4. a) Wie wird das in Art. 5 Abs. 3 und Art. 7 Abs. 3 formulierte Aufnahmekriterium der persönlichen Eignung konkret in den Auswahlverfahren überprüft? b) Welche Rolle spielt die Konfession der an den Auswahlverfahren Teilnehmenden im Auswahlverfahren? c) Wer trifft die finale Aufnahmeentscheidung? 5. Wie wird sichergestellt, dass die nach Art. 6 Abs. 3 BayEFG pauschalierte Unterstützung zur Finanzierung eigenständiger bildungsbezogener Aktivitäten nicht der Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt dient? 6. a) Ist aus Sicht der Staatsregierung die in Art. 4 Abs. 2 BayEFG und § 1 Abs. 2 DVBayEFG festgeschriebene gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern bei einer Frauenbeteiligung von 25 % im Beirat bereits gegeben? b) Wie wird die in § 1 Abs. 5 DVBayEFG festgeschriebene Beachtung der Grundsätze der geschlechtersensiblen Sichtweise in Bayern sichergestellt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.01.2016 1. a) Wie viele Personen haben sich seit der Einführung im Jahr 2005 jeweils auf die Studien-, Graduiertenund Postgraduiertenförderung auf der Grundlage des BayEFG beworben (aufgeschlüsselt nach Bewerbungsjahr , Jahrgang, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Regierungsbezirk)? Studienförderung (Max-Weber-Programm) Der Freistaat Bayern hat der Studienstiftung des deutschen Volkes die Durchführung des Max-Weber-Programms übertragen . In die Förderung des Max-Weber-Programms Bayern können pro Jahr 400 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden. Hiervon abweichend wurden in Reaktion auf den doppelten Abiturjahrgang in Bayern 2011 zusätzliche Plätze in der Schul- wie auch der Hochschulauswahl zur Verfügung gestellt. Interessierten Bewerberinnen und Bewerber stehen zwei gleichberechtigte Zugangswege offen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9754 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 16.09.2015 Bayerisches Eliteförderungsgesetz und Max-Weber- Programm Auf Grundlage des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (BayEFG) wird seit 2005 sogenannte Elitenförderung betrieben. Die Durchführung des daraus entstandenen Max-Weber-Programms wurde auf die Studienstiftung des deutschen Volkes übertragen. In diesem Jahr feierte das BayEFG sein 10-jähriges Bestehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Personen haben sich seit der Einführung im Jahr 2005 jeweils auf die Studien-, Graduierten- und Postgraduiertenförderung auf Grundlage des BayEFG beworben (aufgeschlüsselt nach Bewerbungsjahr, Jahrgang, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Regierungsbezirk )? b) Wie viele Personen wurden insgesamt seit der Einführung im Jahr 2005 auf Grundlage des BayEFG gefördert (aufgeschlüsselt nach Förderungsbeginn, Förderungsprogramm, Jahrgang, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Regierungsbezirk)? c) Welche Kosten sind insgesamt seit der Einführung im Jahr 2005 durch die sogenannte Elitenförderung auf Grundlage des BayEFG entstanden (aufgeschlüsselt nach Jahr, Förderprogramm und Art der Ausgabe)? 2. a) Wie viele Evaluationen der Exzellenzprogramme nach Art. 4 Abs. 3 BayEFG wurden seit der Einführung im Jahr 2005 durchgeführt? b) Zu welchem Ergebnis sind diese Evaluationen gekommen ? c) Gab es als Resultat der Evaluationen Anpassungen am Exzellenzprogramm? 3. a) Ist geplant, die Anzahl der durch das BayEFG geförderten Personen zu erhöhen, und wenn ja, wann und in welchem Umfang? b) Ist geplant, die durch das BayEFG vergebenen Förderungen zu erhöhen, und wenn ja, wann und in welchem Umfang? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9754 Die Schulauswahl im Anschluss an ein sehr gutes Abitur in Bayern in Form einer weiteren Prüfung beim Ministerialbeauftragten (MB-Prüfung) und die Hochschulauswahl für bereits Studierende, die durch das Max-Weber-Team der Studienstiftung des deutschen Volkes organisiert wird. Für die Hochschulauswahl können Studierende sich entweder selbst bewerben oder aufgrund ihrer Studienleistungen durch Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die Prüfungsämter der Hochschulen oder die Leitungen der Elitestudiengänge vorgeschlagen werden. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines zweitägigen Auswahlseminars. Bei hoher Bewerberzahl kann vor den Auswahlseminaren eine Vorauswahl durchgeführt werden. Die Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber in der Schulauswahl sind in der Anlage 1 dargestellt. Hierzu ist anzumerken, dass die Staatsangehörigkeit der betreffenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der MB- Prüfung statistisch nicht vorgehalten ist. Eine nachträgliche Ermittlung scheidet aus, da die Daten teilweise aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht mehr vorhanden sind bzw. aufgrund der Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zu ermitteln wären. Pro Jahr findet – mit Ausnahme des doppelten Abiturjahrgangs 2011 – nur eine Prüfungsrunde der MB-Prüfungen statt, sodass keine Differenzierung in Jahr und Jahrgang erforderlich ist. Hinsichtlich der Bewerberinnen und Bewerber in der