Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.12.2013 Vogelschutzgebiet (SPA) „Nördliches Erdinger Moos“ Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Für wie viele Hektar, aufgeteilt auf welche Flächen, im SPA wurden Verträge zum Schutz der Flächen mit welcher Laufzeit abgeschlossen? b) Welche Schutzmaßnahmen wurden im Einzelnen vereinbart ? c) Welche Vogelarten sollen durch diese Verträge bzw. Maßnahmen geschützt werden? 2. Haben sich seit Ausweisung des SPA Umfang und Inhalte der vertraglichen Regelungen geändert, wenn ja, wie? 3. Wie soll erreicht werden, dass mehr Grundeigentümer Verträge zum Schutz der Flächen abschließen? 4. a) Wie oft, wann und auf welchen Flächen haben die Behörden seit Ausweisung des SPA von einer Verschlechterung der Lebensräume im SPA Kenntnis erhalten ? b) Welcher Art waren bzw. sind diese Verschlechterungen ? c) Welche Arten waren auf welche Weise von den Verschlechterungen betroffen? 5. a) Wie haben sich der Grünlandanteil und seine Eignung für die verschiedenen Zielarten des SPA sowie die Grundwasserstände seit Ausweisung des SPA verändert ? b) Wie oft, wann und auf welchen Flächen sind die Behörden gegen einen Grünlandumbruch oder Entwässerungsmaßnahmen eingeschritten? 6. Wie haben sich die Bestände der Vogelarten im SPA seit Ausweisung des SPA und zwar in Bezug auf die gesamte Fläche des SPA und in Bezug auf die Brutvorkommen ebenso wie auf die Bestände von Rast- und Überwinterungs-Vorkommen verändert? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.02.2014 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Für wie viele Hektar, aufgeteilt auf welche Flächen, im SPA wurden Verträge zum Schutz der Flächen mit welcher Laufzeit abgeschlossen? Im SPA waren 2013 für 67 ha Vereinbarungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm, verteilt auf 81 Feldstücke, abgeschlossen. Hinzu kommen zwei Feldstücke mit insgesamt 11,1 ha, die im Jahr 2013 über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) mit der Maßnahme „A28 – Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage “ gefördert werden. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und des Kulturlandschaftsprogramms werden üblicherweise für 5 Jahre vereinbart. Seit 2012 besteht die Möglichkeit zur Verlängerung zu den bisherigen Konditionen, um einen nahtlosen Anschluss an die ab 2015 neu aufgelegten Agrarumweltmaßnahmen zu sichern und damit die zur Erreichung der Schutzziele erforderliche Kontinuität zu gewährleisten. b) Welche Schutzmaßnahmen wurden im Einzelnen vereinbart? Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms Anzahl Verein- barungen Fläche in ha Extensive Mähnutzung, Schnittzeitpunkt ab 15.06. 4 1,85 Extensive Mähnutzung, Schnittzeitpunkt ab 01.07. 34 33,69 Extensive Mähnutzung, Schnittzeitpunkt ab 01.08. 2 1,34 Extensive Mähnutzung, Schnittzeitpunkt ab 01.09. 31 15,96 Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (in Kombination mit Schnittzeitpunkt) 41 42,25 Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (außer Festmist) und Pflanzenschutzmittel (in Kombination mit Schnittzeitpunkt) 1 0,56 Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung 5 7,51 Maßnahmen des Kulturlandschafts - programms Anzahl Verein- barungen Fläche in ha Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage ; Schnittzeitpunkt ab 01.07. 2 11,10 c) Welche Vogelarten sollen durch diese Verträge bzw. Maßnahmen geschützt werden? Die abgeschlossenen Vereinbarungen mit Düngungsverzicht bzw. eingeschränkter Düngung, verschiedenen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2014 17/960 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/960 Schnittzeitpunktregelungen sowie verpflichtender Bewirtschaftungsruhe in der Brut- und Aufzuchtzeit zielen insbesondere auf Wiesenbrüter ab. Die für das SPA relevanten Vogelarten sind dem Standard-Datenbogen (siehe Anlage) zu entnehmen. 2. Haben sich seit Ausweisung des SPA Umfang und Inhalte der vertraglichen Regelungen geändert, wenn ja, wie? Die Regelungen des Vertragsnaturschutzes haben seit der Ausweisung keine wesentlichen Änderungen erfahren. Der Umfang der Vertragsnaturschutzmaßnahmen im SPA belief sich bis 2012 auf durchschnittlich 82 ha. Die Bereitschaft der Landwirte, sich am Vertragsnaturschutz zu beteiligen, hat zuletzt nachgelassen, 2013 ging der Vertragsbestand auf 67 ha zurück. 