Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Linus Förster SPD vom 13.11.2015 Assistierte Ausbildung – Teil I und Teil II Bei dem Programm der „Assistierten Ausbildung“ handelt es sich um ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit (nach § 130 SGB III), dass es sich zum Ziel setzt, vor allem lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen bei dem Berufseinstieg zu unterstützen. Denn viele Betriebe schrecken gerade vor Ausbildungsbewerbern mit erhöhtem Betreuungsbedarf zurück. In dem Konzept der Bundesagentur für Arbeit zur Assistierten Ausbildung (AsA) ist vorgesehen, dass das Programm möglichst passgenau mit Länderangeboten im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf abgestimmt werden soll. Die AsA kann spezifische Länderkonzeption unterstützen, z. B. hinsichtlich der Erweiterung des förderfähigen Personenkreises, Inhalte (u. a. Qualifizierung), des Betreuungsrahmens, Art und Umfang der Förderplanung sowie die konkrete Einbindung von Betrieben. Nach dem Konzept zur AsA können die Länder den förderfähigen Personenkreis erweitern. Assistierte Ausbildung – Teil I Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie wurde die Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützungsangebot des Bundes mit bereits bestehenden Angeboten und Programmen des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf abgestimmt? b) Wer hat auf der Seite Bayerns und – falls bekannt – auf der Seite des Bundes jeweils abschließend entschieden ? 2. a) Welche Vereinbarungen wurden diesbezüglich von der Staatsregierung im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ in einer sogenannten „Bund-Länder-Vereinbarung “ getroffen (insbesondere welche konkreten Inhalte, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne enthalten die Vereinbarungen)? b) Wer ist jeweils für die Umsetzung und schließlich für die Erfolgskontrolle verantwortlich? 3. a) In welcher Höhe überweist der Bund jährlich Fördermittel für das Programm der Assistierten Ausbildung (AsA)? b) Seit wann fließen die Fördermittel an Bayern? c) Bis wann ist die Förderung durch den Bund vorgesehen ? 4. a) Wo sind die Bundesfördermittel im Haushaltsplan veranschlagt , oder fließen sie direkt an die letztendlichen Zuschussempfänger? b) Wer sind konkret diese Zuschussempfänger in Bayern ? 5. a) Welche bayerischen Mittel fließen in dieses Programm ? b) In welcher jährlichen Höhe fließen bayerische Mittel in dieses Programm? c) Seit wann fließen bayerische Mittel in dieses Programm (AsA)? 6. a) Wer ist nach der bayerischen Länderkonzeption zur AsA grundsätzlich förderungsfähig? b) Welche Kriterien und Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? c) Wer entscheidet darüber? 7. Wie viele junge Menschen nehmen in Bayern an dem Programm der AsA teil (aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 8. Wie viele dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren hierbei bereits von der ersten Phase der Assistierten Ausbildung zur Erlangung einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle bzw. eines passenden Auszubildenden, welche nach dem Konzept der AsA nur fakultativ ist? Assistierte Ausbildung – Teil II Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele bayerischen Betriebe nutzen derzeit das Programm der AsA (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten sowie nach Wirtschaftszweigen der beteiligten Betriebe)? 2. Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Staatsregierung , dass die Zuteilung von förderungsbedürftigen Jugendlichen zu den Ausbildungsbegleitern sowie weiteren sozialpädagogischen Hilfen möglichst bedarfsgerecht erfolgt? 3. Wie viele Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter stehen in Bayern derzeit zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Wie viele sozialpädagogische Fachkräfte sind mit dem Programm der assistierten Ausbildung derzeit betraut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.02.2016 17/9612 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9612 5. Wie viele sozialpädagogische Fachkräfte sind derzeit mit der Begleitung junger Flüchtlinge im ausbildungsfähigen Alter betraut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? 