Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.11.2015 Pferdestaffeln bei Hilfsorganisationen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Pferdestaffeln gibt es bei Hilfsorganisationen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den jeweiligen Hilfsorganisationen )? 2. Welche Voraussetzungen sind nötig, um bei einer Sanitätseinheit , z. B. des BRK, eine Pferdestaffel einzurichten ? 3. Wie ist die Versicherung der Tiere, der Reiter, der Besitzer und der Teilnehmer bei einem Sucheinsatz geregelt? 4. Sieht die Staatsregierung im vermehrten Aufbau von Pferdestaffeln eine Möglichkeit, das Ehrenamt für neue Interessierte zu erschließen? 5. Sieht die Staatsregierung den Einsatz von Pferdestaffeln als Möglichkeit, insbesondere im weitläufigen ländlichen Gelände Sucheinsätze schneller und effizienter zu gestalten ? 6. Gibt es für den Aufbau von Pferdestaffeln finanzielle Anreize bzw. Unterstützung oder Aufbauhilfen? 7. Gibt es Anhaltspunkte, für welche Regionen in Bayern der Einsatz von Pferdestaffeln sinnvoll wäre? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.12.2015 Zu 1.: Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sind keine Pferdestaffeln bei den freiwilligen Hilfsorganisationen bekannt. Die freiwilligen Hilfsorganisationen sehen aktuell keine Notwendigkeit für die Einrichtung von Pferdestaffeln. Zu 2. bis 7.: Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.02.2016 17/9601 Bayerischer Landtag