4. Wie werden die Kosten für sehr teuere Medikamente sowie auch für seltene, schwere Erkrankungen, die u.U. teure Maßnahmen erforderlich machen, von den forensischen Kliniken finanziert? a) Gibt es für diese oder andere Zwecke ein „Zusatzbudget “? b) Gab es in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme für teuere Behandlungen oder Zahnbehandlungen? 5. Für welche Krankheiten oder Behandlungen fallen in besonders hohem Maße Kosten in Maßregelvollzugseinrichtungen an (nicht psychiatrische oder psychotherapeutische Versorgung)? a) Wie werden diese Kosten finanziert? 6. In welcher Höhe wurden von den Maßregelvollzugseinrichtungen in den letzten zehn Jahren Kosten für Medikamente bezahlt (aufgeschlüsselt nach Maßregelvollzugseinrichtungen )? a) Gab es in den vergangenen Jahren Fälle, in denen die Kosten für Medikamente nicht übernommen wurden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.01.2016 Vorbemerkung zur Beantwortung nachfolgender Fragen: Seit dem 1. Januar 2007 erfolgt die Kostenerstattung für Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Form der Budgetierung, d. h. auf Basis eines für jeweils ein Kalenderjahr vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags (Budget). Durch das Budget sind alle anfallenden notwendigen Kosten des Maßregelvollzugs für das entsprechende Jahr pauschal abgegolten. Die Fachaufsichtsbehörde verhandelt mit den Trägern der Maßregelvollzugseinrichtungen die Budgets im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Vor dem Jahr 2007 wurden die Kosten im Rahmen einer nachträglichen Kostenerstattung beglichen. 1. In welcher Höhe werden von den Bezirken oder der Staatsregierung Kosten für die Patientinnen und Patienten in den einzelnen Maßregelvollzugsanstalten übernommen? Die Kostentragung obliegt gemäß Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) dem Freistaat Bayern. Für den Maßregelvollzug sind im Staatshaushalt 2015/2016 rd. 280,6 Mio. Euro bzw. rd. 288,5 Mio. Euro veranschlagt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9678 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina, Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.11.2015 Kosten für medizinische Versorgung in Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern Gemäß Art. 7 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes gilt: „Die untergebrachte Person hat Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen , medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung und Versorgung mit Hilfsmitteln nach Maßgabe der Art. 59 bis 61, 63 und 64 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG)“. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung in dem Artikel „Unter Verschluss“ vom 12.10.2015 bezüglich zweier verstorbener psychisch kranker Straftäterinnen mit chronischen Grunderkrankungen fragen wir die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe werden von den Bezirken oder der Staatsregierung Kosten für die Patientinnen und Patienten in den einzelnen Maßregelvollzugsanstalten übernommen? a) Aus welchen Posten und in welchem Verhältnis setzen sich die Kosten in den einzelnen forensischen Kliniken in Bayern genau zusammen? b) Wie hoch ist der Tagessatz für die Unterbringung pro Patientin oder Patient in den einzelnen forensischen Kliniken in Bayern, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1989 bis 2015? 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die medizinische (nicht psychiatrische, aber einschließlich zahnärztliche) Versorgung pro Patientin und Patient, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1989 bis 2015 sowie nach den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen ? 