Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.01.2016 Zu 1.: Ein Projektantrag vom 15.02.2014 liegt der Staatsregierung nicht vor. Mit Schreiben vom 11.03.2014 hat die ANU eine Projektskizze unter dem Titel „Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern – Etablierung von Biotop-Patenschaften“ an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) übersandt. Die Pflege naturschutzfachlicher Flächen erfordert spezielle Kenntnisse und wird deshalb meist von Fachpersonal, beispielsweise Landschaftspflegeverbänden, durchgeführt oder zumindest begleitet. Außerdem sind bei forstlichen Arbeiten und der Renaturierung von Mooren in der Regel geeignete Gerätschaften erforderlich. Da die Antragsskizze diese und weitere Aspekte, die für eine ordnungsgemäße Projektförderung geklärt sein müssten, nicht behandelt, wurde die ANU nicht zur Einreichung eines Projektantrags aufgefordert. Zu 2.: Die für einen bewilligungsfähigen Projektantrag maßgeblichen Kriterien können bei einem Gespräch mit den zuständigen Fachreferenten dargelegt werden, zu dem das StMUV die ANU in den nächsten Wochen einladen wird. Zu 3.: Da die Projektskizze in die alleinige Zuständigkeit des StMUV fiel, gab es keine Unklarheiten zwischen beteiligten Ressorts. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9653 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 27.11.2015 Biotop-Patenschaften - Gründe für Ablehnung eines Antrags der ANU Bayern (Berufs- und Fachverband der Natur- und Umweltbildner in Bayern) Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gründe liegen vor, dass die Staatsregierung bzw. das zuständige Staatsministerium den oben bezeichneten Antrag vom 15. Februar 2014 nicht bewilligt hat? 2. Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, diesem Antrag nach erneuter Überarbeitung doch noch zuzustimmen, und welche Veränderungen müssten dazu vorgenommen werden? 3. Inwiefern spielten unklare Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Staatsministerien eine Rolle bei der Ablehnung des Antrags?