Hochschulauswahl darf auf die Anlage 2 verwiesen werden. Hierzu ist anzumerken, dass im Gründungsjahr 2005 im Max-Weber-Programm neue Stipendiatinnen und Stipendiaten ausschließlich über die MB-Prüfung aufgenommen wurden und es erstmals 2006 die Möglichkeit für Studierende gab, sich über die Hochschulauswahl für eine Förderung im Max-Weber-Programm zu bewerben. Die Zusammenfassung beginnt daher erst ab dem Jahr 2006. Für die Bewerbungen aus dem Jahr 2015 ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen , weswegen auch noch keine abschließenden Zahlen vorgelegt werden können. Informationen über die Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Hochschulauswahl hält auch das Max-Weber- Programm nicht vor. Gleiches gilt für den Regierungsbezirk. Im Zeitpunkt der Bewerbung nennen Bewerberinnen und Bewerber dem Max-Weber-Programm ihren Hochschulstandort . Für abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber wird nur dieser nachgehalten, bei erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern wird in der Datenbank jeweils nur der aktuelle Hochschulstandort nachgehalten. Eine rückwirkende Datenermittlung ist auch hier teilweise nicht mehr und teilweise nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Graduierten- und Postgraduiertenförderung Die Durchführung des Auswahlverfahrens sowie die Durchführung des Exzellenzprogramms wurde dem Universitätenverbund Universität Bayern e.V. übertragen. Zu den Bewerberinnen und Bewerbern für die Graduierten- und Postgraduiertenstipendien darf auf die Anlage 3 verwiesen werden. Dabei ist zunächst anzumerken, dass gemäß Art. 7 BayEFG für die Graduierten- und Postgraduiertenförderung eine Eigenbewerbung nicht möglich ist. Vielmehr kann eine Aufnahme in das Programm nur auf Vorschlag erfolgen. Vorschlagsberechtigt sind hierbei Personen, die Dissertationen und weiterführende Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bayern betreuen, soweit sie Mitglieder von Fachbereichen oder vergleichbaren Organisationsstrukturen sind, die über ein fachbezogenes und interdisziplinäres Doktorandenausbildungsprogramm verfügen . Dementsprechend wurden die Vorschläge im Sinne der Schriftlichen Anfrage als „Bewerbungen“ gewertet. Aufgrund des vorgenannten Verfahrens wurden die Vorschläge auch nicht nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt, sondern den jeweiligen Universitäten zugeordnet. Weiterhin handelt es sich bei der Vergabe der Forschungsstipendien um ein zweistufiges Verfahren: Die Vorschläge werden zunächst an der jeweiligen Universität eingereicht, wo eine Vorauswahl stattfindet. In einer zweiten Stufe erfolgt in einem zentralen Verfahren, das von Universität Bayern e.V. durchgeführt wird, die endgültige Aufnahmeentscheidung auf Vorschlag einer Auswahlkommission. Diese setzt sich derzeit aus drei Präsidentinnen/Präsidenten der Universitäten , einer Vertreterin/einem Vertreter des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, sowie zwei externen Mitgliedern zusammen. Nachdem die Vorschläge, die bereits in der ersten Auswahlrunde an den Universitäten ausgeschieden sind, statistisch nicht vorgehalten werden, sind ausschließlich diejenigen Vorschläge aufgeführt worden, die in der Endauswahl waren. Eine statistische Erfassung der jeweiligen Staatsangehörigkeit findet zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht statt. Darüber hinaus wurden seit 2013 keine neuen Forschungsstipendien mehr ausgereicht, weshalb die Aufstellung mit dem Jahr 2013 endet. Durch die Aussetzung der Forschungsstipendien sollten finanzielle Spielräume zur Verbesserung der Förderkonditionen im Max-Weber-Programm eröffnet werden. b) Wie viele Personen wurden insgesamt seit der Einführung im Jahr 2005 auf der Grundlage des BayEFG gefördert (aufgeschlüsselt nach Förderbeginn , Förderprogramm, Jahrgang, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Regierungsbezirk)? Studienförderung (Max-Weber-Programm) Die Übersicht in der Anlage 4 über die Geförderten im Max- Weber-Programm Bayern erfasst alle Stipendiatinnen und Stipendiaten seit der Gründung 2005 unabhängig von ihrem Zugangsweg (Schulauswahl mit Ministerialbeauftragtenprüfung oder Hochschulauswahl). Bis 2010 wurden zudem Wechslerinnen und Wechsler aus der Förderung des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes, dem studentischen Vorgängerprogramm, in das Max-Weber-Programm aufgenommen . Zur Anlage 4 ist Folgendes anzumerken: Die Tabelle I zeigt die Zahl der Neuaufnahmen pro Jahr, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Geschlecht. Tabelle II zeigt die Gesamtzahl aller Geförderten pro Jahr, ebenfalls aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Ebenso wie bei den Bewerberinnen und Bewerbern werden auch bei den Geförderten keine Angaben zur Staatsangehörigkeit dokumentiert. Ebenso verhält es sich bei den Regierungsbezirken, da wie bereits zu Frage 1 a angemerkt immer nur der aktuelle Hochschulstandort für die Programmdurchführung von Relevanz ist. Die Daten für 2015 liegen noch nicht vor und sind daher nicht in der Anlage 4 enthalten. Graduierten- und