tigung ergeben sich aus dem Projektaufruf des BBSR vom 5. Oktober 2015. Die Auswahl der Fördermaßnahmen sowie die spätere Programmabwicklung obliegen ebenfalls ausschließlich – in Abstimmung mit dem BMUB – dem BBSR. Die Frist für die Kommunen zur Abgabe von Projektvorschlägen ist am 13. November 2015 abgelaufen. Die Mitwirkung der Länder ist auf eine Stellungnahme beschränkt, die in diesem Fall durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (OBB) erstellt wird. Eine Beschränkung der Antragsberechtigung im Rahmen des Förderprogramms ist aus Sicht der OBB nicht erkennbar. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass sich für dieses – nach derzeitigem Stand einmalige – Sonderprogramm des Bundes bei 100 Millionen Euro Fördervolumen bayernweit 87 Städte und Gemeinden bzw. bundesweit fast 1.000 Kommunen bewerben. Zu 2.: Beim Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ handelt es sich um ein reines Bundesprogramm, welches ohne Beteiligung der Länder durch das BMUB und das BBSR ausgelobt wurde. Die Programmveröffentlichung erfolgte durch eine Pressemitteilung des BMUB am 5. Oktober 2015 (siehe Anlage 1). Zusätzlich befand sich der Projektaufruf auch auf der Internetseite des BMUB und des BBSR. Um die Information über das neue Förderprogramm breit zu streuen, hat der Bund die kommunalen Spitzenverbände über den erfolgten Programmaufruf informiert. Zu 3.: Der OBB wurden 87 Projektanträge von Kommunen aus Bayern zur Stellungnahme übermittelt. Eine nach Regierungsbezirken und Landkreisen geordnete Aufstellung der Kommunen findet sich in der Anlage 2. Zu 4.: Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms stellt der Bund in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) 100 Millionen Euro für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für die soziale Integration in der Kommune zur Verfügung. Die Mittel werden den Kommunen für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in drei Jahresraten von 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt. Mit einer Projektauswahl bzw. Förderentscheidung durch den Bund ist Ende Januar/Februar 2016 zu rechnen. Ob und ggf. in welcher Form die zur Verfügung stehenden Programmmittel proportional auf die Länder verteilt werden, ist nicht bekannt. Angesichts der zahlreichen Programmbewerbungen ist nicht abzusehen, in welchem Umfang bayerische Kommunen von dem Förderprogramm profitieren können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9694 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 18.12.2015 Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Voraussetzungen müssen Kommunen erfüllen, um für das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur antragsberechtigt zu sein? 2. Wann und auf welchem Wege haben bayerische Kommunen von der Möglichkeit einer Förderung im Zuge des Zukunftsprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfahren ? 3. Wie viele bayerische Kommunen haben sich fristwahrend um Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beworben (bitte einzeln aufgelistet nach Landkreisen)? 4. Auf welche Summe belaufen sich die Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für bayerische Kommunen (bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.01.2016 Zu 1.: Beim Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ handelt es sich um ein reines Bundesprogramm, das einmalig im Jahr 2015 ohne Beteiligung der Länder durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das dem BMUB unterstellte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ausgelobt wurde. Die Bedingungen für die Auslobung und die Antragsberech- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9694 Anlage 1 Drucksache 17/9694 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 2 Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ der Obersten Baubehörde zur Stellungnahme übermittelte Anträge gegliedert nach Landkreisen Oberbayern Landkreis Kommune Landkreis Altötting Stadt Altötting Landkreis Berchtesgadener Land Stadt Freilassing Landkreis Dachau Stadt Dachau Landkreis Ebersberg Gemeinde Vaterstetten Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Emmering Landkreis Garmisch-Partenkirchen Stadt Garmisch-Partenkirchen Markt Murnau a. Staffelsee Landkreis Mühldorf Stadt Mühldorf a. Inn Stadt Neumarkt-Sankt Veit Landkreis München Stadt Garching Gemeinde Ottobrunn Gemeinde Unterhaching Landkreis Rosenheim Markt Bruckmühl Landkreis Weilheim-Schongau Stadt Penzberg Niederbayern Landkreis Kommune Landkreis Deggendorf Stadt Deggendorf Landkreis Freyung-Grafenau Markt Perlesreuth Markt Schönberg Stadt Landshut Stadt Landshut Landkreis Landshut Stadt Geisenhausen Stadt Rottenburg a .d. Laaber Landkreis Regen Stadt Regen Stadt Zwiesel Stadt Straubing Stadt Straubing Oberpfalz Landkreis Kommune Landkreis Amberg-Sulzbach Stadt Auerbach i. d. Opf. Landkreis Cham Stadt Bad Kötzing Stadt Cham Landkreis Neumarkt Stadt Freystadt Stadt Zwiesel Landkreis Tirschenreuth Gemeinde Brand Gemeinde Ebnath Markt Wiesau Stadt Weiden i. d. Opf. Stadt Weiden i. d. Opf. Oberfranken Landkreis Kommune Stadt Bamberg Stadt Bamberg Landkreis Bamberg Gemeinde Oberhaid Stadt Bayreuth Stadt Bayreuth Landkreis Bayreuth Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge Stadt Betzenstein Gemeinde Bischofsgrün Gemeinde Emtmannsberg Stadt Goldkronach Markt Weidenberg Landkreis Coburg Gemeinde Ahorn Stadt Rödental Landkreis Forchheim Stadt Forchheim Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9694 Oberfranken Stadt Gräfenberg Markt Hiltpoldstein Landkreis Hof Markt Bad Steben Stadt Hof Stadt Naila Stadt Schauenstein Markt Stammbach Markt Zell i. Fichtelgebirge Landkreis Kronach Stadt Kronach Stadt Ludwigstadt Landkreis Kulmbach Stadt Kulmbach Landkreis Wunsiedel Stadt Marktleuthen Stadt Marktredwitz Stadt Schönwald Stadt Selb Stadt Wunsiedel Mittelfranken Landkreis Kommune Stadt Fürth Stadt Fürth Landkreis Fürth Markt Wilhermsdorf Landkreis Neustadt a. Aisch-Bad Windsheim Stadt Scheinfeld Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg Landkreis Nürnberger Land Stadt Altdorf b. Nürnberg Landkreis Roth Gemeinde Georgesgmünd Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Stadt Gunzenhausen Unterfranken Landkreis Kommune Landkreis Aschaffenburg Markt Goldbach Landkreis Haßberge Stadt Eltmann Gemeinde Knetzgau Gemeinde Wonfurt Stadt Zeil a. Main Landkreis Kitzingen Markt Markt Einersheim Stadt Volkach Landkreis Main-Spessart Markt Triefenstein Landkreis Miltenberg Markt Bürgstadt Stadt Erlenbach a. Main Stadt Miltenberg Landkreis Rhön-Grabfeld Gemeinde Hendungen Stadt Mellrichstadt Stadt Ostheim v. d. Rhön Landkreis Würzburg Markt Reichenberg Schwaben Landkreis Kommune Stadt Augsburg Stadt Augsburg Landkreis Augsburg Stadt Schwabmünchen Stadt Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren Stadt Neu-Ulm Stadt Neu-Ulm Landkreis Oberallgäu Gemeinde Wilpoldsried