6. a) Wie bewertet die Staatsregierung (aus welchen Gründen und anhand welcher Kriterien) den Nutzen des Programms (AsA) als arbeitsmarktpolitisches Förderprogramm für Jugendliche, 6. b) wie sieht das Erfolgscontrolling konkret aus? 7. Wie bewertet die Staatsregierung (aus welchen Gründen und anhand welcher Kriterien) den Nutzen des Programms (AsA) als Maßnahme zur Integration junger Flüchtlinge? 8. Wie bewertet die Staatsregierung (aus welchen Gründen und anhand welcher Kriterien) den Ansatz das Programm (AsA) über das duale Ausbildungssystem hinaus, auch auf schulische Ausbildungen zu erweitern ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.01.2016 Vorbemerkung: Bei dem neuen Regelinstrumentarium der Assistierten Ausbildung (AsA) handelt es sich um ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit (nach § 130 SGB III). Die einzelnen Fragen werden daher nach Einbeziehung der zuständigen Regionaldirektion Bayern (RD Bayern) der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantwortet. Die Fragen 2a und 2b der Schriftlichen Anfrage, Teil I, werden unter Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) beantwortet. Assistierte Ausbildung – Teil I 1. a) Wie wurde die Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützungsangebot des Bundes mit bereits bestehenden Angeboten und Programmen des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf abgestimmt? Die AsA wurde im Mai 2015 bundesweit für 4 Ausbildungsjahrgänge (2015–2018) als zusätzliches Instrument der BA für benachteiligte Jugendliche eingeführt (§ 130 SGB III). Seit Anfang 2015 ist die RD Bayern mit den Partnern in Gesprächen , um über das neue Instrument zu informieren und abzustimmen, wie sich AsA in das bestehende Portfolio des Übergangsbereichs einfügt. b) Wer hat auf der Seite Bayerns und – falls bekannt – auf der Seite des Bundes jeweils abschließend entschieden? Die bundesweite Einführung des Instruments AsA geht auf die Initiative des Verwaltungsrats der BA „Ausbildung hat Vorfahrt“ in Verbindung mit der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018“ des Bundes zurück. 2. a) Welche Vereinbarungen wurden diesbezüglich von der Staatsregierung im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ in einer sogenannten „Bund-Länder-Vereinbarung“ getroffen (insbesondere welche konkreten Inhalte, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne enthalten die Vereinbarungen)? b) Wer ist jeweils für die Umsetzung und schließlich für die Erfolgskontrolle verantwortlich? Im Freistaat Bayern ist das System der Berufsorientierung im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ flächendeckend ausgebaut. Alle durch den Bund bzw. die BA (ko-)finanzierten Maßnahmen (z. B. Berufsorientierungsprogramm, Berufseinstiegsbegleiter, Potenzialanalyse, Berufsorientierungsmaßnahmen ) werden an bayerischen Schulen umgesetzt und durch länderspezifische Angebote ergänzt. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern wurde noch nicht abgeschlossen. 3. a) In welcher Höhe überweist der Bund jährlich Fördermittel für das Programm der Assistierten Ausbildung (AsA)? b) Seit wann fließen die Fördermittel an Bayern? Es handelt sich um ein bundesweit eingeführtes Instrument der BA, das vollständig durch die BA finanziert wird. c) Bis wann ist die Förderung durch den Bund vorgesehen ? Die AsA wurde im Mai 2015 bundesweit für 4 Ausbildungsjahrgänge (2015–2018) als zusätzliches Instrument der BA für benachteiligte Jugendliche eingeführt (§130 SGB III). 4. a) Wo sind die Bundesfördermittel im Haushaltsplan veranschlagt, oder fließen sie direkt an die letztendlichen Zuschussempfänger? b) Wer sind konkret diese Zuschussempfänger in Bayern? Es handelt sich um ein bundesweit eingeführtes Instrument der BA, das vollständig durch die BA finanziert wird. 5. a) Welche bayerischen Mittel fließen in dieses Programm ? b) In welcher jährlichen Höhe fließen bayerische Mittel in dieses Programm? c) Seit wann fließen bayerische Mittel in dieses Programm (AsA)? Vergleiche hierzu die Antworten zu den Fragen 4 a und 4 b. Es fließen keine bayerischen Mittel in das Programm. 