3. Wie werden die durchschnittlich zu erwartenden Kosten für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, die über die Versorgung durch psychiatrisches und psychotherapeutisches Fachpersonal hinausgeht, von den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen errechnet? a) Wie werden die durchschnittlich zu erwartenden Kosten für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, die über die Versorgung durch psychiatrisches und psychotherapeutisches Fachpersonal hinausgeht, von den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen finanziert? b) Inwieweit wird die zukünftige Finanzierung der Kosten für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten nach einer Überprüfung der tatsächlich angefallenen Kosten angepasst? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9678 a) Aus welchen Posten und in welchem Verhältnis setzen sich die Kosten in den einzelnen forensischen Kliniken in Bayern genau zusammen? Durch das Jahresbudget werden alle anfallenden notwendigen Kosten des Maßregelvollzugs, d.h. Sach- und Personalkosten , für das entsprechende Jahr pauschal abgegolten. Der Personalkostenanteil in Maßregelvollzugseinrichtungen beträgt dabei rd. 75 % des Budgets. b) Wie hoch ist der Tagessatz für die Unterbringung pro Patientin oder Patient in den einzelnen forensischen Kliniken in Bayern, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1989 bis 2015? Bei den angegebenen Tagessätzen handelt es sich um rechnerische Tagessätze, da die Finanzierung der Betriebskosten der forensischen Einrichtungen in Bayern nicht über Tagessätze erfolgt, sondern über das Budget ausbezahlt wird. Die Tagessätze errechnen sich aus der Summe der Budgets der Maßregelvollzugseinrichtung dividiert durch die Gesamt-Berechnungstage in Bayern für das jeweilige Jahr. Jahr Durchschnittliche Tagessätze für die lfd. Unterbringung im Maßregelvollzug in Euro 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 189,67 203,94 210,52 209,24 206,08 209,91 212,31 209,82 206,40 205,00 201,73 213,45 215,82 230,12 235,64 232,76 230,29 243,60 253,56 *) 263,48 *) *) vorläufig, da die Mehr- oder Minderbelegungsausgleiche noch nicht vorliegen. Als Berechnungsgrundlage wurden die in den Budgetverhandlungen vereinbarten Berechnungstage verwendet. Für die Jahre 1989–1995 liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) keine Daten vor. Im Hinblick auf den damit verbundenen erheblichen Rechercheaufwand wurde von einer nachträglichen Ermittlung der Tagessätze für diesen Zeitraum abgesehen. 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die medizinische (nicht psychiatrische, aber einschließlich zahnärztlicher) Versorgung pro Patientin und Patient, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1989 bis 2015 sowie nach den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen? Die Staatsregierung weist darauf hin, dass zur Beantwortung der Fragen Dokumente herangezogen werden mussten , für die unterschiedliche Aufbewahrungsfristen gelten. Für behandlungsbezogene Dokumente wie Behandlungsakten wird eine Frist von 30 Jahren empfohlen, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von verwaltungsbezogenen Dokumenten wie Buchungsbelege (Rechnungen, Lohn- und Gehaltslisten ) beträgt dagegen zehn Jahre. Daher können keine Daten für den gesamten Zeitraum 1989 bis 2015 vorgelegt werden, sondern allenfalls seit 2005. Zudem erfolgte vor dem Jahr 2007 eine nachträgliche Kostenerstattung ; ab dem Jahr 2007 werden die Kosten im Rahmen der Budgetierung beglichen. Für eine Beantwortung der Frage 2 können daher lediglich die ab dem Jahr 2008 generierten Informationen dienen. Die nachfolgenden Angaben der Jahre 2008 bis 2014 wurden dem Kostennachweis der Maßregelvollzugseinrichtungen entnommen. Ausgewertet wurden die Angaben der Kostenaufstellung nach dem Kalkulationsschema für den Fachbereich Forensik für den „medizinischen Bedarf“ sowie „Arzneimittel“ (s. Antwort zu Frage 6). Eine getrennte Betrachtung für die medizinische (nicht psychiatrische, aber einschließlich zahnärztliche) Versorgung pro Patient und