Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.11.2015 Finanzierung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) Der MVV ist das meist genutzte Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern. Die Finanzierung des Betriebs wird dabei aus unterschiedlichen Töpfen bestritten , gleichzeitig hat die DB als Betreibergesellschaft die Gesamtkosten zu tragen, daher frage ich die Staatsregierung : 1. Wie hoch war der Gebührenanteil, den die DB aus dem MVV-Gesamtertrag für den S-Bahnbetrieb in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bekommt? 2. Wie viel zahlt der Freistaat, evtl. über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), für die Beauftragung der DB mit dem S-Bahn-Betrieb im MVV noch dazu? 3. Welche Gesamtkosten entstehen der DB für den MVV- S-Bahn-Betrieb (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2013–2015)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.12.2015 Zu 1.: Aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen Bayerischer Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und DB Regio (Nettovertrag ) liegen dem Freistaat keine Zahlen vor. Die Gesamteinnahmen des MVV betrugen im Jahr 2013 765.562.513,05 Euro, im Jahr 2014 774.549.342,49 Euro (+1,17 % im Vergleich zu 2013). Für das laufende Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen vor, nach derzeitigem Stand wird mit einem Einnahmenplus von rund 5 % gerechnet. Zu 2.: Die vom Freistaat Bayern über die BEG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gezahlten Bestellerentgelte unterliegen der Vertraulichkeitspflicht und dürfen nicht genannt werden, da sich aus ihnen Rückschlüsse auf die Kalkulation der EVU ergeben. Diese wiederum sind Betriebsgeheimnisse der EVU. Zu 3.: Daten zur Kostenstruktur der DB für den Bereich der S-Bahn München liegen der Staatsregierung nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.02.2016 17/9608 Bayerischer Landtag