7. Wie viele Landwirte im Einzugsgebiet des Fränkischen Seenlandes, als sogenanntes „ sensibles Gebiet“, nehmen nicht an irgendwelchen Maßnahmen zum Gewässerschutz teil und was sind die Gründe dafür? 8. Wurden in den Jahren seit 2012 zur Pflege und Reinigung des Strandbereiches notwendige Gerätschaften angeschafft , wie viel Euro wurden hierfür ausgegeben und wie viel Geld ist jährlich für die Beschaffung und Instandhaltung dieser Geräte vorgesehen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.01.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. In welchen Abständen finden die Seenlandkonferenzen statt, wann findet die nächste Konferenz statt und mit welchen Beteiligten? Im November 2009 und im Mai 2010 fanden Seenlandkonferenzen statt. Weitere Konferenzen sind derzeit nicht geplant. 2. Wie viel Phosphat wurde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in die Fränkischen Seen eingeleitet, aufgeschlüsselt nach: a) Seen, b) Jahren und c) dem Anteil der Einleitungen durch Kläranlagen und Oberflächenwasser , aus welcher Quelle stammen diese Zahlen und wie erklärt sich die Staatsregierung ggf. den Unterschied zu den Zahlen des Jülicher Forschungszentrums ? Hinweis: Die Antwort bezieht sich auf den Altmühlsee, den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee. Der Rothsee wird hier nicht behandelt, da er nicht Thema der Seenlandkonferenzen war. Die exakte Erhebung von Stofffrachten in Fließgewässern erfordert sehr enge Messintervalle für Abflussmengen und Stoffkonzentrationen, um die oft raschen Veränderungen zu registrieren. Dieser hohe Messaufwand ist in der Routineüberwachung nicht zu leisten und für die nötige grundsätzliche Einschätzung nicht unbedingt erforderlich. Eine Alternative bietet die Ermittlung langjähriger Mittelwerte auf der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9698 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 05.11.2015 Maßnahmen zur Steigerung der Gewässerqualität im Fränkischen Seenland Bezug nehmend auf den Beschluss des Landtags vom 22.2.2011 Drs. 16/7523 und den Bericht des damaligen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 18.12.2012 frage die Staatsregierung: 1. In welchen Abständen finden die Seenlandkonferenzen statt, wann findet die nächste Konferenz statt und mit welchen Beteiligten? 2. Wie viel Phosphat wurde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in die Fränkischen Seen eingeleitet, aufgeschlüsselt nach: a) Seen, b) Jahren und c) dem Anteil der Einleitungen durch Kläranlagen und Oberflächenwasser, aus welcher Quelle stammen diese Zahlen und wie erklärt sich die Staatsregierung ggf. den Unterschied zu den Zahlen des Jülicher Forschungszentrums? 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Staatsregierung in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 ergriffen, um den Phosphatgehalt in den Fränkischen Seen zu reduzieren, welche konkreten Maßnahmen sind künftig noch geplant und wie hoch sind die Kosten dafür? 4. Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, um ein wiederholtes Fischsterben wie im Jahr 2014 am Überleiter zum Brombachsee zu verhindern, wie hoch sind die Kosten hierfür und wer soll diese Kosten tragen? 5. Wie sind die Umsetzungsfortschritte seit dem vom damaligen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vorgelegten Bericht vom 18.12.2012 im Hinblick auf kommunale Kläranlagen, Kleinkläranlagen und restliche Anschlüsse an kommunale Kanalnetze, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2012, 2013, 2014? 