Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 20.11.2015 Berufsschulplätze für Asylbewerber in den Landkreisen Landshut und Straubing-Bogen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben die Landkreise Landshut und Straubing-Bogen aktuell aufgenommen? b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut Verteilungsschlüssel in den kommenden Monaten noch aufgenommen werden? 2. a) Wie viele Berufsschulplätze gibt es derzeit für die in den Landkreisen Landshut und Straubing-Bogen aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ? b) Wie viele davon sind belegt? c) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste? 3. Wie viele zusätzliche Lehrer wurden für die zusätzlichen Schüler in den Berufsschulen in den Landkreisen Landshut und Straubing-Bogen eingestellt? 4. a) Ist das derzeitige Angebot an Berufsschulplätzen und -klassen ausreichend? b) Gibt es Überlegungen, diese in absehbarer Zeit weiter auszubauen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.12.2015 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben die Landkreise Landshut und Straubing- Bogen aktuell aufgenommen? Nach Angaben des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales , Familie und Integration (StMAS) vom 30.11.2015 sind es im Landkreis Landshut 123 (darunter 111 unter 16 Jahre) und im Landkreis Straubing-Bogen 155 (darunter 57 unter 16 Jahre). b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut Verteilungsschlüssel in den kommenden Monaten noch aufgenommen werden? Mit dem Start der bundesweiten Verteilung zum 1. November 2015 werden die bayerischen Kommunen im größtmöglichen Umfang nachhaltig finanziell und organisatorisch entlastet . Alle ab dem 01.11.2015 im Landkreis Landshut und Straubing-Bogen neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen (uM) sollen, außer es liegen Verteilhindernisse vor, in die bundesweite Verteilung angemeldet und verteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten, solange Bayern uM in die bundesweite Verteilung gibt, keine nennenswerte Anzahl uM (außer es liegen Verteilhindernisse vor) in den Landkreisen Landshut und Straubing -Bogen aufgenommen werden müssen. Der Landkreis Straubing-Bogen hat seine Quote bereits erfüllt und wird somit auch im regierungsbezirksinternen beziehungsweise bayernweiten Ausgleich (d. h. wenn uM aus einer überbelasteten Kommune in eine weniger belastete Kommune verlegt werden) keine uM zugewiesen bekommen . Der Landkreis Landshut hat seine Quote noch nicht erfüllt und muss deshalb ggf. noch mit uM im regierungsbezirksinternen beziehungsweise bayernweiten Ausgleich rechnen. 2. a) Wie viele Berufsschulplätze gibt es derzeit für die in den Landkreisen Landshut und Straubing-Bogen aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? In den Landkreisen Landshut und Straubing-Bogen stehen laut Daten vom 30.10.2015 jeweils vier Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) (ca. 80 Plätze) und zwei Klassen des Berufsintegrationsjahres (BIJ) (ca. 40 Plätze) zur Verfügung . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.02.2016 17/9615 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9615 b) Wie viele davon sind belegt? Im Landkreis Landshut sind alle Plätze der BIJ/V-Klassen belegt, nur in den beiden BIJ-Klassen sind noch 6 Plätze frei, da die Aufnahme in solche Klassen bereits weitergehende Deutschkenntnisse voraussetzt und keine Bewerber vorhanden sind, die diese Kriterien erfüllen. Im Landkreis Straubing sind ebenfalls alle Plätze in den BIJ/V-Klassen belegt, in den beiden BIJ-Klassen sind zwei Plätze frei. Mit den Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2016 wird es möglich sein, die Angebote ab dem Januar 2016 deutlich auszuweiten. Im Bereich der Berufsschulen ist es möglich, die Klassenzahl bis zum September 2016 nahezu zu verdreifachen . c) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste? Bei den Berufsschulen in Landshut stehen derzeit 30 uM auf der Warteliste für einen Platz in einer BIJ/V-Klasse. In Straubing stehen zwei uM auf der Warteliste für einen Platz in einer BIJ/V-Klasse. Durch die ab Januar zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel wird es möglich sein, in den Landkreisen Landshut und Straubing Klassen so zu bilden, dass den uM ein Beschulungsangebot unterbreitet werden kann. 3. Wie viele zusätzliche Lehrer wurden für die zusätzlichen Schüler in den Berufsschulen in den Landkreisen Landshut und Straubing-Bogen eingestellt ? In Landshut wurde eine Lehrkraft, in Straubing wurden zwei Lehrkräfte eingestellt. 4. a) Ist das derzeitige Angebot an Berufsschulplätzen und -klassen ausreichend? Wie die Antworten zu den Fragen 2 b und 2 c zeigen, sind die Plätze in BIJ/V-Klassen belegt und es befinden sich Personen in der Größenordnung einer weiteren Klasse auf der Warteliste. Dies ist der dynamischen Situation bei der Verteilung von Flüchtlingen auf die verschiedenen Regionen in Bayern geschuldet. Ab dem Januar 2016 werden jedoch weitere Kapazitäten in erheblichem Umfang geschaffen, sodass auch die Personen von den Wartelisten einen Platz bekommen. b) Gibt es Überlegungen, diese in absehbarer Zeit weiter auszubauen? Im Bereich Bildung und Kultus (Epl. 05) sind im Nachtragshaushalt 2016 durch die Nachschubliste nunmehr zusätzliche Mittel im Umfang von 160,7 Mio. € für die Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen angesetzt. Darin enthalten sind z. B. 1.079 Planstellen, die dem Staatsministerium ab dem 01.01.2016 zur Verfügung stehen, und erstmalig 10 Mio. € zum flexiblen Einsatz von Drittkräften. Mit diesen Mitteln ist ein bedarfsgerechter Ausbau der Angebote für Flüchtlinge ab dem Jahr 2016 möglich.