Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen SPD vom 28.01.2014 Umsetzung der Energiewende in Bayern – I Angesichts der Entwicklungen in der Energiewende in Bayern frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Subventionen/Fördermittel hat der Freistaat in den letzten zehn Jahren für die friedliche Nutzung der Kernenergie zur Verfügung gestellt? 2. Wird der Zeitplan zur Abschaltung von Kernkraftwerken in Bayern aufrechterhalten? 3. Welche Zielgröße des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Bayern strebt die Staatsregierung für die Jahre 2014–2021 (jährliche Aufstellung ) an? a) Wie ist der prognostizierte Energiemix dieses Anteils für die Jahre 2014–2021 (jährliche Aufstellung)? 4. Auf welche Energieerzeugungsart – Gaskraftwerke oder Erneuerbare Energien – legt die Staatsregierung heute im Ausbau den Fokus für das Jahr 2015, wenn das AKW Grafenrheinfeld vom Netz geht? 5. Welche Standorte sind in Bayern für potenzielle Ersatzkapazitäten z. B. Gaskraftwerke geeignet? 6. Welche Investoren bekunden derzeit Interesse, diese unter Punkt 5 genannten Ersatzkapazitäten bis 2015 bereitzustellen? 7. Wie hoch waren die geschätzten Finanzhilfen für das Gaskraftwerk Irsching im Jahr 2013 und wie hoch werden sie nach dem Jahr 2016 geschätzt, wenn die Betriebshoheit der Blöcke 4 und 5 des Stromnetzbetreibers TenneT ausläuft? a) Können daraus – und wenn ja, in welcher Höhe – Kosten für den bayerischen Steuerzahler entstehen? 8. Wie ist der derzeitige Stand einer Zusammenarbeit in puncto Energieversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien mit den bayerischen Nachbarländern Österreich und der Schweiz? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 03.03.2014 1. Welche Subventionen/Fördermittel hat der Freistaat in den letzten zehn Jahren für die friedliche Nutzung der Kernenergie zur Verfügung gestellt? Für den laufenden Betrieb der bayerischen Kernkraftwerke wurden in den letzten zehn Jahren keine Subventionen geleistet . 2. Wird der Zeitplan zur Abschaltung von Kernkraftwerken in Bayern aufrechterhalten? Der Zeitplan zur Abschaltung der bayerischen Kernkraftwerke ist im 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 verbindlich festgelegt. 3. Welche Zielgröße des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Bayern strebt die Staatsregierung für die Jahre 2014–2021 (jährliche Aufstellung) an? a) Wie ist der prognostizierte Energiemix dieses Anteils für die Jahre 2014–2021 (jährliche Aufstellung )? Die Bayerische Staatsregierung steht zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2021 sollen die Erneuerbaren Energien 50 % des Stromverbrauchs decken. Bis zum Jahr 2018 sollen 40 % erreicht werden. Der Anteil liegt derzeit bereits bei rund 33 %. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt beträgt aktuell 23 %. Ziele für den Energiemix für jedes einzelne Jahr bis 2021 hat die Staatsregierung nicht festgelegt. Die Energiewende ist anspruchsvoll und komplex. Entscheidende gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Erneuerbare-Energien-Förderregime , das Strommarktdesign oder die Netzausbauplanung legt der Bundesgesetzgeber fest. Neue Anlagen werden von privaten Investoren errichtet, nicht vom Staat. Auch das Wetter beeinflusst die jährliche Stromerzeugung. Der jährliche Energiemix hängt daher von zahlreichen Faktoren ab. Es ist erforderlich, immer wieder den Status quo zu evaluieren und dann nachzusteuern. 4. Auf welche Energieerzeugungsart – Gaskraftwerke oder Erneuerbare Energien – legt die Staatsregierung heute im Ausbau den Fokus für das Jahr 2015, wenn das AKW Grafenrheinfeld vom Netz geht? Bis zum Jahr 2021 soll die Hälfte des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen. Aufgrund der Volatilität der Erneuerbaren Energien ist es für den Erhalt der Stromversorgungssicherheit entscheidend, dass nach der Abschaltung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld ausreichend gesicherte Leistung bereitsteht, um auch Spitzenlasten abdecken zu können. Dies kann durch die kurzfristige Errichtung von Reservekapazitäten auf Gasbasis erreicht werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2014 17/977 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/977 5. Welche Standorte sind in Bayern für potenzielle Ersatzkapazitäten, z. B. Gaskraftwerke geeignet? Standorte für ein Reservekraftwerk müssen diverse Anforderungen erfüllen (geeignete Fläche mit Gas- und Stromnetzanbindung und evtl. Kühlwasserversorgung, Genehmigungsfähigkeit [Baurecht und Immissionsschutzrecht] sowie Akzeptanz vor Ort). Diese Kriterien sind an mehreren Standorten in Bayern grundsätzlich erfüllbar. 6. Welche Investoren bekunden derzeit Interesse, diese unter Punkt 5 genannten Ersatzkapazitäten bis 2015 bereitzustellen? Eine Reihe von Investoren hat gegenüber dem StMWi die Bereitschaft bekundet, Reservekapazitäten in Bayern zu errichten, sobald die erforderlichen Rahmenbedingungen (Bedarfsfeststellung durch die Bundesnetzagentur mit anschließender Ausschreibung durch den Netzbetreiber) vorhanden sind. Investitionsentscheidungen sind jedoch noch nicht getroffen. Hierfür muss die Bundesnetzagentur grünes Licht für Ausschreibungen geben. Die Bayerische Staatsregierung drängt darauf, dass die Bundesnetzagentur hier rasch handelt. 7. Wie hoch waren die geschätzten Finanzhilfen für das Gaskraftwerk Irsching im Jahr 2013 und wie hoch werden sie nach dem Jahr 2016 geschätzt, wenn die Betriebshoheit der Blöcke 4 und 5 des Stromnetzbetreibers TenneT ausläuft? Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat im April 2013 mit den Betreibern des Gaskraftwerks Irsching in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur eine Vereinbarung über die Vergütung von Redispatch-Maßnahmen unterzeichnet. Die Konditionen dieser Vereinbarung sind der Bayerischen Staatsregierung nicht bekannt. a) Können daraus – und wenn ja, in welcher Höhe – Kosten für den bayerischen Steuerzahler entstehen ? Es entstehen für die öffentlichen Haushalte keine Kosten. TenneT kann die aus der o. g. Vereinbarung entstehenden Kosten bei den Netzentgelten in Ansatz bringen, die im Ergebnis von den Stromverbrauchern getragen werden. 8. Wie ist der derzeitige Stand einer Zusammenarbeit in puncto Energieversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien mit den bayerischen Nachbarländern Österreich und der Schweiz? Ein regelmäßiger energiepolitischer Erfahrungsaustausch findet mit den alpinen Nachbarländern Schweiz und Österreich statt, denn der Umbau der Energieversorgung ist für alle Länder eine große Herausforderung. Die bestehenden Netzverbindungen ermöglichen einen grenzüberschreitenden Netztransport. Durch diesen Netzverbund kann Bayern auch auf die alpinen Pumpspeicherpotenziale in der Schweiz und in Österreich zurückgreifen und diese zur Sicherung der Stromversorgung nutzen. Frau Staatsministerin Aigner wird bei energiepolitischen Gesprächen am 21./22. März 2014 in Wien diese Themen mit den österreichischen Partnern vertiefen.