6. Wie sind die Umsetzungsfortschritte seit dem vom damaligen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vorgelegten Bericht vom 18.12.2012 im Hinblick auf die Anzahl der Landwirte, die KULAP-Maßnahmen (KULAP = Kulturlandschaftsprogramm ) oder Agrarumweltmaßnahmen in Anspruch nehmen, und wie hoch sind die Fördermittel, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2012, 2013, 2014? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9698 Basis von Messungen in bedeutend längeren Intervallen. Langjährige Mittel geben jedoch keine Auskunft über Besonderheiten von Einzeljahren. a) Aufgeschlüsselt nach Seen und b) aufgeschlüsselt nach Jahren: Da der Altmühlsee nur bei Hochwasser gespeist wird, gelangen nur zu diesem Zeitpunkt Phosphorfrachten in den Altmühlsee bzw. in der Folge in den Kleinen und Großen Brombachsee. Anhand der Routinemessungen wurde ein 20-Jahres-Mittel (1990–2010) für die Phosphorfrachten in den Kleinen und Großen Brombachsee errechnet (siehe Tabelle: Kleiner und Großer Brombachsee). In den Jahren 2012 bis 2014 lief am Wasserwirtschaftsamt Ansbach das Monitoring-Projekt „Fränkische Seen“. In dessen begrenztem Rahmen wurden die exakten Frachten in den Altmühlsee und den Igelsbachsee durch kontinuierliche Messungen ermittelt (siehe Tabelle). Infolge der teilweise extremen Niederschlags- und Abflussverhältnisse , insbesondere im Trockenjahr 2014, zeigten sich bei den jahresbezogenen Frachten deutliche Unterschiede, die sich in langjährigen Mitteln nicht widerspiegeln. Phosphorfrachten – Einleitung in die Fränkischen Seen: G ew äs se r A ltm üh ls ee K le in er B ro m - ba ch se e G ro ße r B ro m - ba ch se e Ig el sb ac hs ee Ja hr d er E rh eb un g 20 12 20 13 20 14 19 90 –2 01 0 19 90 –2 01 0 20 12 20 13 20 14 Wert (kg/a) 13797 13512 760 6100 3800 186 593 61 Art der Erhebung kontinuierliche Messung 20-Jahres- Mittel kontinuierliche Messung Ein Widerspruch zu den Modellergebnissen des Forschungszentrums Jülich besteht nicht. c) Aufgeschlüsselt nach Anteil der Einleitungen durch Kläranlagen und Oberflächengewässer: Bei den in der Tabelle angegebenen Werten handelt es sich um Frachtermittlungen im Gewässer, die keine Unterscheidung nach den Eintragspfaden ermöglichen. Eine derartige Aufschlüsselung ist nur über eine Einzugsgebietsmodellierung realisierbar . Für das Einzugsgebiet der Oberen Altmühl als wesentlicher Zufluss von Altmühlsee und Kleinem und Großem Brombachsee wurden die Nährstoffeintragspfade für den Phosphor modelliert. Modellierung und Messung zeigen eine hohe Übereinstimmung. Das Forschungszentrum Jülich wurde vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit der Erstellung eines Gutachtens zur Aufschlüsselung der Phosphorfracht der Oberen Altmühl in einzelne Nährstoffpfade für einen 10-Jahres-Zeitraum (2000–2010) beauftragt. Demnach gehen im Mittel 61 % des eingetragenen Phosphors auf den direkten Einfluss landwirtschaftlicher Aktivitäten zurück (Erosion, Drainagen und Abschwemmung), 29 % auf eine Restbelastung aus der Abwassereinleitung. Weitere 7 % werden diffus über Grundwasser und Zwischenabfluss eingetragen, 3 % gehen auf sonstige Einflüsse zurück. 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Staatsregierung in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 ergriffen, um den Phosphatgehalt in den Fränkischen Seen zu reduzieren, welche konkreten Maßnahmen sind künftig noch geplant und wie hoch sind die Kosten dafür? Maßnahmen zum Gewässerschutz: •     Sedimenträumung in der Oberen Altmühl und Wieseth im  Jahr 2011 (Menge: 12.200 m³ Sediment; Kosten: 81.000 €). •     Sedimenträumung  im  Zuleiter  zum Altmühlsee  im  Jahr  2012 (Menge: 5.000 m³ Sediment; Kosten: 80.000 €). •     Verstärkte Ableitung  von  anlaufendem Hochwasser  mit  tendenziell höheren Phosphorfrachten um den Altmühlsee (Sicherung des Abflussprofils der Altmühl am Altmühlsee 10.000 € jährlich). •     