c) Wird beabsichtigt, das Angebot an Sprach- und Integrationskursen explizit für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber weiter auszubauen? 4. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen , dass möglichst viele weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen einen Platz im Sprach- und Integrationskurs erhalten? 5. a) Besteht für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen während der Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs die Möglichkeit der Kinderbetreuung? b) Wenn nein, wie kann sichergestellt werden, dass auch alleinerziehende weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an Spracherwerbsmaßnahmen teilnehmen können? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.01.2016 Vorbemerkung Soweit die Anfrage sich auf die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse bezieht, kann die Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Auskünfte geben. 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber halten sich derzeit in den Landkreisen Landshut, Straubing- Bogen, sowie Dingolfing-Landau auf (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland)? Bei der Beantwortung der Frage wurde auf die Anzahl der Asylbewerber und Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG (Stand 15. Dezember 2015) abgestellt. Nachfolgend zunächst die Übersicht über die Anzahl männlicher und weiblicher Asylbewerber und Leistungsberechtigter nach dem AsylbLG in den Landkreisen: Landkreis Männlich Weiblich Unbekannt Gesamt Landshut 1.170 271 6 1.447 Straubing-Bogen 817 253 1 1.071 Dingolfing-Landau 834 108 1 943 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9704 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 09.12.2015 Teilnahme weiblicher Flüchtlinge und Asylbewerber an Deutschkursen Unter den Flüchtlingen und Asylbewerbern, die sich derzeit in Bayern aufhalten, sind Frauen derzeit in einem geringeren Prozentsatz vertreten. Dennoch dürfen diese im Vergleich zu männlichen Flüchtlingen und Asylbewerbern nicht vernachlässigt werden, da gerade sie auch einen unmittelbaren Einfluss auf ihre Kinder nehmen. Im Zuge der Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit bei der Integration muss daher sichergestellt werden, dass Frauen die Teilnahme an Sprachkursen zum Erwerb der deutschen Sprache in gleicher Weise ermöglicht wird wie den Männern. Tatsache ist jedoch, dass weibliche Flüchtlinge aufgrund kultureller Unterschiede oder aus Angst oft nicht an gemischt-geschlechtlichen Sprachkursen teilnehmen wollen oder ihnen die Teilnahme aufgrund fehlender Kinderbetreuung unmöglich ist. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber halten sich derzeit in den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen , sowie Dingolfing-Landau auf (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland)? 2 a) Wie hoch ist (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing- Landau) die aktuelle Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern an Sprach- und Integrationskursen zum Erwerb der deutschen Sprache? b) Wie hoch ist der Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen Landshut, Straubing- Bogen und Dingolfing-Landau)? c) Wie gestaltet sich das Verhältnis von rein männlich belegten zu rein weiblich belegten Sprach- und Integrationskursen in den drei Landkreisen? 3. a) Welches Angebot explizit für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen besteht bereits in den einzelnen Landkreisen? b) Gibt es in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen eine Quote, die ausschließlich für weibliche Teilnehmer reserviert ist, oder ist dies in Zukunft beabsichtigt? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9704 Die Zuordnung der Männer und Frauen zum jeweiligen Herkunftsland ist nicht möglich, wohl jedoch eine Gesamtübersicht über die Herkunftsländer: Landshut 1.447 Syrien 720 Nigeria 122 Afghanistan 110 Senegal 95 Eritrea 67 Republik Kosovo 39 Irak 38 Russland 26 Staatenlose 24 Demokratische Republik Kongo 22 Pakistan 22 Ukraine 22 Sierra Leone 15 Somalia 13 Albanien 12 Äthiopien 12 Mali 9 Ungeklärte 10 Republik Serbien 8 Georgien 6 Iran 6 Mazedonien 6 Uganda 5 Ägypten 3 Armenien 3 Bosnien-Herzegowina 3 Myanmar (Burma) 3 Tansania 3 Tunesien 3 Türkei 3 Algerien 2 Ehem. Jugoslawien 2 Marokko 2 Peru 2 Philippinen 2 Aserbaidschan 1 China VR 1 Dschibuti 1 Ghana 1 Jordanien 1 Niger 1 Salomonen 1 Straubing-Bogen 1.071 Syrien 481 Afghanistan 93 Eritrea 75 Nigeria 67 Republik Kosovo 67 Irak 64 Albanien 61 Staatenlose 20 Senegal 19 Mazedonien 18 Somalia 18 Pakistan 14 Demokratische Republik Kongo 13 Ungeklärte 11 Sierra Leone 7 Bosnien-Herzegowina 5 Iran 5 Türkei 5 Ukraine 5 Mali 4 Tansania 3 Äthiopien 2 Georgien 2 Jordanien 2 Kuba 2 Republik Serbien 2 Uganda 2 Myanmar (Burma) 1 Sonst. afrik. Staaten 1 Ungeklärte asiatische Staaten 1 Weißrussland 1 Dingolfing-Landau 943 Syrien 505 Afghanistan 116 Eritrea 64 Irak 59 Pakistan 30 Somalia 27 Senegal 24 Albanien 17 Staatenlose 15 Sierra Leone 14 Republik Kosovo 13 Nigeria 12 Mali 10 Iran 4 Republik Serbien 4 Vietnam 4 Algerien 3 China VR 3 Jordanien 3 Türkei 3 Bosnien-Herzegowina 2 Israel 2 Myanmar (Burma) 2 Ungeklärte 2 Ägypten 1 Äthiopien 1 Ehem. Jugoslawien 1 Tansania 1 Uganda 1 Drucksache 17/9704 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. a) Wie hoch ist (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing -Landau) die aktuelle Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern an Sprach- und Integrationskursen zum Erwerb der deutschen Sprache? