Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.01.2016 Zu 1. a): Ja, es gibt Haftpflichtversicherungsangebote diverser Versicherungsanbieter , z. B. der Versicherungskammer Bayern und der Allianz Gruppe. Zu 1. b): Bislang wurden nach Kenntnis der Staatsregierung derartige Haftpflichtversicherungen von einigen wenigen Kommunen abgeschlossen. Zu 2.: Nein. Zu 3.: Die Absicherung von Haftpflichtschäden ist keine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch ist das Haftpflichtrisiko eines signifikanten Teils der deutschen Bevölkerung (darunter insbesondere auch von Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – SGB II) nicht abgesichert. Insofern ist es unabhängig von der Schadenshöhe im Einzelfall allgemeines Lebensrisiko , von einem nicht versicherten und ggf. zahlungsunfähigen Dritten geschädigt zu werden. Jede andere Regelung würde letztlich Asylbewerber im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung besser stellen. Ein genereller Eintritt des Freistaats Bayern hätte auch eine Stigmatisierung von Asylbewerbern zur Folge. Zu 4.: Ein der Staatsregierung vorliegendes Angebot versichert das Haftpflichtrisiko von Asylbewerbern zu einem Preis von 35 Euro pro Asylbewerber. Hierbei ist anzumerken, dass bei diesem Angebot ausdrücklich die Haftung gegenüber anderen Asylbewerbern sowie dem Freistaat Bayern ausgeklammert ist. Weitere Angebote liegen der Staatsregierung nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9702 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 17.12.2015 Haftpflichtversicherung für noch nicht anerkannte Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es speziell für noch nicht anerkannte Flüchtlinge eine Haftpflichtversicherung? b) Wenn ja, wer schließt diese ab? 2. Ist es Pflicht, für eine Kreisverwaltungsbehörde eine derartige Versicherung abzuschließen? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Was kostet eine derartige Versicherung?