Stoffrückhaltung  durch  naturnahe  Umgestaltung  der  Oberen Altmühl seit 2011 (bisher aufgewendet: 376.000 €; langfristig in Planung: 3.344.000 €). Um der Verstärkung der Symptome einer Überdüngung (Ichthyotrophierung) entgegenzuwirken, wurden die Weißfischpopulationen im Altmühlsee seit 2002 und im Kleinen Brombachsee seit 2005 selektiv befischt. Dabei wurden bisher aus dem Altmühlsee 408 Tonnen und aus dem Kleinen Brombachsee 63 Tonnen Fisch entnommen. •     Maßnahmen im Abwasserbereich siehe Antwort 5. Sedimenträumung im Altmühlsee seit 2015 (1.000.000 € Baukosten für Sedimentationsbecken, 200.000 € für Räumung von 25.000 m³ Sediment im Jahr 2015, 500.000 € in der Folge jährlich für Entlandung und landwirtschaftliche Verwertung). Landwirtschaftliche Maßnahmen: Gemäß dem Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden in Gebieten mit signifikanten Anteilen an Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen, um den Zustand der betreffenden Gewässer zu verbessern. Die effektivsten Wirkungen hinsichtlich des Gewässerschutzes werden von ganzjähriger Bodenbedeckung mit Zwischenfruchtanbau, der Mulchsaat (Aussaat in Pflanzenmulch) bei Reihenkulturen, dem Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz sowie der Anpassung der Düngung erwartet. Für eine zielgerichtete, erfolgreiche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Einzugsgebieten der Fränkischen Seen steht im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und des sog. Greening ein breites Portfolio an Gewässerschutzmaßnahmen zur Verfügung. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): In den Jahren 2011 bis 2014 wurden von der Staatsregierung verschiedene KULAP-Maßnahmen angeboten, die zur Reduzierung diffuser Nährstoffeinträge in die Gewässer und somit zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Hervorzuheben sind vor allem die einzelflächenbezogenen KULAP-Maßnahmen auf Ackerflächen A32 „Winterbegrünung “, A33 „Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen“, A34 „Umwandlung von Ackerland in Grünland“ und A35 „Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz“. Die KULAP- Maßnahme A24 „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ auf Grünlandflächen stand in den Jahren 2011, 2013 und 2014 zur Neuantragstellung zur Verfügung. Als weitere wichtige KULAP-Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Nährstoffausträge aus der Fläche ist A11 „Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ zu nennen. Die KULAP-Maßnahme A62/63 „Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren “, die vor allem auf drainierten Flächen zur Verringerung des P-Austrags beiträgt, wurde in den Jahren 2011 sowie 2014 zur Neuantragstellung angeboten. Drucksache 17/9698 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Mit der neuen Förderperiode seit 2015 werden im Rahmen des neuen Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms wieder die bewährten einzelflächenbezogenen Maßnahmen zum Gewässerschutz B28 „Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten“, B30 „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten, B34 „Gewässer- und Erosionsschutzstreifen“ und B35 „Winterbegrünung “ angeboten. Zudem wurden die gewässer- und bodenschonenden Maßnahmen B37 „Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen“ weiter ausgebaut und um die neue Maßnahme B38 „Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen “ ergänzt. Diese Maßnahme wird gegenüber dem herkömmlichen Mulchsaatverfahren mit einem höheren Beitrag gefördert. Ebenso wird die Maßnahme B25/26 „Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung“, die gleichzeitig zur Reduzierung des Nährstoffeintrags in die Gewässer beiträgt, gefördert. Die