Postgraduiertenförderung In der Anlage 5 wird eine Übersicht der Geförderten im Rahmen der Graduierten- und Postgraduiertenförderung der Jahre 2005–2013 gegeben. Hinsichtlich der Anmerkungen darf auf die Ausführungen zu Frage 1 a verwiesen werden. Drucksache 17/9754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Welche Kosten sind seit der Einführung im Jahr 2005 durch die sogenannte Eliteförderung auf der Grundlage des BayEFG entstanden (aufgeschlüsselt nach Jahr, Förderprogramm und Art der Ausgabe )? Wie in der Anlage 6 dargestellt, wurden in den Jahren 2005 – 2014 insgesamt rund 61 Millionen € für die Begabtenförderung auf der Grundlage des BayEFG aufgewendet. Nachdem das Jahr 2015 noch nicht abgeschlossen ist, konnten die diesbezüglichen Ausgaben in die Berechnung noch nicht einfließen. Ebenfalls nicht möglich ist eine durchgehende Aufschlüsselung der Ausgaben in Verwaltungsund Programmkosten, da die Aufbewahrungsfrist für die Verwendungsnachweise der Jahre 2005 sowie 2006 bereits abgelaufen ist. Für diese beiden Jahre konnten jeweils nur die Gesamtkosten aufgeführt werden. 2. a) Wie viele Evaluationen der Exzellenzprogramme nach Art. 4 Abs. 3 BayEFG wurden seit der Einführung im Jahr 2005 durchgeführt? Die beiden Förderlinien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz sind Teil des Elitenetzwerks Bayern, das aktuell aus insgesamt fünf aufeinander abgestimmten Förderlinien besteht. Diese sind neben dem Max-Weber-Programm und dem Forschungsstipendienprogramm die Elitestudiengänge , die Internationalen Doktorandenkollegs und seit 2013 die Nachwuchsforschergruppen. Deshalb werden die Förderlinien nach dem BayEFG nicht isoliert begutachtet, sondern jeweils im Kontext einer Gesamtevaluierung des Elitenetzwerks Bayern. Die erste Gesamtevaluierung des Elitenetzwerks Bayern fand im Jahr 2010 statt, die nächste Evaluierung ist für 2017 in Vorbereitung. Dies hat folgenden gesetzlichen Hintergrund: In der ursprünglichen Fassung der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (DVBayEFG) war in § 2 DVBayEFG zunächst folgender Evaluierungszeitraum festgelegt: „Die Evaluierung der Studien-, Graduierten- und Postgraduiertenförderung erfolgt erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten , danach in Abständen von drei Jahren.“ Die Evaluierungskommission der Gesamtevaluierung in 2010 kam in ihren Empfehlungen zu dem Schluss, dass der in der DVBayEFG festgelegte Turnus von drei Jahren auf sieben bis zehn Jahre erweitert werden sollte, da insbesondere die Wirksamkeit der empfohlenen Maßnahmen keinesfalls nach drei Jahren flächendeckend überprüft werden könne. Aufgrund dieser Empfehlung wurde der Turnus durch Änderung der Verordnung auf sieben Jahre verlängert. b) Zu welchem Ergebnis sind diese Evaluationen gekommen ? In der Gesamtschau kam die Evaluierungskommission 2010 zu dem Ergebnis, dass der Freistaat Bayern mit dem Elitenetzwerk Bayern über ein Förderprogramm verfügt, das herausragende Talente an bayerische Universitäten bindet und zudem enorme Hebelwirkung besitzt. Im Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln handle es sich nach Ansicht der Kommission um eine ausgezeichnete Investition, an der der Freistaat Bayern unbedingt festhalten solle. Das Max-Weber-Programm wurde von den Gutachtern mit Bestnoten bewertet: Nach dem Urteil der Evaluierungskommission 2010 werde das Programmziel, herausragende Talente zu identifizieren und bestmöglich zu fördern, zweifelsfrei erreicht. Insbesondere wurde die Betreuung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes als hervorragend bewertet. Auch wurde der Auswahl der Geförderten höchstes Niveau bescheinigt, und dies sowohl für die Schulauswahl , als auch für die Hochschulauswahl. Den ideellen Angeboten des Programms wurde ebenfalls hohe Attraktivität zuerkannt. Die wesentlichen Empfehlungen waren, im Max-Weber- Programm wie bei den Begabtenförderungswerken des Bundes ein Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts einzuführen, sowie in das Programm auch Komponenten mit Bezug zur Arbeitswelt außerhalb der Hochschulen einzuführen . In Bezug auf die Forschungsstipendien wurde insbesondere eine Neuregelung des Auswahlverfahrens angeregt, ebenso wie eine deutliche Erhöhung des Lebensunterhaltsstipendiums . c) Gab es als Resultat der Evaluationen Anpassungen am Exzellenzprogramm? Studienförderung (Max-Weber-Programm) Im Max-Weber-Programm wurde als Folge der Evaluierung ein zweitägiges Kontaktseminar Wirtschaft in das Programm neu aufgenommen, um den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zu eröffnen, frühzeitig auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft Verbindungen zu knüpfen. Graduierten- und Postgraduiertenförderung Als Ergebnis der Empfehlungen der Evaluierung ist festzustellen , dass das zweistufige Auswahlverfahren (einerseits auf der Ebene der Universitäten und andererseits auf Ebene der Universität Bayern e. V.) bestehen blieb, jedoch die Auswahlkommission auf der zweiten Ebene (Universität Bayern e.V.) durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und durch zwei externe Mitglieder erweitert wurde , sodass ein paritätisches Verhältnis von 3:3 hergestellt wurde. Auf der ersten Ebene der Universitäten wirken die Universitätspräsidenten nicht mehr mit, um bereits den Anschein einer Befangenheit auszuschließen. 