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS förderte im Jahr 2015 hauptamtliche Deutschkurse im Rahmen des Modellprojekts „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylbewerber“ sowie ehrenamtliche Deutschkurse. Die folgende Aufschlüsselung bezieht sich lediglich auf die hauptamtlichen Deutschkurse und auf das vergangene Jahr 2015. Das Modellprojekt wird im Jahr 2016 erheblich ausgebaut. Im Jahr 2015 stellten sich die Teilnehmerzahlen an den vom StMAS geförderten Kursen wie folgt dar: Landkreise: Anzahl Teilnehmer Kursanzahl Landshut 88 4 Straubing-Bogen 63 2 Dingolfing-Landshut 22 1 b) Wie hoch ist der Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen Landshut , Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau)? Landkreise: Erläuterungen bzgl. des Frauenanteils Landshut • Einer der Kurse war nur mit Männern belegt. • In den übrigen Kursen war ein Frauenanteil von durchschnittlich 32 % zu verzeichnen. Straubing-Bogen • Es hat lediglich eine Frau an einem der Kurse teilgenommen. Dingolfing-Landshut • Es hat keine Frau am Kursangebot teilgenommen . c) Wie gestaltet sich das Verhältnis von rein männlich belegten zu rein weiblich belegten Sprachund Integrationskursen in den drei Landkreisen? Siehe Antwort zu Frage 2 b. 3. a) Welches Angebot explizit für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen besteht bereits in den einzelnen Landkreisen? b) Gibt es in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen eine Quote, die ausschließlich für weibliche Teilnehmer reserviert ist, oder ist dies in Zukunft beabsichtigt? c) Wird beabsichtigt, das Angebot an Sprach- und Integrationskursen explizit für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber weiter auszubauen? 4. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass möglichst viele weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen einen Platz im Sprach- und Integrationskurs erhalten? Vonseiten der Staatsregierung gibt es keine Angebote explizit für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen. Weder gibt es im Rahmen der vom Freistaat angebotenen Sprachförderangebote für Asylbewerber eine Quote, die ausschließlich für weibliche Teilnehmer reserviert ist, noch ist dies in der Zukunft beabsichtigt. Die Staatsregierung plant auch keine entsprechenden Maßnahmen. Dies liegt bereits darin begründet, dass den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern klar vermittelt werden muss, dass in Deutschland Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Niemand darf wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Insofern ist auch Frauen eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter männlicher Beteiligung und umgekehrt Männern eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter weiblicher Beteiligung zumutbar. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei den vom Freistaat angebotenen Deutschkursen ohne Berücksichtigung des Geschlechtes . Auch wirtschaftliche Gründe sprechen gegen die Etablierung nur weiblich besetzter Deutschkurse. Ein Kurs ist für ca. 20 Teilnehmer konzipiert. Gerade im ländlichen Raum würde nach Auskunft der Träger häufig ein Kurs mit ausschließlich weiblicher Beteiligung nicht zustande kommen oder müsste jedenfalls mit deutlich unter 20 Teilnehmern besetzt werden. Da die Kosten eines Kurses unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer anfallen (Personalkosten, Kosten für Raummiete), ist es nicht zielführend, vorhandene Kursplätze zulasten männlicher Asylbewerber ungenutzt zu lassen. 5. a) Besteht für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen während der Teilnahme an einem Sprachoder Integrationskurs die Möglichkeit der Kinderbetreuung ? Bei den Sprachförderungsangeboten des Freistaats werden keine Möglichkeiten der Kinderbetreuung angeboten. b) Wenn nein, wie kann sichergestellt werden, dass auch alleinerziehende weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an Spracherwerbsmaßnahmen teilnehmen können? Zum Teil gibt es in Unterkünften Kinderbetreuung. Darüber hinaus können weibliche Asylbewerberinnen und Flüchtlinge die Betreuung durch Ehegatten, Verwandte oder Freunde in der Unterkunft organisieren.