Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Arif Tasdelen, Angelika Weikert, Doris Rauscher, Ruth Waldmann, Isabell Zacharias SPD vom 20.10.2015 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen Das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) ist seit dem 01.08.2013 in Kraft. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Anerkennungsanträge wurden im Jahr 2014 in den jeweiligen Regierungsbezirken Bayerns gestellt ? 2. Wie viele Anerkennungsbescheide wurden im Jahre 2014 in den jeweiligen Regierungsbezirken Bayerns positiv beschieden? 3. Wie lange haben die jeweiligen Anerkennungsverfahren im Durchschnitt gedauert? 4. Wie hoch waren die im Jahr 2014 angefallenen Antragsgebühren ? 5. a) In welchen Bereichen fanden 2014 Nachqualifizierungen in Fällen einer (Teil-)Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse statt? b) Welche Kosten waren dabei von den Antragstellern zu entrichten? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.12.2015 1. Wie viele Anerkennungsanträge wurden im Jahr 2014 in in den jeweiligen Regierungsbezirken Bayerns gestellt? Für die Anerkennung nach BayBQFG sind je nach Beruf unterschiedliche zuständige Stellen befasst. Die Zuständigkeiten bestehen unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers. Die Auswertung des Landesamtes für Statistik (LfStat) weist daher eine Aufteilung nach den jeweils zuständigen Stellen auf. Alle Berufe (landesrechtlich geregelt) Kennziffer Zuständige Stellen Ins- gesamt Abgeschlossene Verfahren Noch keine Entscheidung 091000057 Regierung von Oberbayern SG 42.4 Berufliche Schulen – Kooperation 18 7 11 09200000053 Regierung von Niederbayern; SG 42.2. (Berufliche Schulen für Agrarund Hauswirtschaft , Sozial- und Gesundheitswesen ) 202 114 88 0925000021 Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 13 11 2 0925900010 Technische Universität München, OBB, Fakultät für Sportwissenschaften 4 4 - 0925928000 Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Unterfranken 57 55 2 0940000051 Regierung von Oberfranken 68 52 16 Zusammen 362 243 119 Bei den Regierungen selbst sind folgende Anerkennungsanträge eingegangen: Zahl der bei den Regierungen in 2014 eingegangenen Anerkennungsanträge Oberbayern 104 Schwaben 4 Niederbayern 212 Oberpfalz 3 Oberfranken 74 Mittelfranken 20 Unterfranken 3 Insgesamt 420 Anmerkung: Da in dieser Tabelle auch u. a. Anträge erfasst sind, die zurückgezogen oder anders erledigt wurden, ist diese Tabelle nicht identisch mit der des LfStat, die auf den gesetzlichen Vorgaben des BayBQFG beruht. 2. Wie viele Anerkennungsbescheide wurden im Jahre 2014 in den jeweiligen Regierungsbezirken Bayerns positiv beschieden? Siehe dazu Antwort auf Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/9621 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9621 Bei den Regierungen selbst sind folgende Anerkennungsanträge als positiv beschieden worden: Positiv beschiedene Anerkennungsbescheide nach Regierungen gegliedert Oberbayern 38 Schwaben 3 Niederbayern 111 Oberpfalz 2 Oberfranken 32 Mittelfranken 16 Unterfranken 3 Insgesamt 205 Anmerkung: In dieser Tabelle wurden Bescheide mit Teilanerkennung und mit Vollanerkennung als positiv gewertet. 3. Wie lange haben die jeweiligen Anerkennungsverfahren im Durchschnitt gedauert? Laut dem LfStat haben die Anerkennungsverfahren nach dem BayBQFG im Jahr 2014 im Durchschnitt 114 Tage gedauert . 4. Wie hoch waren die im Jahr 2014 angefallenen Antragsgebühren ? Im staatlichen Bereich werden Gebühren und Auslagen gemäß dem Aufwand erhoben (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 Kostengesetz). Die Gebührenhöhe kann demnach zwischen fünf und fünfundzwanzigtausend Euro liegen. Eine Übersicht nach dem BayBQFG liegt über die im Jahr 2014 durchschnittlich angefallenen Gebühren für das Zentrum Bayern Familie und Soziales vor. Darüber hinaus liegen keine Daten vor, da die Gebührenhöhe nicht zu den Statistikmerkmalen nach Art. 16 BayBQFG gehört. Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) haben die Gebühren im Anerkennungsverfahren im Jahr 2014 für den Referenzberuf einer Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen durchschnittlich 370,00 Euro und für den Referenzberuf einer Kindheitspädagogin/eines Kindheitspädagogen durchschnittlich 379,44 Euro betragen. Fälle einer Antragsrücknahme sowie einer Ablehnung dem Grunde nach (keine oder geringe Gebühren) wurden bei der Ermittlung des Durchschnittswertes nicht einbezogen . In Bereich der Anerkennung als Verwaltungsfachangestellte /r im öffentlichen Dienst oder als Verwaltungswirt/in betrugen die Antragsgebühren 100,00 Euro. 5. a) In welchen Bereichen fanden 2014 Nachqualifizierungen in Fällen einer (Teil-)Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse statt? b) Welche Kosten waren dabei von den Antragstellern zu entrichten? Eine Erhebung liegt nicht vor, da Nachqualifizierungen nicht zu den Erhebungsmerkmalen des Art. 16 BayBQFG gehören . Folgende Erkenntnisse liegen vor: Ab September 2014 haben 28 Antragstellerinnen und Antragsteller mit einer Teilanerkennung für den Referenzberuf einer Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen einen Anpassungslehrgang nach Art. 11 BayBQFG in Gestalt des Weiterbildungsstudiums Internationales Brückenseminar Soziale Arbeit Bayern an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München begonnen. Davon konnten 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Anpassungslehrgang im Zeitraum zwischen Juli und September 2015 erfolgreich abschließen und im Anschluss die staatliche Anerkennung erwerben. Für das Seminar war eine Eigenbeteiligung von durchschnittlich 582,14 Euro (Kostenrahmen 450,00 Euro bis 750,00 Euro) sowie Gebühren für das Studentenwerk München und das Semesterticket (2 x 111,00 Euro/Semester = 222,00 Euro) zu entrichten. Eine Antragstellerin hat im Jahr 2014 mit Erfolg eine Eignungsprüfung zum Ausgleich fehlender Qualifikationen als Sozialpädagogin abgelegt. Kosten waren hierfür nicht zu entrichten. Nach Auskunft der Regierung von Niederbayern haben entsprechende Nachqualifizierungen im Bereich der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher stattgefunden. Die Kosten betrugen hierfür durchschnittlich 400,00 Euro pro Person. Zukünftig wird der Aufwand einer Eignungsprüfung im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet und entsprechende Auslagen von Antragstellerinnen und Antragstellern erhoben.