Englisch • Zulassung von Lehrkräften mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Informatik in Verbindung mit weiteren Unterrichtsfächern • einjährige Maßnahme für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Mathematik/Physik an Fachoberschulen und Berufsoberschulen • Zulassung von Diplomingenieuren (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen • Zulassung von Diplomingenieuren (Universität) und Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Bereiche Druck- und Medientechnik sowie Labor- und Prozesstechnik (einschließlich Chemie sowie Umwelttechnik und regenerative Energien) zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen • Bachelorstudiengang „Ingenieurpädagogik“ für die beruflichen Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik (Maschinenbau) an der HAW Landshut (Beginn zum WS 2015/2016) • Integrativer Masterstudiengang „Berufliche Bildung“ in den Fachrichtungen Metalltechnik sowie Elektro- und Informationstechnik an der TUM School of Education (Beginn zum WS 2016/2017) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.02.2016 17/9597 Bayerischer Landtag