Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.01.2016 Zu 1.: Da praktisch alle Flüchtlinge über Mobiltelefone und Smartphones verfügen, sind in vielen bayerischen Einrichtungen sog. Hotspots eingerichtet. Es handelt sich hier in der Regel um unlimitierte und kostenlose Angebote, die es den Asylbewerbern ermöglichen, mit ihrem Heimatland und ihren Familien dort zu kommunizieren. Sowohl von der Deutschen Telekom als auch von Vodafone liegen Angebote für die kostenlose Zurverfügungstellung von WLAN in den Einrichtungen vor, die bereits teilweise installiert wurden. Selbst in den Notunterkünften werden von den Kreisverwaltungsbehörden z. T. temporäre Hotspots eingerichtet und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auch wird dafür gesorgt, dass genügend Stromsteckdosen vorhanden sind, um die Mobiltelefone und Smartphones immer aufladen zu können. Darüber hinaus sind in den großen Einrichtungen Internetcafés eingerichtet und Computer für den Sprachunterricht können in den unterrichtsfreien Zeiten von den Bewohnern privat verwendet werden. Diese Angebote werden zwar angenommen , sind jedoch erfahrungsgemäß nicht überlaufen , da die Flüchtlinge bevorzugt das eigene Mobiltelefon, Smartphone oder Tablet nutzen. Aufgrund des erheblichen Zugangs von täglich mehreren Tausend Flüchtlingen kann es nicht in allen Dependancen und Notunterkünften Hotspots und kostenloses WLAN geben . Oberste Priorität ist, für eine möglichst angemessene Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen und hierfür alle verfügbaren Ressourcen einzusetzen. Erst dann können weitere Angebote in Angriff genommen werden. Zu 2.: Die Einrichtung von Festnetzanschlüssen für Internet oder Telefon sowohl in Aufnahmeeinrichtungen als auch in Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen ist hingegen nicht möglich. Es wäre logistisch, organisatorisch, bezüglich der Haftungsfrage nicht durchführbar und auch nicht sinnvoll, in Einrichtungen, in denen die Flüchtlinge keine eigene abgrenzbare Wohnsituation haben und oft nur für einen überschaubaren Zeitraum wohnen, einen Festnetzanschluss zuzulassen. Abgesehen davon besteht auch vonseiten der Asylbewerber nach der Erfahrung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration kein großes Interesse an Festnetzanschlüssen, sondern im Gegenteil praktisch ausschließlich an Angeboten im Mobilfunkbereich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9676 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 05.11.2015 Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften Für Flüchtlinge und Asylbewerber stellt das Internet die wichtigste Kommunikations- und Informationsmöglichkeit dar. Auch ist dieses neben den Kontakten über das Mobilfunknetz die einzige Möglichkeit, aktuelle Neuigkeiten aus der Heimat zu erfahren. Allerdings scheinen dabei je nach Status, Unterbringungsart und Regierungsbezirk unterschiedliche Handlungsanweisungen zu bestehen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Gibt es bei der Möglichkeit zur Einrichtung von Internetund Telefonfestnetzanschlüssen für die Bewohner in zentralen oder dezentralen Unterkünften unterschiedliche Handhabungen je nach Status, Unterbringungsart und zuständiger Behörde in Bayern? 2. Gibt es vonseiten von Behörden Verbote zum Abschluss von Telekommunikationsverträgen im Festnetzbereich?