6. a) Wer ist nach der bayerischen Länderkonzeption zur AsA grundsätzlich förderungsfähig? b) Welche Kriterien und Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? c) Wer entscheidet darüber? Eine bayerische Länderkonzeption AsA existiert nicht. Drucksache 17/9612 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 7. Wie viele junge Menschen nehmen in Bayern an dem Programm der AsA teil (aufgeschlüsselt nach (Alter, Geschlecht, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Es stehen für den Ausbildungsjahrgang 2015 ca. 750 Plätze zur Verfügung. Diese werden verstetigt genutzt, sodass jederzeit Eintritte und Austritte möglich sind. 8. Wie viele dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren hierbei bereits von der ersten Phase der Assistierten Ausbildung zur Erlangung einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle bzw. eines passenden Auszubildenden, welche nach dem Konzept der AsA nur fakultativ ist? Es standen für den Ausbildungsjahrgang 2015 ca. 250 Plätze mit Phase I der AsA zur Verfügung. Dabei ist darauf hinzuweisen , dass aufgrund der unterjährigen Einführung des Instruments die Phase I nur sehr verkürzt angewendet werden konnte (ca. August bis Ende Oktober 2015). Ab 2016 kann die Phase I frühestens ab März des Jahres starten und längstens bis 31. Oktober des Jahres dauern (individuelle Höchstdauer der Phase I beträgt 6 Monate). Assistierte Ausbildung – Teil II 1. Wie viele bayerischen Betriebe nutzen derzeit das Programm der AsA (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten sowie nach Wirtschaftszweigen der beteiligten Betriebe)? Eine Auswertung ist der RD Bayern aus technischen Gründen erst für Maßnahmen möglich, die ab dem Jahr 2016 beginnen . Die Umstellungsarbeiten (Programmierung) werden in Kürze abgeschlossen sein. 2. Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Staatsregierung, dass die Zuteilung von förderungsbedürftigen Jugendlichen zu den Ausbildungsbegleitern sowie weiteren sozialpädagogischen Hilfen möglichst bedarfsgerecht erfolgt? Die Planung der Teilnehmerplätze für AsA wurde von den Agenturen für Arbeit entsprechend des zu erwartenden Anteils förderbedürftiger Jugendlicher vorgenommen. 3. Wie viele Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter stehen in Bayern derzeit zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Konzeption der AsA-Maßnahmen beinhaltet einen Betreuungsschlüssel , der erfahrungsgemäß die wirtschaftliche und erfolgreiche Durchführung sicherstellt. Dadurch ist die individuelle Betreuung im Rahmen der AsA von Jugendlichen und Betrieben gewährleistet. Personalschlüssel: • Ausbildungsbegleiter : Teilnehmenden = 1 : 23-25 • Sozialpädagogen : Teilnehmenden = 1: 31-33 • Lehrkräfte : Teilnehmenden = 1 : 35-37 4. Wie viele sozialpädagogische Fachkräfte sind mit dem Programm der assistierten Ausbildung derzeit betraut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Entsprechende Dateien liegen der RD Bayern nicht vor. 5. Wie viele sozialpädagogische Fachkräfte sind derzeit mit der Begleitung junger Flüchtlinge im ausbildungsfähigen Alter betraut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Entsprechende Dateien liegen der RD Bayern nicht vor. 6. a) Wie bewertet die Staatsregierung (aus welchen Gründen und anhand welcher Kriterien) den Nutzen des Programms (AsA) als arbeitsmarktpolitisches Förderprogramm für Jugendliche, Die RD Bayern bewertet das Instrument AsA als sinnvolle Unterstützung benachteiligter Jugendlicher, die über die Möglichkeiten der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) hinausgeht. AsA erlaubt eine intensive Begleitung vor und während der Ausbildung, sowohl für Jugendliche als auch für Ausbildungsbetriebe. Seitens der Staatsregierung kann eine Bewertung erst erfolgen , wenn der Bericht des Bundes vorliegt. b) Wie sieht das Erfolgscontrolling konkret aus? Konkrete Aussagen zum Erfolg können erst nach Ausbildungsabschluss getroffen werden. Für den Ausbildungsjahrgang 2015, der an AsA erstmalig teilnehmen konnte, wird dies im Jahr 2018 der Fall sein. 7. Wie bewertet die Staatsregierung (aus welchen Gründen und anhand welcher Kriterien) den Nutzen des Programms (AsA) als Maßnahme zur Integration junger Flüchtlinge? Der Nutzen der Maßnahme kann erst bewertet werden, wenn ein Bericht des Bundes über die Ergebnisse vorliegt. 8. Wie bewertet die Staatsregierung (aus welchen Gründen und anhand welcher Kriterien) den Ansatz , das Programm (AsA) über das duale Ausbildungssystem hinaus auch auf schulische Ausbildungen zu erweitern? Da der Nutzen der Maßnahme für das duale System noch nicht bewertet werden kann, können keine weitergehenden Aussagen getroffen werden.