Entscheidung über im Jahr 2016 sowie Folgejahre neu beantragbare Maßnahmen muss jeweils neu, z. B. anhand verfügbarer Haushaltsmittel, getroffen werden. Eine Abschätzung des Mittelbedarfs für künftige Neuantragstellungen ist nicht möglich. Greening: Seit 2015 sind Greeningpflichtige Betriebe verpflichtet , ökologische Vorrangflächen (öVF) bereitzustellen. Dies kann über mehrere Alternativen, z. B. durch die Anlage von Pufferstreifen zum Gewässerschutz oder durch den Anbau von Zwischenfrüchten, erfüllt werden. Teilweise sind auch Kombinationen von öVF und dem KULAP möglich, die dem Gewässerschutz dienen. Die Finanzierung von Greening-Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Direktzahlungen aus EU-Mitteln, so dass sich für den Freistaat Bayern kein zusätzlicher Mittelbedarf ergibt . Durchgeführte sonstige Maßnahmen: Im Hinblick auf die Festlegung der Schwerpunkte und des Umfangs landwirtschaftlicher Beratungstätigkeiten sowie der Durchführung von konkreten Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffausträge landwirtschaftlicher Flächen finden seit der zweiten Seenlandkonferenz regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe „Landwirtschaft, Agrarökologie“ unter Beteiligung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ansbach und Weißenburg, des Fachzentrums Agrarökologie am AELF Uffenheim, des Bayerischen Bauernverbandes , des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach sowie des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen statt. In diesen Arbeitsgruppensitzungen erfolgt eine Koordinierung der Maßnahmen im Bereich der Arbeitsgruppe „Landwirtschaft, Agrarökologie“. Zur Vorbereitung von gewässerschonenden Maßnahmen wurden von den Wasserberatern und den jeweiligen AELF in Zusammenarbeit mit interessierten landwirtschaftlichen Betrieben zahlreiche Demonstrationsflächen angelegt, z. B. Ansaat von Zwischenfrüchten nach der Getreideernte sowie der Mulchsaat zu Mais im darauffolgenden Frühjahr. Im Rahmen von Führungen wurden im Herbst und Frühjahr die Eignung verschiedener Zwischenfrüchte und entsprechender Mischungen sowie moderne Aussaattechnik vorgestellt und mit Landwirten vor Ort diskutiert. Insgesamt nahmen in den Jahren 2011 bis 2014 im Einzugsgebiet der Fränkischen Seen rund 1.015 Landwirte an 52 Felderbegehungen teil. Dies ermöglichte den Landwirten vor Ort, Erfahrungen für die Praxis zu gewinnen, um betriebsspezifisch angepasste Varianten im eigenen Betrieb umsetzen zu können. Der Kreisberatungsausschuss Ansbach hat die Anlage der Demonstrationsflächen im Landkreis Ansbach finanziell unterstützt . An den regelmäßig abgehaltenen Pflanzenbauveranstaltungen der beiden AELF Ansbach und Weißenburg werden flächendeckend Landwirte über Themen zum Gewässerschutz und über die gewässerrelevanten KULAP-Maßnahmen informiert. Bei den einzelbetrieblichen Beratungen der Wasserberater werden gezielte acker- und pflanzenbauliche Gewässerschutzmaßnahmen sowie deren betriebsbezogene Optimierung zusammen mit den Landwirten besprochen. Schwerpunkte der einzelbetrieblichen Beratungen sind die Düngung, der Erosionsschutz, der Zwischenfruchtanbau und die Mulchsaat sowie die Fördermöglichkeiten durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP). Im Einzugsgebiet der Seen wurden von 2011 bis 2014 von den Wasserberatern rund 650 einzelbetriebliche Beratungen durchgeführt, siehe nachfolgende Tabelle: Veranstaltungen und Beratungen zum Gewässerschutz im Einzugsgebiet des Fränkischen Seenlandes in den Jahren 2011 bis 2014 2011 2012 2013 2014 Pflanzenbautage mit Themen zum Gewässerschutz und Mulchsaat zu Mais Teilnehmer 8 460 11 650 11 680 10 720 Veranstaltungen zur Düngung, Info zur Umstellung auf Ökolandbau, Teilnehmer 