3. a) Ist geplant, die Anzahl der durch das BayEFG geförderten Personen zu erhöhen, und wenn ja, wann und in welchem Umfang? Grundsätzlich wäre es wünschenswert, sowohl die Anzahl der Stipendienplätze für das Max-Weber-Programm als auch für das Forschungsstipendienprogramm zu erhöhen. In beiden Förderprogrammen besteht jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit die Förderkonditionen möglichst attraktiv zu gestalten. Nachdem im Rahmen der Begabtenförderung stets Qualität Vorrang vor Quantität hat, wird zunächst der Verbesserung der Förderkonditionen Priorität eingeräumt. b) Ist geplant, die durch das BayEFG vergebenen Förderungen zu erhöhen, und wenn ja, wann und in welchem Umfang? Im Bereich des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes wird die Anhebung des Büchergeldes im Max-Weber-Programm auf 300 Euro mtl. sowie die Neuvergabe der Forschungsstipendien mit verbesserten Förderkonditionen als prioritär eingestuft. Hierzu ist vorgesehen, in einem ersten Schritt das Büchergeld ab Oktober 2016 auf 215 Euro im Monat zu erhöhen . In einem weiteren Schritt soll dann das Büchergeld auf Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9754 300 Euro wie bei den Begabtenförderwerken des Bundes angehoben werden. Das Forschungsstipendienprogramm soll ebenfalls ab Oktober 2016 wieder aufgelegt werden. Das Programm startet zunächst mit 10 Forschungsstipendien p. a. Dabei werden der Grundbetrag auf 1.400 Euro monatlich erhöht sowie familienpolitische Komponenten neu eingeführt. Die bislang bei 350 Euro liegende Hinzuverdienstgrenze soll angehoben werden. Eine quantitative Ausweitung der Förderlinie in den nachfolgenden Jahren ist angestrebt. Das Programm wird dabei ausdrücklich auch für Promovierende im Rahmen von Verbundkollegs offen sein. 4. a) Wie wird das in Art. 5 Abs. 3 und Art. 7 Abs. 3 formulierte Aufnahmekriterium der persönlichen Eignung konkret im Auswahlverfahren überprüft? Studienförderung (Max-Weber-Programm) Im Max-Weber-Programm können jährlich 200 Studierende an bayerischen Hochschulen über die Hochschulauswahl neu in die Förderung aufgenommen werden. Begabten Studierenden stehen dafür vier verschiedene Zugangswege offen: Vorschlag durch einen der Elitestudiengänge des Elitenetzwerks Bayern, Vorschlag durch eine(n) Hochschullehrer/-in, Vorschlag durch das Prüfungsamt der eigenen Hochschule oder eine qualifizierte Eigenbewerbung . Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber an einem zweitägigen Auswahlseminar teil, bei dem die persönliche Eignung der Bewerber/-innen durch ehrenamtlich tätige Mitglieder der Auswahlkommission geprüft wird. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen das Dreifache der verfügbaren Plätze, kann vor den Auswahlseminaren durch die Geschäftsstelle auf Basis der Gutachten und der fachlichen Leistungen eine Vorauswahl durchgeführt werden (§ 6 Abs.4 DVBayEFG). Das Bayerische Eliteförderungsgesetz gibt für die Aufnahme in die Studienförderung in Art. 5 Abs. 3 vor: „Die nach Maßgabe des Abs. 1 Nr. 2 Vorgeschlagenen und die sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 bewerbenden Personen nehmen an einem von der Geschäftsstelle organisierten Auswahlverfahren teil. Aufnahmekriterien sind neben der persönlichen Eignung die vorliegenden Gutachten.“ Die Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes führt in § 6 Abs. 3 zur Auswahl von Studierenden weiter aus: „Die auszuwählenden Studierenden nehmen an Auswahlseminaren teil, in denen die persönliche Eignung der Auszuwählenden an den Kriterien 1. Fachliche Leistungen Vielseitiges Engagement, kreative Intelligenz, kommunikative und soziale Kompetenz sowie Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, festgestellt wird.“ Für die Entwicklung wie die Durchführung der zweitägigen Auswahlseminare konnte und kann das Max-Weber-Programm auf die langjährige Erfahrung der Studienstiftung des deutschen Volkes zurückgreifen, welche für die Auswahl ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten ebenfalls Auswahlseminare organisiert, nach deren Format die Seminare des Max- Weber-Programms angelegt sind. Auch bei der Definition der Eignungsdimensionen, anhand derer die persönliche Eignung überprüft wird, bzw. der Entwicklung der Auswahlelemente zu dieser Überprüfung, konnte das Max-Weber-Programm auf dieses bewährte Modell zurückgreifen. Für die Auswahl stellen alle Bewerber/-innen dem Max- Weber-Programm eine Vielzahl von Unterlagen zur Verfügung . Diese umfassen neben Zeugnissen, Empfehlungsschreiben und einer Übersicht akademischer Leistungen obligatorisch einen dreiseitigen Bewerbungsbogen, in dessen Freifeldtexten die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit haben, Motivationen für ihre Studienwahl, prägende Erfahrungen sowie persönliche Erlebnisse zu erläutern . Der Bewerbungsbogen bietet zudem die Möglichkeit, den eigenen