Zu 2.: Der Prozess der Software zum automatisierten Auslesen der Werte der Belege ist, wie in Antwort zu PSB I – Frage 5a ausgeführt, zweistufig aufgebaut, da es sich um unterschiedliche Arbeitsschritte handelt. In einem ersten Schritt erfolgt die Ermittlung der Belegart (z. B. Rezept, Arztrechnung ). Belegarten, die in diesem Schritt nicht oder mit einer nicht ausreichenden Sicherheit automatisiert ermittelt werden können, werden in einem ersten Nachbearbeitungsschritt von Sachbearbeitern ergänzt. Erst wenn zu jedem Dokument die Belegart feststeht, können in einem zweiten Schritt automatisiert die Werte ausgelesen werden, da diese von der jeweiligen Belegart abhängen. Hier werden dann von Sachbearbeitern die Werte ergänzt, die nicht oder mit einer nicht ausreichenden Sicherheit automatisiert ermittelt wurden. Diese zweistufige Bearbeitung ist auch bei privaten Krankenversicherungen üblich. Zu 3.: Die einzelnen Aufgabenbereiche sind folgendermaßen bewertet : – Vorbereiten, Scannen und Nachbearbeitung 2 (EGr 3 zugeordnet ), – Nachbearbeitung 1 (EGr 5 zugeordnet) und – Clearing1 (EGr 6 zugeordnet). Im Aufgabenbereich „Vorbereiten, Scannen und Nachbearbeitung 2“ sind 49,80 Vollzeitäquivalente (VZÄ), im Aufgabenbereich „Nachbearbeitung 1“ 5,30 VZÄ und im Aufgabenbereich „Clearing“ 6,10 VZÄ eingesetzt (Gesamtpersonal -Ist: 61,20 VZÄ; Stand 24.11.2015). Zu 4., 5. a) und b): Die Arbeitnehmer, die in der PSB tätig sind, werden überwiegend auf Personalmitteln bei Kapitel 06 15 Titel 428 11 verrechnet. Für die Personalmittel in Titel 428 11 und 428 15 gilt die Wiederbesetzungssperre nicht. Durch die im Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 vorgesehenen zusätzlichen Personalmittel in Höhe von 2 Mio. EUR bei Kapitel 06 15 Titel 428 15 wird die Personalausstattung weiter verbessert. Zu 6.: Die Personalmittel in Titel 428 11 und 428 15 unterliegen nicht dem Stellenabbau des Art. 6 b HG. 1 Die Clearing-Stelle bekommt von Nachbearbeitung 1 bzw. 2 die Vorgänge mit nicht zuordenbaren Anträgen zur Abklärung gemeldet . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9640 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 11.11.2015 Papierlose Sachbearbeitung (PSB) in der Finanzverwaltung (Beihilfe) II Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist für die Abarbeitung der Rückstände bei der PSB Mehrarbeit angeordnet worden? Wenn ja, wie in welchem Umfang (bitte gegliedert nach den Dienststellen )? 2. Mit welcher Begründung besteht die Staatsregierung bei der Nachkorrektur der eingescannten Belege auf zwei Nachkorrekturschritten? 3. Wie viele Mitarbeiter – in Vollzeitäquivalenten – sind für die Nachkorrektur eingesetzt und welcher Entgeltgruppe sind diese zugeordnet? 4. Sind alle Stellen in der PSB besetzt? 5. Wenn nein, wie viele Stellen sind a) aufgrund der Wiederbesetzungssperre nicht besetzt? b) aus anderen Gründen nicht besetzt? 6. Wie viele Stellen in der PSB sind aufgrund der haushaltsgesetzlichen Abbauverpflichtung von 200 Stellen bisher eingezogen worden und wie viele werden deshalb in den kommenden Jahren voraussichtlich eingezogen ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.01.2016 Zu 1.: Beihilfestelle Mehrarbeitsstunden Ansbach 1.389,23 Augsburg 302,99 Regensburg + Straubing 781 Würzburg 715,67