Jahr ist nur äußerst begrenzt möglich. Unter „Medizinischer Bedarf“ werden beispielsweise Aufwendungen für Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf), Kosten der Lieferapotheke, Blut, Blutkonserven und Blutplasma, Verbandmittel , Heil- und Hilfsmittel, ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente, Laborbedarf, Untersuchungen in fremden Instituten, den Bedarf für EKG, EEG, Sonographie oder Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte u. v. m. erfasst. Eine differenzierte Analyse, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer psychiatrischen oder einer somatischen Erkrankung entstanden sind, kann nicht erfolgen. Nicht berücksichtigt sind die Personalkosten für in forensischen Kliniken festangestellte Ärztinnen oder Ärzte der Fachrichtung Innere Medizin oder Allgemeinmedizin . Auch werden Kosten der Basisversorgung, die in jeder Maßregelvollzugseinrichtung durch die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie durch allgemeinmedizinische Tätigkeiten gewährleistet wird, nicht erfasst. Weiter sind die Aufwendungen für die Bereiche „Medizinischer Bedarf“ sowie „Arzneimittel“ (s. Antwort zuFrage 6) von der Größe der Einrichtung abhängig. Die jährlichen Aufwendungen (2008 bis 2014) wurden daher zumindest zu den Berechnungstagen in Bezug gesetzt. Daraus ergeben sich die Aufwendungen pro Patient und Jahr in Euro. Maßregelvollzugsein - richtung Medizinischer Bedarf pro Patientin/Patient in Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Isar-Amper- Klinikum München Ost 9.377 10.229 7.857 7.796 9.517 6.956 9.466 Isar-Amper- Klinikum Taufkirchen (Vils) 5.736 5.198 6.121 7.221 6.674 8.075 8.832 Inn-Salzach- Klinikum Wasserburg 5.050 5.858 6.078 5.783 5.176 5.513 6.468 Mainkofen 3.318 4.648 5.484 4.575 3.901 3.959 4.062 Straubing 2.703 2.957 3.125 3.114 3.063 3.300 3.189 Parsberg II 3.854 4.648 7.026 6.994 4.831 5.966 5.349 Regensburg (inkl. Parsberg III) 5.427 4.837 4.691 5.726 6.320 7.623 7.678 Bayreuth 3.691 4.428 3.989 4.940 4.575 4.928 4.904 Ansbach 3.997 4.154 3.331 3.803 4.274 4.100 2.645 Erlangen 4.208 3.175 3.826 4.503 5.986 5.444 8.586 Lohr am Main 4.544 4.299 3.976 5.212 4.823 4.365 4.621 Werneck 2.277 3.408 3.534 4.602 6.850 6.853 7.733 Kaufbeuren 6.833 6.504 5.997 6.603 7.909 6.225 6.613 Günzburg 2.210 1.914 6.689 3.859 3.344 4.133 3.586 Gesamt Bayern 63.222 66.257 71.725 74.731 77.244 77.441 83.733 Gesamtbayerischer Durchschnitt pro Patient 4.516 4.733 5.123 5.338 5.517 5.532 5.981 Drucksache 17/9678 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Staatsregierung weist darauf hin, dass aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Patientinnen und Patienten , ihrer Erkrankungen und ihrer Altersstruktur die Aufwendungen nicht nur zwischen den Einrichtungen, sondern ebenso innerhalb der Einrichtungen über die Jahre variieren. 3. Wie werden die durchschnittlich zu erwartenden Kosten für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, die über die Versorgung durch psychiatrisches und psychotherapeutisches Fachpersonal hinausgeht, von den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen errechnet? Die zu erwartenden Kosten fußen im Wesentlichen auf den Erfahrungen der Vorjahre und den Erkenntnissen des gegenwärtigen Budgetzeitraums. Zudem werden beispielsweise bevorstehende Gesetzesänderungen oder kostenintensive Behandlungsmethoden berücksichtigt. a) Wie werden die durchschnittlich zu erwartenden Kosten für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, die über die Versorgung durch psychiatrisches und psychotherapeutisches Fachpersonal hinausgeht, von den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen finanziert? Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets . b) Inwieweit wird die zukünftige Finanzierung der Kosten für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten nach einer Überprüfung der tatsächlich angefallenen Kosten angepasst? Nach Ablauf des jeweiligen Rechnungszeitraums wird die Mittelverwendung der jeweiligen Maßregelvollzugseinrichtung geprüft. Damit wird für die folgende Budgetverhandlung sichergestellt, dass eine Orientierung an den Ist-Kosten der Vorperiode erfolgen kann. 4. Wie werden die Kosten für sehr teure Medikamente sowie auch für seltene, schwere Erkrankungen, die u. U. teure Maßnahmen erforderlich machen, von den forensischen Kliniken finanziert? Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets . a) Gibt es für diese oder andere Zwecke ein „Zusatzbudget “? In den Budgetvereinbarungen ist festgehalten, dass im Fall einer medizinisch zwingend erforderlichen antiviralen Behandlung für HIV-/AIDS-Patienten, bei Transplantationen, Dialysebehandlungen , Chemotherapie sowie Strahlenbehandlung und Behandlungen mit kostenintensiven Blutprodukten sowie außergewöhnlich kostenintensiven Krankenhausbehandlungen (über 20.000 Euro Kosten je Behandlung) die Kosten nachträglich – abzüglich eines Betrages von 10.000 Euro je Patient oder Patientin und Kalenderjahr – durch das BStMAS, zukünftig durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales als Fachaufsichtsbehörde, auf Antrag erstattet werden. b) Gab es in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme für teure Behandlungen oder Zahnbehandlungen? Eine Abfrage bei den Trägern der Maßregelvollzugsanstalten über den Bayerischen Bezirketag hat keine Schwierigkeiten, wie sie in Frage 4 b beschrieben sind, ergeben . 5. Für welche Krankheiten oder Behandlungen fallen in besonders hohem Maße Kosten in Maßregelvollzugseinrichtungen an (nicht psychiatrische oder psychotherapeutische Versorgung)? Es wird auf die aufgeführten Fälle in Frage 4 a verwiesen. Darüber hinaus ist auch die Behandlung von Hepatitis-C kostenintensiv. a) Wie werden diese Kosten finanziert? Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets oder ggf. in bestimmten Fällen über das „Zusatzbudget “, wie bei Frage 4 a ausgeführt. 6. In welcher Höhe wurden von den Maßregelvollzugseinrichtungen in den letzten zehn Jahren Kosten für Medikamente bezahlt (aufgeschlüsselt nach Maßregelvollzugseinrichtungen)? Zur Datenerhebung gelten die Ausführungen zu Frage 2. Maßregelvollzugsein - richtung Arzneimittel pro Patientin/Patient in Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Isar-Amper- Klinikum München Ost 1.319 1.287 1.326 1.154 1.455 1.247 2.269 Isar-Amper- Klinikum Taufkirchen (Vils) 881 818 1.184 1.164 707 2.300 1.937 Inn-Salzach- Klinikum Wasserburg 1.401 1.718 1.605 1.485 1.037 1.192 937 Mainkofen 909 1.190 980 896 934 952 925 Straubing 891 813 909 968 1.086 1.087 872 Parsberg II 325 398 533 496 456 414 219 Regensburg (inkl. Parsberg III) 631 700 707 636 595 657 575 Bayreuth 1.380 1.656 1.502 1.399 1.674 1.526 1.045 Ansbach 990 915 824 681 489 646 485 Erlangen 697 654 554 537 668 630 576 Lohr am Main 777 1.829 1.599 2.421 1.655 1.480 1.325 Werneck 683 1.418 1.671 2.030 4.157 2.470 3.483 Kaufbeuren 1.546 1.507 1.555 1.674 2.862 1.417 1.041 Günzburg 521 545 872 686 764 566 771 Gesamt Bayern 12.951 15.447 15.821 16.228 18.541 16.582 16.460 Gesamtbayerischer Durchschnitt pro Patient 925 1.103 1130 1.159 1.324 1.184 1.176 Auch hier weist die Staatsregierung darauf hin, dass aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Patientinnen und Patienten, ihrer Erkrankungen und ihrer Altersstruktur die Aufwendungen nicht nur zwischen den Einrichtungen, sondern ebenso innerhalb der Einrichtung über die Jahre variieren. a) Gab es in den vergangenen Jahren Fälle, in denen die Kosten für Medikamente nicht übernommen wurden? Medikamente, die medizinisch indiziert und ärztlich verordnet sind, werden von den Maßregelvollzugseinrichtungen für den Patienten kostenfrei übernommen. Fälle, wie in Frage 6 a beschrieben, sind der Staatsregierung nicht bekannt.