Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold SPD vom 29.01.2014 Sensible Gebiete im Sinne der Agrarumweltmaßnahmen A 24 und A 34 Im Nachgang zur Behandlung der Eingabe Nr. LA.0001.17 frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viel Fläche des Landkreises Ansbach wird als sensibles Gebiet im Sinne der Maßnahmen A 24/A 34 eingestuft (in Hektar und in % zur gesamten LF des Landkreises)? 2. Wie viele Betriebe und wie viel Fläche sind in den oben genannten Maßnahmen gebunden? 3. Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung den Einwand des Petenten, dass der Landkreis Ansbach zu einem großen Teil zu Unrecht als sensibles Gebiet eingestuft wurde und es aufgrund dessen zu Verwerfungen am Pachtmarkt kommt? 4. Wie wird die Bayerische Staatsregierung bei der Neuauflage der Agrarumweltmaßnahmen diesem Vorwurf gerecht ? 5. Plant die Bayerische Staatsregierung eine Neuauflage der oben genannten Maßnahmen mit dem Kriterium der sensiblen Gebiete, und wenn ja, wie wird verhindert, dass es in bestimmten Bereichen zu Verwerfungen aufgrund der räumlich großflächigen Deklaration als sensibles Gebiet kommt? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.03.2014 Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold in o. g. Angelegenheit wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beantwortet wie nachstehend aufgeführt. Zu 1.: Lediglich 6.000 ha der Stadt- und Landkreisfläche mit 207.000 ha liegen außerhalb der im Sinne der KULAP-Maßnahme A 24/A 34 eingestuften sensiblen Gebiete. Damit liegen derzeit 97 % der Landkreisfläche in diesen Gebieten. Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von Stadt und Landkreis beträgt 116.000 ha. Eine Ermittlung des sensiblen Gebiets bezogen auf die LF wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass der Anteil bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche eine vergleichbare Höhe wie in Bezug zur Landkreisfläche erreicht. Zu 2.: Für die Jahre 2012 und 2013 stellt sich die Anzahl der Betriebe mit der KULAP-Verpflichtung A 24 und/oder A 34 sowie der jeweils beantragten Flächen wie folgt dar: Maßnahme 2012 2013*) Anzahl Betriebe A 24 737 729 A 34 212 226 Fläche in ha A 24 3.073 3.040 A 34 849 905 *) vorläufig Zu 3.: Die Einstufung des Landkreises Ansbach als „sensibles Gebiet “ im Sinne der KULAP-Maßnahmen A 24 und A 34 ist dadurch begründet, dass der Landkreis nahezu vollständig in Maßnahmengebieten „Grundwasser“ gemäß Bewirtschaftungsplan für den Bewirtschaftungszeitraum 2010 bis 2015 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt. Für die Flächen in solchen Gebieten (oder auch in Einzugsgebieten von Oberflächenwasserkörpern, die sich im schlechten Zustand befinden) werden den Landwirten freiwillige Agrarumweltmaßnahmen mit entsprechender Förderung angeboten, um die Belastungssituation für die Gewässer zu verbessern. Nahezu der gesamte Landkreis Ansbach wurde deshalb aus fachlicher Sicht zu Recht als „sensibles Gebiet“ eingestuft. Zu 4. und 5.: Frage 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet: Es ist geplant, die bewährten Maßnahmen A 24 und A 34 weitgehend unverändert in der nächsten Förderperiode auf Basis einer aktualisierten Kulisse wieder anzubieten. Um jedoch Verwerfungen auf dem Pachtmarkt durch Pachtrücknahmen und einer anschließenden gesamtbetrieblichen Inanspruchnahme der beiden Maßnahmen zu begegnen, wird geprüft, bei Kombination beider Maßnahmen die Maßnahme „Extensive Grünlandnutzung – A 24“ künftig im Einzelfall flächenmäßig zu begrenzen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.04.2014 17/971 Bayerischer Landtag