3 130 Zwischenfruchtdemoflächen unter Praxisbedingungen auf versch. Standorten 24 25 30 30 Führungen Zwischenfrüchte im Herbst mit Bestands- und Bodenbeurteilung Teilnehmer 8 125 7 130 8 110 7 130 Führungen Maismulchsaat im Juni/Juli mit Beurteilung der Bestände Teilnehmer 4 100 6 110 6 170 6 140 Einzelbetriebliche Beratungen zum Gewässerschutz 100 150 200 200 Alle Maßnahmen wurden öffentlichkeitswirksam über die Homepages der betroffenen AELF, die Tageszeitungen, die Fachpresse sowie über Infomaterial und Flyer der AELF öffentlich bekannt gegeben. Durch das vielfältige Angebot in der Beratung ist sichergestellt , dass die Landwirte über die Fördermöglichkeiten der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) informiert werden und zur Teilnahme an den Programmen gewonnen werden können. Die Beteiligung an den aufgezeigten Maßnahmen geht über die gute fachliche Praxis hinaus und ist freiwillig. Künftig werden in die Beratung bei Greeningpflichtigen Betrieben im Rahmen der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen auch solche Varianten einbezogen, mit denen zusätzliche Synergieeffekte bezüglich Gewässerschutz möglich sind. 4. Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, um ein wiederholtes Fischsterben wie im Jahr 2014 am Überleiter zum Brombachsee zu verhindern, wie hoch sind die Kosten hierfür und wer soll diese Kosten tragen? Nach dem Fischsterben im Überleiter West in den Jahren 2013 und 2014 sind aktuell als Gegenmaßnahmen vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach geplant: •     Unterwasser-Kamerabefahrung  des  Überleiter  West  durch die Wasserwacht Georgensgmünd zur Kartierung der Sedimentablagerungen und des Fischbestands im Überleiter West (Frühjahr 2016). Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9698 •     Ersatz  der  beiden  provisorischen  Belüftungsleitungen  im Überleiter West durch stationäre Anlagen (Frühjahr 2016). Die Gesamtkosten der Maßnahmen liegen bei 20.000 € und werden von der Wasserwirtschaft getragen. 5. Wie sind die Umsetzungsfortschritte seit dem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vorgelegten Bericht vom 18.12.2012 im Hinblick auf kommunale Kläranlagen, Kleinkläranlagen und restliche Anschlüsse an kommunale Kanalnetze, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2012, 2013, 2014? a) Umsetzungsstand Phosphatfällung (Kommunale Kläranlagen ) In das Sonderprogramm zur Nachrüstung von kommunalen Kläranlagen mit Phosphatfällungs-Anlagen wurden zwischenzeitlich 17 Kläranlagen aufgenommen. 2013 wurden keine Anlagen in Betrieb genommen; bis Ende 2014 sind zwischenzeitlich neun Fällungsanlagen in Betrieb gegangen. Für drei Kläranlagen (Kläranlage Aurach, Kläranlage Aurach /Weinberg, Kläranlage Buch am Wald) erfolgt bislang keine Phosphatfällung wegen des geplanten Projekts „Zentrale Anschluss-Lösung Kläranlage Leutershausen“. Der lang geplante Zusammenschluss an die zu ertüchtigende Kläranlage Leuterhausen wird nun aufgrund des ablehnenden Stadtratsbeschlusses Leutershausen vom November 2015 nicht weiter verfolgt. Ein ansässiger textilverarbeitender Betrieb mit hohem Abwasseranteil plant äußerst kurzfristig nun doch eine innerbetriebliche Reinigung. Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen konnte ein Stadtratsbeschluss für eine gemeinsame Kläranlage nicht herbeigeführt werden. Bezüglich der restlichen fünf betroffenen Kläranlagen ist das Wasserwirtschaftsamt Ansbach in engem Kontakt mit den Kommunen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide wurden bis zum 15.12.2015 erlassen. •     Kläranlage  Herrieden-Neunstetten:  Letztmaliger  Hinweis auf Auslaufen des Sonderprogramms „Reduzierung des Phosphat-Eintrags Einzugsgebiet Altmühlsee“ mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 15.06.2015 erfolgt. •     Kläranlage  Ansbach-Winterschneidbach:  Letztmaliger  Hinweis auf Auslaufen des Sonderprogramms „Reduzierung des Phosphat-Eintrags Einzugsgebiet Altmühlsee“ mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 19.05.2015 erfolgt. •     Kläranlage  Gerbersdorf  (Stadt  Merkendorf):  Schreiben  der Stadt Merkendorf vom 24.06.2015 („Baubeginn September 2015, Bauzeitende Dezember 2015“). •     Zwei Kläranlagen (Kläranlage Waizendorf und Kläranlage Biederbach, Stadt Wolframs-Eschenbach): Eingang Zuwendungsantrag der Stadt Wolframs-Eschenbach am Wasserwirtschaftsamt Ansbach erfolgte am 05.11.2015. b) Umsetzungsstand Phosphatfällung (Kleinkläranlagen) Da rund 98 % der Einwohner an eine zentrale kommunale Abwasseranlage angeschlossen sind, spielen Kleinkläranlagen eine untergeordnete Rolle; ihr Anteil am Phosphateintrag ist nicht relevant. c) Umsetzungsstand Anschluss an kommunale Kanalnetze Im Einzugsgebiet des Altmühlsees ist die abwassertechnisch und wirtschaftlich sinnvolle Ersterschließung, d. h. der Anschluss von Ortsteilen an zentrale kommunale Abwasseranlagen , abgesehen von sechs Ortsteilen in der Stadt Leutershausen, abgeschlossen. Die Zuwendungsbescheide ergingen am 15.12.2015. 6. Wie sind die Umsetzungsfortschritte seit dem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vorgelegten Bericht vom 18.12.2012 im Hinblick auf die Anzahl der Landwirte, die KU- LAP-Maßnahmen oder Agrarumweltmaßnahmen in Anspruch nehmen, und wie hoch sind die Fördermittel , aufgeschlüsselt nach den Jahren 2012, 2013, 2014? Die Anzahl der Landwirte, die KULAP-Maßnahmen zum Gewässer- und Bodenschutz im Einzugsgebiet des „Fränkischen Seenlandes“ in Anspruch nahmen, hat sich von 546 Antragstellern im Jahr 2012 auf 554 im Jahr 2013 und 609 im Jahr 2014 erhöht. Der Fördermittelbedarf für die in der Antwort zu Frage 3 genannten KULAP-Maßnahmen beträgt gemäß dem Maßnahmenumfang in den Einzugsgebieten und gemäß den jeweiligen Fördersätzen im Jahr 2012 rund 1,24 Mio. €, im Jahr 2013 rund 1,27 Mio. € und im Jahr 2014 rund 1,55 Mio. €. 7. Wie viele Landwirte im Einzugsgebiet des Fränkischen Seenlandes, als sogenanntes „ sensibles Gebiet “, nehmen nicht an irgendwelchen Maßnahmen zum Gewässerschutz teil und was sind die Gründe dafür? Im Jahr 2012 nahmen im Einzugsgebiet des Fränkischen Seenlandes 1.127 Landwirte an keiner KULAP-Maßnahme zum Gewässerschutz teil, im Jahr 2013 waren es 1.103 Landwirte und im Jahr 2014 lag die Anzahl bei 976 Landwirten . Da die Teilnahme am KULAP freiwillig ist, können die Fördermaßnahmen nur ein Angebot darstellen, das Landwirte in Abwägung der betriebsindividuellen Situation in Anspruch nehmen können. Über die Gründe für eine Nichtteilnahme von Landwirten an Förderprogrammen werden keine Aufzeichnungen geführt . Gründe können vielfältig sein. Beispielsweise kann ein Landwirt an Förderprogrammen nicht teilnehmen, wenn die Fördervoraussetzungen nicht vorliegen oder er die Verpflichtungen nicht über die gesamte Förderperiode einhalten kann. 8. Wurden in den Jahren seit 2012 zur Pflege und Reinigung des Strandbereiches notwendige Gerätschaften angeschafft, wie viel Euro wurden hierfür ausgegeben und wie viel Geld ist jährlich für die Beschaffung und Instandhaltung dieser Geräte vorgesehen? Nach Auskunft der Zweckverbände Altmühlsee und Brombachsee wurden dort in 2011 je ein Strandreinigungsgerät, in der Summe also drei Geräte für zusammen 100.000 € beschafft. 2014 wurde erstmalig eine Reparatur für 5.000 € fällig, künftig ist mit jährlichen Instandhaltungskosten von ca. 3.000 € zu rechnen. Weitere Anschaffungen planen die Zweckverbände derzeit nicht.