familiären Hintergrund darzustellen. Der Bewerbungsbogen stellt das Kernstück der einzureichenden Unterlagen dar, soll aber zugleich als Motivation und „Stichwortgeber “ für den ausformulierten Lebenslauf dienen. Hier stellen die Bewerber/-innen ihren persönlichen und akademischen Werdegang dar. Impulse aus dem Bewerbungsbogen werden vertieft, erläutert und kontextualisiert. Da die Bewerbung auch eine Leistungsübersicht umfasst, präsentieren Bewerberinnen und Bewerber in Bewerbungsbogen und Lebenslauf vor allem außerfachliche Tätigkeiten (Freizeitaktivitäten , Ehrenämter, Sport, Musik etc.). Diese schriftlichen Unterlagen dienen den Mitgliedern der Auswahlkommission zur Gliederung und Strukturierung persönlicher Gespräche. Jede Bewerberin und jeder Bewerber führt zwei Einzelgespräche à 40 Minuten und nimmt an mehreren beobachteten Gruppendiskussionen teil, in denen ein Mitglied der Auswahlkommission die persönliche und fachliche Eignung bewertet. Diese Bewertung erfolgt anhand folgender standardisierter Eignungsdimensionen: •  Fachliche Exzellenz und intellektuelle Fähigkeiten •  Leistungsbereitschaft und Motivation •  Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit •  Soziale Kompetenz •  Außerfachliches Interesse und Engagement Während die erste Eignungsdimension („Fachliche und intellektuelle Fähigkeiten“) vor allem durch ein sogenanntes fachnahes Gespräch bei einem Kommissionsmitglied aus dem eigenen Fachbereich geprüft wird, dienen ein außerfachliches Gespräch sowie die beobachteten Gruppendiskussionen einer Bewertung der übrigen Eignungsdimensionen . Die Eignungsdimensionen können sich nicht gegenseitig aufwiegen, sondern müssen alle überdurchschnittlich deutlich erfüllt werden. Graduierten- und Postgraduiertenförderung Um eine Aussage über die persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten treffen zu können, wird in den Gutachten der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der jeweiligen Universitäten neben der wissenschaftlichen Exzellenz auch besonderer Wert auf soziales und gesellschaftliches Engagement außerhalb und innerhalb der Universitäten gelegt. b) Welche Rolle spielt die Konfession der an den Auswahlverfahren Teilnehmenden im Auswahlverfahren ? Nachdem es sich um staatliche Förderprogramme handelt, spielt die Konfession im Auswahlverfahren in Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 des Grundgesetzes keine Rolle. Daten zur Konfession werden in keiner Phase des Bewerbungsprozesses erhoben. c) Wer trifft die finale Aufnahmeentscheidung? Studienförderung (Max-Weber-Programm) Schulauswahl Das schulische Auswahlverfahren zur Aufnahme in das Max- Weber-Programm wird im Gymnasialbereich dem jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten übertragen, der die Zu- Drucksache 17/9754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 lassung zur Prüfung und die Durchführung organisiert. Im Rahmen der Ministerialbeauftragtenprüfung werden die zu prüfenden fünf Fächer nach den in den Jahrgangsstufen 11 und 12 der gymnasialen Oberstufe bzw. in den Jahrgangsstufen II und III an den Abendgymnasien und Kollegs üblichen Punktesystem bewertet. Als Gesamtergebnis aus den fünf Einzelprüfungen sind im Höchstfall 75 Punkte erreichbar . Die Prüfung hat neben dem Wissensstand des Prüflings seine Hochbegabung, kreative Intelligenz und umfassende Allgemeinbildung aufzuzeigen. Aufgrund der Prüfungsergebnisse wird eine Reihung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstellt. Sollten mehrere Prüflinge die Prüfung mit derselben Punktzahl absolviert haben , so entscheidet – entsprechend dem Ziel der Prüfung, die umfassende Allgemeinbildung aufzuzeigen – dass die Bewerberin oder der Bewerber mit der geringsten Streuung der Einzelergebnisse zu bevorzugen ist, über die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber. Auch für den Bereich der beruflichen Schulen ist das Auswahlverfahren dem Ministerialbeauftragten zugewiesen. Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Ergebnisse in der Ministerialbeauftragtenprüfung entscheidet dann über die Aufnahme in die Studienförderung, wobei derzeit für die Schulauswahl jährlich 200 Stipendienplätze zur Verfügung stehen. Hochschulauswahl Die finale Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung des Max-Weber-Programms in der Hochschulauswahl treffen die Mitglieder der ehrenamtlich tätigen Auswahlkommission am Ende des Auswahlseminars. Jedes Kommissionsmitglied lernt zehn Bewerberinnen und Bewerber in Einzelgesprächen von jeweils 40 Minuten Dauer kennen. Dazu beobachtet jedes Kommissionsmitglied fünf weitere Bewerberinnen und Bewerber in insgesamt fünf Gruppenrunden zu je 30 Minuten. Die Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber stellt sicher, dass sich jeweils drei Kommissionsmitglieder einen vertieften Eindruck verschaffen, so dass die finale Entscheidung auf dem Votum mehrerer Entscheidungsträger ruht. Die Auswahlkommissionen arbeiten mit einer Bewertungsskala von eins bis zehn Punkten, wobei fünf Punkte und weniger gegen eine Aufnahme sprechen, sechs und sieben Punkte einer