b) dem dafür vorhandenen Personal in den einzelnen Ressorts und den jeweiligen angeordneten Behörden (Vollzeitstellenäquivalente) und c) den entsprechenden Kosten für die Beauftragung externer PR-Agenturen, Journalisten, usw. in den einzelnen Ressorts und Jahren seit 2010? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.01.2016 Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage war eine Umfrage bei den Ressorts notwendig. Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Wie regeln die einzelnen Staatsministerien bzw. die Staatsregierung die Ernennung der Beamtinnen und Beamten gemäß Artikel 18 Bayerisches Beamtengesetz, aufgeschlüsselt nach: a) dem Ablauf der jeweiligen Ernennungsprozedere und b) den dafür jeweils zuständigen Personen? 1. In § 8 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind die Fälle der Ernennung geregelt. Hiernach bedarf es einer Ernennung zur • Begründung des Beamtenverhältnisses, • Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art, • Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt oder • Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung , soweit das Landesrecht dies bestimmt. Darüber hinaus ist in § 8 Abs. 2 BeamtStG bestimmt, dass die Ernennung durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde mit einem bestimmten Inhalt erfolgt. 2. Art. 2 Abs. 1 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) definiert den Begriff Einstellung als eine Ernennung, durch die ein Beamtenverhältnis begründet wird. Die Vorschrift bezieht sich damit auf die Fälle des § 8 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG. Die Einstellung kann in jeder Art des Beamtenverhältnisses erfolgen, und zwar im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, im Beamtenverhältnis auf Probe, im Beamtenverhältnis auf Widerruf, im Beamtenverhältnis auf Zeit und im Ehrenbeamtenverhältnis. Die Art des Beamtenverhältnisses ist – wie sich aus § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BeamtStG ergibt – in der Ernennungsurkunde anzugeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9674 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 03.11.2015 Verfahren zur Ernennung von Beamtinnen und Beamten Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie regeln die einzelnen Staatsministerien bzw. die Staatsregierung die Ernennung der Beamtinnen und Beamten gemäß Artikel 18 Bayerisches Beamtengesetz , aufgeschlüsselt nach: a) dem Ablauf der jeweiligen Ernennungsprozedere und b) den dafür jeweils zuständigen Personen? 2. Wie groß war die Zahl der entsprechenden Ernennungen in den Jahren seit 2010 und nach den einzelnen Besoldungsgruppen (A-Besoldung, B-Besoldung usw.) und den Bereichen der einzelnen Staatsministerien , aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Besoldungsgruppen und c) den jeweils zuständigen Staatsministerien? 3. In welchen Fällen nahmen die zuständigen Staatsministerinnen bzw. Staatsminister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den Jahren seit 2010 die Ernennung vor, aufgeschlüsselt nach: a) dem jeweiligen Jahr und b) der Anzahl der jeweils pro Ernennungsveranstaltung vereidigten Beamtinnen und Beamten? 4. Welche Kosten (u. a. Saalmiete, Bewirtung, entgangene Arbeitszeit durch die Teilnahme von Anwärtern und weiteren Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an solchen Veranstaltungen, Mehrarbeit, Öffentlichkeitsarbeit , Reisekosten) sind durch derartige Veranstaltungen zur Ernennung von Beamtinnen und Beamten (z. B. Veranstaltung am 17. Oktober 2014 in der Münchner Residenz) entstanden, aufgeschlüsselt nach: a) der jeweiligen Veranstaltung und b) den planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Kosten? 5. Wie haben sich innerhalb der einzelnen bayerischen Staatsministerien die Ausgaben für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren seit 2010 entwickelt , aufgeschlüsselt nach: a) den entsprechenden Kosten in den einzelnen Jahren (unmittelbare Pressearbeit, Internet, soziale Medien, Repräsentationsveranstaltungen, Publikationen usw.), Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9674 Art. 2 Abs. 2 (LlbG) definiert den Begriff Beförderung als eine Ernennung, durch die ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt oder einer höheren Amtszulage verliehen wird. Es handelt sich um die Fälle des § 8 Abs. 1 Nr. 3 Beamt StG. 3. Die Ernennungszuständigkeit ist in Art. 18 