Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina, Verena Osgyan, Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.12.2015 Energetische Sanierung an staatlichen Hochschulen Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Gibt es eine Verpflichtung der staatlichen Hochschulen , energetische Sanierungsfahrpläne für die hochschuleigenen Gebäude zu erstellen? b) Welche staatlichen Hochschulen haben einen energetischen Sanierungsfahrplan für die hochschuleigenen Gebäude (bitte einzeln auflisten)? c) Welche staatlichen Hochschulen erarbeiten derzeit einen energetischen Sanierungsfahrplan für die hochschuleigenen Gebäude (bitte einzeln auflisten)? 2. a) Wenn es eine Verpflichtung nach 1 a gibt, nach welchen Kriterien müssen diese Pläne dann erstellt werden ? b) Wo werden diese Pläne veröffentlicht? c) Was unternimmt die Staatsregierung zur Umsetzung solcher Fahrpläne? 3. a) Welche konkreten Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Hochschulgebäuden wurden in den vergangenen 10 Jahren aus dem Staatshaushalt finanziert (bitte einzeln auflisten)? b) Wie hoch waren die Investitionssummen jeweils (bitte einzeln auflisten)? c) Wie hoch waren die Energieeinsparungen jeweils (bitte einzeln auflisten)? 4. a) Auf welcher Grundlage wurden die Entscheidungen, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen, jeweils getroffen ? b) Waren die bisher durchgeführten Maßnahmen Bestandteile von energetischen Sanierungsfahrplänen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.01.2016 Zu 1. a): Es gibt keine Verpflichtung der staatlichen Hochschulen, energetische Sanierungsfahrpläne für die hochschuleigenen Gebäude zu erstellen. Zu 1. b) und c): Bislang wurden keine Sanierungsfahrpläne von Hochschulen erstellt. Gleichwohl tragen die Hochschulen aus eigenem Interesse an der Einsparung von Bewirtschaftungskosten fortlaufend dafür Sorge, dass Neubau- und Sanierungsvorhaben in Zusammenarbeit mit der staatlichen Bauverwaltung energiesparend geplant und ausgeführt werden. Zu 2. a) bis c): Siehe Antwort zu Frage 1 a. Zu 3. a) bis c): Im Rahmen der Sonderprogramme zur energetischen Sanierung staatlicher Gebäude hat die Staatregierung bisher 240 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit konnten über 680 energetische Sanierungsmaßnahmen an staatlichen Gebäuden durchgeführt werden. Für die Ertüchtigung von Hochschulgebäuden wurden davon rund 93 Mio. Euro aufgewendet und damit 192 Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Die konkreten energetischen Maßnahmen an Hochschulgebäuden können der beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu 4. a): Hauptziel der Sonderprogramme ist, eine größtmögliche CO2-Einsparung zu erzielen. Zur Ausführung kommen Maßnahmen mit der größtmöglichen CO2-Effizienz (Verhältnis der aufgewendeten Mittel zu der prognostizierten CO2-Einsparung ). Zielgruppe sind diejenigen staatlichen Gebäude, die ohne das Sonderprogramm mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden, da durch die nutzenden Ressorts keine entsprechenden Umbau- oder Modernisierungsplanungen bestehen. Zu 4. b): Neben den unter 3 genannten Sonderprogrammen sind weitere energetische Sanierungsfahrpläne nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/9625 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9625 Drucksache 17/9625 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9625 Drucksache 17/9625 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5