Enthaltung entsprechen und acht bis zehn Punkte die Aufnahme befürworten. Um in das Max-Weber-Programm aufgenommen zu werden, müssen die Bewerberinnen und Bewerber insgesamt 21 Punkte erhalten, wobei mindestens zwei Kommissionsmitglieder unabhängig voneinander zu einer positiven Entscheidung kommen müssen, mithin mindestens acht Punkte vergeben. Die finale Entscheidung wird gemeinsam getroffen in einer das Auswahlseminar abschließenden Sitzung, die jeweils durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Studienstiftung moderiert wird. Die eingereichten Unterlagen, die Einzelgespräche sowie die Beobachtungen in den Gruppenrunden bilden ein Gesamtbild der Bewerberinnen und Bewerber, aufgrund dessen eine Entscheidung über die Aufnahme getroffen wird. Diese Gremienentscheidung erfolgt nach umfangreicher und mehrdimensionaler Diskussion über die jeweilige persönliche Eignung anhand der vorgegebenen Eignungsdimensionen. Die Eignungsdimensionen können sich nicht gegenseitig aufwiegen, vielmehr müssen alle überdurchschnittlich erfüllt sein. Für eine gerechte standardisierte und verlässliche Überprüfung der genannten Eignungsdimensionen verfügt das Max-Weber-Programm über mehrere qualitätssichernde Maßnahmen: •   Fairness  und  Vergleichbarkeit:  Die  Auswahlseminare  werden immer von einem Vertreter oder einer Vertreterin des Max-Weber-Teams moderiert und begleitet, der bzw. die darauf achtet, dass alle Eignungsdimensionen in gleicher Weise geprüft und in fairer und vergleichbarer Weise über alle Seminare hinweg gewahrt bleiben. Bewerberinnen und Bewerbern steht damit auch ein Ansprechpartner vor Ort zur Seite, der nicht Mitglied der Auswahlkommission ist und mit Fragen, Anmerkungen oder bei Problemen angesprochen werden kann. •   Heterogenität  und  Expertise  der  Auswahlkommission:  Die Auswahlkommission besteht aus acht bis neun Personen aus Wissenschaft und Praxis. Sie ist möglichst paritätisch zusammengesetzt aus Doktorandinnen und Doktoranden, Vertreterinnen und Vertretern des akademischen Mittelbaus und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Schule. Jedes Mitglied vertritt ein anderes Fach, sodass eine möglichst interdisziplinäre Perspektive auf die Fähigkeiten der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entsteht. Diese Gremien zeichnen sich durch Vielfalt bezüglich Geschlecht, Alter und Migrationsstatus aus. •   Vorbereitung auf die Auswahltätigkeit durch schriftliche  Unterlagen: Allen ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden im Vorfeld die Akten der Bewerberinnen und Bewerber sowie ein Arbeitsheft zur Verfügung gestellt. Letzteres beinhaltet u. a. Beispielsfragen, Beobachtungsanleitungen und detailgenaue Erschließungsmöglichkeiten der Eignungsdimensionen. Das Auswahlseminar beginnt zudem mit einer ausführlichen Einführung der Kommission durch den Vertreter oder die Vertreterin des Max-Weber-Teams, in der die Regeln des Verfahrens sowie die Eignungsdimensionen erläutert werden. •   Schulungen  für  Mitglieder  der  Auswahlkommission:  Den Auswahlkommissionsmitgliedern steht jährlich eine Schulung zu den genannten Eignungsdimensionen und der Bewertungsskala offen. Diese Möglichkeit bietet das Max-Weber-Programm vor allem jungen Alumni sowie neueren Kommissionsmitgliedern an, die noch nicht über Prüfungs- und Gesprächserfahrung verfügen. Graduierten- und Postgraduiertenförderung Auf der Grundlage der Empfehlung der Expertenkommission , deren Zusammensetzung in Frage 2 c beschrieben wurde , entscheidet die Vollversammlung von Universität Bayern e.V. über die Aufnahme in die Förderung. 5. Wie wird sichergestellt, dass die nach Art. 6 (3) BayEFG pauschalierte Unterstützung zur Finanzierung bildungsbezogener Aktivitäten nicht der Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt dient? Die pauschalierte Unterstützung zur Finanzierung eigenständiger bildungsbezogener Aktivitäten soll es gestatten, Interessen vertieft nachzugehen, Projekte zu verfolgen oder den persönlichen intellektuellen Horizont gezielt zu erweitern . Dadurch werden eine Flexibilisierung des Programms und individuelle Studiengestaltung gefördert. Aufgrund dieser Zielsetzung soll die Pauschale nicht dem Lebensunterhalt dienen und stellt daher keine Leistung im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9754 dar. Mithin führt der Bezug der Bildungspauschale nicht zum Ausschluss der Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Ein Verwendungsnachweis über die Verwendung der Bildungspauschale wird nicht gefordert. Dies wäre weder im Sinne der Zielsetzung noch wäre dies verwaltungstechnisch zu bewältigen. 