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) geregelt. Hiernach ernennt die Staatsregierung die Beamten der Staatskanzlei und der Staatsministerien von der Besoldungsgruppe A 16 an und die in der Besoldungsordnung B aufgeführten Vorstände der den Staatsministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden. Die übrigen Beamten des Freistaates Bayern werden durch die jeweils zuständigen Mitglieder der Staatsregierung ernannt. Die jeweils zuständigen Mitglieder der Staatsregierung können die Ausübung dieser Befugnisse durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Dies ist durch die verschiedenen Zuständigkeitsverordnungen geschehen. 4. Weitere Regelungen zum Ernennungsprocedere enthalten für die gesamte Staatsregierung die Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht in Abschnitt 2 (Ernennung) Punkte 1.–5. (Fälle der Ernennung, Formvorschriften, Wirksamwerden der Ernennung, Ausfertigung der Ernennungsurkunden , Aushändigung von Ernennungsurkunden). 5. Nach Art. 187 Bayerische Verfassung (BV) sind Beamte auf die Verfassung zu vereidigen. Die Vereidigung kann demzufolge erst nach der Berufung in ein Beamtenverhältnis erfolgen. Beamte legen diesen Eid dadurch ab, dass sie den Diensteid nach § 38 BeamtStG, Art. 73 BayBG leisten. Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten. Der Diensteid muss grundsätzlich während des Bestehens eines Beamtenverhältnisses nur einmal abgelegt werden. Eine Wiederholung des Diensteides ist daher nicht erforderlich, wenn das Beamtenverhältnis durch Ernennung in ein solches anderer Art umgewandelt wird. Da nach Ernennungen im Zusammenhang mit der Vereidigung gefragt ist, wird deshalb vom Begriff der Ernennung anlässlich der Einstellung im Sinn des Art. 2 Abs. 1 LlbG ausgegangen . 2. Wie groß war die Zahl der entsprechenden Ernennungen in den Jahren seit 2010 und nach den einzelnen Besoldungsgruppen (A-Besoldung, B- Besoldung usw.) und den Bereichen der einzelnen Staatsministerien, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Besoldungsgruppen und c) den jeweils zuständigen Staatsministerien? Hier wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. 3. In welchen Fällen nahmen die zuständigen Staatsministerinnen bzw. Staatsminister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den Jahren seit 2010 die Ernennung vor, aufgeschlüsselt nach: a) dem jeweiligen Jahr und b) der Anzahl der jeweils pro Ernennungsveranstaltung vereidigten Beamtinnen und Beamten? 4. Welche Kosten (u. a. Saalmiete, Bewirtung, entgangene Arbeitszeit durch die Teilnahme von Anwärtern und weiteren Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an solchen Veranstaltungen, Mehrarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten) sind durch derartige Veranstaltungen zur Ernennung von Beamtinnen und Beamten (z. B. Veranstaltung am 17. Oktober 2014 in der Münchner Residenz) entstanden , aufgeschlüsselt nach: a) der jeweiligen Veranstaltung und b) der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Kosten? Es wird hierzu auf Anlage 2 verwiesen. 5. Wie haben sich innerhalb der einzelnen bayerischen Staatsministerien die Ausgaben für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren seit 2010 entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a) den entsprechenden Kosten in den einzelnen Jahren (unmittelbare Pressearbeit, Internet, soziale Medien, Repräsentationsveranstaltungen, Publikationen usw.), b) dem dafür vorhandenen Personal in den einzelnen Ressorts und den jeweiligen angeordneten Behörden (Vollzeitstellenäquivalente) und c) den entsprechenden Kosten für die Beauftragung externer PR-Agenturen, Journalisten usw. in den einzelnen Ressorts und Jahren seit 2010? Hierzu wird auf Anlage 3 verwiesen. Drucksache 17/9674 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Hinweis: Erfasst wurde die Zahl der erstmaligen Begründungen von Beamtenverhältnissen. Bei Beamtenanwärterinnen und -anwärtern wurde auf die Besoldungsgruppe des jeweils angestrebten Eingangsamts (bspw. A 9 für Anwärter/-innen der 3. Qualifizierungsebene (QE)) abgestellt. Anmerkung des Staatsministeriums für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst (StMBW): Auf die Nennung der Lehramtsreferendare/innen wurde schulartübergreifend verzichtet, da es sich hier um die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf im Rahmen einer allgemeinen Ausbildungsstätte