Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2014 Ausgleichs- und Ersatzflächen in Bayern II Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wurden seit der letzten Anfrage (Drs. 16/10836) weitere Ausgleichs- und Ersatzflächen gemeldet, wenn ja, wie viele Hektar von welchen Landkreisen und kreisfreien Städten? b) Wie viele Hektar davon waren jeweils Nachmeldungen ? c) Wie viele Hektar sind jeweils neue A/E-Flächen (nach Stichtag 10.11.2011)? 2. Hält die Staatsregierung die bislang eingegangenen Meldungen in allen Fällen für vollständig, wenn nein, für welche Landkreise und kreisfreien Städte triff dies aus welchen Gründen nicht zu? 3. Hat die Staatsregierung in diesen Fällen weitere Schritte unternommen, um vollständige Angaben zu erhalten, wenn ja, wann und in welcher Form, wenn nein, weshalb nicht? 4. In welchen Fällen waren diese Schritte erfolgreich? 5. Falls diese Schritte nicht in allen Fällen erfolgreich waren , was gedenkt die Staatsregierung dann zu unternehmen , um flächendeckend vollständige Angaben zu erhalten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.03.2014 1. a) Wurden seit der letzten Anfrage (Drs. 16/10836) weitere Ausgleichs- und Ersatzflächen gemeldet, wenn ja, wie viele Hektar von welchen Landkreisen und kreisfreien Städten? Seit der Anfrage vom 10.11.2011 (Drs. 16/10836) wurden zusätzlich insgesamt 6.495 Flächen mit einer Größe von insgesamt 2.465 ha an das Bayerische Landesamt für Umwelt gemeldet. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Zeitraum 10.11.2011 bis 21.02.2014 erfolgten Meldungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgelistet. Dargestellt sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie die Flächen aus Verfahren der ländlichen Entwicklung, da in diesen Verfahren, soweit sie vor dem 01.09.1998 eingeleitet wurden, keine Trennung der Ausgleichs- und Ersatzflächen von den „freiwilligen Leistungen“ vorgenommen wurde. Außerdem ist die Summe der beiden Kategorien mit Angabe der Anzahl und der Flächengröße angegeben. Tabelle: Gemeldete Ausgleichs- und Ersatzflächen (AE) und Flächen aus Verfahren der ländlichen Entwicklung (LE) (10.11.2011 bis 21.02.2014) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.04.2014 17/976 Bayerischer Landtag 1 Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt Ökoflächenkataster Stand: 21.02.2014 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/976 Drucksache 17/976 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie viele Hektar davon waren jeweils Nachmeldungen ? c) Wie viele Hektar sind jeweils neue A/E-Flächen (nach Stichtag 10.11.2011)? Aufgrund der oft über Jahre laufenden Genehmigungsverfahren kann auf Basis der verfügbaren Daten im Ökoflächenkataster keine Aussage getroffen werden, welche Flächen Nachmeldungen waren und welche neu gemeldet wurden. 2. Hält die Staatsregierung die bislang eingegangenen Meldungen in allen Fällen für vollständig, wenn nein, für welche Landkreise und kreisfreien Städte triff dies aus welchen Gründen nicht zu? Es liegt keine Statistik über die angefallenen Kompensationsverpflichtungen aus ausgleichs- und ersatzpflichtigen Eingriffen vor, daher kann aus der Zahl der an das Landesamt für Umwelt gemeldeten Ausgleichs- und Ersatzflächen keine Aussage über die Vollständigkeit der Meldungen abgeleitet werden. 3. Hat die Staatsregierung in diesen Fällen weitere Schritte unternommen, um vollständige Angaben zu erhalten, wenn ja, wann und in welcher Form, wenn nein, weshalb nicht? Das Bayerische Landesamt für Umwelt hatte mit Schreiben vom 20.06.2011 die Städte und Gemeinden auf ihre Meldeverpflichtung hingewiesen und Hinweise zur Vorgehensweise bei der Meldung gegeben. Am 30.01.2012 hat sich Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber an den Bayerischen Staatsminister des Innern, den Bayerischen Städtetag sowie den Bayerischen Gemeindetag gewandt und auf die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht gemäß Art. 9 BayNatSchG hingewiesen. 4. In welchen Fällen waren diese Schritte erfolgreich? Aufgrund der in den Antworten auf die Fragen 1 b und 2 erläuterten Sachverhalte kann diese Frage nicht beantwortet werden. 5. Falls diese Schritte nicht in allen Fällen erfolgreich waren, was gedenkt die Staatsregierung dann zu unternehmen, um flächendeckend vollständige Angaben zu erhalten? Die in der Antwort auf Frage 3 genannten Schreiben des Landesamts für Umwelt und des damaligen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit haben dazu beigetragen, dass sich zwischen dem 10.11.2011 und 21.02.2014 die Zahl der gemeldeten Flächen um 11,6 % und die Gesamtfläche um 10,4 % erhöht hat. Um den Meldevorgang zu erleichtern, bereitet das Landesamt für Umwelt aktuell eine Neuprogrammierung des Ökoflächenkatasters vor. Meldungen an das LfU sollen dann über ein internetbasiertes elektronisches Meldesystem erfolgen . Dabei werden die meldepflichtigen Behörden mit Eingabeassistenten unterstützt. Mit integrierten Plausibilitätskontrollen und Pflichtfeldern wird die Abgabe vollständiger und fehlerfreier Meldungen wesentlich erleichtert.