Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.01.2016 Zu 1.: Zum Stand 23.12.2015 waren 448 Berufsintegrationsklassen mit insgesamt 8.960 Plätzen eingerichtet. Die amtlichen Schuldaten liegen derzeit noch nicht vor – jedoch geht das Staatsministerium davon aus, dass in diesen Klassen rund 8.400 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Zu 2.: Zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 waren rund 180 Klassen im zweijährigen Modell mit bis zu 3.600 Plätzen, zum Ende des Schuljahres 2014/2015 waren rund 260 Klassen mit bis zu 5.200 Plätzen eingerichtet. Zu 3.: Inzwischen sind die Berufsintegrationsklassen an 124 Berufsschulen an 95 Standorten flächendeckend eingerichtet und damit – wie für die Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen dieser Schulen – erreichbar. Die Kosten für die Schülerbeförderung werden gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz vom zuständigen Aufgabenträger, also von der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts getragen. Der Freistaat gewährt den kommunalen Aufgabenträgern hierzu gem. Art. 10 a Finanzausgleichsgesetz (FAG) pauschale Zuweisungen i. H. v. ca. 60 % der Kosten. Zu 4.: In den vergangenen Jahren wurde die Zahl der Berufsintegrationsklassen infolge der stetig steigenden Schülerzahlen in großen Schritten erhöht. Entsprechend musste auch die Zahl der Lehrkräfte gesteigert werden. Für diese Lehrkräfte wurden vollumfänglich Planstellen und Mittel zur Verfügung gestellt. Zu 5.: Die Staatsregierung hat auf die Entwicklungen in Bezug auf den Zuzug von Asylbewerbern nach Deutschland und Bayern reagiert und den Entwurf zum Nachtragshaushalt 2016 über eine Nachschubliste angepasst. Das Kabinett hat dazu ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, das einzigartig in Deutschland ist. Im Bereich Bildung und Kultus (Epl. 05) stehen im Nachtragshaushalt 2016 durch die Nachschubliste nunmehr zusätzliche Mittel im Umfang von 160,7 Mio. € für die Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zur Verfügung. Darin enthalten sind u. a. 1.079 Planstellen und erstmalig 10 Mio. € zum flexiblen Einsatz von Drittkräften. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9654 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 02.12.2015 Berufsschulklassen für Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schülerinnen werden in wie vielen speziell eingerichteten Berufsschulklassen unterichtet? 2. Wie hat sich die Zahl im vorigen Schuljahr verändert? (von Beginn des Schuljahres bis zum Ende)? 3. Wie erreichen die Berufsschüler-/nnen die Berufsschule? 4. Wie wird die Anstellung von Lehrer/-innen, Lehrkräften gehandhabt, bei ständig wechselnden Schülerzahlen? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung der Schülerzahlen?