handelt. Anmerkung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI): Für das Jahr 2010 liegen für den Bereich der Polizei wegen Umstellung des Personalverwaltungssystems VIVA-PSV nur Zahlen für den Polizeivollzugsdienst vor. Es wurden nur Ernennungen zum Anwärter berücksichtigt. Die Erhebung der zahlenmäßig geringen Einstellungen in anderen Besoldungsgruppen wäre wegen fehlender VIVA-Recherchemöglichkeiten nur durch aufwendige Abfragen im nachgeordneten Bereich möglich gewesen. Darauf wurde verzichtet. Ressort: Bayerische Staatskanzlei Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 3 1 Ressort: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 3 1 3 2 4 4 4 A 4 1 2 A 5 1 2 A 6 57 35 35 46 48 71 A 7 1.395 1.216 1.308 1.148 1.223 1.133 A 8 14 19 2 12 15 A 9 224 218 203 204 211 246 A 10 60 45 39 70 57 94 A 11 5 1 3 4 4 A 12 1 1 1 1 1 A 13 44 41 61 44 68 81 R 1 11 9 7 11 16 10 Ressort: Bayerisches Staatsministerium der Justiz Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 3 28 A 4 1 27 16 79 76 67 A 5 1 3 1 A 6 107 85 113 106 103 135 A 7 197 128 207 189 210 174 A 9 73 63 71 107 129 117 A 10 1 3 2 A 11 1 A 13 7 6 11 16 17 25 R 1 128 97 104 137 149 152 Ressort: "Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 2 2 A 3 4 2 4 1 3 A 4 3 1 1 1 A 5 3 3 2 2 A 6 19 8 5 5 5 7 A 7 22 12 11 22 11 20 A 8 1 1 1 3 A 9 54 60 70 70 97 101 A 10 268 232 211 217 217 243 A 10+AZ 2 18 20 20 24 37 A 11 6 7 3 4 5 12 A 12 754 1.335 1.129 1.780 1.586 2.063 A 12+AZ 8 A 13 2.960 2.656 3.017 2.433 1.845 1.607 A 14 25 22 15 24 13 14 A 15 1 2 B 2 1 B 3 1 B 5 1 1 W 1 4 21 18 19 17 14 W 2 310 303 272 255 209 212 W 3 119 145 126 109 94 72 Ressort: „Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat“ Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 3 2 5 2 4 5 A 4 25 A 5 31 55 37 27 31 A 6 319 352 529 432 455 584 A 7 8 32 9 33 8 22 A 9 360 325 580 430 503 628 A 10 34 42 46 47 46 56 A 13 54 39 27 49 55 71 Ressort: „Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie" Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 7 2 4 6 2 9 A 9 1 1 A 10 5 6 1 21 A 13 17 32 13 7 14 12 Ressort: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 6 3 1 1 4 A 7 1 2 1 A 8 11 10 11 6 A 9 6 5 3 4 A 10 49 18 21 27 33 29 A 13 88 54 32 39 40 34 A 14 1 3 5 1 Anlage 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9674 Ressort: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 9 * * * * 1 A 13 * * * * 16 14 A 14 * * * * 2 1 * Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wurde am 10.10.2013 errichtet. Ressort: „Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A6 2 2 2 A7 10 33 12 31 A9 4 6 5 6 A10 51 80 60 90 60 85 A13 50 37 43 41 50 55 A14 1 Ressort: „Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration“ Besoldungsgruppe Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 A 3 1 A 6 32 25 24 26 24 25 A 9 18 16 3 11 13 9 A 10 1 1 2 2 A 13 15 14 7 6 2 9 A 14 1 R 1 4 1 1 1 Anlage 1 Anlage 2 Hinweis: Hier wurde – nach dem Kontext der Fragestellung – auf Veranstaltungen abgestellt, bei denen Ernennung und Vereidigung erfolgten. Da derartige Veranstaltungen nicht stattfanden, sind Veranstaltungen aufgeführt, bei denen nur eine Vereidigung erfolgte. Entsprechend der Fragestellung wurden nur Veranstaltungen erfasst, bei denen die Vereidigung durch Mitglieder der Staatsregierung vorgenommen wurde. Hinsichtlich der Kosten sind nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden, tatsächlich aufgewendeten Sachkosten aufgeführt. Reine kalkulatorische Kosten, wie z.B. zeitanteilige Personalkosten, fiktive Raummiete, sind hingegen nicht mit einbezogen. Ressort: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Datum der Veranstaltung Art der Veranstaltung (Ernennung und Vereidigung/ nur Vereidigung) Anzahl der vereidigten Beamten geplante Kosten tatsächliche Kosten 24.07.10 Zentrale Vereidigung 1.261 40.000,00 € 37.510,40 € 16.07.11 Zentrale Vereidigung 1.269 50.000,00 € 48.838,45 € 23.06.12 Zentrale Vereidigung 1.350 50.000,00 € 49.648,31 € 27.07.13 Zentrale Vereidigung 1.235 60.000,00 € 55.101,17 € 26.04.14 Zentrale Vereidigung 1.244 60.000,00 € 53.545,37 € 11.07.15 Zentrale Vereidigung 1.249 60.000,00 € 53.359,53 € Ressort: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Datum der Veranstaltung Art der Veranstaltung (Ernennung und Vereidigung/ nur Vereidigung) Anzahl der vereidigten Beamten geplante Kosten tatsächliche