6. a) Ist aus Sicht der Staatsregierung die in Art. 4 (2) BayEFG und § 1 Abs. 2 DVBayEFG festgeschriebene gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei einer Frauenbeteiligung von 25 % im Beirat bereits gegeben? Zur Zusammensetzung des Beirats ist darauf hinzuweisen , dass die Amtszeit der jeweiligen Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 DVBayEFG auf zweimal drei Jahre beschränkt ist. Insoweit ist die Zusammensetzung des Beirats aufgrund der laufenden Wieder- bzw. Neuberufungen nicht konstant. Grundsätzlich gilt bei der Berufung der Mitglieder das Bestreben , eine jeweils 50 %-Teilhabe von Frauen und Männern zu erreichen. Nachdem es allerdings die Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats ist, die Geschäftsstelle in allen Fragen der Studien-, Graduierten- und Postgraduiertenförderung umfassend zu beraten, wird bei der Berufung insbesondere auch großer Wert auf die fachliche Heterogenität und Expertise der Mitglieder gelegt (Vertreterin oder Vertreter der Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertreter der Ministerialbeauftragten, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus dem Bereich der Geistes- und Naturwissenschaften u. s. w.). Dies kann zur zeitweisen Verschiebungen bei der paritätischen Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats führen. b) Wie wird die in § 1 Abs. 5 DVBayEFG festgeschriebene Beachtung der Grundsätze der geschlechtersensiblen Sichtweise in Bayern sichergestellt? Sofern sich im Rahmen der Auswahl oder der Durchführung der beiden Förderprogramme Abweichungen vom Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ergeben, wird versucht, dieses Gleichgewicht durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen: So wurden beispielsweise im Max-Weber-Programm Bayern seit 2013 drei zentrale Maßnahmen ergriffen, um mehr Bewerberinnen zu ermuntern und gleichzeitig die Aufnahmequoten anzugleichen. Durch diese Maßnahmen konnte erreicht werden, dass seit 2013 die Aufnahmezahlen von Männern und Frauen in der Hochschulauswahl angeglichen werden konnten: 1. Die Auswahlkommissionen werden neben den Kriterien der Fachrepräsentanz, der Berufserfahrung und der Stellung in der akademischen Hierarchie verstärkt auch vor dem Hintergrund von Gender-, Kultur- und Religionsdiversität zusammengestellt. 2. Alle Mitglieder der Auswahlkommissionen werden in der Vorbereitung auf die Auswahlgespräche explizit auf wissenschaftlich nachweisbare „Gender-Effekte“ hingewiesen , um strukturelle Nachteile zu vermeiden. Hierbei geht es vor allem um typische Beobachtungsverzerrungen, etwa aufgrund weniger offensiver Selbstpräsentation von Frauen. 3. In den gruppenorientierten Auswahlelementen wird auf Geschlechtermischung geachtet. Bewerberinnen werden nicht mit ausschließlich männlichen Mitbewerbern „konfrontiert “, da dies statistisch relevante Benachteiligungen bewirken kann. Drucksache 17/9754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 1 Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 5 BayEFG (2005-2015) Schulauswahl Jahr Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben Unterfranken Gesamt w m ges. w m ges. w m ges. w m ges. w m ges. w m ges. w m ges. w m ges. 2005 27 26 53 15 13 28 71 49 120 15 15 30 20 16 36 23 24 47 23 14 37 194 157 351 2006 26 19 45 19 17 36 63 45 108 13 13 26 20 17 37 13 25 38 16 20 36 170 156 326 2007 29 28 57 19 14 33 98 46 144 24 23 47 23 17 40 22 17 39 29 15 44 244 160 404 2008 37 20 57 23 12 35 101 61 162 26 16 42 23 19 42 25 10 35 29 17 46 264 155 419 2009 41 28 69 29 9 38 112 57 169 28 21 49 23 17 40 24 20 44 23 22 45 280 174 454 2010 36 25 61 27 19 46 109 64 173 36 19 55 31 15 46 27 14 41 47 19 66 313 175 488 2011 (G 9) 37 33 70 31 18 49 111 74 185 25 17 42 38 19 57 28 29 57 32 23 55 302 213 515 2011 (G 8) 68 54 122 48 31 79 188 115 303 52 35 87 49 31 80 70 40 110 62 34 96 537 340 877 2012 104 59 163 65 32 97 232 141 373 55 40 95 76 35 111 58 59 117 70 46 116 660 412 1072 2013 114 71 185 62 38 100 212 167 379 59 35 94 73 49 122 89 44 133 66 40 106 675 444 1119 2014 86 48 134 50 23 73 195 139 334 45 39 84 51 34 85 66 43 109 45 42 87 538 368 906 2015 72 52 124 47 30 77 218 139 357 57 30 87 48 35 83 60 44 104 59 26 85 561 356 917 7.848 Bewerberinnen und Bewerber des Max-Weber-Programms (2006–2014) Hochschulauswahl Jahr w m Gesamt 2006 33 57 90 2007 272 369 641 2008 244 280 524 2009 304 367 671 2010 295 301 596 2011 363 356 719 2012 401 441 842 2013 439 397 836 2014 384 387 771 5.690 Anlage 2 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9754 Anlage 3 Vorschläge zur Graduierten- und Postgraduiertenförderung (2005–2013) Anträge Graduiertenförderung Jg. 1 (WS 2005/06) Jg. 2 (SS 2006) Jg. 3 (WS 2006/07) Jg. 4 (SS 2007) Jg. 5 (WS 2007/08) Jg. 6 (SS 2008) Jg. 7 (WS 2008/09) Jg. 8 (SS 2009) Jg. 9 (WS 2009/10) Jg. 10 (SS 2010) Jg. 11 (WS 2010/11) Jg. 12 (SS 2011) Jg. 13 (SS 2012) Jg. 14 (SS 2013) Summen AUG 5 8 5 4 4 2 4 6 3 8 4 3 6 3 BAM 4 6 3 4 4 3 1 4 3 4 7 6 11 9 BAY 7 9 3 12 11 8 12 6 4 11 12 10 6 9 EIN 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 3 FAU 7 6 8 5 3 8 7 8 9 9 19 20 10 13 LMU 24 22 26 27 25 22 31 23 25 47 42 31 34 23 TUM 19 14 8 17 17 14 15 9 9 17 24 23 12 17 UniBw 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PAS 4 3 6 5 3 3 9 2 3 6 6 4 1 4 REG 6 10 10 10 7 7 5 9 12 11 17 8 10 14 WUE 8 7 8 7 9 8 6 11 5 10 9 15 11 8 Musik HSch WUE 1 0 0 Gesamt 84 85 78 91 83 75 90 78 73 124 142 122 102 103 1.330 Anträge Postgraduiertenförderung Jg. 1 (WS 2005/06) Jg. 2 (SS 2006) Jg. 3 (WS 2006/07) Jg. 4 (SS 2007) Jg. 5 (WS 2007/08) Jg. 6 (SS 2008) Jg. 7 (WS 2008/09) Jg. 8 (SS 2009) Jg. 9 (WS 2009/10) Jg. 10 (SS 2010) Jg. 11 (WS 2010/11) Jg. 12 (SS 2011) Summen AUG BAM 1 1 1 1 1 BAY 1 EIN FAU 1 1 LMU 1 1 1 1 2 1 1 4 TUM 1 1 1 1 1 UniBw 1 1 PAS 1 1 1 1 1 1 REG 1 WUE Musik HSch WUE Gesamt 3 3 3 1 2 3 4 2 2 2 3 6 34 davon Frauen davon Frauen AUG 1 0 3 1 2 1 0 3 1 2 1 0 3 2 BAM 3 5 1 2 3 3 0 1 2 2 1 3 6 7 1 1 BAY 2 4 2 6 7 3 6 3 1 3 6 4 5 2 1 1 EIN 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 1 FAU 5 7 6 1 2 5 6 2 4 4 10 6 3 8 LMU 15 12 13 17 21 14 23 11 18 30 28 17 26 14 1 1 1 1 4 TUM 3 5 1 10 7 9 8 7 4 6 12 14 4 7 0 1 UniBw 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PAS 1 2 4 3 2 2 5 1 2 5 5 2 0 3 1 1 REG 2 4 4 6 2 3 2 5 5 2 11 2 6 7 1 1 0 1 WUE 4 5 6 5 4 4 5 4 1 3 3 5 4 4 Musik HSch WUE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Gesamt 36 44 41 51 50 44 55 37 38 57 78 54 58 55 698 0 1 2 1 1 1 2 0 2 2 2 5 19 Frauenquote 42,86% 51,76% 52,56% 56,04% 60,24% 58,67% 61,11% 47,44% 52,05% 45,97% 54,93% 44,26% 56,86% 53,40% 52,48% Drucksache 17/9754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 4 Zahl der Stipendiat(iinnen), die seit 2005 in das Max-Weber -Programm aufgenommen wurden (aufgeschlüsselt nach Förderungsbeginn und Geschlecht) Jahr Neu-aufnahmen w % m % 2005 282 156 55,32 126 44,68 2006 176 77 43,75 99 56,25 2007 357 156 43,70 201 56,30 2008 334 161 48,20 173 51,80 2009 375 176 46,93 199 53,07 2010 404 179 44,31 225 55,69 2011 544 251 46,14 292 53,68 2012 460 217 47,17 243 52,83 2013 510 230 45,10 280 54,90 2014 429 197 45,92 232 54,08 Zahl aller Stipendiat (iinnen), die in einem Jahr gefördert wurden (aufgeschlüsselt nach Jahr und Geschlecht) Jahr Gesamtzahl Geförderte w % m % 2005 282 156 55,32 126 44,68 2006 430 218 50,70 212 49,30 2007 735 345 46,94 390 53,06 2008 1.005 474 47,16 531 52,84 2009 1.219 581 47,66 638 52,34 2010 1.380 664 48,12 716 51,88 2011 1.627 774 47,57 853 52,43 2012 1.757 840 47,81 917 52,19 2013 1.864 886 47,53 978 52,47 2014 1.914 894 46,71 1020 53,29 w = weiblich m = männlich Jg = Jahrgang Anlage 5 Geförderte in der Graduierten- und Postgraduiertenförderung (2005–2013) Erfolgreiche Anträge Graduiertenförderung Jg. 1 (WS 2005/06) Jg. 2 (SS 2006) Jg. 3 (WS 2006/07) Jg. 4 (SS 2007) Jg. 5 (WS 2007/08) Jg. 6 (SS 2008) Jg. 7 (WS 2008/09) Jg. 8 (SS 2009) Jg. 9 (WS 2009/10) Jg. 10 (SS 2010) Jg. 11 (WS 2010/11) Jg. 12 (SS 2011) Jg. 13 (SS 2012) Jg. 14 (SS 2013) Summen AUG 1 3 5 4 3 1 3 2 0 0 2 1 3 2 BAM 3 1 1 3 2 2 1 0 2 3 7 4 8 4 BAY 4 6 3 9 8 5 9 5 2 9 9 9 5 4 EIN 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 2 FAU 7 3 5 3 2 5 3 5 6 4 14 10 5 7 LMU 11 6 8 15 14 14 18 16 12 26 23 16 13 12 TUM 9 5 4 10 12 9 6 3 5 10 16 6 4 7 UniBw 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PAS 3 2 2 2 2 2 4 1 1 3 1 0 1 2 REG 5 2 4 6 6 5 3 5 4 5 7 3 4 5 WUE 7 4 6 4 6 7 4 11 3 6 8 8 6 7 Gesamt 50 32 39 56 55 50 51 48 35 66 89 58 50 52 731 Erfolgreiche Anträge Postgraduiertenförderung Jg. 1 (WS 2005/06) Jg. 2 (SS 2006) Jg. 3 (WS 2006/07) Jg. 4 (SS 2007) Jg. 5 (WS 2007/08) Jg. 6 (SS 2008) Jg. 7 (WS 2008/09) Jg. 8 (SS 2009) Jg. 9 (WS 2009/10) Jg. 10 (SS 2010) Jg. 11 (WS 2010/11) Jg. 12 (SS 2011) Summen AUG 1 BAM 1 BAY EIN FAU 1 1 LMU 1 1 TUM 1 1 1 1 UniBw PAS 1 1 REG 1 1 1 1 1 1 WUE Gesamt 0 2 2 1 2 2 2 2 3 0 1 1 18 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9754 Anlage 5 davon Frauen davon Frauen AUG 0 0 3 1 1 0 0 2 0 0 1 0 2 1 BAM 2 1 1 1 1 2 0 0 1 2 1 2 4 4 1 BAY 1 3 2 5 6 0 5 2 1 2 5 4 4 1 EIN 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 FAU 5 2 4 0 1 3 2 2 2 3 6 2 2 4 1 LMU 7 4 5 11 12 10 13 7 9 17 15 9 9 7 1 1 TUM 0 2 0 5 3 6 3 2 3 4 8 5 1 2 1 UniBw 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PAS 1 1 1 2 1 1 3 0 1 2 0 0 0 2 1 1 REG 2 0 2 4 2 2 1 3 1 1 6 0 0 3 1 1 1 WUE 3 3 4 3 3 4 3 3 0 1 3 3 2 4 Gesamt 21 16 23 32 30 28 30 21 18 32 46 25 25 28 375 0 0 1 1 1 1 2 0 2 1 1 0 10 Frauenquote 42,00% 50,00% 58,97% 57,14% 54,55% 56,00% 58,82% 43,75% 51,43% 48,48% 51,69% 43,10% 50,00% 53,85% 51,30% Anlage 6 Max-Weber-Programm (in €) Forschungsstipendien (Uni Bayern) (in €) Geschäftsstelle (in €) Summe (in €) Jahr Programm Verwaltung Gesamt Programm Verwaltung Gesamt 2005 6.902.968,36 2006 5.212.295,72 2007 1.055.132,13 147.718,50 1.202.850,63 4.253.306,87 6.884,41 4.260.191,28 1.285,69 5.464.327,60 2008 1.632.896,98 228.605,58 1.861.502,56 3.722.749,92 55.912,76 3.778.662,68 788,70 5.640.953,94 2009 2.013.719,45 281.920,72 2.295.640,17 3.334.514,35 0,00 3.334.514,35 2.604,12 5.632.758,64 2010 2.417.844,61 338.498,24 2.756.342,85 2.867.847,05 73.098,38 2.940.945,43 1.699,23 5.698.987,51 2011 3.131.605,76 438.424,81 3.570.030,57 2.989.134,64 1.678,62 2.990.813,26 1.238,10 6.562.081,93 2012 4.111.483,20 575.607,65 4.687.090,85 2.343.917,33 0,00 2.343.917,33 11.493,91 7.042.502,09 2013 4.359.726,05 610.361,65 4.970.087,70 1.756.117,19 61.424,73 1.817.541,92 517,25 6.788.146,87 2014 4.532.313,24 634.523,85 5.166.837,09 1.033.470,30 10.084,58 1.043.554,88 2.364,36 6.212.756,33 Summe in € 23.254.721,42 3.255.661,00 26.510.382,42 22.301.057,65 209.083,48 22.510.141,13 21.991,36 61.157.778,99