3. Wie soll erreicht werden, dass mehr Grundeigentümer Verträge zum Schutz der Flächen abschließen ? Die unteren Naturschutzbehörden verfolgen das Ziel, den Bestand an Vertragsnaturschutzmaßnahmen im SPA nicht nur zu halten, sondern weiter zu steigern. Von der Option der Verlängerung in der Übergangszeit bis zum Start der neu programmierten Agrarumweltmaßnahmen 2015 wird von einem Großteil der Vertragsnehmer Gebrauch gemacht. 4. a) Wie oft, wann und auf welchen Flächen haben die Behörden seit Ausweisung des SPA von einer Verschlechterung der Lebensräume im SPA Kenntnis erhalten? Die zuständigen unteren Naturschutzbehörden und die zuständige höhere Naturschutzbehörde erhielten keine weiteren konkreten Erkenntnisse über eine Verschlechterung der Lebensräume. b) Welcher Art waren bzw. sind diese Verschlechterungen ? Vgl. Antwort zu 4 a. c) Welche Arten waren auf welche Weise von den Verschlechterungen betroffen? Vgl. Antwort zu 4 a. 5. a) Wie haben sich der Grünlandanteil und seine Eignung für die verschiedenen Zielarten des SPA sowie die Grundwasserstände seit Ausweisung des SPA verändert? Seit Ausweisung des SPA wurden von den unteren Naturschutzbehörden Grünlandumbrüche im Umfang von ca. 33 ha festgestellt. Dies entspricht einem Rückgang um 2,2 % bezogen auf den Basiswert von ca. 1.500 ha Grünland im SPA zum Zeitpunkt der Ausweisung (Grünlandanteil 33 % lt. Standard-Datenbogen – siehe Anlage). Zur Beurteilung der Entwicklung der Grundwasserstände wird die Grundwassermessstelle Eitting am nördlichen Rand des Gebiets herangezogen. Ein Vergleich der Grundwasserstände von 2007 bis heute im Vergleich mit dem Mittelwert für den Beobachtungszeitraum 2001 bis 2014 zeigt einen Anstieg von einem Zentimeter an. Zieht man den Vergleichszeitraum 2001 bis 2006 heran, ergibt sich im Mittel ein fallender Grundwasserstand von ca. drei Zentimetern. Dies lässt den Schluss zu, dass eine eindeutige Veränderung des Grundwasserstandes der Messstelle für den fraglichen Zeitraum nicht feststellbar ist. b) Wie oft, wann und auf welchen Flächen sind die Behörden gegen einen Grünlandumbruch oder Entwässerungsmaßnahmen eingeschritten? Soweit ein Grünlandumbruch als Verstoß gegen die Cross -Compliance-Regelungen gewertet wurde, hat die zuständige untere Naturschutzbehörde diesen im Rahmen der sogenannten weiteren Kontrollen geprüft und in die entsprechende Datenbank eingetragen. Im SPA wurden acht entsprechende Verstöße gegen die Cross-Compliance-Regelungen in der Datenbank erfasst. Der räumliche Schwerpunkt der Umbrüche liegt in den nördlichen, den Isarauen vorgelagerten Niedermoorsockeln. Die Sanktionierung erfolgt durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bei sieben Betrieben wurden für das Kalenderjahr 2013 die Prämienzahlungen um 3 % gekürzt; bei einem Betrieb um 1 %. Fachrechtlich wurde in den genannten Fällen den Betroffenen aufgegeben, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. 6. Wie haben sich die Bestände der Vogelarten im SPA seit Ausweisung des SPA und zwar in Bezug auf die gesamte Fläche des SPA und in Bezug auf die Brutvorkommen ebenso wie auf die Bestände von Rast- und Überwinterungs-Vorkommen verändert ? Daten zum Bestand ausgewählter, schutzzweckrelevanter Vogelarten liegen aus der Zeit nach 2006 bis 2010 vor. Die Daten betreffen insbesondere die schutzzweckrelevanten Brutvogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel. Das nördliche Erdinger Moos wurde im Jahr 2008 als Vogelschutzgebiet gemäß nach EU-Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen. Eine gebietsbezogene Bestandsaufnahme schutzzweckrelevanter Vogelarten erfolgt im Übrigen, wie für Natura2000 Gebiete üblich, bei der Erstellung des SPA-Managementplanes „Nördliches Erdinger Moos“. Im Rahmen der Erstellung werden die Bestände der schutzzweckrelevanten Arten bewertet und Managementvorschläge erarbeitet. *) Von einem Abdruck der Anlagen wurde abgesehen. Sie sind in der elekt ronischen Fassung der Schriftlichen Anfrage als pdf-Dokument im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente – unter der oben genannten Drs.-Nr. einsehbar.