Kosten 17.10.14 nur Vereidigung 958 23.000,00 € 21.210,37 € 12.10.2015* nur Vereidigung 1.230 29.000,00 € 24.887,37 € *) noch nicht vollständig abgerechnet; es fehlen noch die Rechnung über die Reinigung des Saals (rund 500 €) und die Abrechnungen der individuell anreisenden Anwärter/-innen. Anmerkung: Die Organisation des Vereidigungstermins und die Teilnahme daran verursacht keine „entgangene Arbeitszeit“. Die Organisation ist für die beteiligten Mitarbeiter/-innen eine Dienstaufgabe. Für die Anwärter/-innen ist eine Vereidigung zwingend und daher die Teilnahme verpflichtend. Drucksache 17/9674 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 3 Hinweis: Hinsichtlich der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit wird bei den Fragen 5 a und 5 c auf die jährliche Berichterstattung der Staatskanzlei an den Landtag zur sog. „Kaub-Anfrage“ (Berichtsbeschluss des Landtags vom 15.07.1975, Drs. 8/1170) verwiesen. Darüber hinausgehende tatsächlich aufgewendete Sachausgaben für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei und der einzelnen Ministerien sind in unten stehender Tabelle gesondert ausgewiesen. Das für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzte Personal ist in Vollzeitstellenäquivalenten jeweils zum Stichtag 01.07. eines jeden Jahres angegeben. Für die Pressearbeit in den ehemals beiden Staatsministerien für Unterricht und Kultus bzw. für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie seit der Umressortierung im Jahr 2013 im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurden jährlich rd. 25.000 EUR an Sachkosten für Fotografen zur Begleitung einzelner Termine, Mediascreening und Pressekonferenzen ausgegeben. Eine konkrete Aufschlüsselung ist nicht möglich. Frage 5 a Sachkosten im Jahr Staatskanzlei/Staatsministerium Kostenart 2010 2011 2012 2013 2014 StaatskanzleiStK Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1.078.575,09 € 804.505,63 € 829.747,18 € 766.734,53 € 892.190,19 € Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr StMI Pressearbeit 5.870,00 € 22.110,00 € 14.810,00 € 14.190,00 € 16.370,00 € Staatsministerium der Justiz StMJ Pressearbeit 13.930,62 € 9.147,05 € 1.782,16 € 7.127,02 € 9.094,92 € Staatsministerium für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst StMBW Pressearbeit rd. 25.000 € rd. 25.000 € rd. 25.000 € rd. 25.000 € rd. 25.000 € Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat StMFLH Pressearbeit 25.046,22 € 35.298,02 € 9.268,81 € 13.893,23 € 13.347,79 € Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie StMWi Pressearbeit 33.173,02 € 34.381,05 € 44.563,55 € 57.430,57 € 71.971,03 € Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV Pressearbeit 22.180,17 € 23.101,38 € 828,31 € 6.553,60 € 1.769,66 € Staatsministerium für Gesundheit und Pflege StMGP Presseveranstaltungen * * * * 6.660,19 € Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten StMELF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 30.391,28 € 33.609,11 € 31.390,22 € 31.263,85 € 30.705,05 € Staatsministerium für Arbeit und Soziales StMAS Pressearbeit 10.278,61 € 10.053,42 € 7.308,78 € 4.725,93 € 10.963,28 € * Das StMGP wurde am 10.10.2013 errichtet. Frage 5 b Personal in Vollzeitstellenäquivalenten 01.07.10 01.07.11 01.07.12 01.07.13 01.07.14 StK 15,10 15,60 16,60 19,10 19,10 StMI 10,00 10,00 11,80 11,30 12,80 StMJ 4,30 3,80 4,30 4,30 4,60 StMBW 9,50 9,80 11,00 10,50 10,00 StMFLH 10,50 10,50 13,00 12,00 12,50 StMWi 10,70 10,80 12,30 14,37 14,37 StMUV 10,30 12,30 9,00 9,00 7,60 StMGP * * * * 11,00 StMELF 11,60 12,60 13,27 12,47 12,47 StMAS 11,90 14,40 16,50 15,02 13,75 * Das StMGP wurde am 10.10.2013 errichtet. Frage 5 c Kosten für die Beauftragung externer PR-Agenturen, Journalisten, usw. 2010 2011 2012 2013 2014 StK 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € StMI 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.370,00 € 77.060,00 € StMJ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € StMBW 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € StMFLH 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € StMWi 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € StMUV 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € StMGP * * * * 0,00 € StMELF 41.566,24 € 12.535,94 € 8.482,32 € 20.478,79 € 39.479,75 € StMAS 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € * Das StMGP wurde am 10.10.2013 errichtet.